Protocol of the Session on April 12, 2018

Schulverbund der Gemeinschaftsschule mit allgemein

bildenden und beruflichen Schulen

Außer dem gesetzlich vorgesehenem Schulverbund der Gemeinschaftsschule mit der Grundschule und während der Aufbauphase der bisherigen, auslaufenden Schulart kann die Gemeinschaftsschule ausnahmsweise mit Schu len, die auf der Grundschule aufbauen, mit Sonderschu len, soweit sie zu Abschlüssen des allgemeinbildenden Schulwesens führen, sowie mit beruflichen Schulen ver bunden werden, wenn

1. der Schulverbund in der Gemeinschaftsschule mindes

tens dreizügig und im Übrigen in jeder Schulart jeweils mindestens zweizügig geführt wird oder

2. der Schulverbund eine zeitlich befristete Übergangslö

sung bis zur Schaffung der notwendigen Akzeptanz ei ner Gemeinschaftsschule ist.

Auflösung

Wenn in den Fällen des § 1 Nummer 2 die Umwandlung zur Gemeinschaftsschule nicht innerhalb von fünf Jahren erfolgt ist, kann das Kultusministerium den Schulverbund wieder auflösen.

Stuttgart, den 15. April 2013

Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, Frau Kultusministerin, bitte ändern Sie nicht nur das Gesetz, sondern heben Sie diese Verordnung auf, oder stimmen Sie unserem entsprechenden Antrag zu.

Denn wir sollten uns in diesem Haus nicht täuschen lassen: Diese Verordnung kann auch jetzt noch das Aus beispielswei se für eine Realschule bedeuten, weil einer Kommune ein Schulverbund für fünf Jahre meist nicht sinnvoll erscheint. So wäre es beinahe der Carl-Engler-Realschule in Hemsbach er gangen.

(Zuruf des Abg. Jürgen Walter GRÜNE)

Machen Sie sich, liebe Kolleginnen und Kollegen von SchwarzGrün, an die Abschaffung von Privilegien bzw. an die Gestal tung fairer und verlässlicher Rahmenbedingungen für unsere Schulen in Baden-Württemberg.

Sollten Sie sich trotz allen Komplementärzwangs zu einem echten Schulfrieden für unser Land durchringen können, dann haben Sie die FDP/DVP selbstverständlich an Ihrer Seite.

Für unsere beiden vorliegenden Themen möchte ich an dieser Stelle noch einmal die Forderungen der FDP/DVP wiederho len:

(Zuruf des Abg. Jürgen Walter GRÜNE)

Erstens: Verzicht auf die Gemeinschaftsschuloberstufen und Umwidmung der vorgesehenen Mittel auf die beruflichen Gymnasien. Zweitens: Rücknahme der Verordnung über Schulverbünde mit der Gemeinschaftsschule.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Karl Zimmermann CDU: Kein einziger neuer Satz!)

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aus sprache beendet.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Halt! Herr Haser!)

Herr Abg. Haser meldet sich noch zu Wort. – Okay, Sie ha ben zehn Sekunden.

(Heiterkeit – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Das reicht! – Abg. Nicole Razavi CDU: Er schafft das! – Weitere Zurufe)

Damit es nicht zu Missverständ nissen führt: Das Problem in den Kommunen besteht, glaube ich, zurzeit darin, dass viele davon reden, dass es darum ge he, 60 Schüler zusammenzubringen, die eine elfte Klasse be suchen wollen. Es geht jedoch darum, 60 Schüler zusammen zubekommen, die auf E-Niveau in die elfte Klasse kommen. Die müssen entweder einen Realschulabschluss mit einem No tendurchschnitt von 2,0 oder besser schaffen oder durchge hend auf E-Niveau in der zehnten Klasse unterrichtet worden sein.

(Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD)

Wenn wir dieses Kriterium nehmen, wird es schwierig.

Zum letzten Punkt des Beitrags von Herrn Kern: Die von Ih nen zitierte Verordnung wird selbstverständlich aufgehoben.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Sehr gut! – Abg. Nicole Razavi CDU: Das war’s! – Abg. Karl- Wilhelm Röhm CDU: Sehr gut!)

Jetzt liegen aber tatsächlich keine Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache be endet.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/3685 und, wie von der Fraktion der FDP/DVP gewünscht, auch den An trag Drucksache 16/2691 (Geänderte Fassung) zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Vielen Dank.

Damit ist Punkt 5 der Tagesordnung beendet.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Mi nisteriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft – Aktueller Stand zur Umsetzung der Wasserrahmenricht linie in Baden-Württemberg – Drucksache 16/1061

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Rede zeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich Herrn Abg. Dr. Murschel das Wort.

Sehr geehrte Frau Prä sidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Zum Abschluss dieser Plenarwoche behandeln wir mit dem Thema Wasser noch einen Bereich, der sicherlich ei nes der größten und umfangreichsten Programme in Europa betrifft. Auch für unser Land und die gesamte Republik ist es ein großes Maßnahmen- und Planungspaket, das zum Ziel hat, die Wasserqualität in ganz Europa auf ein gutes Niveau zu bringen. Deswegen lohnt es sich, ab und zu einen Blick auf dieses Thema zu werfen und zu fragen: Wo stehen wir eigent lich? Wo stehen wir im nationalen, aber auch im internationa

len Vergleich bei der Umsetzung der sogenannten Wasserrah menrichtlinie?

Die Richtlinie gilt seit dem Jahr 2000. Es gab eine Phase 1 mit einer umfangreichen Erfassung und einem Monitoring; seit 2009 lief die erste sogenannte Bewirtschaftungsphase. Nun sind wir in eine zweite Phase eingestiegen.

Ursprünglich war angedacht, dass im Zeitraum von 2000 bis 2015 alle Mitgliedsstaaten das Ziel – einen guten Zustand der Gewässer – erreicht haben. Davon sind wir jedoch alle noch meilenweit entfernt. Das Erreichen dieses Zieles wird noch eine große Herausforderung sein.

Ich will noch einmal die Punkte ansprechen, bei denen, glau be ich, noch großer Nachholbedarf besteht und es noch gro ßer Anstrengungen bedarf, dahin zu kommen, wohin wir alle kommen wollen.

Spannend ist sicherlich, dass entgegen den ursprünglich an gedachten Zielen auch der Wasserrahmenrichtlinie eine drit te Bewirtschaftungsphase mehr oder weniger im Raum steht, und zwar ab etwa 2027. Stellen wir uns einmal vor, wir könn ten uns zehn Jahre in die Zukunft beamen. Es wäre wirklich spannend, zu erleben, ob wir bei einer Debatte im Jahr 2030 sagen könnten: Nach 30 Jahren der Umsetzung der Wasser rahmenrichtlinie hat ganz Europa einen Zustand mit gutem Wasser – Grundwasser und Oberflächenwasser, also bei allen Wasserkörpern – erreicht.

Die Evaluierung, die Fortführung dieses Programms erfolgt alle sechs Jahre. Neulich hat der WWF dazu auch noch eine ganz nette Anmerkung gemacht: Finger weg von der europä ischen Wasserrahmenrichtlinie; keine Aufweichung, weil die Ziele überwiegend nicht erreicht werden. Was will ich damit sagen? Dem Anspruch, den die Wasserrahmenrichtlinie stellt, einen guten Zustand der Wasserkörper zu erreichen, sind wir bisher nur in den wenigsten Fällen gerecht geworden.

Gleichzeitig werden die Anforderungen, die wir uns selbst stellen, immer strenger. Das gilt beispielsweise für die Frage, welche Stoffe wir betrachten – die sogenannten prioritären und gefährlichen Stoffe –, wie viel Nitrat, wie viel Phosphor wer wo einleiten darf. Deswegen werden auch die Anstren gungen immer größer werden müssen, um dieses Ziel zu er reichen.

Ziel bei Oberflächengewässern ist die Herstellung des guten ökologischen Zustands, was die Gewässerqualität, aber auch die sogenannten hydromorphologischen Eigenschaften anbe langt – also Gewässerausbaufragen oder aquatische Ökosys teme, die es dabei anzuschauen und zu berücksichtigen gilt.

Beim Grundwasser stellt sich eigentlich eher die Frage: „Was geht da rein?“ – guter chemischer Zustand –, aber auch die Frage, wie viel Grundwasser quantitativ neu gebildet wird und wie da der gute Zustand erreicht werden kann. Es gilt allge mein: Es darf keine Verschlechterung geben bzw. es ist eine Verbesserung anzustreben.

Bricht man die Wasserrahmenrichtlinie einmal auf unser Bun desland herunter, so sind hier verschiedene Flussgebietsein heiten und zahlreiche Teilgebiete, Seewasserkörper, Flusswas serkörper und insgesamt 23 Grundwasserkörper zu berück sichtigen.

Aus dieser kurzen Aufzählung wird schon sehr deutlich, dass es insgesamt um ein Riesenprogramm geht, weil in jedem die ser Teilabschnitte, in jeder der zu betrachtenden Einheiten Be wirtschaftungs- und Maßnahmenpläne aufgestellt werden müssen, um den guten Zustand auch zu erreichen.

Wir befinden uns gerade im zweiten Bewirtschaftungszyklus. Neue prioritäre Stoffe sind dazugekommen. Trotz alledem muss man schlichtweg feststellen: Den guten Zustand werden wir auch 2021 nicht erreicht haben – nicht in der Bundesre publik und auch nicht in Baden-Württemberg. Dazu will ich noch ein paar Worte verlieren.