Ich habe bereits in der Stellungnahme zum Antrag dargestellt, inwieweit sich das Wissenschaftsministerium in Sachen „Di gitaler Wandel“ in den Bibliotheken mit eigenen Landesmit teln engagiert. Wir unterstützen mit aller Kraft unsere Hoch schulen und Bibliotheken beim Aufbau einer gemeinsamen und zukunftsfähigen E-Science-Infrastruktur. Wir wissen, dass wir damit Voraussetzungen schaffen, damit die Forschung heutzutage überhaupt ihre methodischen Kapazitäten und Po tenziale ausschöpfen kann.
Im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten wollen wir die für die Grundbedarfe notwendigen Mittel nicht nur von Jahr zu Jahr und von Projekt zu Projekt, sondern dauerhaft bereit stellen.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um ein paar wenige Bei spiele anzureißen. Wir unterstützen unsere Hochschulbiblio theken beim Abschluss von Konsortialverträgen. Auch das wurde hier schon angesprochen. Es geht also darum, gemein schaftlich Lizenzen für elektronische Informationsmedien zu erwerben. Darüber senken wir die Beschaffungskosten für die Hochschulen, und wir verbessern gleichzeitig den Zugang der Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen zu den lizenzpflich tigen wissenschaftlichen Publikationen.
Ein zweites Handlungsfeld, das mir wichtig ist: Ich bin froh, dass es gelungen ist, im Haushalt 2018/2019 die notwendigen Mittel einzustellen, um ein automatisiertes Verfahren für die Ablieferung und Verwaltung der elektronischen Pflichtexem plare in Baden-Württemberg zu entwickeln und darüber eben eine andere Verlässlichkeit und Systematik zu erarbeiten. Das ist ein wichtiger Baustein für die Einpassung der elektroni schen Pflichtexemplare in die digitale Welt.
Nicht zuletzt: In diesen Fragen ist es immer von enormer Be deutung, dass man kooperiert. Wir erarbeiten gemeinsame Strategien im Land, wir kooperieren aber auch auf Bundes ebene und im europäischen Kontext. Deswegen ist der Auf bau der Deutschen Digitalen Bibliothek als nationaler Beitrag zur europäischen digitalen Bibliothek ein wichtiges Vorhaben, das wir von Anfang an unterstützt haben.
Ich freue mich, dass wir am heutigen Tag voraussichtlich mit der Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz rechnen können, dass dieses von Bund und Ländern gemeinsam ge förderte Projekt eine erhöhte Zuwendung erwarten darf. Bis lang wurden 2,6 Millionen € für dieses Vorhaben zur Verfü gung gestellt, und dieser Betrag soll auf 4,9 Millionen € er höht werden. Ich bin froh, dass diese Entscheidung heute von der Ministerpräsidentenkonferenz getroffen wird.
Deswegen – und zum Schluss –: Wir bemühen uns im Hin blick auf die Digitalisierung fortwährend um die Schaffung
von günstigen Rahmenbedingungen für die Hochschulen, die Bibliotheken und die Gedächtnisinstitutionen insgesamt in un serem Land; denn wir sind davon überzeugt, dass sie für die Innovationsfähigkeit unseres Standorts und die Teilhabe aller Menschen in unserem Land an dem gedanklichen und wissen schaftlichen Fortschritt fundamentale Bedeutung haben.
Wir kommen daher zur geschäftsordnungsmäßigen Behand lung des Antrags Drucksache 16/795 (Geänderte Fassung). Der Antrag ist ein reiner Berichtsantrag und kann für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen dem zu.
Antrag der Fraktion der FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucher schutz – Tierschutz-Vollzug in Baden-Württemberg – Drucksache 16/888 (Geänderte Fassung)
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Rede zeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Unser Antrag „Tierschutz-Vollzug in Baden-Württemberg“, Drucksache 16/888, datiert vom 27. Oktober 2016. Er ist also fast andert halb Jahre alt. Er war vor den Haushaltsberatungen aktuell.
Ich darf hier noch erwähnen, Herr Kollege Gall – ach, da hin ten sitzt er –: Sie haben dieses Thema am 8. September 2017 in Ihrem Antrag „Anforderungen an die Lebensmittel- und Tierhaltungsüberwachung im Land und die Personalsituati on“, Drucksache 16/2619, dankenswerterweise aufgegriffen. Meine Damen und Herren, nach den Haushaltsberatungen ist dieses Thema so aktuell wie damals, denn die Landesregie rung hat hierzu im Haushalt viel zu wenig getan.
Ich darf darauf hinweisen, dass wir bei den Haushaltsberatun gen zu Kapitel 0826 – Veterinärwesen – beantragt haben, für 2018 und 2019 jeweils 35 zusätzliche Stellen für Veterinärbe amte zu schaffen, die dringend erforderlich sind. In ähnlicher Weise hat dies auch die SPD-Fraktion getan.
Leider, meine Damen und Herren, ist die Landesregierung die ser dringenden Aufgabe, die großen Defizite im Personalbe reich der Veterinärverwaltung abzumildern, nicht nachgekom men. Die aktuelle Personalausstattung der unteren Verbrau cherschutz- und Veterinärbehörden in Baden-Württemberg reicht natürlich nicht annähernd aus; denn die Europäische Union fordert Regelmäßigkeit von Kontrollen in der Nutztier haltung und vor allem auch im Tierschutz-Vollzug. Unsere
Ein Blick, meine werten Kolleginnen und Kollegen, in das Grundgesetz kann da helfen. Artikel 20 a des Grundgesetzes lautet – ich zitiere –:
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künfti gen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Recht sprechung.
Schon die Formulierung, meine Damen und Herren, macht deutlich: Es ist in allererster Linie Aufgabe des Staates, also gerade nicht anerkannter, klageberechtigter Tierschutzverbän de, tätig zu werden. Vielmehr hat hier der Staat das Monopol und den grundgesetzlichen Auftrag.
Zweitens: Es ist die vollziehende Gewalt – also die sachkun dige staatliche Veterinärverwaltung –, welche die Einhaltung der bestehenden Vorschriften zu überwachen und sicherzu stellen hat, also ganz bestimmt nicht die selbst ernannten, rechtsstaatlich nicht legitimierten Undercover-Aufklärer, die nachts in Ställe eindringen und mit Gewalt das tun,
Laut einer gemeinsamen Berechnung des Landkreistags feh len in Anbetracht des Aufgabenzuwachses – der war enorm; ich könnte Ihnen hier 30 Verordnungen und Gesetze von EU und Bund vortragen – eigentlich bis zu 200 Amtstierärzte, aber auch andere Sachbearbeiter. Der Minister sagt zwar sicher lich, dass die Verbände immer mehr fordern, aber wenn Sie sich einmal nüchtern die Zahlen sowie die Personalsituation vor Ort anschauen, sehen Sie: Das ist ein berechtigtes Anlie gen, das wir hier immer wieder vorbringen.
Die Europäische Union, meine Damen und Herren, gibt ihren Mitgliedsländern in den einschlägigen Richtlinien zur Lebens mittel- und Futtermittelkontrolle vor, regelmäßig Vor-OrtKontrollen gerade bei den Nutztierbetrieben durchzuführen und dafür das erforderliche Personal und die erforderlichen Finanzmittel vorzuhalten. Das tun Sie nicht, meine Damen und Herren.
Solche Defizite führen zu häufig selbst ernannten, oft militan ten Tierschützern. Ich erinnere mich an einen Vorfall bei uns im Landkreis, wo eine militante Gruppe abends in einen Pu tenstall eingebrochen ist, wobei viele Tiere zu Tode kamen. Der Landwirt wurde mit Reizgas bedroht, und dann wurde so gar in dessen Haus eingedrungen. Da waren Tierrechtsakti
Meine Damen und Herren, wie weit dürfen Tierschützer ge hen? Natürlich darf man anmahnen, natürlich muss man auch Defizite benennen. Dafür gibt es den normalen Weg, nämlich über die Behörden, über die Polizei. Aber im Grundgesetz steht eben auch – Artikel 13 Absatz 1 –:
Bei dieser Aktion damals in der Mai-Nacht, u. a. mit einem Dozenten der Universität Tübingen, hat dieser auch gegen sei ne eigene Maxime verstoßen. Er drang, wie gesagt, auch ins Wohnhaus der Familie ein, stellte den Fuß in den Türrahmen. Es wurde Reizgas eingesetzt, wurden Kinder erschreckt und Ähnliches. Das heißt, man muss hier klar und deutlich sagen: Einzig und allein das Monopol des Staates hat das Sagen und sonst niemand.
Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang sollte man, glaube ich, einfach noch einmal auf das gesellschaftli che Problem als Ganzes hinweisen. Die Vermenschlichung der Tiere, die Entfernung unserer modernen Gesellschaft von der Natur, von den Tieren, von der Tierhaltung, von der Land wirtschaft führt eben dazu, dass genau so etwas passiert.
Ich bin schon auch etwas erschrocken; das muss ich dazusa gen. Der erschossene Wolf im Schluchsee – das ist nicht in Ordnung, das hätte nicht passieren dürfen. Aber da von Mord zu sprechen, dafür habe ich kein Verständnis. Mord ist ein Straftatbestand. Aus meiner Sicht ist es eine gesellschaftliche Fehlentwicklung, bei solchen Fällen von Mord zu sprechen, meine Damen und Herren. Wir müssen auch in der Aufklä rung wesentlich mehr tun als bisher.
Meine Damen und Herren, ich will den Blick aber noch etwas erweitern. Tierschutz kann nicht nur „Tierschutz in der Nutz tierhaltung“ heißen. Meine Damen und Herren, auch in der Haustierhaltung – Stichwort „Artgerechte Haltung“ – muss man sich ab und zu einmal fragen, wie die Zucht einiger Tie re bei den Hobbytierzüchtern aussieht: Atembeschwerden, die Tiere können nicht mehr gehen, können nicht mehr kauen. Oder ist es denn artgerecht, Vogelkäfige oder Hamsterräder in DIN-A-4-Größe zu bauen, Reptilien in kleinen Terrarien dort zu halten, wo dies bestimmt nicht immer artgerecht ist?
Weitere Beispiele sind die zum Teil verwahrlosten Wohnun gen einiger Hausbesitzer, die Hunde und Katzen halten. Die Kollegen aus dem Petitionsausschuss erinnern sich; wir ha ben letzte Woche im Petitionsausschuss ein erschreckendes Beispiel gehört.
Meine Damen und Herren, deshalb brauchen wir auch mehr Aufklärung vom Ministerium in den Schulen, in der Öffent lichkeit, und wir brauchen vor allem auch eines: mehr Unter stützung der Tierschutzvereine in unserem Land, in denen vie le Ehrenamtliche tolle Arbeit leisten.