Wir kommen in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/8910. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Stän digen Ausschusses, Drucksache 16/9199. Der Ausschuss emp fiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 1 mehrheitlich zugestimmt.
Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch Artikel 2 mehrheitlich zugestimmt.
lautet: „Gesetz zu dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung me dienrechtlicher Staatsverträge“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist mehrheitlich zugestimmt.
Bevor wir in die Mittagspause eintreten, teile ich Ihnen mit, dass sich die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen in zehn Minuten im Anna-Blos-Saal im BMZ treffen. Die Mitglieder des Ständigen Ausschusses treffen sich im Lina-Hähnle-Saal, dem Sitzungssaal der Grünen. Die Einladungen liegen Ihnen vor.
Für diejenigen, die dies schon hören, teile ich mit, dass die Fraktionen übereingekommen sind, bei Tagesordnungspunkt 7 – Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 des Eu ropäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsre glementierungen in Baden-Württemberg –, Drucksache 16/9192, auf die Aussprache zu verzichten. Auch die Regierung verzich tet auf die mündliche Begründung. Das können Sie Ihren Kolle ginnen und Kollegen nachher gern weitersagen.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. D r. C h r i s t i n a B a u m A f D – A u s w i r k u n g e n d e s T r a g e n s e i n e r M u n d - N a s e n - M a s k e b e i K i n d e r n
ben, in der die Folgen des stundenlangen Tragens einer Mund-Nasen-Maske für die Gesundheit der Kinder unter sucht werden sollen?
im Zusammenhang mit dem Tragen einer Mund-NasenMaske, dem Totraumvolumen und einem hohen Adrena linwert bekannt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordne te, ich beantworte Ihre Fragen wie folgt:
Zur Frage unter Buchstabe a: Nein, eine solche Studie ist der zeit nicht in Planung. Vor dem Hintergrund des zur Frage un ter Buchstabe b dargestellten Sachverhalts erscheint dies nicht erforderlich.
Zur Frage unter Buchstabe b: In Baden-Württemberg gilt zu nächst bis zum 31. Januar 2021 eine Maskenpflicht. Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr müssen in verschie denen Bereichen eine nicht medizinische Alltagsmaske oder eine andere Mund-Nasen-Bedeckung tragen, z. B. beim Ein kaufen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln.
In den auf der Grundschule aufbauenden Schulen, den beruf lichen Schulen sowie den sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren nach Beginn der Hauptstufe muss eine nicht medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare MundNasen-Bedeckung auf Begegnungsflächen getragen werden, in der Pandemiestufe 3 auch während des Unterrichts. Diese Maskenpflicht im Unterricht gilt seit dem 19. Oktober 2020.
In anderen Ländern liegt die untere Altersbegrenzung zum Tra gen von Masken teilweise deutlich niedriger, so in den USA bei zwei Jahren – Quelle: „www.cdc.gov/coronavirus/2019-ncov/ prevent-getting-sick/cloth-face-cover-guidance.html“.
In Großbritannien liegt diese Grenze bei drei Jahren. Auch hier ist eine schöne Internetadresse vorhanden: „www.gov.uk/ government/publication/face-coverings“. Dort ist es nachles bar.
Kinder, die selbst oder deren Erziehungsberechtigte glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-NasenBedeckung aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, können von der Maskenpflicht befreit werden. Die Glaubhaftmachung ge sundheitlicher Gründe hat in der Regel durch eine ärztliche
Bescheinigung zu erfolgen, z. B. bei Lungen- oder Herzer krankungen oder wenn Kinder ständig auf Hilfe angewiesen sind oder ihre Maske nicht selbstständig abnehmen können.
Das anatomisch vorhandene Totraumvolumen wird durch ei ne Maske nur ganz unwesentlich erhöht, sodass sich hieraus auch für Kinder, die der Maskenpflicht unterliegen, keine Ge fährdung ergibt. Hierzu verweise ich auf die Stellungnahme des Umweltbundesamts „Mund-Nasen-Schutz führt nicht zu erhöhtem Einatmen von CO2“ unter der Internetadresse „www. umweltbundesamt.de/themen/mund-nasen-schutz-fuehrt-nichtzu-erhoehtem“.
Darüber hinaus sind uns, dem Wissenschaftsministerium und dem Ministerium für Soziales und Integration, keine aner kannten wissenschaftlichen Nachweise bekannt, wonach ei ne sachgemäß getragene, regelmäßig gereinigte bzw. regel mäßig gewechselte Mund-Nasen-Bedeckung zu einer Gesund heitsgefährdung, geschweige denn zu einer Gesundheitsschä digung führen könnte.
(Abg. Udo Stein AfD: Bitte! – Abg. Dr. Christina Baum AfD: Entschuldigung, das habe ich gar nicht mitbekommen!)