Meine Damen und Her ren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, und die Re dezeiten sind auch verbraucht.
Wir kommen jetzt zur geschäftsordnungsmäßigen Behand lung dieses dringlichen Antrags der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 16/4024. Ich habe es so verstanden, dass der Herr
Dann kommen wir zur Abstimmung über Abschnitt II dieses Antrags. Sind Sie damit einverstanden, dass wir über Ab schnitt II insgesamt abstimmen? – Das ist der Fall.
Sie haben einen Änderungsantrag vorgelegt, und mir ist er klärt worden, dass dieser im Anschluss aufgerufen würde.
(Abg. Anton Baron AfD: Nach neuer Geschäftsord nung! – Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Die neue Geschäftsordnung ist noch nicht in Kraft! – Abg. Dr. Wolfgang Reinhart CDU: Wir vertrauen der Vizeprä sidentin!)
Es wäre gut, wenn ich mich da vielleicht auf die Verwaltung und die Juristen verlassen darf und wir das so handhaben kön nen.
Ich rufe nochmals Abschnitt II des Antrags der FDP/DVPFraktion auf. Wer stimmt ihm zu? – Gegenprobe! – Enthal tungen? – Damit ist Abschnitt II des Antrags Drucksache 16/4024 mehrheitlich abgelehnt.
Nun kommen wir zu dem Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU, Drucksache 16/4029, der sich auf Abschnitt II des oben genannten Antrags bezieht. – Sie sind damit einverstanden, dass wir diesen auch insgesamt zur Abstimmung stellen.
Dann rufe ich den Änderungsantrag auf. Wer dem Änderungs antrag der Regierungsfraktionen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist diesem Änderungsantrag mehrheitlich zugestimmt.
Antrag der Fraktion der AfD und Stellungnahme des Mi nisteriums der Justiz und für Europa – Kinderehen ver bieten und Kinderschutz stärken – Drucksache 16/1077
der Fraktion der AfD – Kinderehen verbieten und Kin derschutz stärken, Drucksache 16/1077 – Drucksache 16/3857
der Fraktion der AfD – Kinderehen verbieten und Kin derschutz stärken, Drucksache 16/1077 – Drucksache 16/3867
Auch hier hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten für die Begründung und fünf Minuten je Fraktion für die Aus sprache festgelegt.
Frau Präsidentin, meine Da men und Herren! Was tun Sie, wenn eine 13-Jährige nach den Sommerferien nicht mehr zur Schule kommt, weil sie im Rah men archaischer Bräuche und Traditionen zwangsweise mit einem 50-Jährigen verheiratet wurde? Richtig, liebe Kolle gen, Sie von den schon länger hier regierenden Parteien tun nichts.
Sie schauen weg. Sie wollen nicht darüber reden, weil Sie wis sen, dass es Ihre verfehlte Politik ist, die zugelassen hat, dass es überhaupt Kinder- und Zwangsehen gibt.
Sie nennen das liebevoll umschrieben „multikulti und bunt“. Wie muss das in den Ohren eines solch missbrauchten und ge quälten Mädchens klingen?
Ich frage deshalb die Landesregierung: Ist das Nichterheben von aktuellem Zahlenmaterial bei einem so wichtigen Thema wie Kinderehen, bei dem es um den Schutz der Schwächsten geht, wirklich Unfähigkeit oder doch Absicht?
Egal, in beiden Fällen handeln Sie verantwortungslos und soll ten deshalb Ihren Platz schnellstens räumen.
Die AfD hat das Thema Kinderehen bereits 2016 in BadenWürttemberg zur Sprache gebracht. Denn wir setzen uns für die Rechte der Opfer von Kinderehen ein. Deshalb ist unser Kinderschutzantrag so wichtig. Die AfD ist damit die einzige Kinderschutzpartei in diesem Hohen Haus – wie beschämend.
Ein Verbot der Kinderehen ist dringend geboten, weil erstens die Rechte der Kinder auf schlimmste Art und Weise verletzt werden, zweitens der Artikel 1 des Grundgesetzes für diese Kinder ausgehebelt wird, da sie selbst kein Mitspracherecht über ihre Zukunft und ihre Sexualität haben, drittens den Kin dern sehr oft die Bildung verweigert wird, viertens den Kin dern die Kindheit und die Erwachsenwerdung genommen wer den, fünftens die Kinder aus ihrem gewohnten sozialen Um feld gerissen und isoliert werden.
Zweitens: Verbot der religiösen Voraustrauung, wie es vor Än derung des Personenstandsgesetzes galt.
Drittens: Aufklärung, dass Kinderehen hauptsächlich durch Religion, Tradition und Verträge erzwungen werden und dass die Kinder in der Regel sehr junge Mädchen sind, die mit deutlich älteren Männern, die teilweise Vater oder Opa sein könnten, verheiratet werden
Viertens: Klarstellung, dass es sich dabei um kein Kavaliers delikt handelt, sondern vielmehr um lebenslange Vergewalti gung.
Sechstens: Beendigung der Kultur des Wegschauens und der Verharmlosung als „kulturelle Bereicherung“.
Achtens: religiöse Persönlichkeiten, die die Verheiratung wei ter vornehmen, strafrechtlich zu belangen oder – noch besser – gleich abzuschieben.
Neuntens: ein klares Nein zu Parallelgesellschaften mit Scha ria, sogenannten Ehrenmorden, Genitalverstümmelung und anderen archaischen Bräuchen.