Protocol of the Session on October 11, 2018

ist wichtig, noch einmal zu erwähnen, dass wir schon seit ei nigen Jahren auf einem guten Weg sind.

Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage zeigt schon sehr schön auf, wie viel sich in den letzten Jahren ge tan hat, dass flächendeckend die Akzeptanz und ressortüber greifend die Nachfrage nach digitalen Verwaltungsdienstleis tungen steigen. Da sind wir, denke ich, auf einem guten Weg.

Es wird aber schon auch deutlich, dass noch sehr, sehr viel Arbeit vor uns liegt. Effizientes Arbeiten auf E-GovernmentBasis bedingt auch die Freiheit von Medienbrüchen – hier ha ben wir noch viel zu tun – und die Harmonisierung von Sys temen, von Plattformen. Das sind wirklich große Aufgaben, die noch vor uns liegen.

Insgesamt gehen wir viele Schritte in die richtige Richtung. Es geht vieles gut voran, aber es bleibt auch noch unheimlich viel zu tun. Wir dürfen bei unseren Anstrengungen, in BadenWürttemberg ein umfassendes E-Government auf allen Ebe nen zu realisieren, einfach nicht nachlassen.

Danke schön.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Für die CDU spricht der Kollege Ulli Hockenberger.

Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich den heutigen Tag Revue passieren lasse, muss ich sagen: Wir kommen zu einem Gesetzentwurf, bei dem das Aufregungs- und Unmuts potenzial eigentlich gegen null gehen müsste. Warum komme ich zu dieser Überzeugung?

(Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Rainer Stickelberger SPD: Oh!)

Sie kommen ja noch dran.

(Heiterkeit – Zuruf des Abg. Rainer Stickelberger SPD)

Wenn man sich eng an den Gesetzentwurf hält – und das ha be ich vor, wie Sie mich kennen –, dann geht es zunächst ein mal – Frau Kollegin Lisbach hat es gesagt – schlicht und er greifend um die Umsetzung einer E-Rechnungsrichtlinie der Europäischen Union, weil wir spätestens bis November 2019 die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen haben müssen.

Der Herr Minister hat ausgeführt, dass das Land künftig Rech nungen grundsätzlich elektronisch entgegennimmt und abwi ckelt – unabhängig von den Schwellenwerten, die die Euro päische Union vorgibt, die er auch genannt hat – und dass den Kommunen im unterschwelligen Bereich diese Verpflichtung nicht auferlegt wird. Vor dem Hintergrund der unterschiedli chen Leistungskraft der Kommunen bei diesem Neuland hal te ich das auch für richtig.

Im Einzelnen geht es darum, dass die Vorgaben der EU für die E-Rechnungsrichtlinie umgesetzt werden. Es wird festgelegt, für welche Bereiche E-Rechnungen zulässig sind. Der Begriff der elektronischen Rechnung wird definiert, und es wird eine

Rechtsgrundlage für den Erlass einer Rechtsverordnung ge schaffen, die das Weitere im Verfahren noch ausgestalten soll.

Der Gesetzentwurf greift nicht auf – was ursprünglich einmal intendiert war –, wie mit Geodaten umzugehen ist. Da liegt noch etwas vor uns. Das wird in einer nächsten Runde noch aufzuarbeiten und zu entscheiden sein.

Wichtiger ist allerdings, dass neben den Unternehmen der Wirtschaft auch die Bürgerinnen und Bürger Vorteile durch dieses Gesetz bekommen und dass in Zukunft im Wesentli chen alle Verwaltungsdienstleistungen elektronisch und me dienbruchfrei erledigt werden können, auch unter Berücksich tigung dessen, was der Bund mit dem Onlinezugangsgesetz vorgegeben hat.

Eine leichtere und schnellere Abwicklung von Zahlungsvor gängen ist zu begrüßen. Einen direkteren, schnelleren und ein facheren Kontakt sowie die sichere Nutzung von Onlineange boten begrüßen wir. Das zeigt in die richtige Richtung, ist ein Beitrag zur Verwaltungsmodernisierung und zum Bürokratie abbau in unserem Land.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Thomas Blenke CDU: Bravo!)

In der Gesetzesbegründung steht, dass sich das Land im Jahr mit rund drei Millionen Rechnungen auseinanderzusetzen hat. Wenn die künftig elektronisch abgewickelt werden können, zeigt das, dass es höchste Zeit ist, hier anzusetzen.

Einen Satz aus der Begründung möchte ich Ihnen nicht vor enthalten, weil ja das Ganze einen europäischen Ursprung hat. Ich zitiere:

Die europäische Norm enthält ein semantisches Daten modell für die Kernelemente einer elektronischen Rech nung. Zudem hat das europäische Normungsgremium ei ne Liste mit einer begrenzten Zahl von Syntaxen erarbei tet, die der europäischen Norm sowie spezifischen Syn taxvorgaben entsprechen.

Als ich diesen Satz gelesen habe, ist mir ein Satz eingefallen, den ich früher einmal gelesen habe: „Die Notwendigkeit zu entscheiden reicht weiter als die Fähigkeit zu erkennen.“

(Vereinzelt Heiterkeit – Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Andreas Kenner SPD)

Deswegen vertraue ich in diesem Fall darauf, dass die Ver waltung diese Dinge so aufbereitet, dass die Politik das dann auch zu gegebener Zeit entsprechend beschließen kann. Wer dazu Weiteres lesen will, kann dies in der Gesetzesbegrün dung auch ganz ausführlich tun.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei fall bei den Grünen)

Wir hatten uns gestern – wenn Sie sich daran erinnern – mit dem Thema „Nachhaltige Beschaffung“ beschäftigt. Auch zu diesem Thema, zur Nachhaltigkeit, enthält der Gesetzentwurf in der Begründung einige Ausführungen, was man an Papier spart, was man an Ressourcen spart. Dann hat noch jemand umgerechnet, was das an CO2-Ersparnis bedeutet. Auch da zeigen die Signale also in die richtige Richtung.

Allerdings werden wir uns – das hatten Sie auch schon gesagt, Frau Lisbach – im Innenausschuss, wohin wir das Gesetz zur weiteren Beratung überweisen wollen, noch mit den Einzel heiten auseinandersetzen. Das Anhörungsverfahren hat da nicht allzu viele Änderungen ergeben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei fall bei den Grünen)

Zur Großen Anfrage der FDP/DVP hat der Minister schon deutlich gemacht, wie weit wir da eigentlich sind. Auf die 26 Seiten möchte ich verweisen.

Wichtig ist ein Hinweis, der dort sozusagen festgeschrieben ist: Wenn wir künftig die Verwaltungsleistungen digitalisie ren, kann man auch da grundsätzlich von einer Kostenerspar nis ausgehen, die auf einen Umfang von einem Drittel bis 50 % taxiert wird. Das muss man alles noch einmal sehen. Ich glaube, dass wir da auf einem guten Weg sind. Die Zukunft bleibt spannend.

Vielen Dank für Ihre geduldige Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü nen und der SPD – Zuruf von den Grünen: Großar tig!)

Für die AfD spricht Herr Abg. Klaus Dürr.

Wenn ich die Kollegen vielleicht bitten darf, die Türen ge schlossen zu halten. Das wäre für Temperatur und Luft viel leicht hilfreich. – Danke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Erst im März 2018 haben wir das nun erneut zu ändernde Gesetz geändert. Der vorlie gende Gesetzentwurf ist eigentlich eine Formalie; das sehe ich auch so. Die hierfür ursächliche EU-Richtlinie, aufgrund derer wir hier das Gesetz anpassen, gilt bereits seit 2014. Die se Änderung hätten wir eigentlich längst erledigt haben kön nen, zumal die EU-Richtlinie 2020 Anwendung finden soll. Wenn die Umsetzung nun so lange wie bei der DS-GVO dauert, könnte es natürlich knapp werden. Die Abarbeitungsgeschwin digkeit dieser und der Vorgängerregierung ist fast schon als schädigend für unseren Wirtschaftsstandort Baden-Württem berg zu bezeichnen.

(Vereinzelt Beifall bei der AfD)

Jetzt wird es konkreter. Die Zwangsverwendung von De-Mail ist fragwürdig. Dieser Dienst hat keine Akzeptanz, dafür un ter Umständen aber noch immer Sicherheitslücken. Wozu die se Art der Identitätsprüfung? Bei einer Papierrechnung oder einer Faxkopie wird auch nicht die Identität des Versenders geprüft, zumal diese Identitätsprüfung lückenhaft ist. Zahlrei che Betrugsfälle im Bankenumfeld mit sogenannten PostidentKonten sollten Beweis genug sein. Eine Rechnung kommt in der Regel aufgrund einer Ausschreibung oder Beauftragung. Die Sicherheit, die man braucht, kommt über moderne Rech nungs- und Leistungsprüfungssysteme. Diese sind sowieso Grundvoraussetzung, wenn man elektronisch verarbeitet.

Wer haftet eigentlich im Fall des Missbrauchs? Wozu die Schwellenwerte? Je mehr Rechnungen elektronisch verarbei

tet werden, desto besser. Wie soll eine Rationalisierung in den Verwaltungen eintreten, und zwar bis unten, wenn parallel konventionelle und digitale Verarbeitung stattfinden müssen? Das Ziel muss eine maximale Durchdringung der E-Rechnung auf allen Ebenen, gerade auch auf kommunaler Ebene, sein.

Keine Ausnahme für Notare und Co.! Warum eigentlich? Im Gegenteil, es wird Zeit, dass die Juristen vom Papier wegkom men.

Aus der Glaskugel scheint auch die Kostenschätzung zu sein: Die einmaligen Kosten betragen 450 000 € – plus 120 000 € jährlich. Wofür? Sie wissen doch bisher weder, wie das über haupt technisch laufen soll, noch, wie viele elektronische Rechnungen erwartet werden. Wir aber wissen, wie unsere Regierung so planen und schätzen kann. Zu nennen ist hier die Reform der Polizeireform – 50 Millionen € danebenge hauen –

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

oder die Planung zum Nationalparkzentrum.

Andere Bundesländer sind da längst weiter, von anderen EUMitgliedsstaaten ganz zu schweigen. Deutschland steht beim E-Government in Europa auf Platz 11, Vorbilder sind Däne mark, Schweden, Estland. Beispiele dürfen Sie – „digital@bw“ – selbst googeln. Auch innerhalb Deutschlands sind manche Länder weiter. Ausgerechnet Bremen gilt hier als Wegberei ter.

Die bisherigen Versäumnisse – ich nenne es der Einfachheit halber das Chaos in Sachen Digitalisierung – werden durch die Antworten auf die Große Anfrage der FDP/DVP erschre ckend deutlich. Danke für die Anfrage, Herr Kern. Ursache ist der Paragrafendschungel: unterschiedlichste Gesetze und Verordnungen auf allen Ebenen. Hier muss eine Entrümpe lung stattfinden. Wer eine Webseite und E-Mail-Erreichbar keit schon als E-Government bezeichnet, hat eben nichts ver standen.

Warum überhaupt unterschiedliche Vorgehensweisen auf Land kreisebene? Die Verfahren sind doch in allen Landkreisen die gleichen. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, warum jeder Landkreis selbst agieren und seine Verfahren im Formular editor von service-bw.de selbst basteln muss.

Wer einen Datenverarbeitungs-Dinosaurier wie ITEOS baut, braucht sich nicht zu wundern, dass es mit dem E-Govern ment nicht vorangeht. Auch das haben wir erst vor wenigen Monaten hier diskutiert. „Ella“ brachte den Beweis für die Richtigkeit unserer Argumente von damals. Ziel muss es sein, zuerst Verfahren zu verschlanken, Bürokratie abzubauen und den Rest zu digitalisieren, und zwar in dieser Reihenfolge.

(Beifall bei der AfD)

Viele Verfahren sind viel zu komplex konstruiert und unnötig aufwendig. Zudem haben viele Kommunen nach unserer Auf fassung weder Technik noch Know-how für die Implementie rung und den Betrieb digitalisierungsgeschuldeter komplexer Prozesse. Service-bw.de ist nach meiner Wahrnehmung heu te überwiegend ein Auskunftsportal. Viele Seiten führen le diglich zu Informationen und dem Hinweis, man müsse sich zum entsprechenden Rathaus begeben.

Wir fordern seit Langem einen massiven Bürokratieabbau und eine umfassende Digitalisierung der Verwaltungsprozesse. So steht es bereits in unserem Landtagswahlprogramm 2016 und kann dort nachgelesen werden – Stichwort: One-Stop-Agency einführen. Wir haben bereits mehrfach Vorschläge gemacht, um die Digitalisierung in der Verwaltung voranzubringen. Ich erinnere dazu an unsere Digitalisierungsmanager, die die Kom munen unterstützen sollen.