Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Sänze, zum Ersten kurz vorweg: Ich bin noch nicht so lange dabei; das gebe ich gern zu. Aber ich hatte die Möglichkeit, mich im Ausschuss und hier im Plenum zu dieser Thematik einzubringen. Inso fern hat dieses Parlament durchaus Möglichkeiten.
Zum Zweiten, Herr Sänze: Wenn Ihnen ein „Tatort“ nicht ge fällt – – Das passiert mir bisweilen auch. Dann schaue ich halt einfach nach dem nächsten und sehe mir den an.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zum Kern der The matik: Anfang der 1980er-Jahre gab es rund 4 300 Anschlüs se; 1993 gab es bereits 1,1 Millionen Anschlüsse in Deutsch land. Eine rasante Entwicklung in nur wenigen Jahren! Schnelle Kommunikation war dank moderner Technik mög lich und erfreute sich wachsender Beliebtheit. Heute spielt diese Technik nur noch eine nachgeordnete Rolle. – Ich spre che vom guten alten Telefax. Fast bedeutungslos wurde es durch die Möglichkeiten, die uns Smartphone und Internet bieten.
Ich möchte nicht in der Vergangenheit schwelgen, sondern vielmehr deutlich machen, welch große Veränderungen in we nigen Jahren stattgefunden haben. Unser Alltag verändert sich mit jeder technischen Neuerung. In diesem Prozess, so ver muten einige, wird auch das lineare Fernsehen immer mehr an Bedeutung verlieren.
Der Chef von Netflix, dem wirkmächtigsten kommerziellen Streamingdienst, ist sich sogar sicher, dass in 20 Jahren jedes Video im Internet gezeigt werden wird.
Das mag stimmen oder eben auch nicht. Sicher ist jedenfalls: Schon heute hat sich das Nutzungsverhalten deutlich verän dert. Heute werden News gegoogelt und Sendungen ge streamt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat sich hierbei in den letzten Jahren jedoch nicht so stark verändert, wie es möglich gewesen wäre. Es ist aber notwendig, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk diesen technischen Entwick lungen anpasst und nicht an rechtlichen Barrieren scheitert. Genau darum geht es beim Zweiundzwanzigsten Rundfunk änderungsstaatsvertrag. Nach jahrelangem Konflikt zwischen Zeitungsverlegern und privaten Medien wird nun klar gere gelt, was ARD, ZDF und Deutschlandradio im Netz tun dür fen.
Wir wollen auch zukünftig ein gutes und informatives Ange bot, das sich nicht hinter Bezahlschranken verstecken muss. Ja, dabei ist es auch wichtig, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk für den Moment auch auf Youtube verfügbar ist. Verändertes Nutzungsverhalten bedeutet eben auch Angebo te auf verschiedenen Kanälen.
Allerdings bleibt es dabei eine dauerhaft europäische Aufga be, ein Gegengewicht zu den amerikanischen Techkonzernen zu bilden. Uns allen, denen an einer vielfältigen, offenen Me dienlandschaft gelegen ist, muss an diesem breiten Angebot gelegen sein.
Auf diesem Weg dürfen wir diejenigen nicht vergessen, die für gute Inhalte sorgen. Konkret verweise ich auf die berech tigte Forderung der AG Dokumentarfilm, die auf einer aus kömmlichen Vergütung für geleistete Arbeit besteht. Wir be grüßen in diesem Zusammenhang ausdrücklich die Protokoll erklärung aller Länder zu fairen Vertragsbedingungen.
Der heutige Schritt ist wichtig und geht in die richtige Richtung. Damit allein ist es aber nicht ge tan. Generell muss die Landesregierung endlich erklären, wie sie zur Weiterentwicklung des Rundfunkbeitrags steht. Wir hatten heute schon Goethes „Faust“; die Gretchenfrage lau tet: Will die Landesregierung ein Indexmodell, oder will sie es nicht?
Es ist schlicht unverantwortlich und zeugt von einer gewissen demokratischen Nachlässigkeit, im Sommer eine solche De batte anzustoßen und diese nicht konsequent in Öffentlichkeit und Parlament zu führen. Im Übrigen sei gesagt: Im Falle ei nes Indexmodells entzöge das diesem Landesparlament die Mitwirkung. Ich erinnere an heute Morgen.
Leider ist diese Unklarheit nicht nur beim Rundfunkbeitrag festzustellen. Sie haben mit dem sogenannten runden Tisch „Medienzukunft“ unterschiedliche Erwartungen geweckt. Nur ist mir zumindest zurzeit völlig unklar, wie Sie diese Erwar tungen mit Leben erfüllen wollen.
Für Klarheit haben Sie jedoch in einem anderen Punkt gesorgt. Mit Ihrer Landtagsmehrheit haben Sie es abgelehnt, dass re gionale Fernsehsender mit Mitteln aus dem Landeshaushalt direkt unterstützt werden.
Aber ich finde, dass die regionalen Fernsehsender eine Unter stützung verdient haben und dass sie einen wichtigen Baustein für unsere Medienlandschaft bilden.
Ich schlage Ihnen deshalb vor, dass Sie in guter Tradition der Vergangenheit die Diskussion mit allen Parteien zu medien politischen Fragen aufnehmen und wir hierzu im Parlament diskutieren.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Ich glaube, ich kann an dieser Stelle einen Beitrag zur Sitzungsökonomie leisten, zumal ja von den Inhalten des Vertrags schon einiges angesprochen worden ist. Ich mache es jetzt auch so, dass ich sozusagen den Tatbestand weglasse und gleich in Kürze zu den Entscheidungsgründen komme.
Der Staatsvertrag regelt Materien, die regelungsbedürftig sind, und er regelt sie in einer Weise, die im Prinzip für uns auch in Ordnung ist. Die Stichworte wurden genannt: Presseähnlich keit – das ist natürlich ein altes Thema –, Sendungsbezug – ebenso alt –, dann Verweildauer und Inhalte in den Mediathe ken – regelungsbedürftig –, dann die Fortentwicklung des Te lemedienauftrags – ganz klar besteht hier auch Handlungsbe darf.
Der Vertrag regelt im Großen und Ganzen die Dinge so, dass man von einem Fortschritt reden kann, und Fortschritt wird von uns grundsätzlich unterstützt.
Der dunkle Punkt, der Wermutstropfen im Vertrag ist aller dings auch angesprochen. Das ist die etwas dürftige Berück sichtigung der Interessen der Film- und Medienproduzenten. Man muss sich einmal überlegen: Sie schaffen ihre Produkte jetzt unter ganz anderen Bedingungen. Der Abnehmer, die Rundfunkanstalt, kann sie heute völlig anders nutzen als frü her. Das muss sich natürlich bei der Vergütung in einem fai ren Preis niederschlagen.
Da geht es übrigens um diese ganzen schönen Sachen, die ich gern schaue, die Sie gern schauen. Man staunt ja, was für Do kumentationen, gerade im Naturfilmbereich, heute möglich sind. Das ist eine tolle Sache. Wir wollen natürlich, dass die Produzenten dafür auch fair bezahlt werden. Insofern ist die se Protokollerklärung natürlich ein bisschen dürftig.
Eine Protokollerklärung als solche besagt noch nicht sehr viel. Jetzt müssen wir einmal schauen, was tatsächlich daraus wird, ob es tatsächlich dann auch so umgesetzt wird, wie wir es uns vorstellen. Aber die Staatsministerin hat schon im Ausschuss betont, dass sie das genauso sieht und man natürlich jetzt die Akteure am Verhandlungstisch schön im Auge behalten und schauen wird, ob das tatsächlich auch so umgesetzt wird. Not
falls müsste man das Thema noch einmal aufgreifen, wenn es allein mit Appellen und Protokollerklärungen nicht zufrieden stellend abgewickelt wird.
Sehr geehrte Frau Prä sidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordne ten! Es gibt über das Thema bereits eine lange Diskussion, die wir auch bei den Debatten im Rahmen der Vorunterrichtungs verfahren schon mehrfach geführt haben. Nichtsdestotrotz muss man im Kern sagen: Es ist ein wichtiger Schritt, dass wir diesen Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaats vertrag jetzt in Landesrecht umsetzen. Heute wird dieser Akt mit Ihrer Zustimmung geschehen.
Ich möchte allen danken, die sich an dieser Debatte ernsthaft beteiligt haben. Denn ich glaube, es ist schon ein großer Schritt nach vorn, dass wir diese Konflikte zwischen den Zei tungsverlegern und den Rundfunkanstalten, die ursprünglich einer Umsetzung im Weg standen, überwunden haben. Die Regelung, die jetzt gefunden wurde, bietet beiden eine Pers pektive – eine Perspektive, gerade auch dem veränderten Nut zungsverhalten Rechnung zu tragen. Da muss man, glaube ich, nicht mehr inhaltlich einsteigen. Alexander Maier, Herr Haser, aber auch Herr Goll und Herr Weber haben noch ein mal deutlich gemacht, was auf dieser Seite passiert ist und welche Unterschiede es im Nutzungsverhalten gibt.
Ich gehöre in dem Sinn auch dazu, dass ich mir gern anschaue, was es alles gäbe. Aber letztlich kann ich es mir zu der ange gebenen Zeit nicht anschauen, weil ich da keine Zeit habe. In soweit bin ich froh, dass es eine Mediathek gibt, in der man das eine oder andere noch erwischt, um es sich zu Gemüte zu führen.
Zur Frage der Protokollerklärung für die Produzenten ist hier noch einmal klar geworden – das habe ich sowohl im Aus schuss als auch bei den weiteren Beratungen zum Ausdruck gebracht –: Es ist uns wichtig, dass für Qualitätsjournalismus – und das ist das, was uns Produzenten im Wesentlichen lie fern – eine auskömmliche Vergütung möglich ist. Ich habe im Ausschuss schon betont: Es geht nicht darum, dass in diese Protokollerklärung irgendwann zwei Löcher reingestanzt wer den und sie dann im Archiv abgehängt wird. In dieser Proto kollerklärung ist genau hinterlegt, dass wir die Entwicklung beobachten, dass wir ein Monitoring durchführen. Wir sind da sehr genau, auch gegenüber den öffentlich-rechtlichen Sen deanstalten. Es gilt ja für alle öffentlich-rechtlichen Rundfunk anstalten, die hier beteiligt sind.