Protocol of the Session on December 17, 2020

(Vereinzelt Beifall – Zuruf: Das hat hier nichts mit einer persönlichen Erklärung zu tun!)

wie ich für Ausführungen, die absolut konform mit den Re geln des Anstands und der Sitte und der Kultur sind,...

(Dem Redner wird das Mikrofon abgeschaltet. – Abg. Dr. Heinrich Fiechtner [fraktionslos]:... von der Sie keine Ahnung haben!)

Jetzt machen Sie einen Punkt!

(Abg. Dr. Heinrich Fiechtner [fraktionslos]: Ich er warte von Ihnen, dass Sie entsprechend handeln, Frau Präsident! – Weitere Zurufe)

Jetzt liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, und die Ak tuelle Debatte unter Punkt 2 der Tagesordnung ist beendet.

(Abg. Dr. Heinrich Fiechtner [fraktionslos]: Da ist zweierlei Maß angelegt!)

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜ NE, der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Geset zes über den Erlass infektionsschützender Maßnahmen – Drucksache 16/9500

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Aus schusses – Drucksache 16/9554

Berichterstatter: Abg. Emil Sänze

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von drei Minuten je Frakti on festgelegt.

Zuerst spricht für die Fraktion GRÜNE Herr Abg. Sckerl.

Sehr geehrte Frau Präsi dentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Bekämp fung der Coronapandemie zeigt aktuell erneut, dass zum Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in unse rem Land und zur Abwehr der Gefahr einer akuten nationalen Gesundheitsnotlage einschneidende Maßnahmen notwendig sind und auch künftig noch notwendig werden können. Die se können mit teilweise erheblichen Grundrechtseingriffen einhergehen.

(Zuruf)

Am 19. November 2020 trat nun das Dritte Bevölkerungs schutzgesetz – –

(Unruhe – Glocke der Präsidentin – Abg. Nicole Ra zavi CDU: Ohne Maske, Frau Präsidentin, das geht nicht! – Abg. Dr. Heinrich Fiechtner [fraktionslos]: Ja, das geht nicht, da haben Sie recht, Frau Razavi! – Gegenruf: Also, dann halten Sie sich daran!)

Sie haben den Gesund heitsschutz der Kolleginnen und Kollegen zu beachten. Wenn Sie selbst keine Maske tragen, bleiben Sie am besten ganz fest auf Ihrem Platz sitzen und nähern sich niemandem.

(Unruhe – Abg. Dr. Heinrich Fiechtner [fraktionslos]: Ich hoffe, dass Sie endlich einmal neutral Ihr Amt wahrnehmen! Das wäre angebracht! – Weitere Zuru fe)

Herr Abg. Sckerl, Sie haben das Wort. Entschuldigen Sie die Unterbrechung.

Kein Problem. Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Am 19. November 2020 trat das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz des Bundes in Kraft, das für Rechtsverordnungen der Landesregierung nunmehr eine Be gründung und eine zeitliche Befristung vorsieht. Die Gültig keitsdauer von Rechtsverordnungen auf Landesebene beträgt demnach grundsätzlich vier Wochen. Es besteht die Möglich keit ihrer Verlängerung.

Die bisherige Regelung unseres Gesetzes sieht vor, dass Rechtsverordnungen, deren Gültigkeitsdauer mehr als zwei Monate beträgt, der Zustimmung des Landtags bedürfen. Mei ne Fraktion ist der Meinung, dass es sehr wichtig ist, dass sich der Landtag noch stärker mit möglichen Grundrechtseingrif fen und Regeln befassen kann. Deshalb bedarf es künftig ei ner Anpassung des bisherigen Zustimmungserfordernisses in Anlehnung an die auf Bundesebene vorgesehene regelmäßi ge Gültigkeitsdauer von vier Wochen. Das ist deshalb konse quent.

Ich bedanke mich dafür, dass aus der Mitte dieses Hauses die Fraktionen GRÜNE, CDU, SPD und FDP/DVP gemeinsam die Initiative zur Anpassung des Pandemiegesetzes ergriffen haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die aktuelle Pande mie und ihr Verlauf fordern uns nicht nur in nahezu allen Le bensbereichen, sondern sind auch eine riesige Herausforde rung und Bewährungsprobe für unsere parlamentarische De mokratie. Wir brauchen die Debatte und Auseinandersetzung über anstehende oder bereits beschlossene Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung deshalb auch hier im Landtag.

Mit dem Pandemiegesetz – das freut uns, darüber können wir uns auch gemeinsam freuen – haben wir bundesweit beachte te Grundlagen geschaffen. Das baden-württembergische Pan demiegesetz gilt als Pioniergesetz für die Parlamentsbeteili gung in diesen Fragen. Unser Gesetz ist längst Vorbild für ähn liche Gesetzesvorhaben in anderen Bundesländern geworden. Das finde ich sehr gut und sehr erfreulich.

(Beifall)

Wir gehen damit im Interesse der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land transparent mit der anhaltenden Krisensituati on um. Wir tragen zu mehr Rechtssicherheit der Maßnahmen bei – das kann gar nicht oft genug betont werden – und stär ken die Mitbestimmungsrechte des Landtags, aber auch der Bürgerinnen und Bürger. Deshalb stimmen wir sehr gern die ser Neuauflage des Pandemiegesetzes zu.

Vielen Dank.

(Beifall)

Als Nächste spricht Frau Abg. Razavi für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Während man im Deutschen Bundestag und in anderen Parlamenten noch darüber disku tiert, ob und wie der Gesetzgeber bei der Bekämpfung der Co ronapandemie eingebunden werden soll und wie er seine Rechte wahrnimmt, sind wir bereits vorausgegangen und ei nen großen Schritt weiter.

Wir diskutieren heute bereits darüber, wie wir die ersten Än derungen in unserem Gesetz umsetzen, und das Parlament in Baden-Württemberg ist schon seit Wochen, seit Monaten nicht mehr länger Beobachter des Geschehens von der Seitenlinie aus, sondern ist fest eingebunden.

Der Landtag von Baden-Württemberg, wir Abgeordneten spie len eine wichtige und nicht zu unterschätzende Rolle bei der Bekämpfung dieser Pandemie. Diese Aufgabe ist uns Verant wortung und Mahnung zugleich. Die dynamische Entwick lung der Pandemie und die Änderung des Infektionsschutzge setzes auf Bundesebene machen es allerdings notwendig – ich halte das auch für richtig so –, die Rechte des Landesparla ments noch weiter zu stärken.

Worum geht es? Der Bundestag hat in seinem Infektions schutzgesetz geregelt, dass die Rechtsverordnungen der Län der zur Bekämpfung der Pandemie zum einen begründet wer den müssen und zum anderen befristet sein müssen. Die Frist beim Bundestag beträgt vier Wochen – Kollege Sckerl hat es gesagt –, bei uns allerdings acht, und damit unsere Regelung nicht ins Leere läuft, haben wir, die CDU-Fraktion, schon im November vorgeschlagen, dass wir unser Pandemiegesetz ent sprechend anpassen. Ich freue mich sehr, dass der Vorschlag meiner Fraktion von einer breiten Mehrheit hier im Parlament getragen wird.

(Beifall)

Klar ist: Der Landtag wird noch mehr als zuvor über die Pan demie diskutieren, diskutieren müssen.

Wir regeln ganz konkret, dass der Landtag bereits dann den Rechtsverordnungen zustimmen muss, wenn diese vier Wo chen gelten sollen. Bisher lag diese Frist, wie gesagt, bei acht Wochen. Die Diskussion hier im Parlament, der Herzkammer unserer Demokratie, das Ringen um Maß und Mitte stärkt eben nicht nur die demokratische Legitimation, sondern auch die Akzeptanz der Maßnahmen in der Bevölkerung. Diese Diskussionen werden wir nun in enger und in regelmäßiger Folge führen, und ich freue mich ebenso, dass wir hier im Par lament ein großes Einvernehmen haben über die Beteiligung des Landtags zwischen den Landtagen, also zwischen Febru ar und Mai nächsten Jahres.

Einschneidende Maßnahmen, die unser Zusammenleben in den Grundfesten berühren, dürfen nicht in einsamen Entschei dungen in den Amtsstuben fallen. Maßnahmen und Strategi en zur Pandemiebekämpfung müssen öffentlich hier in die sem Parlament diskutiert werden.

Es ist eben nicht nur die Zeit der Exekutive, wie es häufig heißt, sondern es ist vor allem auch die Zeit der Legislative.

Herzlichen Dank und Ihnen und uns allen ein frohes Weih nachtsfest und ein gesundes neues Jahr.

(Beifall)

Herr Abg. Dr. Weirauch, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bundestag hat im November im Rahmen des Dritten Bevölkerungsschutzgeset

zes die Anforderungen an die Landesregierung zum Erlass von Corona-Rechtsverordnungen konkretisiert. Nachdem über die Gesetzesnovelle auf Bundesebene landauf, landab viel Un sinn erzählt wurde – oftmals mit dem Ziel der Instrumentali sierung und Unterminierung dringend notwendiger Maßnah men des Staates zur Bekämpfung der Coronapandemie und zum Bevölkerungsschutz –, möchte ich an dieser Stelle noch einmal deutlich das Wort ergreifen. Der Bundestag hat eine stärkere Rechtsgrundlage für diese Maßnahmen geschaffen. Die Abgeordneten haben die Verordnungsermächtigung, die Grundlage für die Verordnungen der Länder ist, inhaltlich und zeitlich eingeschränkt. Das führt zu mehr demokratischer Kontrolle und nicht zu weniger demokratischer Kontrolle.

(Beifall)

Wenn die AfD mit ihren Brüdern und Schwestern im Geiste aus der sogenannten Querdenkerbewegung vergeblich ver sucht, den Menschen das Gegenteil zu indoktrinieren, ist das nicht nur infam, sondern gefährdet das den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Bekämpfung der Pandemie.

Davon abgesehen: Was der Bundestag in Berlin beschlossen hat, wird in Baden-Württemberg bereits umgesetzt. Zu ver danken haben wir das – das wurde schon erwähnt; man kann es nicht oft genug sagen – dem gemeinsam von der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP/DVP und den Regierungsfrak tionen im Frühsommer beschlossenen baden-württembergi schen Pandemiegesetz, wodurch die Landesregierung schon damals verpflichtet wurde, die Corona-Verordnungen gegen über dem Landtag zu begründen und auch im Ständigen Aus schuss in öffentlicher Sitzung Rede und Antwort über die Ver ordnungen zu stehen.

Zudem muss die jeweils geltende Verordnung der Landesre gierung – das ist ein Alleinstellungsmerkmal in der Bundes republik – alle zwei Monate durch den Landtag legitimiert werden, sonst tritt sie außer Kraft.

Wir verkürzen heute analog zur Verkürzung des Turnusses auf Bundesebene, was die Geltungsdauer der Corona-Verordnung betrifft, den Turnus des Zustimmungsvorbehalts in Anlehnung an den Beschluss des Bundestags. Das führt dazu, dass der Landtag von Baden-Württemberg als einziges Parlament in Deutschland nunmehr alle vier Wochen über die Corona-Ver ordnung abstimmt. Damit stärken wir den Kern unseres de mokratischen Rechtsstaats, die parlamentarische Legitimati on politischer Entscheidungen in Form eines Parlamentsvor behalts. Wir zeigen hier heute gemeinsam, dass unsere Demo kratie auch in Krisenzeiten bestens funktioniert.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)