Herr Präsident, mei ne Damen und Herren! Ich darf ganz kurz namens der Regie rung Stellung nehmen. Zunächst habe ich ja dem Hohen Haus die Ausgangslage verfassungsrechtlicher und gesetzlicher Art schon schildern dürfen. Herr Abg. Sckerl hat auf Artikel 53 der Landesverfassung hingewiesen, der die Vorschrift enthält, aufgrund derer wir die Ausnahmegenehmigung beantragen.
Ich darf aber darauf hinweisen, dass wir nach § 65 Absatz 1 Nummer 3 der Landeshaushaltsordnung keine Wahlmöglich keit haben, sondern als Landesregierung gezwungen und ge halten sind, bei Unternehmen, an denen das Land beteiligt ist, ein umfängliches Kontroll- und Berichtsrecht wahrzunehmen. Das ist gar nicht in das Ermessen der Landesregierung gestellt, und das ist auch richtig so. Man kann sich ordnungspolitisch immer darüber unterhalten, an welcher Stelle eine Beteiligung sinnvoll ist – der Herr Ministerpräsident hat Ihnen seine Mei nung dazu vorgetragen; er hat da eine relativ eingeschränkte Sicht, was notwendig ist –, aber unstreitig haben wir Beteili gungen, und bei Beteiligungen, die wir haben, müssen wir pflichtgemäß nach dem von mir zitierten Paragrafen der Lan deshaushaltsordnung kontrollieren und die entsprechenden Besetzungen vornehmen.
Ein transparenteres Verfahren, als den Sachstand der koaliti onsinternen Vorüberlegungen der Landtagspräsidentin und da mit dem Hohen Haus mitzuteilen, ist mir nach mittlerweile fast 50 Jahren Politik auch noch nicht untergekommen. Das müssen Sie mir zugestehen. Ich bin schon so lange tätig, dass ich mich auch erinnere, Herr Professor Goll, wie beispiels weise die Diskussion bei der Besetzung der Position des Re gierungspräsidenten in Stuttgart vor vielen Jahren einmal war, als Ihre sehr geschätzte Partei das Vorschlagsrecht hatte. Ich darf das in Erinnerung rufen. Sie erinnern sich: Erst Fuchs, dann Schmalzl. Das fiel nicht vom Himmel, das war Ausfluss eines Vorschlagsrechts.
Herr Landrat Fuchs hatte damals keine Lust, Regierungsprä sident zu werden, weil ihm sein Landratsamt so gut gefiel. Ich kenne ihn sehr gut. Glauben Sie es mir. Ich weiß es aus au thentischer Quelle: Er hatte dafür kein Interesse gezeigt.
Ich will damit nur sagen: Wollen wir doch bitte ganz ruhig und gelassen in einer Demokratie sehen, dass Koalitionen in tern in der Lage sein müssen, sich darüber zu vereinbaren, welche gemeinsamen Vorschläge sie zur Besetzung welcher Gremien auch immer dem dafür entscheidungsberechtigten Gremium vortragen. Koalitionen sprechen mit einer Stimme. Wie das bei einem Personalvorschlag aussieht, müssen sie miteinander klären können. Das ist hier in einem zugegebe nermaßen etwas intensiven und langen Prozess geschehen, aber es ist jedenfalls völlig ordnungsgemäß und im Sinne un seres demokratischen Handelns geschehen – und dazu auch noch transparent.
Ich wüsste nicht, wie das anders gehen soll; denn einen Kö nig haben wir nicht mehr, der das einfach verfügen könnte.
Wir kommen daher zur Abstimmung über die Anträge der Landesregierung vom 26. Juli und vom 12. September 2016, Drucksachen 16/368 und 16/543. Abstimmungsgrundlage ist
die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Druck sache 16/673, mit den Abschnitten I und II.
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den beiden Anträgen der Lan desregierung zuzustimmen. Sind Sie damit einverstanden, dass ich die Beschlussempfehlung insgesamt zur Abstimmung stelle? –
Wer der Beschlussempfehlung Drucksache 16/673 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthal tungen? – Der Beschlussempfehlung ist mehrheitlich zuge stimmt.
der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der CDU, der Fraktion der AfD, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP
Andreas Schwarz und Fraktion Dr. Reinhart und Fraktion Dr. Meuthen und Fraktion Stoch und Fraktion Dr. Rülke und Fraktion