Protocol of the Session on October 30, 2020

(Abg. Bernd Gögel AfD: Ah! – Abg. Anton Baron AfD: Aha!)

genauso wie Koalitionsausschüsse und viele andere Gremien, die heute wichtige Beschlüsse fassen, keine Verfassungsorga ne sind.

(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: AfD-Flügel-Tref fen!)

Aber es ist nicht so, dass dieses Gremium deswegen ohne Le gitimation wäre.

(Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das habe ich auch nicht gesagt! – Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Genau! Das ist der Unterschied!)

Ich will es nur noch einmal betonen: Das Gremium ist nicht ohne Legitimation. – Nach der Geschäftsordnung der Minis terpräsidentenkonferenz bedarf es der Zustimmung von min destens 14 Ländern; sonst kann das Gremium keine Beschlüs se fassen. In aller Regel – ich habe noch nie etwas anderes er lebt – fasst sie aber nur einstimmige Beschlüsse. Das ist so zusagen eine Maßgabe, die darin begründet liegt, dass sie in der Tat kein Verfassungsorgan ist.

Man muss sehen: Wenn die Bundeskanzlerin mit den Minis terpräsidenten in diesem Gremium zusammenarbeitet, dann sind diese Regierungschefs jedenfalls mit der Richtlinienkom petenz nach der Verfassung ausgestattet. Diese nehmen sie dort natürlich nicht formal wahr. Denn alles, was wir dort be finden und beschließen, hat ja keine unmittelbare Rechtswir kung. Deswegen hat ja das Kabinett gestern diese Beschlüs se gefasst: auf Vorschlag der Ministerpräsidentenkonferenz.

(Abg. Emil Sänze AfD: Unter Beiziehung des Parla ments!)

Aber dadurch ist schon eine Legitimation gegeben, dass je denfalls verfassungsrechtlich die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin in ihren jeweiligen Regierungen die Richt

linienkompetenz haben, auch wenn die natürlich faktisch durch Koalitionsverträge und vieles andere eingehegt ist.

(Abg. Anton Baron AfD: Und wo bleibt unsere Be teiligung?)

Das ist keine Frage. Es war mir wichtig, das noch mal zu er wähnen.

Aber Rechtswirkung haben diese Beschlüsse erst, wenn die Kabinette das beschließen. Die Vorschläge gingen ja, wie Sie wissen, von der Bundesregierung aus. Wenn ich es richtig ver standen habe, hat das Bundeskabinett am Vortag die Linie die ser Beschlüsse gutgeheißen. Dies wurde uns dann vorgetra gen, und wir haben uns dann darauf geeinigt.

Ich will auch noch sagen, Herr Kollege Rülke: Ich habe noch einmal ins Pandemiegesetz geschaut. Auch das baden-württem bergische Pandemiegesetz sieht keinen Parlamentsvorbehalt vor. Das steht in diesem Gesetz definitiv nicht drin. Ich weise darauf hin: Die Legitimation des Verordnungshandelns ergibt sich aus dem Infektionsschutzgesetz des Bundes. Es ergibt sich einfach aus der Konstruktion unserer föderalen Ordnung, dass die Länder in der Regel auch Bundesgesetze umsetzen. Das ist hier explizit über den Verordnungsweg geregelt. Das heißt, un sere Verordnungen, die wir hier fassen – das haben Sie auch noch einmal ins Pandemiegesetz geschrieben –, haben ihre Le gitimation im Infektionsschutzgesetz des Bundes.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: So ist es! Genau!)

Das ist natürlich zugegebenermaßen eine komplizierte Situa tion für das Landesparlament, Herr Kollege Stoch, weil wir ja nicht aufgrund der Maßgabe des Landesparlaments agie ren, sondern aufgrund eines Bundesgesetzes.

(Zuruf des Abg. Anton Baron AfD)

Aber auch das Pandemiegesetz gibt uns in § 2 ausdrücklich die Ermächtigung, auf der Grundlage des Infektionsschutzge setzes des Bundes zu handeln, und die möglichen Grund rechtsbeschränkungen sind ausdrücklich darin benannt.

(Abg. Anton Baron AfD: Aha!)

Aber einen Parlamentsvorbehalt haben Sie in dieses Gesetz nicht geschrieben,

(Abg. Dr. Christina Baum AfD: Schlechtes Gesetz! – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD)

sondern nachlaufend kann dann das Parlament diese Beschlüs se – jedenfalls, wenn sie zu lange wirken – aufheben oder wei terführen.

Das ist die Gesetzeslage, und wir halten uns an diese Geset zeslage. Nun haben die Fraktionen ja Entschließungsanträge gestellt,...

Eine Sekunde bitte, Herr Ministerpräsident.

... einerseits Entschließungsanträge, die uns unterstützen, andererseits Ent schließungsanträge, die anderes wollen. Aber ich will noch einmal sagen: Wir müssten den Entschließungsanträgen nicht

folgen. Natürlich werden wir den Entschließungsanträgen in der Regel folgen, wenn die Regierungsfraktionen sie einbrin gen. Aber rein formal müssten wir es nicht machen. Es ist so zusagen nur eine Ermahnung der Regierung durch das Parla ment, dem zu folgen. Das will ich noch einmal sagen, damit die Fragen zur Gewaltenteilung richtig geklärt sind.

(Beifall bei den Grünen)

Herr Ministerpräsident, Herr Abg. Dr. Schweickert möchte eine Zwischenfrage stel len.

Gleich. – Selbstverständlich committe ich mich mit den Vorsitzenden der Regierungsfraktionen, bevor ich in eine solche Konferenz gehe. Ich habe vom Fraktionsvorsitzenden Schwarz eine kla re Ansage bekommen, wo seiner Ansicht nach die Grenzen liegen. Das war z. B., dass wir keine Kindergärten und Schu len schließen. Ich habe das mit der Kollegin Eisenmann be sprochen. Sie bespricht sich mit dem Vorsitzenden der CDUFraktion. Ich will damit verdeutlichen, dass wir das Parlament, die die Regierung tragenden Fraktionen mit einbeziehen.

(Unruhe)

Uns ist wichtig, dass wir einen möglichst großen Konsens her stellen können. Das ist uns wichtig. Mir ist auch wichtig, dass Sie die Beschlüsse sofort mitgeteilt bekommen, nachdem sie getroffen sind, um sich vorbereiten zu können.

Ich will noch etwas zur Selbstverantwortung sagen, die Sie, Herr Kollege Gögel, angesprochen haben. Im Pandemiege setz steht ausdrücklich, dass der Landtag Folgendes beschlos sen hat:

Die Umsetzung dieser Regelungen erfolgt einerseits in Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger und an dererseits durch hoheitliches Handeln der zuständigen Behörden.

Selbstverständlich kann man in solch einer Lage ohne die Selbstverantwortung der Bürgerinnen und Bürger nicht effek tiv handeln. Wir vertrauen auf die Selbstverantwortung und setzen auf sie. Aber daneben sind selbstverständlich auch Re geln erforderlich; wenn sich Menschen während der Pande mie nicht an die Regeln halten, dann ist auch hoheitliches Handeln gefragt.

(Beifall bei den Grünen – Abg. Anton Baron AfD: Den Gastronomen vertrauen Sie nicht?)

Aufgeklärt wird unentwegt, etwa im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, in den Zeitungen, durch unsere Verlautbarungen. Unentwegt wird aufgeklärt. Selbstverständlich ist Aufklärung in diesen Fragen erst einmal die Grundlage, damit die Men schen überhaupt erst einmal verstehen, worum es geht, damit sie dem folgen können. Auch das wird gemacht.

Ich will Ihnen noch einmal abschließend sagen: Vernünftig mit Ihnen zu diskutieren ist ohnehin ein großes Kunststück. Man kann mit Leuten debattieren, die nicht vernünftig sind. Mit Ihnen kann man aber eigentlich fast überhaupt nicht or dentlich debattieren. Warum? Weil Sie selbst gar nicht wis sen, was Sie wollen.

(Vereinzelt Heiterkeit)

Handelt es sich um eine Pandemie, oder ist es eine harmlose Grippe? Da müssen Sie sich einfach einmal entscheiden. Wenn Sie sich entschieden haben, wenn Sie sich darüber im Klaren sind, dann diskutieren wir auch mit Ihnen.

(Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU, der SPD und der FDP/DVP)

Jetzt will ich noch einmal auf die – –

Ich darf Sie noch einmal fragen, ob Herr Abg. Dr. Schweickert eine Zwischenfrage stel len darf.

Ich wollte sei ne vorherige Frage gerade beantworten.

(Vereinzelt Heiterkeit – Zuruf des Abg. Thomas Blen ke CDU)

Herr Dr. Schweickert, Sie haben mir eine wichtige Frage ge stellt, und zwar: Was ist mit den Hilfen für die indirekt Be troffenen? Die Beschlüsse zu den Hilfen für die direkt betrof fenen Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten sind klar. Darüber hinausgehend ist es aufgrund beihilferechtlicher Fragen schwierig. Die Minister haben aber gesagt, dass sie das noch in dieser Woche klären.

Sie müssen sehen: Auch das, was zu den Fixkosten in dem Beschluss steht, ist eine Maßgabe der Europäischen Union. Sonst hätten wir ein Beihilfeverfahren in Gang setzen müs sen, das Wochen, wenn nicht Monate gedauert hätte – deswe gen die Formulierung, wie sie im Beschluss der Ministerprä sidentenkonferenz steht.

Ich sage also noch einmal klar: für die kleinen Betriebe 75 % des Umsatzes des Vorjahresmonats. Wenn dies nicht möglich ist – z. B. weil der Betrieb neu gegründet wurde oder aus an deren Gründen –, werden andere Bezugsgrößen genommen. So ist es jedenfalls einmal angedacht. Und bei den größeren Betrieben hängt das Ganze im Einzelfall auch von beihilfe rechtlichen Fragen ab. Aber sagen wir einmal: Ein Korridor zwischen 60 und 70 % ist offenkundig gegeben. Es können aber auch – was weiß ich? – 58 % sein. Das kann man so ge nau nicht sagen.

Jedenfalls will ich Ihnen noch einmal ganz ehrlich sagen: Über diese Frage haben wir am allerlängsten verhandelt. Denn es war klar: Wir können dem, was wir beschlossen haben, nur dann zustimmen, wenn diese Zusagen des Bundes stehen, wenn die Regelungen unbürokratisch sind, wenn das Geld schnell kommt und es nicht wieder durch irgendwelche Sa chen „verrutscht“.

(Abg. Anton Baron AfD: Wann soll es kommen?)

Das war uns allen sehr wichtig. Ich habe heute auch noch ein mal dem Geschäftsführer des DEHOGA gesagt, dass alle 16 Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten darauf ach ten, dass das auch wirklich gemacht wird.

(Abg. Anton Baron AfD: Wann?)