Protocol of the Session on July 19, 2018

b) Welche Maßnahmen (z. B. Erhöhung der Zahl der Stellen)

wird die Landesregierung ergreifen, um die Bearbeitungs zeiten für die Zeugnisanerkennung ausländischer Bildungs abschlüsse bei der Zeugnisanerkennungsstelle des Regie rungspräsidiums Stuttgart zu verkürzen?

Vielen Dank. – Für die Lan desregierung erteile ich Herrn Staatssekretär Schebesta das Wort.

Namens der Landesregie rung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abg. Kenner wie folgt:

Zu Frage a: Das Regierungspräsidium Stuttgart ist landesweit für die Bewertung schulischer Bildungsnachweise zuständig, die von ausländischen oder deutschen Antragstellern außer halb Baden-Württembergs erworben wurden. Zudem ist es für die Anerkennung von Bewerbern mit ausländischen Qualifi kationen für eine Tätigkeit von Erzieherinnen und Erziehern sowie Kinderpflegepersonen zuständig.

In den Jahren 2012 bis 2017 haben sich folgende Antragszah len ergeben: Im Jahr 2012 gab es 6 493 Anträge, im Jahr 2013 7 694 Anträge, im Jahr 2014 – –

(Abg. Andreas Kenner SPD nickt.)

Sie nicken. Wissen Sie die Zahlen schon?

(Abg. Andreas Kenner SPD: Das war an Herrn Mi nister Lucha gerichtet!)

Im Jahr 2014 waren es 9 079 Anträge, im Jahr 2015 10 449 Anträge, im Jahr 2016 13 148 Anträge. Im Jahr 2017 wurde mit 16 063 Anträgen ein Höchstwert erreicht. Im Jahr 2018 wird es voraussichtlich ähnlich viele Anträge wie im Jahr 2017 geben.

Zu Frage b: Durch die gestiegene Anzahl der Anträge haben sich auch die Bearbeitungszeiten in den letzten Jahren suk zessive auf bis zu zwölf Monate erhöht. Dieser Anstieg hat mehrere Gründe. Er liegt insbesondere in der Anwerbung von Erzieherinnen und Erziehern im Ausland, in dem Anstieg der Flüchtlingszahlen, der zunehmenden Migration innerhalb der EU sowie den vermehrten Schulbesuchen von Deutschen im Ausland begründet.

Neben der hohen Anzahl der gestellten Anträge ist auch die Komplexität der Fälle, die Zeugnisse aus weit über 170 Län dern betreffen, Grund für eine lange Bearbeitungszeit.

Während das Kultusministerium in erster Linie für die fach lich-inhaltlichen Fragen zuständig ist, die die Anerkennung von Zeugnissen betreffen, ist das Innenministerium für die personellen und organisatorischen Angelegenheiten verant wortlich.

Hierzu hat das insoweit zuständige Regierungspräsidium Stuttgart mitgeteilt, dass es in den letzten Monaten zahlreiche Maßnahmen im personellen und organisatorischen Bereich getroffen hat, um die hohe Antragszahl bewältigen zu können. Dazu gehören beispielsweise Verbesserungen in der telefoni schen Erreichbarkeit.

Außerdem wird die Bearbeitung in besonders begründeten Einzelfällen vorgezogen. So hat die Zeugnisanerkennungs stelle den Antragstellerinnen und Antragstellern, bei denen be reits eine sehr lange Bearbeitungszeit besteht, die Möglich keit eröffnet, durch entsprechende Nachweise darauf hinzu weisen, dass sie die Entscheidung zu einem bestimmten Ter min benötigen. Das Regierungspräsidium Stuttgart ist in sol chen Fällen sehr bestrebt, diesen Bitten nachzukommen.

Aufgrund der angespannten Situation wurden im Frühjahr 2018 sowohl der Assistenzbereich als auch der Sachbearbei tungsbereich aus dem allgemeinen Budget des Regierungs präsidiums zusätzlich gestärkt. Es kamen eine Sachbearbeite rin im gehobenen Dienst mit einem Beschäftigungsumfang von 100 % eines Vollzeitäquivalents und zwei Assistenzkräf

te mit einem Beschäftigungsumfang von 120 % eines Vollzeit äquivalents hinzu. Darüber hinaus soll zum 1. August 2018 für die Zeugnisanerkennungsstelle zusätzlich eine Telefonis tin mit einem Beschäftigungsumfang von 100 % eines Voll zeitäquivalents eingestellt werden. Diese Verstärkung soll aus dem Personalausgabenbudget des Regierungspräsidiums fi nanziert werden.

Auch im Referentenbereich, in dem abgeordnete Lehrkräfte aus der Kultusverwaltung verwendet werden, ist die Beschäf tigung eines Referenten, der altershalber ausgeschieden wä re, nochmals verlängert worden.

Vielen Dank. – Gibt es eine weitere Zusatzfrage, oder ist die Anfrage erledigt?

Ich bedanke mich für diese aus führliche Antwort. Ich habe die Zahlen vorher nicht gekannt. Ich verlasse mich tatsächlich auf die Exaktheit der von Ihnen vorgetragenen Zahlen.

Ich freue mich, dass Sie da Abhilfe schaffen, weil das vielen auf den Nägeln brennt. Gegebenenfalls kann sich der Regie rungspräsident beim nächsten Mal wieder bei uns melden.

Danke schön.

Ich beantworte die Nach frage mit: Vielen Dank.

(Vereinzelt Heiterkeit)

Es gibt keine weiteren Wort meldungen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfra ge unter Ziffer 1 beendet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. E r i k S c h w e i c k e r t F D P / D V P – F r e i f a h r t r e g e l u n g f ü r u n i f o r m i e r t e P o l i z e i k r ä f t e i n B a d e n - W ü r t t e m b e r g

Herr Abg. Dr. Schweickert, bitte.

Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Alle sind ja froh, wenn die Si cherheit erhöht wird, wenn Polizisten, auch in Uniform, in Zü gen unterwegs sind. Deshalb frage ich die Landesregierung:

a) Inwieweit wird die Fahrt eines uniformierten baden-würt

tembergischen Polizeibeamten in Zügen der Deutschen Bahn AG als Arbeitszeit bzw. als eine Form der Bereit schaft angesehen, die gegebenenfalls sogar vergütet wird?

b) Welche Auswirkung hat ein unter Umständen verpflichten

des Eingreifen des Polizeibeamten auf seinen Anspruch auf Ruhezeit?

Vielen Dank. – Für die Lan desregierung erteile ich Herrn Innenminister Strobl das Wort.

Sehr verehrte Frau Präsidentin Aras, liebe Kol leginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Abg. Dr. Schwei ckert, zunächst möchte ich Ihnen einfach mal für diese inter essante und wichtige Frage danken.

Die Fahrt uniformierter Polizeibeamtinnen und -beamter in Zügen der Deutschen Bahn AG ist Dienst im Sinne des Ar beitszeitrechts, wenn sie während der Dienstzeit erfolgt oder soweit die Dienstreise nach der Verwaltungsvorschrift des In nenministeriums zur Durchführung beamtenrechtlicher Vor schriften auf die Arbeitszeit Anrechnung findet.

Bei Fahrten aus eigenem Entschluss oder bei Fahrten in der Freizeit – dazu gehört auch der tägliche Weg zur Dienststelle und zurück – erfolgt keine Anrechnung auf das Arbeitszeit konto.

Muss eine Beamtin oder ein Beamter bei einer Fahrt in der Freizeit dienstlich eingreifen, kann diese Zeit unter Umstän den als Dienst im Sinne des Arbeitszeitrechts zu werten sein, und in der Folge kann möglicherweise ein Anspruch auf eine entsprechende Ausgleichsruhezeit bestehen. Die Feststellung, ob dies der Fall ist und wie die konkrete Ausgestaltung dieses Ausgleichs aussieht, ergibt sich dabei aus den Umständen des Einzelfalls.

Ich wusste das selbst in dieser Tiefe nicht, finde aber, dass das eine sehr abgewogene und kluge Regelung ist.

Es gibt eine Zusatzfrage. – Herr Abg. Dr. Schweickert, bitte.

Herr Minister, vielen Dank. – Ich interpretiere es dann auch so, dass es der Dame oder dem Herrn in Uniform, wenn sie oder er auf dem Weg zur Arbeitsstelle ist, dann, wenn etwas vorfallen würde, ange rechnet werden könnte. Die Frage lautet: Wäre das dann auch verpflichtendes Eingreifen?

(Abg. Gabi Rolland SPD: Ja, klar!)

Ich meine: Kann man dann davon ausgehen, dass das dann auch getan wird?

Diese Frage ist eindeutig mit Ja zu beantworten. Das wissen Sie wahrscheinlich. Ich sage es aber einmal für diejenigen, die sich vielleicht nicht so sehr für solche Dinge interessieren: Diese Freifahrten gibt es natürlich nur, wenn ei ne entsprechende Uniform getragen wird. Das ist also eine Conditio sine qua non. Außerdem muss der Beamte eine ent sprechende Schutzausrüstung bei sich haben, lage- und situ ationsbedingt aber auch entsprechende Einsatzmittel. Selbst verständlich schreitet er dann bei entsprechenden Lagen nach den landespolizeirechtlichen Vorschriften, dem Polizeigesetz bzw. der Strafprozessordnung, ein.

Insofern ist diese Frage mit Ja zu beantworten.

Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 2 beendet. – Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. R a i m u n d H a s e r C D U – S t r e u o b s t i n B a d e n W ü r t t e m b e r g

Herr Abg. Haser, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in Baden-Würt temberg ungefähr neun Millionen Streuobstbäume aller Art. Das ist ungefähr die Hälfte dessen, was es in Deutschland gibt. Deswegen ist uns die Zukunft dieser Streuobstbestände wich tig. Ein wichtiger Aspekt ist die Frage, ob wir das, was von dort heruntergenommen wird oder herunterfällt, vermarkten können. Deswegen frage ich die Landesregierung:

a) Wie groß sind die Obsternten aus den Streuobstbeständen