Darüber hinaus erhalten Waffenbesitzer für die alle drei Jah re stattfindende Regelüberprüfung vom Landratsamt Waiblin gen Gebührenbescheide in Höhe von 25 €. Sollte bei der Über
prüfung eine weiter gehende Bearbeitung notwendig werden, wird gar ein Stundensatz von 40 € in Anrechnung gebracht. Für diese Routinearbeit, die nach telefonischer Auskunft der Behörde nur wenige Minuten in Anspruch nimmt, eine solche Gebühr zu erheben grenzt an Wegelagerei, meine Damen und Herren.
Diesen Wildwuchs und damit auch einen Zustand schweben der Rechtsunsicherheit zu beenden und die Besitzer legaler Waffen vor Schikanen zu schützen ist Sinn und Zweck unse res Gesetzentwurfs, für den ich um Zustimmung bitte.
Parallel noch zum Thema Kunst: Vorhin hieß es, Angst be schneide die Freiheit. Wovor haben Sie Angst?
Dass man den Bürgern die Freiheit nimmt oder zumindest re striktiv beschneidet, legal Waffen zu besitzen und ihren Schießsport auszuüben? Haben Sie davor Angst? Auch das hat mit Freiheit zu tun, und Schützenvereine sind ein Teil un seres Kulturguts.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kol legen! Wir haben, wie wir jetzt wohl bei einigen Stellungnah men feststellen werden, doch eine unterschiedliche Wahrneh mung der Realität in unserem Land und des öffentlichen Dis kurses. Unser Denkansatz ist einfach schon ein ganz anderer als Ihrer, meine Herren und Damen von der AfD.
Der Schutz dieser fundamentalen Rechte ist eine der wichtigs ten Aufgaben eines modernen und demokratischen Staates und ist daher auch in unserem Grundgesetz verankert. Jede Waffe aber stellt eine potenzielle Bedrohung für Leib und Leben dar. Daher ist klar: Waffen bedürfen stets einer besonderen Sorg faltspflicht und Verantwortung.
Dies sehen übrigens auch viele private Waffenbesitzer so. Ge rade die vielen Jäger und Sportschützen kennen auch die Ge fahren von Pistolen und Gewehren, wenn diese in falsche Hände geraten.
(Abg. Winfried Mack CDU: Aber wenn er Fraktions vorsitzender würde, würden Sie es bereuen! – Hei terkeit bei Abgeordneten der CDU)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind gerade dabei, wieder etwas Zeit einzuho len, die heute Morgen verloren ging.
Ich darf kurz an den schreck lichen Amoklauf von Winnenden 2009 erinnern. Ein jugend licher Täter nahm 15 Menschen das Leben und tötete sich an schließend selbst. Möglich wurde dies, weil der Amokläufer die Tatwaffen aus dem Bestand seines Vaters entwenden konn te. Offensichtlich hat damals der Verschluss nicht geklappt.
Ich gehe davon aus, dass vielen Menschen eine Warnung ist, was damals passiert ist, und dass sie von sich aus sorgfältiger mit Waffen umgehen. Aber wir, der Staat, sind natürlich ge fordert, das zu kontrollieren.
(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Anton Baron AfD: An einer Kontrolle gibt es ja auch nichts auszusetzen! – Abg. Dr. Heinrich Fiechtner AfD: Das ist halt grüne Wahrnehmung!)
(Abg. Anton Baron AfD: Inhalt nicht verstanden! – Abg. Dr. Heinrich Fiechtner AfD: Thema verfehlt! Setzen!)
dann sind die Kontrolle und die sachgerechte Verwahrung wichtigster Bestandteil unserer staatlichen Fürsorge beim The ma Waffenrecht.
Dafür braucht es natürlich entsprechendes Fachpersonal. Al lein 165 Mitarbeiter sind mit der Wahrnehmung waffenrecht licher Auflagen betraut; bei der Kontrolle sind dies weitere 70 Stellen.
Obwohl Waffenrecht Bundesrecht ist, kommen für die Durch führung der Maßnahmen und für die Bezahlung des Personals die Waffenbehörden vor Ort auf, also die Kreise und Gemein den.
Trotz guter Konjunktur und zahlreicher Maßnahmen unserer Landesregierung sind natürlich die Gestaltungsspielräume der Kommunen nicht unermesslich. Deshalb sehen wir Grünen es als sinnvoll an, dass Kreise und Gemeinden nicht nur die Pflicht zur Kontrolle der sicheren Waffenverwahrung haben, sondern auch die Möglichkeit, hierfür Gebühren zu erheben.
Da der Personalaufwand aufgrund steigender Waffenzahlen in unserem Land stetig zunimmt, gehen wir davon aus, dass künftig auch mehr Behörden von der Möglichkeit Gebrauch machen werden, Gebühren für Waffenkontrollen zu erheben.
Wir sehen hier auch keine Benachteiligung von Waffenbesit zern, wenn diese an den Kosten der Waffenkontrollen betei ligt werden –
(Abg. Dr. Heinrich Fiechtner AfD: Welche Zahlen steigen? Haben Sie das heute Nacht geträumt, oder wie? – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD)
und wir reden hier nur von einer Teildeckung der anfallenden Verwaltungskosten und nicht von gewinnbringenden Einnah men; darauf möchte ich an dieser Stelle noch einmal ausdrück lich hinweisen.
Nun schlagen Sie, meine Damen und Herren von der AfD, vor, dass Waffenbesitzer bei Kontrollen, zu denen kein Anlass besteht, von Gebühren befreit werden sollen. Hier stellt sich für uns die Frage: Was ist denn ein Anlass für solche Kontrol len?
Für uns Grüne gilt: Der Schutz von Leben und Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger ist Anlass genug für Waffenkontrol len. Die Kontrollergebnisse bestätigen uns darin. So kam es 2015 bei über 9 % der Kontrollen zu Beanstandungen der Auf bewahrungssituation.
In 373 Fällen waren die Verstöße so schwerwiegend, dass Bußgeld- oder Strafverfahren eingeleitet werden mussten; zum Teil erfolgte auch ein Widerruf der Waffenbesitzkarte.
Sie, meine Damen und Herren von der AfD, schlagen vor, die Kontrolle bei ordnungsgemäß aufbewahrten Schusswaffen ge bührenfrei zu stellen. Sie verlassen damit das Verursacherprin zip
und bürden alle anfallenden Kosten der Allgemeinheit auf. – Nur um Sie richtig zu verstehen: Sollten auch Fahrzeugbesit zer demnächst nur noch für jene Autos TÜV-Gebühren bezah len, die Mängel aufweisen?