Protocol of the Session on March 7, 2018

Meine Damen und Herren! Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Ak tuelle Debatte beendet und Punkt 3 der Tagesordnung erle digt.

Wir treten in die Mittagspause ein und setzen unsere Sitzung um 16:00 Uhr fort.

(Unterbrechung der Sitzung: 15:01 Uhr)

(Wiederaufnahme der Sitzung: 16:00 Uhr)

Meine Damen und Herren!

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Regierungsbefragung

Das erste Thema, gemeldet von der FDP/DVP-Fraktion, lau tet:

A k t u e l l e V o r g ä n g e b e i m L a n d e s a m t f ü r B e s o l d u n g u n d V e r s o r g u n g

Ich darf das Wort Herrn Abg. Dr. Aden erteilen.

Vielen Dank. – Sehr ge ehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Das Landesamt für Besoldung und Versorgung ist ein unverzicht barer Dienstleister unserer Landesverwaltung und weiterer In stitutionen. Seine Mitarbeiter verrichten meist geräuschlos, mit Fleiß und Akribie ihre Tätigkeiten in der Abwicklung der Lohn- und Pensionszahlungen, Beihilfe usw.

Leider kamen in den letzten Monaten mehrere Probleme auf und drangen in die Öffentlichkeit. So wurde das LBV zum Ziel eines Cyberangriffs, mit dem die Rechenkapazität zum Schürfen von Kryptowährungen missbraucht werden sollte. Die Folge war das Abschalten des seitherigen Kundenportals und das Aufsetzen einer neuen Software unter der Adresse „www.service-bw.de“.

Als Zweites stellte die Einführung der neuen Abrechnungs software BABSY+ verbunden mit Personalmangel die Mitar beiter in der Beihilfestelle vor große Herausforderungen. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer lag 2014 bei knapp elf Arbeitstagen. Jetzt liegt diese ausweislich uns vorliegender Dokumente bei fünf Wochen, also 25 Tagen.

Als dritter und entscheidender Fall sind Doppelzahlungen von Lohnsteuerbeträgen an das Finanzamt Stuttgart-Körperschaf ten bekannt geworden. Hier hat ausweislich der Information des Finanzministeriums an den Vorsitzenden des Finanzaus schusses ein Bearbeiter manuell eine zusätzliche Überweisung der Lohnsteuer von dem Landesamt für Besoldung und Ver sorgung in dem Zeitraum zwischen 2008 und 2014 vorgenom men, mit einem ausgelösten Schaden in Höhe von 91 Millio nen €,

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Hört, hört!)

von denen bisher 38 Millionen € wieder zurückgeholt werden konnten.

Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, ich frage die Landesregie rung, ob Sie bereits Erkenntnisse haben, warum diese Praxis der Doppelzahlung im Jahr 2014 beendet wurde und warum dies wohl niemand bemerkt hat.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Vor allem: verschwiegen! Bis jetzt! Untersuchungsausschuss!)

Vielen Dank. – Für die Lan desregierung erteile ich das Wort Frau Staatssekretärin Dr. Splett.

Ich bitte die Regierungsvertreterinnen und -vertreter, mög lichst kurze Antworten von maximal fünf Minuten zu geben, damit möglichst viele Fragen gestellt werden können. – Vie len Dank.

Sehr geehrte Frau Präsi dentin, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Aden, herzlichen Dank für das Lob, das Sie in der Aus führung zu der Frage zum Ausdruck gebracht haben. Dem Lob an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die jeden Tag eine Vielzahl von Fällen zu bearbeiten haben, schließe ich mich sehr gern an.

Um auf Ihre Frage einzugehen: Worum geht es? Sie haben es angesprochen: Es gab doppelte Steuerzahlungen durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung in den Jahren 2008 bis 2014. Sie haben auch korrekt den Betrag genannt, um den es geht. Es wurden nach unserem Kenntnisstand 91 Millio nen € zu viel bezahlt. Wir konnten 38 Millionen € der Über zahlung zurückfordern. Bei den noch fehlenden rund 53 Mil lionen € wird noch geprüft, inwieweit eine Rückforderung möglich ist. Das ist relativ schwierig, weil eben nach einer ge wissen Zeit eine Verjährung vorliegt.

Wir haben am 21. Februar den Finanzausschuss über diese Thematik informiert, und wir haben die Öffentlichkeit am 22. Februar per Pressemitteilung informiert. Sowohl das Schreiben an den Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzen als auch die Pressemitteilung geben den Stand unserer Er kenntnisse zu diesem Zeitpunkt wieder.

Ein wichtiger Punkt dabei ist, dass wir sehr zeitnah, nachdem wir von der Problematik Kenntnis genommen hatten, eine Re visionsgruppe eingesetzt haben, die ebenfalls in dieser Feb ruarwoche ihre Arbeit aufgenommen hat und die alle Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen, aufklären soll. Wir haben auch den Rechnungshof und die Staatsanwaltschaft in formiert.

Die Revisionsgruppe arbeitet nun. Wir haben zugesagt, dass wir den Finanzausschuss in der kommenden Woche darüber informieren wollen, was wir bis dahin wissen. In der Tat ist es aber so, dass ich Ihnen heute noch keine Neuigkeiten aus der Revisionsgruppe berichten kann. Sie ist jetzt dabei, auf zuarbeiten, hat uns aber noch keinen Bericht vorgelegt, aus dem ich hier vortragen könnte.

Vielen Dank. – Gibt es weite re Fragen? – Bitte, Herr Abg. Dr. Aden.

Das ist ja noch nicht sehr umfangreich, was Sie uns in diesem wichtigen Fall mitgeben konnten. Ich möchte eine Nachfrage stellen.

Wer ist denn der Dienstherr des zu Unrecht empfangenden Fi nanzamts Stuttgart-Körperschaften, und wie hält dieser es mit der Frage, ob dieses Finanzamt gegenüber Rückforderungen seitens des LBV aus den Jahren 2008 bis 2011 die Einrede der Verjährung geltend gemacht hat?

Herr Dr. Aden, ich möch te zunächst einmal eine Bemerkung vorwegschicken: Wir ha ben uns dafür entschieden, Sie so schnell zu informieren – den Finanzausschuss und auch die Öffentlichkeit –, wie es uns möglich war. Daran geknüpft ist aber, dass wir die Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen, noch nicht beantwor ten können, weil an der Aufklärung ja gerade erst gearbeitet wird.

Insoweit bitte ich einfach um Verständnis. Einen Tod muss man sterben. Wenn man spät informiert, kann man auch voll umfänglich antworten; wenn man früh informiert, muss man im Hinblick auf die Beantwortung von Fragen um Geduld bit ten.

Die Frage ist ja: Warum ist das nicht aufgefallen?

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Ja, genau! – Abg. Dr. Gerhard Aden FDP/DVP: So ist es!)

Warum hat die Finanzverwaltung die Doppelzahlung nicht entdeckt?

Es ist so, dass das LBV eine Doppelrolle hat. Es nimmt den Lohnsteuerabzug nicht nur für die Beamtinnen und Beamten sowie die Angestellten des Landes vor, sondern wickelt ihn als Dienstleister auch im Auftrag anderer öffentlicher Einrich tungen für deren Beschäftigte ab. Aus Sicht des Finanzamts besteht die für sämtliche Bedienstete anzumeldende und ab zuführende Lohnsteuer nur in einem aggregierten Betrag, al so einer einzigen Zahl.

Die Lohnsteueraußenprüfung, die das LBV überprüft, bezieht sich allein auf die konkreten Lohnsteuersachverhalte, die das LBV originär, also außerhalb seiner Rolle als Dienstleister, betreffen.

Die anderen Lohnsteuersachverhalte werden bei den jeweili gen Einrichtungen überprüft. Die konkreten Abläufe werden derzeit vom Finanzministerium aufgeklärt. Entsprechende weiter gehende Prüfaufträge sind bereits erteilt.

Ich sehe keine weiteren Wort meldungen.

(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE zur FDP/DVP: Noch ein bisschen Geduld! Aber das ist vorbildliche Transparenz, oder?)

Dann danke ich Ihnen, Frau Staatssekretärin Dr. Splett. Da mit ist dieses Thema für heute abgeschlossen.

Ich rufe das zweite Thema auf, gemeldet von der AfD-Frak tion:

F e h l e n d e s t a a t l i c h e K o n t r o l l e u n d U m f a n g d e s t ü r k i s c h e n K o n s u l a r u n t e r r i c h t s i n B a d e n - W ü r t t e m b e r g

Wem von der AfD-Fraktion darf ich das Wort erteilen? – Herr Abg. Dürr, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Lie be Kollegen! Mit der Kleinen Anfrage Drucksache 16/3390 fragten die Grünen nach dem Konsulatsunterricht, mit dem ca. 22 500 Schüler durch Lehrer, die vom türkischen Staat kommen, unterrichtet werden – in ihrer Muttersprache und in der heimatlichen Landeskunde, wozu neben Geschichte, Kul tur und Geografie auch Religionsunterricht gehören kann. Die Curricula werden von den Herkunftsländern ausgestaltet und verantwortet. – Da wundere sich noch jemand über das Wahl ergebnis beim Erdogan-Referendum im Frühjahr 2017 in un serem Land.

Die Grünen wollen das ändern und wollen erreichen, dass, wie in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg als Land dies übernimmt, es gestaltet, verantwortet und bezahlt. Dies würde Kosten in Höhe von knapp 60 Millionen € jährlich auslösen, weil daran dann mög licherweise viel mehr Schüler teilnehmen würden.

In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung, Frau Ministerin: Jetzt nehmen ca. 22 500 Schüler hieran teil. Wie hoch ist das Potenzial? Wie viele türkischstämmige Schüler gibt es denn in Baden-Württemberg insgesamt – mit türki schem Pass, mit Doppelpass oder mit deutschem Pass –, und wie viele Lehrer unterrichten über das türkische Konsulat in baden-württembergischen Staatsschulen?

Vielen Dank. – Für die Lan desregierung erteile ich das Wort Frau Kultusministerin Dr. Eisenmann.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema „Muttersprachlicher Unterricht“ umfasst insgesamt 14 unterschiedliche Nationen und Herkunftsländer, die das Modell des Konsulatsdienstes gewählt haben. Die al ternative Möglichkeit ist die, dies in staatlicher Verantwor tung zu machen, wie es einige Bundesländer, beispielsweise Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, praktizieren.

Ich möchte zunächst sagen, dass wir, was den Konsulatsun terricht angeht, grundsätzlich keine Problemanzeigen haben. Es gibt italienische Kinder, griechische Kinder, kroatische Kinder, die dies machen. Deshalb gibt es da vom Grundsatz her zunächst einmal gar nichts zu beanstanden.

Richtig ist, dass wir im Rahmen bzw. im Vorfeld des Referen dums in der Türkei die Sorge mancher Eltern vernahmen, der muttersprachliche Unterricht könnte indoktrinieren. Dieser dient dazu, an die Muttersprache heranzuführen, die Mutter sprache zu pflegen, ausgehend von der „Wanderarbeiter“Richtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 1977 – das ist also vielleicht nicht gerade das jüngste Gesetzeswerk, auf dessen Basis wir arbeiten. Auch da haben wir festgestellt, dass es im Grunde so gut wie keine Beanstandungen gab. Sofern es diese gab, sind wir dem in aller gebotenen Sachlichkeit nachgegangen.

Sowohl bei den Regierungspräsidien wie auch bei den Staat lichen Schulämtern auf allen Ebenen sind Ansprechpartner benannt für den Fall, dass es beim muttersprachlichen Unter richt aufseiten der Eltern oder der Schulen Gesprächsbedarf gibt. Dem kommen wir dann nach. Das heißt, wir gehen mit großer Sorgfalt und mit großer Intensität vor. Deshalb ist es für uns zunächst einmal nicht erkennbar, was wir am Konsu

latsunterricht als Grundsystem, bezogen auf die 14 Länder, ändern sollten.