Protocol of the Session on October 14, 2020

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Grünen – Zurufe, u. a.: „Eigentlich“! – Und jetzt?)

Im Wesentlichen geht es um folgende Punkte: die dauerhafte Streichung des Wahlrechtsauschlussgrunds der Vollbetreuung, die Aufnahme von zwei Richtern des Verwaltungsgerichtshofs in den Landeswahlausschuss und den Wählbarkeitsausschluss für Bürgermeisterwahlen bei Geschäftsunfähigkeit.

Ausgangspunkt für die Abschaffung des Wahlrechtsaus schlussgrunds ist die entsprechende Entscheidung des Bun desverfassungsgerichts, mit der dieser Wahlausschlussgrund in dieser Form für verfassungswidrig erklärt wurde. Die be reits bisher bestehende befristete Regelung – deswegen ist in der Zwischenzeit überhaupt nichts passiert; selbst wenn wir das Gesetz jetzt nicht beschließen würden, würde nicht ein

mal bei der Landtagswahl, liebe Kolleginnen und Kollegen, etwas passieren –,

(Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sehr richtig!)

die den vormals von diesem Ausschlussgrund betroffenen Per sonen das Wahlrecht bis Herbst nächsten Jahres verschafft hat – Herbst nächsten Jahres –, wird jetzt durch eine dauerhafte Regelung abgelöst. Damit wird für alle Betroffenen Rechtssi cherheit hergestellt und die Verfassungskonformität unseres Wahlrechts für die Zukunft gewährleistet. Zugleich werden nach dem Vorbild des Bundeswahlrechts detaillierte Regelun gen für die Wahlassistenz, also die Unterstützung von Men schen mit Behinderungen und Menschen, die nicht lesen kön nen, bei der Wahl geschaffen.

Im Unterschied zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP beinhaltet der Gesetzentwurf der Landesregierung auch Regelungen zur Wahlassistenz für die Volksabstimmung, die Aufnahme von zwei Richtern in den Landeswahlausschuss, wie es bereits bei Bundestags- und Europawahlen gesetzlich geregelt ist, und den Ausschluss von der Wählbarkeit zum Bürgermeister für geschäftsunfähige Personen.

Durch die zuletzt genannte Regelung wird die besondere Stel lung des Bürgermeisters in der baden-württembergischen Kommunalverfassung berücksichtigt. Oberbürgermeisterin nen und Oberbürgermeister sowie Bürgermeisterinnen und Bürgermeister haben eine besonders verantwortungsvolle Po sition, die es einfach erfordert, dass sie jederzeit und ohne Ein schränkung rechtlich handlungsfähig sind. Deshalb soll aus drücklich klargestellt werden, dass Personen, die nach bürger lichem Recht geschäftsunfähig sind, nicht zum Bürgermeis ter gewählt werden können. Damit wird letztlich eine eindeu tige Rechtsgrundlage für die Zurückweisung solcher Bewer berinnen und Bewerber durch den Gemeindewahlausschuss geschaffen. Für den zwar wenig wahrscheinlichen, nach un serem Wahlrecht aber auch nicht ganz auszuschließenden Fall, dass tatsächlich eine geschäftsunfähige Person zum Bürger meister gewählt wird, kann die Rechtsaufsichtsbehörde die Wahl dann für ungültig erklären.

Somit trägt der Gesetzentwurf der Landesregierung der Ent scheidung des Bundesverfassungsgerichts und den Belangen der Betroffenen umfassend Rechnung. Ich bitte Sie deshalb – vielleicht können sich da alle einen Ruck geben; Sie haben es zumindest signalisiert –, dem Gesetzentwurf der Landesregie rung zuzustimmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Grünen und der CDU – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Wenn man die Minis ter noch aufnehmen könnte!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, gibt es weitere Wortmeldungen? Es ist zum Teil noch Redezeit vorhanden. –

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Nicht erforderlich!)

Das ist nicht der Fall.

Dann beenden wir die Allgemeine Aussprache und kommen in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über die beiden Gesetzentwürfe. Abstimmungsgrundlage ist die Be schlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Digitalisie rung und Migration, Drucksache 16/8807. Der Innenausschuss empfiehlt Ihnen in Ziffer 1 der Beschlussempfehlung, den Ge setzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/ DVP, Drucksache 16/8191, abzulehnen.

Ich bitte, damit einverstanden zu sein, dass ich den Gesetz entwurf im Ganzen zur Abstimmung stelle. – Sie sind damit einverstanden. Wer also dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 16/8191 (Geänderte Fassung) , zustimmt, den bitte ich um das Hand zeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Da mit ist der Gesetzentwurf mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 16/8506. Der Innenausschuss empfiehlt Ihnen in Ziffer 2 der Beschlussempfehlung, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Ich rufe auf

Artikel 1

Änderung des Landtagswahlgesetzes

mit den Nummern 1 bis 7. Darf ich Artikel 1 ebenfalls insge samt zur Abstimmung stellen? – Sie sind einverstanden. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Dan ke sehr. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 1 ist mehr heitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 2

Änderung des Volksabstimmungsgesetzes

mit den Nummern 1 bis 5. Darf ich Artikel 2 insgesamt zur Abstimmung stellen? – Damit sind Sie einverstanden. Wer Ar tikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke sehr. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 2 mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 3

Änderung der Gemeindeordnung

mit den Nummern 1 und 2. Ich schlage Ihnen auch hier wie derum vor, über den Artikel 3 insgesamt abzustimmen. – Sie sind damit einverstanden. Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 3 mehrheitlich zugestimmt.

Wir kommen zu

Artikel 4

Änderung der Landkreisordnung

Wer stimmt Artikel 4 zu? – Danke. Gegenprobe! – Enthaltun gen? – Damit ist Artikel 4 mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 5

Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Ver

bands Region Stuttgart

Wer stimmt Artikel 5 zu? – Danke sehr. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 5 ist mehrheitlich zugestimmt.

Wir kommen zu

Artikel 6

Änderung des Kommunalwahlgesetzes

mit den Nummern 1 bis 3. Darf ich diesen Artikel ebenfalls insgesamt zur Abstimmung stellen? – Prima. Wer Artikel 6 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke sehr. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 6 ist mehrheitlich zu gestimmt.

Jetzt geht es um

Artikel 7

Inkrafttreten

Wer stimmt Artikel 7 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 7 ist mehrheitlich zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 14. Oktober 2020 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur