Protocol of the Session on October 11, 2018

(Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Andreas Ken ner SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Des wegen ist die Aussprache beendet.

Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/4760 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales und In tegration zu überweisen. – Sie sind damit einverstanden. Das ist dann so beschlossen.

Wir beenden Tagesordnungspunkt 7.

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Ba den-Württemberg und anderer dienstrechtlicher Vor schriften – Drucksache 16/4935

Die Fraktionen sind übereingekommen, auf die Aussprache bei der Ersten Beratung dieses Gesetzentwurfs zu verzichten. Auch die Regierung verzichtet auf eine mündliche Begrün dung des Gesetzentwurfs. Deswegen schlage ich Ihnen vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/4935 jetzt gleich zur wei teren Beratung an den Ausschuss für Finanzen zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch.

(Abg. Winfried Mack CDU: Nein!)

Dann ist das so beschlossen.

Damit ist Tagesordnungspunkt 8 erledigt.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschus ses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 10. Juli 2018 – Information über Staatsvertragsentwürfe; hier: Entwurf des Zweiundzwanzigsten Staatsvertrags zur Än derung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zweiundzwan zigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) – Drucksachen 16/4457 (Geänderte Fassung), 16/4845

Berichterstatter: Abg. Nico Weinmann

Hierzu hat das Präsidium für die Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Ich darf das Wort für die Grünen dem Kollegen Alexander Sa lomon erteilen.

Sehr geehrte Präsiden tin, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon eine Besonderheit, über einen Entwurf eines Staatsvertrags zu reden. Das hatte ich während meiner siebenjährigen Angehörigkeit zum Landtag bisher noch nicht. Aber dieser Staatsvertrag ist tatsächlich etwas Besonderes, weil dabei – das ist nicht nur meine Meinung; da können Sie sicherlich auch mit den anderen medienpolitischen Sprechern reden – nicht nur in technischer Sicht und in verwaltungstech nischer Hinsicht etwas geändert wird, sondern weil dort auch wesentliche Inhalte geändert werden, die den öffentlich-recht lichen Rundfunk in der heutigen Zeit prägen und auch in Zu kunft prägen werden.

Zum einen geht es dabei um die Presseähnlichkeit und den Sendungsbezug. Was heißt das konkret? Presseähnlichkeit heißt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Angebo te in Wort und Schrift auf einen Sendungsbezug zurückfahren muss, der dort gegeben sein muss. Das war eine gemeinsame Vereinbarung, die die Ministerpräsidenten mit dem Bundes verband der Deutschen Zeitungsverleger gefunden haben.

Aus meiner Sicht ist das durchaus ein gelungener Kompro miss. Ich glaube gleichwohl, dass man den Zeitungsverlegern doch noch einmal auf die Reise mitgeben muss, dass nicht der öffentlich-rechtliche Rundfunk der „Gegner“ dort am Hori zont ist, sondern dass es ganz andere Unternehmen, ganz an dere Konstellationen sind, die man als Zeitungsverleger in den Blick nehmen muss. Ich glaube, in Zukunft wird eher die Fra ge sein, ob es eine Kooperation geben wird. Es sind ja Ideen – von Herrn Wilhelm beispielsweise – im Raum wie gemein same Plattformen, gemeinsame Kooperationen. Ein solcher Weg wäre deutlich besser, und zwar sowohl für die Zeitungs verleger als auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Darüber hinaus gibt es einen weiteren Punkt, der in der Auf listung – falls Sie die Vorlage gelesen haben – eher weiter un ten angesiedelt ist, aber aus meiner Sicht durchaus eine hohe Priorität hat: dass auch die barrierefreien Angebote im öffent lich-rechtlichen Rundfunk weiter ausgebaut werden müssen. Das ist die Audiodeskription, es sind weitere Onlineangebo te. Ich glaube, das ist ein wesentlicher Punkt, um auch für wei tere Schichten der Gesellschaft eine Möglichkeit der Teilha be am öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu schaffen.

Darüber hinaus – das ist vielleicht die Änderung, von der die Bürgerinnen und Bürger am meisten merken werden – ist das Thema „Verweildauer und Inhalt“ in § 11 d Absatz 2 des Ent wurfs des Rundfunkänderungsstaatsvertrags enthalten. Dort geht es – ich kann es Ihnen auch kurz sagen – um die Mög lichkeit, Inhalte bereits im Vorfeld einer Ausstrahlung online zu stellen, aber auch danach länger online zu stellen.

Da gab es einen durchaus berechtigten Einwand aus dem Film- und Medienproduktionsbereich. Es wurde gesagt, wenn Filme und Inhalte länger online zur Verfügung stehen, muss auch dementsprechend eine Vergütung stattfinden. Es kann nicht sein, dass man für die Onlineangebote keine Vergütung oder nur eine sehr geringe Vergütung bekommt.

Die Ministerpräsidenten haben sich – Gott sei Dank, kann man sagen – mit einer Protokollerklärung und auch in einem Ab schnitt innerhalb des Entwurfs des Rundfunkänderungsstaats vertrags geeinigt, eine Verpflichtung einzuführen, dass in den Geschäftsberichten dargestellt werden muss, in welcher Wei se der Erwartung der Länder auf faire Vertragsbedingungen – so heißt es dort – zwischen ARD und ZDF einerseits und der Film- und Medienproduktionswirtschaft andererseits Rechnung getragen wird. Das ist ein elementarer Punkt, der auch für mei ne Fraktion von besonderem Gewicht ist, weil einerseits die klare Haltung der Bürgerinnen und Bürger vorhanden ist, dass in der heutigen Zeit Inhalte abrufbar sein müssen, andererseits aber auch jene, die die Inhalte erzeugen, entsprechend vergü tet werden müssen, damit sie auch zukünftig solche Inhalte bereitstellen können.

Darüber hinaus – das wird vielleicht die Fußballfans unter Ih nen freuen – wird ab sofort auch die Möglichkeit bestehen, die Spiele der 1. und 2. Bundesliga länger online abzurufen, nicht nur 24 Stunden, sondern bis zu sieben Tage.

(Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE: Ja! – Abg. Bri gitte Lösch GRÜNE: KSC!)

Ja, den KSC leider nicht; vielleicht in der nächsten Saison. – An dieser Stelle halte ich für wichtig – da es dazu auch im mer Gespräche gibt –, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk meines Erachtens etwas mehr Mut und Wagnis zeigen muss, auch Randsportarten, also Sportarten, die weniger im aktuel len Tagesgeschehen vorkommen, mehr nach vorn zu bringen; z. B. wird Handball bei uns großgeschrieben, aber auch Tisch tennis.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Richtig! – Abg. Raimund Haser CDU: Sehr gut! – Abg. Winfried Mack CDU: Faustball!)

Herr Minister Untersteller ist nicht mehr da. – Das sind wich tige Themen, die wir meiner Meinung nach stärken und nach vorn bringen müssen.

Es geht also nicht darum, dass wir mit diesem Änderungs staatsvertrag die Telemedien neu einführten und ein öffent lich-rechtliches Netflix bekämen.

(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Wäre nicht schlecht, Herr Kollege!)

Ich glaube, das ist nicht die Zielrichtung. Es geht vielmehr da rum, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk jene verunsi chern soll, die sich sicher sind, und denen Halt und Orientie rung geben soll, die auf der Suche sind. Kurzum: Weniger Fil terblase, mehr Kontroverse – das ist für uns der öffentlichrechtliche Rundfunk.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Raimund Haser CDU: Schön gesagt!)

Für die CDU spricht der Kollege Raimund Haser.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann nur sagen: Endlich! Ich habe nicht daran geglaubt, dass der Telemedienauftrag ir gendwann einmal auf diese Art und Weise gelöst wird. Dies war auch ein gutes Beispiel dafür, dass der Föderalismus funk tioniert, nämlich dann, wenn BDZV und Öffentlich-Rechtli che zusammenarbeiten und sich konstruktiv an den Diskussi onen beteiligen. Vielleicht bekommen wir über diesen Weg auch noch viele andere Dinge geregelt, die auf dem Tisch lie gen.

Wir haben es hier mit einem klassischen Konflikt zu tun, in dem beide Seiten recht haben; das ist das Problem. Auf der ei nen Seite haben wir die Beitragszahler, die jeden Monat nicht wenig Geld dafür bezahlen müssen, dass Inhalte produziert werden, und die natürlich fragen: „Warum kann ich das nur ad hoc anschauen? Warum kann ich es nur sieben Tage an schauen und nicht sozusagen on demand?“ Das ist absolut nachvollziehbar und auch richtig.

Auf der anderen Seite haben, wenn man dies tut, viele ande re, die davon leben und ihre Geschäftsmodelle entwickeln – sowohl der private Rundfunk als auch die Zeitungsverleger –, das Problem: Wozu brauche ich noch Geschäftsmodelle, wenn einer das alles umsonst macht und auch noch mit etwa dop pelt so viel Geld wie sonst am Markt ist? Das ist ein klassi scher Konflikt, der sich nicht bis zum Ende auflösen lässt; und dies ist nun ein Weg, es einmal zu versuchen.

Ich finde die Regelung außerordentlich positiv, da wir auch die Presseähnlichkeit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ge regelt haben. Da gab es mit Sicherheit eine Tendenz, die nicht nur dem privaten Fernsehen und Radio schadet, sondern auch den Zeitungsverlagen, die immer mehr versuchen, in die On lineproduktion zu gehen. Insofern war dies ein sehr wichtiger Punkt. Auf der anderen Seite ist die Möglichkeit, nicht nur sieben, sondern 30 Tage Zugriff auf Sendungen zu haben, mit Sicherheit auch für die Beitragszahler eine ganz wichtige Sa che.

Ob der Fußball dabei ist, lieber Kollege Katzenstein, das mag man so oder so sehen. Es gibt spannendere und billigere Sport arten. Da schließe ich mich Herrn Salomon an: Es wäre gut, wenn wir auf diesem Weg versuchen würden, auch andere Sportarten in diesem Land wieder gebührend nach vorn zu bringen.

An zwei Stellen müssen wir aufpassen – das können wir nicht selbst tun, sondern das ist Aufgabe der Player –: Zum einen geht es um das Verhältnis zwischen den Öffentlich-Rechtli chen und der Filmbranche. Wir müssen aufpassen, dass die kostenlose Downloadmöglichkeit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht dazu führt, dass es keine auskömmlichen Be zahlungswege mehr für Filmemacher gibt. Das hat schlicht und einfach etwas mit Preisen zu tun. Da erwarten wir vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dass er die Bezahlmodelle so umstellt, dass es sich weiterhin auch für ihn lohnt, zu pro duzieren.

Zum anderen richten wir einen Appell an die Verlage. Die Po litik geht mit dem Vorschlag eines Verbots der presseähnli chen Produkte einen letzten, sehr, sehr weiten Schritt auf die Verlage zu. Jetzt müssen sie nach 20 Jahren Digitalisierung auch einmal zeigen, dass sie in der Lage sind, Geschäftsmo

delle zu entwickeln, die tatsächlich eine Migration der Erlö se vom Print- zum Onlinebereich zeigen. Die Amerikaner schaffen das, die „Washington Post“ schafft das.

Diese digitale Welt beinhaltet für die Zeitungsverleger auch eine große Chance, und zwar deswegen, weil nicht ein Drit ter, z. B. ein Anzeigenkunde, dafür bezahlt, dass jemand et was liest, was ein anderer für ihn schreibt, sondern weil der jenige, der die Nachrichten konsumiert, auch selbst für diese Nachrichten bezahlt. Das ist das, was das Digitale ermöglicht.

Es ist auch journalistisch, glaube ich, eine große Chance, tat sächlich für die Leistung Geld zu bekommen, die man eigent lich erbringt, die eigenen Texte und Recherchen wirklich an den Mann zu bringen und dafür bezahlt zu werden. Das ist ei ne große Chance. Ich hoffe, dass die Verlage – am besten ge meinsam und vielleicht auch in Kooperation mit den Öffent lich-Rechtlichen – hier eine erfolgreiche Zukunft haben.

Ansonsten: Wir begrüßen das Ganze und stimmen natürlich zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

Für die AfD spricht Herr Abg. Dr. Merz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Her ren! Zuerst eine gute Nachricht an alle obrigkeitswiderspens tigen Aufrechten im Land: Mehr als 400 000 Zwangsbeitrags pflichtige allein in Baden-Württemberg zahlen den 2013 ein geführten Rundfunkzwangsbeitrag nicht. Das ist immerhin fast jeder Zehnte zur Zahlung verdammte Haushalt in BadenWürttemberg.

Auch die Mehrheit der restlichen 90 % zahlt nur, weil ihnen dies derzeit noch legal abgepresst wird – legal, ja, nach dem Urteil des einen Kirchhof-Bruders über den vom anderen Kirchhof-Bruder damals ausgeheckten Zwangsbeitrag, wel cher nur auf einem Wohnungsbesitz oder Gewerbe im Bun desgebiet basiert. Brüderlich kirchhofsche Einigkeit – ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

(Vereinzelt Beifall bei der AfD – Abg. Raimund Ha ser CDU: In guter Tradition des Bundesverfassungs gerichts!)