bei all den Meinungsverschiedenheiten, die ich mit Sicherheit mit der anderen Seite des Parlaments auch oft habe.
Wir können uns privat ganz gut über Belanglosigkeiten und sogar über bestimmte politische Fragen unterhalten, über das Jagdrecht, über alles Mögliche. Sobald es aber ans Einge machte geht, fallen Sie zurück auf die Formel „Die Flüchtlin ge sind unser Unglück“. Dies ist das retardierende Moment der AfD, und dies hindert Sie als Fraktion und meiner Mei nung nach auch als einzelne Abgeordnete, nach konstruktiven Lösungen zu suchen. Sie beschränken sich dadurch selbst und machen es uns und mir ganz persönlich unmöglich, Ihrem Ge setzentwurf zuzustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute in zweiter Lesung einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion, durch welchen der Steuersatz für die Grunderwerbsteuer von 5 % auf 3,5 % abgesenkt werden soll. Es haben sich bezüglich die ses Gesetzentwurfs seit der Ersten Beratung keine wesentli chen neuen Erkenntnisse ergeben. Daher werde ich mich heu te auf wesentliche Punkte beschränken.
Mit der Erhöhung des Grunderwerbsteuersatzes im Jahr 2011 um 1,5 Prozentpunkte haben wir Spielraum geschaffen, der es uns ermöglichte, die Rahmenbedingungen für Familien im Land deutlich zu verbessern. Zentraler Baustein hierfür war der Pakt mit den Kommunen für Familien mit Kindern. Da durch konnte die Kleinkindbetreuung wesentlich verbessert werden. Es werden nicht nur die Kinder gefördert, sondern es werden auch die Eltern entlastet. Erst ein gutes Kinderbetreu ungsangebot ermöglicht tatsächlich die Vereinbarkeit von Fa milie und Beruf – eine Notwendigkeit für viele junge Famili en in der heutigen Zeit. Es war deshalb sehr richtig, den wei teren Ausbau der Kitaplätze zu unterstützen.
Die Mehreinnahmen aus der Erhöhung sind also gut inves tiert. Dabei sei noch angemerkt, dass wir mittlerweile sogar
deutlich mehr Mittel zur Verfügung stellen, als aus der Erhö hung tatsächlich resultieren. Nächstes Jahr werden wir vor aussichtlich mehr als 1 Milliarde € für die Verbesserung der Kleinkindbetreuung einsetzen.
Auch wenn es um die Förderung von Wohnungseigentum jun ger Familien geht, setzen wir im Land Zeichen. Wir helfen insbesondere im Rahmen der Basisförderung des Landes wohnraumförderungsprogramms vielen Familien auf ihrem Weg in die eigenen vier Wände.
Auch das Baukindergeld des Bundes ist ein gutes Beispiel für eine Förderung des Wohneigentums von Familien und Allein erziehenden mit Kindern. Wie sehr diese Förderung in unse rem Land angenommen wird, zeigt sich an der Anzahl der ge stellten Anträge. Ich habe die heutige Zeitung dabei.
Diese Unterstützungsmaßnahmen und Förderungen kompen sieren die moderate Erhöhung des Steuersatzes um 1,5 Pro zentpunkte allemal. Die von uns verfolgte gezielte Förderung wirkt zudem dort, wo sie am sinnvollsten ist: bei den jungen Familien.
An dieser Stelle sei angemerkt, dass mehr als 30 % des Grund erwerbsteueraufkommens aus Immobiliengeschäften von Un ternehmen resultieren.
(Abg. Anton Baron AfD: Hallo? Das ist unser Recht! – Weitere Zurufe von der AfD, u. a.: Entschuldigung! – Wie bitte? – Unruhe bei der AfD)
Die Länder haben unter sehr aktiver Mitwirkung des Landes Baden-Württemberg diesbezüglich ihre Hausaufgaben ge macht und haben einen Gesetzentwurf erarbeitet. Die Finanz ministerkonferenz hat sich zuletzt Ende November damit be fasst und den Bund gebeten, die Vorschläge nun in ein Gesetz gebungsverfahren des Bundes einzubringen. Der Bund ist al so jetzt am Zug, Share Deals einzudämmen.
Lassen Sie mich zum Schluss auf eine weitere Schwachstel le des Gesetzentwurfs der AfD hinweisen: Das ist die Gegen finanzierung.
Wer eine Steuer senken will, muss auch sagen, wie die Min dereinnahmen gegenfinanziert werden. Ein bloßer Verweis auf aktuell hohe Steuereinnahmen genügt eben nicht.
Ab dem Jahr 2020 dürfen keine neuen Schulden mehr aufge nommen werden. Wir haben uns darauf gut vorbereitet. Aber es sind weitere Anstrengungen notwendig. Das gilt auch in Anbetracht der derzeitigen Unsicherheiten im internationalen Umfeld und der sich in den letzten Monaten mehrenden An zeichen für eine konjunkturelle Abkühlung. Eine kurzsichti ge Steuersenkung wäre deshalb der falsche Weg. Daher, mei ne Damen und Herren, ist der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD abzulehnen.
Wir kommen in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/4897. Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt Ihnen in der Beschlussemp fehlung Drucksache 16/5264, den Gesetzentwurf abzulehnen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf im Ganzen zur Abstim mung zu stellen. – Sie sind damit einverstanden.
Wer dem Gesetzentwurf Drucksache 16/4897 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer ent hält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf mehrheitlich abge lehnt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes – Drucksache 16/5112
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau – Drucksache 16/5300
Auch hierzu hat das Präsidium für die Allgemeine Ausspra che eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.