Protocol of the Session on January 30, 2019

und zudem auch noch eine halbe Million Euro ärmer.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD – Abg. Daniel Renkonen GRÜNE: Zum CO2-Aus stoß nichts gesagt!)

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Ich ha be nichts gegen eine Expertenanhörung im Ausschuss; ich fin de, das ist eine gute Sache. Aber ich verspreche mir auch nicht allzu viel davon; das sage ich ganz klar. Wenn selbst ein eine halbe Million Euro teures Gutachten solche Fragen nicht klä ren konnte, dann weiß ich nicht, ob eine kleine Expertenkom mission in diesem Kreis es klären kann.

Ich möchte mit Montesquieu schließen:

Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.

Von dem positiven Effekt dieses Gesetzes bin ich nicht über zeugt. Deswegen bleibt die FDP bei ihrer alten Auffassung: Dieses E-Wärme-Gesetz gehört abgeschafft, denn es schadet mehr, als es hilft.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP/DVP und der AfD)

Für die Regierung hat Herr Staatssekretär Baumann das Wort.

Sehr geehrte Frau Prä sidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben in der Aktuellen Debatte zum Kohlekompromiss sehr ausführlich über die Stromwende gesprochen. Fast alle hier im Landtag waren sich einig, dass wir den Klimaschutz vorantreiben müs sen. Manch andere wiederum haben bezweifelt, dass es einen von Menschen gemachten Klimawandel gibt.

Es wurde auch dargestellt, dass die Wärmewende zentral wichtig ist, um im Klimaschutz voranzukommen. Das Erneu erbare-Wärme-Gesetz, das in der vorletzten Legislaturperio de von Schwarz-Gelb auf den Weg gebracht worden ist, ist ein guter Schritt in die richtige Richtung, um bei der Wärme wende voranzukommen.

(Beifall bei den Grünen)

Im Jahr 2015 hat man dieses gute Gesetz weiterentwickelt, und zwar insbesondere in drei Punkten: Man hat neben den Wohngebäuden auch die Nichtwohngebäude einbezogen, man hat als weitere Erfüllungsoption den gebäudeindividuellen Sa nierungsfahrplan aufgenommen, auch um das Gesetz zu fle xibilisieren, und man hat in ihm den Wert für den Pflichtan teil für erneuerbare Energien von 10 % auf 15 % erhöht.

Jetzt bin ich sehr dankbar, dass die SPD-Fraktion 2017 nach den ersten Erfolgen des E-Wärme-Gesetzes gefragt hat und dass der jetzt schon vielfach diskutierte Evaluationsbericht sehr stark ist. Er wurde auch schon mehrfach diskutiert.

Wir haben jetzt eben nur die Daten, die wir haben. Nur die kann man auswerten. Und Daten, die man hat, sind besser, als keine Daten zu haben. Deswegen bin ich sehr froh, dass wir einen Evaluierungsbericht haben, der uns Hinweise darauf gibt, wie das E-Wärme-Gesetz wirkt.

Das zentrale Ergebnis ist: Das E-Wärme-Gesetz wirkt und leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klima schutzziele.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Wenn man den Evaluationsbericht anschaut, sieht man, dass seit Inkrafttreten des Gesetzes 2010 bis 2017 zur Vermeidung von CO2-Treibhausgasen bis zu 600 000 t CO2-Äquivalente eingespart worden sind.

(Abg. Anton Baron AfD: Das ist ja Wahnsinn!)

Ja, Sie sagen, das ist ja Wahnsinn.

(Zuruf des Abgeordneten Udo Stein AfD)

600 000 t CO2-Äquivalente entsprechen ungefähr dem, was ein Braunkohlekraftwerk – das letzte, das in Berlin abgeschal tet wurde – jährlich emittiert hat.

(Abg. Daniel Renkonen GRÜNE: Das ist wirklich Wahnsinn!)

Vorhin haben wir ja auch über den Klimabeitrag von Braun kohle gesprochen. Das ist also ein sehr sinnvolles Gesetz.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Das E-Wärme-Gesetz leistet mithin einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz, und es ist ein Gewinn für den Klima schutz, dass nun auch Nichtwohngebäude einbezogen worden sind. In diesem Bereich der Nichtwohngebäude werden jedes Jahr rund 60 000 t CO2-Äquivalente eingespart.

Die Erweiterung des E-Wärme-Gesetzes war richtig. Das war gut.

Mit dem E-Wärme-Gesetz konnte Baden-Württemberg sei nen Anteil an erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch im Bereich Wärme von 13,2 % im Jahr 2010 auf 16 % im Jahr 2016 steigern. Das ist deutlich mehr, als es im Bundesdurch schnitt der Fall ist.

Auch der gebäudeindividuelle Sanierungsfahrplan hat sich be währt. Die Beratungszahlen haben sich im Land positiv ent wickelt. Beispielsweise finden im Rahmen der mit Bundes mitteln geförderten Vor-Ort-Beratungen inzwischen ca. 40 % der Beratungen in Baden-Württemberg statt.

(Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Das sind dreimal so viele wie in Bayern und doppelt so viele wie in Nordrhein-Westfalen. Auch daran sieht man: Das Ge setz wirkt.

(Beifall bei den Grünen und des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU)

Dieser Sanierungsfahrplan, meine Damen und Herren, ist auch zum Vorbild für den im Bund eingeführten Sanierungsfahr plan geworden. Auch hier hat Baden-Württemberg gezeigt: Wir haben die Nase vorn.

Jetzt wurde auch oft über das Sanierungshemmnis, den Atten tismus, gesprochen. Ich sage Ihnen: Es gibt keine oder nur sehr wenige Hinweise auf ein Hinauszögern von Heizungser neuerungen durch das E-Wärme-Gesetz. Es wurde schon ge sagt: Es gab Vorzieheffekte, den Effekt, dass manche die Hei zung ausgetauscht haben, bevor das Gesetz in Kraft getreten war. Und weil eben eine Heizung nicht jedes Jahr ausgetauscht wird, ist sie nach Inkrafttreten des Gesetzes nicht noch ein mal ausgetauscht worden.

Ein Sanierungsstau besteht bundesweit; er besteht trotz zahl reicher Förderprogramme auch auf Bundesebene. Mit dem Sanierungsstau hat das E-Wärme-Gesetz nichts zu tun.

Was lernen wir daraus? Förderprogramme sind gut, aber sie reichen nicht aus. Wir brauchen auch verbindliche Vorgaben, wenn wir es mit dem Klimaschutz bei Gebäuden ernst mei nen.

(Zuruf des Abg. Anton Baron AfD)

Deswegen setzen wir uns dafür ein, dass endlich ein ambiti oniertes Gebäudeenergiegesetz auf Bundesebene für mehr Kli maschutz in diesem Bereich erlassen wird.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Herr Staatssekretär, Ent schuldigung. Möchten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Fiechtner zulassen?

Nein, das möchte ich nicht.

Wir haben in der Aktuellen Debatte vorhin zum Kohlekom promiss sowie in der Diskussion in diesem Tagesordnungs punkt auch über alte Heizungsanlagen gesprochen. In BadenWürttemberg sind teilweise noch immer alte Heizungsanla gen im Gebrauch. Es ist durchaus möglich, mit dem Gebäu deenergiegesetz ein Maximalalter von Heizungen vorzuschrei ben – wenn man das möchte. Ich kann mich noch an die Re de von Herrn Haser erinnern: Wenn man das möchte, kann man in diesem Gebäudeenergiegesetz dann auch ein maxima les Alter vorschreiben.

Aktuell ist es so, dass eine Zentralheizung nur dann ausge tauscht wird, wenn sie kaputt ist. Wenn man es möchte, kann man ein Maximalalter festschreiben. Man könnte sich in Ber lin durchaus einmal dafür einsetzen, dass wir ein ambitionier tes Gebäudeenergiegesetz bekommen.

Lassen Sie mich zum Schluss kommen und es kurz zusam menfassen: Die Gutachter empfehlen, das Gesetz im Wesent lichen unverändert fortzuführen. Das novellierte Erneuerba re-Wärme-Gesetz hat sich bewährt. Das Gesetz ist ein Vorbild auch für den Bund. Wenn wir das Gesetz so lassen und nicht wesentlich fortschreiben, dann erhöht das auch die Akzeptanz. Verlässlichkeit und Kontinuität sind für die Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern ganz, ganz wichtig.

Aber es gibt auch Verbesserungsmöglichkeiten – das haben uns die Gutachter aufgezeigt –, und wir wären mit dem Klam merbeutel gepudert, wenn wir diese Hinweise auf Verbesse rungsmöglichkeiten nicht ernst nehmen würden. Es ist jedoch auch unterhalb einer Gesetzesänderung möglich, solche Ver besserungsmöglichkeiten umzusetzen, beispielsweise durch flankierende Maßnahmen im Bereich der Information. Auch und gerade bei den Schornsteinfegerinnen und Schornstein fegern gibt es noch immer einen Informationsbedarf; da kön nen wir noch vorankommen. Auch in der Weiterbildung kön nen wir vorankommen, in der Kommunikation und in der hier schon oft dargestellten Optimierung des Vollzugs.

Wir brauchen auch eine verbesserte Datengrundlage. Wir ha ben da Widersprüche; das wurde auch im Gutachten gesagt. Wir müssen dabei vorankommen, dass diese Widersprüche weniger werden, wenn nicht sogar aufgelöst werden.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Herr Glück, Sie haben gesagt: „Nehmen Sie das Gesetz zu rück.“ Das würden wir gern tun. Wenn es im Bereich der Ge bäudeenergie bundeseinheitliche Regelungen gäbe, würden wir dieses Gesetz gern auch aufgeben. Aber solange die nicht da sind, werden wir im Land selbst mit dem E-Wärme-Gesetz für Klimaschutz sorgen.

Also: Das E-Wärme-Gesetz ist ein Erfolg. Es kann im Voll zug noch besser werden. Daran arbeiten wir.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD)