Herr Präsident, werte Kolleginnen, werte Kollegen! Ich muss leider feststellen: Der Klamauk des heutigen Morgens scheint sich fortzusetzen,
und zwar nicht nur – es tut mir wirklich leid – seitens der AfD. Es ist geradezu lächerlich – das muss ich sagen –, beim Fi schereigesetz – egal, welche Position man vertritt – von „Kor moran oder Kinder?“ zu reden. Aber ich will ausdrücklich auch sagen: Die Argumentation, diesen Gesetzentwurf irgend wie in den Zusammenhang mit dem Bundestagswahlkampf zu bringen, ist ja auch nicht so viel besser.
Denn wer glaubt denn wirklich ernsthaft, dass im Bundestags wahlkampf das Fischereigesetz von Baden-Württemberg ei ne relevante Rolle spielen wird? Ich glaube es jedenfalls nicht.
(Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der FDP/DVP – Abg. Nicole Razavi CDU: Die AfD!)
Wenn dann lang fabuliert wird, Herr Hagel, dass dieser Ge setzentwurf – es ist der Gesetzentwurf der FDP/DVP; es ist gar nicht der unsrige –
unausgegoren und unausgewogen sei und dass man da be stimmte Einwände nicht ausreichend berücksichtigt habe, dann muss ich Ihnen einfach sagen: Die erste Lesung – das wurde gesagt – liegt über ein Jahr zurück. Es war also ausrei chend Zeit, um das Für und Wider abzuwägen
und dann vielleicht in der Zwischenzeit, nach der ersten Le sung, Herr Pix, auch eigene Vorschläge einzubringen.
Ich muss sagen, wenn man das Für und Wider abwägt – wir haben nicht nur mit Anglerinnen und Anglern gesprochen, sondern auch mit Vertretern des Naturschutzes, wir haben den Städtetag und den Landkreistag zu diesem Thema gehört, al so die unteren Fischereibehörden –,
dann findet man, aus meiner Sicht jedenfalls, keine fachlich und sachlich nachvollziehbaren Gründe, um gegen diesen Vor schlag der FDP/DVP zu argumentieren.
Im Übrigen führt auch die Landesregierung – das haben Sie erwähnt – auf unseren Antrag hin, den wir gestellt haben, kei nen einzigen Grund an, der gegen die Änderung des Fische reigesetzes spricht.
Das einzige Argument, das genannt worden ist, lautet, es sei 2012 schon einmal abgelehnt worden. Das steht in der Stel lungnahme zu unserem Antrag. Ich finde, das ist ein sehr dürf tiges Argument
Nachgeschoben wurde dann seitens der Landesregierung in der Stellungnahme zu unserem Antrag ein Hinweis auf Tier schutzbelange, aber auch nur als Pauschalbegriff ohne irgend eine Begründung.
Wir sind nun wirklich der Auffassung, dass das Verantwor tungsbewusstsein – weil auch der Föderalismus angesprochen wurde – der Eltern in Baden-Württemberg, der Jugendlichen in Baden-Württemberg und der Kinder in Baden-Württem berg mindestens genauso groß ist wie das in anderen Bundes ländern, die solche Regelungen, wie sie der FDP/DVP-Ge setzentwurf vorsieht, schon haben.
Warum wir den Eltern, den Jugendlichen und den Kindern in unserem Land einen verantwortungsbewussten Umgang beim Angeln nicht zutrauen sollten – auch mit Wirbeltieren; ja, Wir beltiere werden getötet; das ist ganz einfach wahr –, warum wir ihnen nicht zutrauen sollten, verantwortungsbewusst mit Natur und Umwelt umzugehen, das bleibt mir schlicht und er greifend schleierhaft.
Ich muss sagen, bei der Regelung, die vorgesehen ist, ist doch völlig klar: Kinder sind beschränkt geschäftsfähig ab sieben Jahren. Beschränkt geschäftsfähig heißt: mit Einverständnis und Zustimmung der Eltern. Also, es liegt in der Hand der El tern, ob ihre Kinder das dürfen oder nicht. Nicht mehr und nicht weniger soll der Gesetzentwurf letztendlich ermögli chen.
Es liegt in der Verantwortung der Eltern, zu sagen: Meinem Kind traue ich das zu; das hat mit sieben Jahren schon die Rei fe, die Fähigkeiten zum Angeln. Da steht noch lange nicht drin, dass die Tiere dann von dem Sieben-, Acht- oder Neun jährigen auch getötet werden müssen.
Das steht überhaupt nirgends drin, sondern das liegt wieder um im Verantwortungsbewusstsein der Eltern bzw. der Be gleitperson, die ebenfalls vorgeschrieben ist. Eine Regelung, bei der das Verantwortungsbewusstsein der Eltern in den Mit telpunkt gestellt wird, wo eine erwachsene Begleitperson mit Sachkunde dabei sein muss, halte ich für eine ausgesprochen gute Regelung. Wenn wir das in vielen anderen Fällen auch hätten, dann wäre die Welt wahrscheinlich sogar ein Stück chen besser, als sie gerade ist.
Ich will auch sagen: Wenn es gelingt – ich glaube, das wäre eine Möglichkeit des Gelingens –, Kindern in diesem Alter schon Verantwortung zu geben und bei ihnen Verantwortungs bewusstsein zu wecken für etwas, was nun wirklich viele Fi scherei- und Anglervereine betreiben, nämlich für Natur- und
Umweltschutz, wäre das ein Erfolg. Ich wage die Behauptung: In dem Wahlkreis eines jeden Abgeordneten und einer jeden Abgeordneten finden Sie Projekte eines Fischerei- oder Ang lervereins im Bereich Biotopanlagen oder anderen Schutzan lagen, im Bereich der Gewässerpflege, beim Anlegen von Ge wässer- und Fischereilehrpfaden und all solchen Dingen.
Im Übrigen sei auch in Erinnerung gerufen: Häufig sind es auch die Fischerei- und Anglervereine, die das Regulativ vor Ort sind, die sich einmischen, wenn eine zum Teil wirklich auswachsende und immer größer werdende kommerzielle Nutzung der Gewässer angestrebt wird. Dieses Regulativ möchte ich auch nicht missen. Kinder auch da frühzeitig mit in Verantwortung zu nehmen, das halte ich und halten wir für eine ausgesprochen gute Sache.
Meine Damen und Herren, was das Nachtangelverbot anlangt: Ja, es mag Bereiche geben, wo Gründe dafür sprechen, es auf rechtzuerhalten. Das müssen wir aber nicht im Gesetz regeln. Das ließe sich auch untergesetzlich regeln, beispielsweise in Naturschutzgebieten durch entsprechende Schutzverordnun gen.
Letztendlich ist dieses Gesetz auch dazu da – ich sage es ein mal bürokratisch –, das Fischereigesetz zu entschlacken. Des halb werden wir dem Gesetz zustimmen.
Man könnte es auch ganz pragmatisch betrachten: Ohne die ses Für und Wider, diese sachliche Auseinandersetzung mit dem Naturschutz und der Frage, ob Kindern so etwas zuzu trauen ist, könnte man es auch pragmatisch lösen. Mit „prag matisch“ meine ich: Solange das Kind größer ist als der Fisch, sehen wir da kein Problem.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst herzlichen Dank, Herr Kollege Gall. Sie haben exzellent ausgeführt, worauf es an kommt. Dem ist überhaupt nichts hinzuzufügen.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und der SPD – Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Dann können Sie sich ja wieder hinsetzen!)
Was traurig ist, meine Damen und Herren: Ich habe die Re den der Ersten Beratung nachgelesen. Wenn man sich damit auseinandersetzt, dann spricht alles dafür, dass man diesen Entwurf so verabschiedet, wie wir ihn eingebracht haben. Es ist schon traurig, Herr Hagel: Ihre Rede ist ja wirklich verha gelt.
Herr Kollege Pix hat gesagt, es habe für ihn nichts Neues ge geben, er habe nichts dazugelernt. Ich kenne Ihre Lernfähig keit doch wirklich zu wenig.
Aber noch einmal: In der ersten Lesung wurde das klar dar gestellt. Wir haben in der letzten Woche im Landwirtschafts ausschuss sehr umfangreich und gut diskutiert. Wer sich die Beschlussempfehlung anschaut, erkennt: Da sind inhaltlich die Dinge wirklich gut abgehandelt wie selten in einer Be schlussempfehlung. Dafür auch den Kollegen aller Fraktio nen herzlichen Dank. Auch hier ist klar und deutlich, dass al les dafür spricht.