Der heute eingebrachte Gesetzentwurf stellt nicht nur alle Schulen in freier Trägerschaft finanziell wesentlich besser als bisher. Die neuen Regelungen – das ist mir wichtig – kommen auch den Eltern zugute, und zwar gleich in doppelter Hinsicht. Zum einen schafft der Ausgleichsanspruch einen Anreiz für die Schulen in freier Trägerschaft, auf Schulgeld ganz oder zumindest teilweise zu verzichten. Die bisherige Privatschul förderung im Land kannte diesen Anreiz nicht. Zum ersten Mal hängt ein Teil der Privatschulförderung direkt von einer entsprechenden Entlastung der Eltern ab. Auch dies ist, wie ich finde, ein echter Fortschritt.
Zum anderen haben wir das sogenannte Sonderungsverbot in der Vollzugsverordnung zum Privatschulgesetz klarer gefasst. Das Grundgesetz gibt vor, dass durch die Schulen in freier Trägerschaft eine Sonderung von Schülerinnen und Schülern nach „arm“ und „reich“ nicht gefördert werden darf. Diese
Vorgabe entspricht auch meiner persönlichen Überzeugung – ich glaube, auch der Überzeugung von uns allen.
Die Schulen in freier Trägerschaft müssen in ihrer ganzen Vielfalt allen Kindern offenstehen. Das auch künftig zu ge währleisten ist das Ziel der neuen Regelung zum Sonderungs verbot.
Flankierend dazu werden wir die tatsächliche Einhaltung des Sonderungsverbots – dazu sind wir verpflichtet – künftig auch wirksam kontrollieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie Sie sehen, han delt es sich um einen Gesetzentwurf, der für die Schulen in freier Trägerschaft, aber eben – das habe ich dargestellt – auch für die Familien, deren Kinder diese Schulen besuchen, gro ße Vorteile mit sich bringt.
Dieser Quantensprung in der Privatschulfinanzierung bedeu tet für das Land auch einen entsprechend großen finanziellen Kraftakt. Die Erhöhung der Kopfsatzzuschüsse auf 80 % der Bruttokosten eines Schülers an einer öffentlichen Schule für alle Schularten ist mit jährlichen Mehrkosten von rund 15 Mil lionen € verbunden. Durch den Schulgeldausgleich entstehen weitere Mehrkosten von bis zu 50 Millionen € jährlich. Ins gesamt ist damit mit jährlichen Mehrkosten von rund 65 Mil lionen € zu rechnen. Damit grenzen wir, wenn dies umgesetzt wird, in der jährlichen Förderung der Privatschulen an eine knappe Milliarde Euro. Das ist, wie man auf Schwäbisch sagt, nicht nichts.
Diese Erhöhung wird sich selbstverständlich bereits im Re gierungsentwurf zum Haushalt 2018/2019 widerspiegeln. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Wenn man einen solchen Ge setzentwurf vorschlägt, dann muss man ihn auch direkt haus halterisch umsetzen können.
Dieses Geld ist in den Augen der Landesregierung – auch aus meiner persönlichen Sicht – sehr gut angelegt. Die Vielfalt un serer Bildungslandschaft und die Freiheit bei der Schulwahl sind eine wirkliche, eine zentrale Bereicherung für die Schü lerinnen und Schüler und deren Eltern hier im Land BadenWürttemberg.
Deshalb freue ich mich, dass wir hier einen deutlichen Schritt vorangekommen sind, und ich würde mich auch freuen, wenn wir eine breite Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf bekä men.
Meine Damen und Herren, für die Aussprache hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Mi nuten je Fraktion festgelegt.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetz entwurf wird das Verhältnis des Landes zu den Schulen in frei er Trägerschaft auf eine neue und vor allem auf eine solide Basis gestellt.
Zum ersten Mal wird nicht nur die seit Langem erhobene, aus unserer Sicht vollkommen berechtigte Forderung der Schulen in freier Trägerschaft, den Kostendeckungsgrad auf 80 % zu erhöhen, erfüllt. Vielmehr wird – das ist besonders wichtig – dieser Kostendeckungsgrad auch gesetzlich verankert.
Damit erhalten die Schulen endlich eine verlässliche Grund ausstattung und damit die notwendige Planungssicherheit.
Das hat zwar sehr lange – die Frau Ministerin hat schon dar auf hingewiesen –, manchen sicherlich auch zu lange gedau ert. Aber ich finde, das Ergebnis kann sich mehr als sehen las sen.
Schon in der letzten Legislaturperiode hatten wir uns auf den Weg zu einer besseren Ausstattung der Schulen in freier Trä gerschaft gemacht. Insgesamt wurden unter Grün-Rot die Zu schüsse für diese Schulen um über 72 Millionen € erhöht.
Dies war schon deshalb notwendig, weil der Verfassungsge richtshof – ehemals Staatsgerichtshof – in seinem Urteil den Gesetzgeber verpflichtet hatte, dafür zu sorgen, dass der Un terricht und die Lernmittel auch in Schulen in freier Träger schaft unter Berücksichtigung einer zumutbaren, sozial ver träglichen Eigenleistung unentgeltlich sein müssen.
Nicht unerwähnt lassen möchte ich, dass die Erhöhung der Grundförderung den Schulen jährlich 15 Millionen € zusätz lich bringt. Die Frau Ministerin hat schon darauf hingewie sen.
Damit Sie mich nicht falsch verstehen: Die gesetzliche Ver ankerung des sogenannten Bruttokostenmodells ist kein groß zügiges Mäzenatentum, sondern die berechtigte und verdien te Anerkennung der in den Schulen in freier Trägerschaft ge leisteten Arbeit. Diese Schulen sind der Ausdruck einer leben digen Bürgerschaft. Sie erfüllen einen wichtigen Teil des ge sellschaftlichen Bildungsauftrags. Sie sorgen für mehr Plura lität im Bildungswesen. Und darüber hinaus – das sollte man nicht unerwähnt lassen – entlasten sie den Staat auch finanzi ell.
Nicht zu vergessen ist, dass Schulen in freier Trägerschaft – man denke nur an die Waldorfpädagogik – den staatlichen Schulen gute und wichtige Impulse geben, und dies bei oft schlechterer Bezahlung der Lehrerinnen und Lehrer. Dafür danke ich an dieser Stelle allen engagierten Akteuren inklusi ve den Eltern, die so viel Freizeit einbringen. Ein herzliches Dankeschön dafür!
Wenn Sie mir ein Beispiel aus meinem Wahlkreis erlauben: Beim Grundschulneubau der Waldorfschule in Ludwigsburg wurden sage und schreibe 9 000 Arbeitsstunden von den El tern geleistet – ganz nebenher wurden auch noch die Filzfigu ren und die Adventskränze hergestellt. Ich glaube, das ist ein vorbildliches bürgerschaftliches Engagement, wie es in den
Ein weiterer wichtiger Eckpunkt des Gesetzentwurfs sind die Ausgleichsregelungen für nicht erhobenes Schulgeld. Soweit die Schulen auf Schulgeld verzichten, erhalten sie einen Aus gleich in der jeweiligen Höhe, mit Ausnahme der Kosten für Sonder- und Profilleistungen. Die Obergrenze liegt hier bei 90 %. Dafür sind weitere 50 Millionen € im Etat des Kultus ministeriums vorgesehen. Auch das ist kein Pappenstiel, son dern eine enorme Leistung, die die Regierung hier erbringt.
Wichtig ist uns, dass allen Schülerinnen und Schülern der Zu gang zu Schulen in freier Trägerschaft ohne soziale Auslese gewährleistet sein muss. Die Wahlfreiheit darf nicht am Geld beutel der Eltern scheitern.
Daher sollte das Schulgeld nicht mehr als 160 € betragen. Bei Erhebung eines höheren Schulgelds muss den Eltern ein so zialer Ausgleich angeboten werden. Bei der Erhebung von Schulgeld prozentual zum Einkommen darf das Schulgeld 5 % des Einkommens nicht überschreiten. Auch das halte ich für einen sehr wichtigen Punkt.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf ist das Ergeb nis eines offenen und vertrauensvollen Dialogs mit den frei en Schulen.
Es ist den zwei grün geführten Regierungen gelungen, die För derung der Schulen in freier Trägerschaft auf eine verlässli che und verfassungskonforme Finanzierungsgrundlage zu stel len. Dies, meine Damen und Herren, war längst überfällig.
Ich danke natürlich nicht nur dem Kultusministerium, sondern auch dem Kollegen Röhm, der daran in dieser Debatte ent scheidend mitgewirkt hat.
Ich bin unseren beiden Koalitionspartnern – dem in der letz ten und dem in dieser Legislaturperiode – auch sehr dankbar, dass wir diesen Weg gemeinsam gehen konnten. Ich danke den Vertreterinnen und Vertretern der freien Schulen für den
Die Frau Ministerin hat schon darauf hingewiesen: Über vie le Jahre wurde diskutiert. Ich kann schon gar nicht mehr zäh len, wie viele Wahlprogramme der Grünen es gab, in denen wir gefordert haben, das sogenannte Bruttokostenmodell end lich in die Tat umzusetzen.