Protocol of the Session on October 15, 2020

In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wurden im Jahr 2019 66 660 Straftaten im ÖPNV registriert, wobei es sich in etwa einem Drittel der Fälle um Leistungserschleichungen handelt. Die Gesamtzahl der Straftaten im ÖPNV ist im Jahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr, in dem 68 138 Fälle regist riert wurden, erfreulicherweise um 2,2 % zurückgegangen.

Unabhängig von der Tatörtlichkeit im ÖPNV sind in der PKS Baden-Württemberg für das Jahr 2019 174 Straftaten – und damit neun Taten weniger als im Vorjahr – registriert, bei de nen jeweils mindestens eine Person mit dem Opfertyp „Fahr dienstpersonal“ als Opfer eines sogenannten Opferdelikts re gistriert wurde. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Erfas sung der opferspezifischen Merkmale unter der Bedingung er folgt, dass die Tatmotivation in den personen-, berufs- bzw. verhaltensbezogenen Merkmalen des Opfers begründet ist oder in sachlichem Zusammenhang dazu steht. Ferner ist zu beachten, dass keine Differenzierung dahin gehend erfolgt, wo sich die Straftat ereignet hat.

Da einer Straftat auch mehrere Opfer zugeordnet werden kön nen, kann die Anzahl der Opfer die Anzahl erfasster Strafta ten übersteigen. Im Jahr 2019 wurden 206 Personen mit dem Opfertyp „Fahrdienstpersonal“ als Opfer einer Straftat regis triert, wovon 115 Personen verletzt wurden, drei davon schwer. Auch hier ist im Vergleich zum Vorjahr 2018, in dem 213 Op fer mit dem Opfertyp „Fahrdienstpersonal“ registriert wurden, ein Rückgang zu verzeichnen. Davon wurden 122 Personen leicht und fünf Personen schwer verletzt.

„Bahnreisende“ sind keinem der statistisch auswertbaren Op fertypen der PKS eindeutig zuzuordnen. Ersatzweise kann der Opfertyp „Fahrgast“ ausgewertet werden. Im Jahr 2019 (2018) wurden in Baden-Württemberg 491 (436) Personen mit dem Opfertyp „Fahrgast“ als Opfer einer Straftat erfasst. Dies zeigt, dass die Anzahl der Opfer mit dem Opfertyp „Fahrgast“ im letzten Jahr gestiegen ist.

Selbst wenn die dargestellten Opferzahlen sich nicht auf den Tatortbereich des ÖPNV beschränken, sind auch hier allge meine gesellschaftliche Entwicklungen erkennbar. Schon bei geringfügigen Anlässen – z. B. bei Fahrkartenkontrollen – können Situationen im Einzelfall eskalieren, sodass sich da mit das gesamte Erscheinungsbild des öffentlichen Verkehrs in der Öffentlichkeit unter Umständen negativ prägt. Deshalb setzt die Polizei unseres Landes einen Schwerpunkt auf die Sicherheit im öffentlichen Raum und arbeitet im Bereich der Sicherheit im Bahnverkehr eng mit der Bundespolizei zusam men, welche auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbah nen des Bundes grundsätzlich örtlich und sachlich zuständig ist.

Die hervorragende Zusammenarbeit zwischen der Bundes- und der Landespolizei bestätigt auch der Vorfall vom 31. Au gust 2020 in einem Regionalzug zwischen Crailsheim und Ils

hofen, bei welchem ein Zugbegleiter im Rahmen einer Fahr scheinkontrolle von einem Fahrgast körperlich angegangen und hierbei leicht verletzt wurde. Der Beschuldigte wurde durch eine hinzugerufene Streifenbesatzung des Polizeipräsi diums Aalen festgenommen und anschließend der Bundespo lizei übergeben.

Derartige Angriffe und Aggressionen sind völlig inakzepta bel!

Zu b: Unter der Federführung des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration wurde mit der Auftaktsitzung am 10. September 2019 die Projektgruppe „Sicherer öffentli cher Raum“ eingerichtet, wobei sich eine Arbeitsgruppe un ter Federführung des Ministeriums für Verkehr insbesondere mit der Verbesserung der Sicherheitslage im öffentlichen Per sonenverkehr (ÖPV) befasst.

Um die Sicherheitslage insbesondere im SPNV zu erhöhen, wurden bereits seit geraumer Zeit zahlreiche Maßnahmen er griffen und sukzessiv umgesetzt. Hierzu zählen beispielswei se:

die kontinuierliche Erhöhung der Einsatzstunden und -quo

ten von qualifiziertem Sicherheitspersonal in den bestehen den Verkehrsverträgen;

der zusätzliche Einsatz von Sicherheitspersonal bei Groß

veranstaltungen (z. B. Cannstatter Wasen) oder bei risiko behafteten Einzelveranstaltungen, sodass bei Bedarf oder in Notlagen schnell eingegriffen und reagiert werden kann;

die zwingende Ausstattung von neuen Schienenfahrzeugen

mit einer Videoüberwachung sowie die Gestaltung der Fahrzeuge mit hellen und gut einsehbaren Fahrgasträumen;

die Regelung in allen Verkehrsverträgen des SPNV und in

den Tarifbedingungen der Verkehrsverbünde, dass unifor mierte Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte kostenfrei al le Verkehrsmittel im Personenverkehr nutzen dürfen.

Die Erweiterung der Freifahrtregelung auf Angehörige der Kriminalpolizei ist konkret geplant. Hierzu bedarf es einer Vereinbarung des Ministeriums für Verkehr mit den Verkehrs verbünden und -unternehmen in Baden-Württemberg. Bei der Polizei Baden-Württemberg sind rund 4 500 Polizeibeamtin nen und -beamte bei der Kriminalpolizei tätig. Mit diesem weiteren potenziellen Nutzerkreis kann die Sicherheit im ÖPNV nochmals gestärkt werden. Zur Erkennbarkeit der Kri minalbeamtinnen und -beamten wird künftig das neu konzi pierte und zur offenen Tragweise geeignete K-Etui wesentlich beitragen.

Darüber hinaus trägt die Sicherheitskooperation zwischen der Polizei Baden-Württemberg, der Bundespolizei und der Zoll verwaltung (SIKO BW) zu einer wirkungsorientierten Ver besserung der objektiven Sicherheit sowie zur Stärkung des Sicherheitsgefühls in der Bevölkerung bei.

Eines der Schwerpunktthemen der SIKO BW ist – auch für das Jahr 2020 – die Sicherheit im öffentlichen Raum, wozu freilich auch der ÖPNV – insbesondere der Bereich der Bahn anlagen – zählt.

Seien Sie versichert, dass die Landesregierung die Entwick lung der Sicherheitslage im baden-württembergischen Bahn

verkehr genau beobachtet und alle erforderlichen Maßnahmen ergreift, um Bedienstete der Verkehrsunternehmen sowie Bahn reisende bestmöglich zu schützen.

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. U d o S t e i n A f D – P r ä v e n t i o n u n d B e k ä m p f u n g d e r A f r i k a n i s c h e n S c h w e i n e p e s t ( A S P )

a) Unter welchen Voraussetzungen ist die Landesregierung

dazu bereit, eine Abschussprämie auf Schwarzwild zu ge währen?

b) Welche weiteren Maßnahmen erachtet sie für zielführend,

sollte die ASP trotz intensiver Bemühungen dennoch in Ba den-Württemberg nachgewiesen werden?

Schriftliche Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz:

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die beiden Fragen des Kollegen Stein gern in umgekehrter Reihenfolge beantworten und erst auf die bislang erfolgte Vorbereitung und die getrof fenen Maßnahmen eingehen und dann auf die Einführung ei ner Abschussprämie als weiteren Maßnahmenteil zu sprechen kommen.

Im Gegensatz zur Coronapandemie konnten wir uns in Ba den-Württemberg bereits sehr gut und umfangreich auf einen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vorberei ten. Diese Tierseuche ist für den Menschen ungefährlich, stellt jedoch eine große Bedrohung für unsere Haus- und Wild schweinpopulationen dar und würde schwere wirtschaftliche Folgen mit sich bringen.

Bereits 2018, nach den ersten Berichten über den Ausbruch der ASP in den baltischen Staaten und Tschechien, haben wir – im Gegensatz zu Brandenburg – umgehend reagiert. So wur de im Kabinett der Maßnahmenplan des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württem berg zur Vorbeugung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest verabschiedet.

Das hierbei vorgesehene Monitoring bei Haus- und Wild schweinen wurde beispielsweise im laufenden Jahr nochmals verstärkt, sodass bis zum 10. September 2020 bereits insge samt 2 390 Wildschweine auf die ASP untersucht wurden. Das ASP-Virus konnte in keiner der Proben nachgewiesen wer den.

Die im Rahmen des Wildschweinmonitorings auf Schweine pest (KSP, ASP) erfolgte Ablieferung von verendet aufgefun den bzw. krank erlegten Wildschweinen wird durch das Land mit einer Unkostenpauschale in Höhe von 25,50 € je Tier ho noriert. Aktuell ist eine Prämienerhöhung auf 50 € in Vorbe reitung.

Notfallpläne, Informationsmaterial und Informationsveran staltungen einschließlich ASP-Arbeitsunterlagen für die Wirt schaft und die Landwirtschaft wurden erstellt.

Zwischenzeitlich wurde auch mit großer finanzieller Unter stützung durch das Land in Baden-Württemberg ein flächen deckendes Netz von insgesamt 195 Verwahrstellen für die Ent

sorgung von Fall- und Unfallwild sowie Wildaufbruch und Zerwirkabfällen eingerichtet. Angedacht ist die Einrichtung von insgesamt 220 Verwahrstellen.

Ein ASP-Kompetenzteam hat ein umfangreiches Bekämp fungskonzept für einen ASP-Ausbruch bei Wildschweinen er stellt und den nachgeordneten Behörden u. a. in einem Hand lungsleitfaden mit Ablaufplan die einzelnen Komponenten des Vorgehens vorgegeben.

Allein für die gegebenenfalls nötig werdende Zäunung des Restriktionsgebiets durch das Land wurden insgesamt 40 km mobiler Elektrozaun angeschafft.

Zur Sicherstellung einer effizienten Tierseuchenbekämpfung im Hausschweinbereich wurde ein ASP-Expertenpool mit der zeit 55 Tierärzten und Tierärztinnen der Veterinärverwaltung der Stadt- und Landkreise Baden-Württembergs eingerichtet, um Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen durchzuführen und im Rahmen der Amtshilfe Unterstützung für betroffene Krei se zu gewährleisten.

Im Jagd- und Wildtiermanagementgesetz wurden die Jagd- und Schonzeiten angepasst sowie das Verbot der Verwendung von künstlichen Lichtquellen und Nachtsichttechnik zur Re duzierung der Schwarzwildbestände aufgehoben.

Nun zu Frage a: Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kolle gen, glücklicherweise hat sich das ASP-Seuchengeschehen noch nicht in andere Bundesländer ausgeweitet. Vorrangig liegt deshalb unser Fokus auf der Umsetzung von präventiven Maßnahmen.

Vor diesem Hintergrund ist die Auszahlung bzw. Wirkung ei ner etwaigen Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Schwarzwild, wie sie beispielsweise in Bayern praktiziert wird, für die derzeitige Präventionsphase grundsätzlich an ders zu bewerten als bei einem akuten Seuchenausbruch.

Die Zahlung von pauschalen Abschussprämien in der derzei tigen Präventionsphase ist wegen der großen Förderunschär fe der Prämien nicht zielführend. Demgegenüber kann im Fal le eines Seuchenausbruchs die Zahlung von Prämien sehr wohl sinnvoll sein, da sich die Prämienzahlung auf die seu chenrechtlich abgegrenzten Bereiche des gefährdeten Bezirks und der Pufferzone beschränkt.

Nicht vergessen werden darf zudem die Schaffung von wei teren und ausreichenden Anreizen für die Vermarktung von Wildbret, insbesondere von Schwarzwild. Auch in diesem Be reich hat das Land durch die Einführung der InfraWild-För derkulisse eine Vorreiterrolle eingenommen und wird weiter hin die heimische Jägerschaft sowie den Handel bei der Ver marktung von hervorragendem Wildfleisch aus Baden-Würt temberg unterstützen.

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. S a b i n e W ö l f l e S P D – V e r f ü g b a r k e i t v o n G r i p p e i m p f s t o f f n a c h d e m A u f r u f d e s S o z i a l m i n i s t e r s z u r I m p f u n g a m 1. O k t o b e r 2 0 2 0

a) Inwiefern treffen aktuelle Berichte von Apothekern über

die Knappheit des Grippeimpfstoffs auch für Baden-Würt temberg zu?

b) Wie ist die Versorgungssituation in Baden-Württemberg

mit dem Hochdosisimpfstoff „Fluzone High-Dose Quadri valent“, der für Personen ab 65 Jahren zugelassen ist?

Schriftliche Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration: