Protocol of the Session on June 29, 2016

Man muss auch wissen: Andere Modelle – wir haben uns die Entscheidung damals nicht leicht gemacht –, die im Raum standen, beispielsweise eine externe, unabhängige Kommis sion damit zu befassen, haben wir selbst wieder verworfen, weil wir befürchtet haben, dass diese unabhängige Kommis sion uns letztendlich eine ganz andere Diätenhöhe vorschlägt, nämlich deutlich höhere Diäten, als wir sie gegenwärtig be ziehen. Schon deshalb sind wir von diesem Modell abgerückt, das übrigens verfassungsmäßig auch fragwürdig gewesen wä re.

(Abg. Winfried Mack CDU: In der Tat!)

Deshalb will ich wiederholen: Die Indexierung, welche die durchschnittlichen Bruttomonatseinkommen der Arbeitneh merinnen und Arbeitnehmer in der Größenordnung von 89 % berücksichtigt, ferner die Einkommensentwicklung und die Höhe der Vergütung der Tarifbeschäftigten und der Beamten besoldung, ist eine klare, nachvollziehbare und transparente

Indexierung, die wir uns zugrunde gelegt haben. Eine gewo gene Maßzahl liegt dem zugrunde. Diese legen wir auch nicht selbst fest, sondern wir bedienen uns der Zahlen des Statisti schen Landesamts.

Deshalb habe ich auch wenig Verständnis – das will ich hier auch sagen –, dass der Bund der Steuerzahler dies heute un durchsichtig nennt.

(Abg. Nicole Razavi CDU: Genau!)

Es ist im Abgeordnetengesetz ganz klar geregelt. Im Dritten Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung – ist nachzulesen, was die Kriterien dieser Indexierung sind. Wenn wir uns in den nächsten Jahren über die Anwendung dieser Kriterien unterhalten wollen – das beschließen wir ja heute –, dann können wir dies gern tun. Aber uns Undurchsichtigkeit vorzuwerfen ist meines Erachtens nicht sachgerecht.

(Beifall bei der SPD, den Grünen, der CDU und der FDP/DVP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir stehen zu dieser Indexierung. Wir sind bereit, über die Inhalte und über die Maßzahlen – über die gewogenen Maßzahlen, darüber, ob es dort Verschiebungen geben soll – nachzudenken. Aber auch da will ich erwähnen: Wir haben uns nicht etwa an den Höchst grenzen orientiert, bei den Beamten beispielsweise nicht am höheren Dienst, sondern am gehobenen Dienst, und bei den Angestellten auch am gehobenen Dienst, also nicht an E 15, sondern beispielsweise an E 12. Auch daran wird deutlich, dass wir uns wirklich in einem Mittelmaß befinden.

Wie gesagt, über diese Indexierung, über die Inhalte, Kollege Sckerl, reden wir; das ist überhaupt keine Frage. Meine Frak tion sagt aber heute zum dritten Mal klar und deutlich Ja zu dieser Indexierung. Ich möchte Sie einfach bitten, das dann auch im weiteren Verfahren entsprechend zu unterstützen.

(Beifall bei der SPD, den Grünen, der CDU und der FDP/DVP)

Für die FDP/DVP-Frakti on erteile ich das Wort dem Kollegen Dr. Kern.

Herr Präsident, liebe Kol leginnen und Kollegen! Durch die letzte Parlamentsreform ist es – ich glaube, das können wir Parlamentarier durchaus selbstbewusst sagen – zu einer Intensivierung der Parlaments arbeit gekommen. Dies hatte zwangsläufig auch Auswirkun gen auf die Arbeitsintensität und auf eine angemessene Ent schädigung.

Natürlich ist es schwer, einen objektiven Maßstab für eine an gemessene Entschädigung zu finden. Man kann beispielswei se die Diäten in Schleswig-Holstein nehmen, die mehr als 420 € über denen in unserem Land liegen, oder die in Nord rhein-Westfalen mit insgesamt 8 765 €. Alle Fraktionen unse res Landtags haben sich damals – aus meiner Sicht mit guten Gründen – für den Bayerischen Landtag als Maßstab entschie den, weil wir mit diesem Bundesland und dessen Parlaments struktur am ehesten vergleichbar sind.

Darüber hinaus ist die Entschädigung schon seit 2005 an die Entwicklung der Arbeitnehmereinkommen in Baden-Würt

temberg gekoppelt. Das sogenannte Indexierungsverfahren ist so geregelt, dass das Statistische Landesamt dem Landtag ei ne Maßzahl mitteilt, die sich an der allgemeinen Einkommens entwicklung in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst wäh rend eines einjährigen Zeitraums orientiert. So wurden bemer kenswerterweise nahezu ohne öffentliche Resonanz zum 1. Ju li 2010

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Hört, hört!)

erstmals in der Geschichte des Landtags die Zahlungen an die Abgeordneten abgesenkt.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Sehr rich tig!)

Auch das ist in diesem System eben möglich.

(Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

Die FDP/DVP-Landtagsfraktion hält das bisherige Verfahren für transparent, nachvollziehbar und gerecht. Unsere Frakti on wird dem vorgeschlagenen Verfahren deshalb auch zustim men.

Dabei wissen wir, dass es gerade bei der Frage der Angemes senheit der Abgeordnetenentschädigung immer wieder eine lebhafte öffentliche Debatte und ein durchaus differenziertes Presseecho gibt. Dies ist aber selbstverständlich ein unver zichtbares Recht von Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Es ist nun einmal so, dass Abgeordnete Gesetze machen und damit natürlich hin und wieder auch in eigenen Angelegen heiten entscheiden müssen. Das mag manchmal ein Geschmäck le haben, aber anders geht es nun einmal nicht.

Im Übrigen fällt die öffentliche Kommentierung auch in den Bundesländern, in denen z. B. die Entscheidung über die Hö he der Abgeordnetenentschädigung durch unabhängige Sach verständigengremien vorbereitet wird, keineswegs freundli cher aus.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP/DVP, den Grünen, der CDU und der SPD)

Meine Damen und Her ren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Erledigung des Antrags. Wer dem Antrag Drucksache 16/227 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltun gen? – Dem Antrag ist mehrheitlich zugestimmt.

Damit ist Punkt 7 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Kommission nach Artikel 10 GG

Meine Damen und Herren, in § 2 Absatz 2 des Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes wird bestimmt, dass das Innenministerium unverzüglich eine Kommission über die von ihm angeordneten Beschränkungsmaßnahmen unterrichtet.

Die Kommission besteht nach § 2 Absatz 5 dieses Gesetzes aus dem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt besitzen muss, und zwei Beisitzern. Sie wird für die Dauer ei ner Wahlperiode bestellt. Gleichzeitig ist für jedes Mitglied der Kommission eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter zu wählen.

Nach § 17 a Absatz 2 der Geschäftsordnung steht das Vor schlagsrecht der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der CDU und der Fraktion der AfD für jeweils ein Mitglied und jeweils ei ne Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter zu. Auf Ihren Ti schen finden Sie einen gemeinsamen Vorschlag der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der CDU und der Fraktion der AfD (An lage 2).

Sind Sie damit einverstanden, die Wahl offen durchzuführen? – Das ist der Fall.

Wer diesem Wahlvorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Wahl vorschlag ist mehrheitlich zugestimmt.

Damit ist Punkt 8 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

a) Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitglie

dern des Verwaltungsrats des Badischen Staatstheaters

b) Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitglie

dern des Verwaltungsrats der Württembergischen Staatstheater

c) Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitglie

dern des Verwaltungsrats des Landestheaters Württem berg-Hohenzollern

Meine Damen und Herren, nach den Theaterverträgen zwi schen dem Land Baden-Württemberg und den Städten Karls ruhe und Stuttgart gehören dem Verwaltungsrat des Badischen Staatstheaters und dem Verwaltungsrat der Württembergi schen Staatstheater jeweils sechs Abgeordnete an, die vom Landtag namentlich bestimmt werden.

Außerdem sind gemäß § 5 Absatz 2 der Satzung des Landes theaters Württemberg-Hohenzollern in Tübingen zwei Abge ordnete Mitglied und zwei Abgeordnete stellvertretendes Mit glied des dortigen Verwaltungsrats.

Mit Ablauf der 15. Wahlperiode ist die Mitgliedschaft der bis herigen Vertreterinnen und Vertreter des Landtags in diesen drei Gremien erloschen.

Nach § 17 a Absatz 2 unserer Geschäftsordnung stehen im Verwaltungsrat des Badischen Staatstheaters und der Würt tembergischen Staatstheater der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU jeweils zwei Sitze und den Fraktionen der AfD und der SPD jeweils ein Sitz zu. Im Verwaltungsrat des Landestheaters Württemberg-Hohenzollern steht der Frakti on GRÜNE und der Fraktion der CDU jeweils ein Sitz zu.

Für alle Verwaltungsräte sind auch jeweils Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter zu benennen.

Auf Ihren Tischen liegt ein gemeinsamer Wahlvorschlag der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der CDU, der Fraktion der AfD und der Fraktion der SPD (Anlage 3).