sei es durch Richtervorbehalte, sei es durch die strikte Beach tung der obergerichtlichen Rechtsprechung. Selbstverständ lich werden wir die neuen Befugnisse zu gegebener Zeit eva luieren. Das ist dem Koalitionspartner wichtig; der Kollege Sckerl hat es angesprochen.
Ich sage hier sehr gern zu, dass wir selbstverständlich bis zum 31. Dezember 2021 eine solche Evaluation mit maximaler Transparenz machen werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte Sie bei die sem Gesetzentwurf einfach um Unterstützung im Sinne unse rer Polizistinnen und Polizisten, die jeden Tag für uns den Kopf hinhalten. Lassen wir sie heute nicht allein!
Lassen Sie uns bei aller berechtigten Diskussion und dem sachlich geführten Streit um den besten Weg, um die beste Regelung eines nicht vergessen: Unsere Polizistinnen und Po lizisten sollten im Mittelpunkt stehen. Sie sorgen dafür, dass wir in einem sicheren Land leben können. Wir brauchen sie und müssen sicherstellen, dass sie im täglichen Dienst effek tiv und wirksam für unser aller Schutz sorgen können. Des wegen müssen wir unsere Polizistinnen und Polizisten ent sprechend ausstatten – personell, technisch und auch von der Rechtsgrundlage her.
Ich bin überzeugt, dass der vorliegende Gesetzentwurf diese Fragen überzeugend beantwortet. Ich bedanke mich herzlich für die – in den meisten Fällen kritisch-konstruktive – Beglei tung und vor allem auch für die Unterstützung. Allen Abge ordneten in diesem Hohen Haus, die jetzt gleich diesem Ge setzentwurf zustimmen werden, danke ich. Ich danke ihnen dafür, dass sie unsere Polizistinnen und Polizisten nicht allein lassen. Ich danke ihnen dafür, dass sie nicht nur in Sonntags reden, sondern jetzt konkret durch ihr Abstimmungsverhalten unsere Polizistinnen und Polizisten stärken und damit die Si cherheit für die Bürgerinnen und Bürger im Land stärken, da mit Baden-Württemberg das Land bleibt, in dem es sich so si cher leben lässt wie nur an ganz wenigen anderen Orten die ser Welt.
Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Wie wir es vom Innenminister gewohnt sind, gab es Superlativ über Superlativ – zu einem Gesetz, das diesen Superlativen in keiner Weise Rechnung trägt.
Herr Innenminister, Sie haben – wahrscheinlich wohl wissend, was der Inhalt sein wird – meine Zwischenfrage nicht zuge lassen. Sie haben heute erneut von der Errungenschaft der Quellen-TKÜ gesprochen. Bei der letzten Novelle des Poli zeigesetzes haben Sie gesagt: „Ab morgen wird Baden-Würt temberg sicherer. Wir sind mit der Quellen-TKÜ an der Spit ze der Technologie.“
Ihre Quellen-TKÜ ist ein Rohrkrepierer, weil Sie es nicht hin bekommen, sie der Polizei zur Verfügung zu stellen. Das ist die Wahrheit. Von Ihren Superlativen kann sich die Polizei nichts kaufen.
Deshalb: Hören Sie auf, wenn wir über dieses Gesetz reden, der SPD und – da schließe ich die FDP mit ein – der FDP vor zuwerfen, wir würden nicht hinter der Polizei stehen.
Wer, wie vor zehn Jahren geschehen, die Polizei in diesem Land aus politischem Kalkül in eine schwierige Lage gebracht hat – das geschah dort drüben, etwa 300, 400 m von hier ent fernt –,
der braucht uns nicht vorzuwerfen, wir trügen keine Verant wortung für diese Polizei. Wir tragen diese Verantwortung mit. Aber wir beteiligen uns nicht an Augenwischerei, sondern wir wollen der Polizei tatsächlich helfen. Das ist unsere Auffas sung.
Richtig, Jimmy. – Sehr geehr te Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! „Ein Land, in dem wir gut und sicher leben.“ Herr Innenminister, Sie sprachen von der Sicherheit in Baden-Württemberg. Da möchte ich Ihnen die Frage stellen: Wo wohnen Sie eigentlich? Wohnen Sie in Baden-Württemberg? Es wird gemunkelt, Sie würden in Heil bronn wohnen. Aber stimmt denn das?
Zum Thema „Sicher leben“: Schwertmörder, Vergewaltigun gen, Krawallnächte. Ich finde, das Thema ist zu ernst, um an diesem Ort Märchen zu erzählen, Herr Innenminister, und ich bedaure, dass Sie das tun.
Doch sprechen wir einmal über die von Ihnen so bezeichnete großartige Einstellungsoffensive, Herr Innenminister. Mir scheint, dass Mathematik nicht Ihre größte Stärke ist.
Es reicht nicht, die nackten Zahlen aneinanderzureihen, man sollte sie auch miteinander in Verbindung bringen können, und manchmal reichen schon die Grundrechenarten, um her auszubekommen, dass es, wenn mehr Polizeibeamte den Dienst verlassen, weil sie in den Ruhestand gehen, und weniger nach kommen, dann kein Zuwachs sein kann, jedenfalls kein posi tiver Zuwachs, kein Zuwachs mit positivem Vorzeichen.
Wenn ein Vertreter einer anderen Oppositionspartei einen vier stelligen Zuwachs der Einstellungen ab 2022 fordert, warum klatscht dann nur die AfD, und ein paar Einzelne stimmen an schließend ein? Offensichtlich ist das Problem hier in diesem Parlament gar nicht angekommen.
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/8484. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Inneres, Digitalisierung und Migration, Druck sache 16/8811.
in der Fassung der Beschlussempfehlung. Artikel 1 besteht aus vier Teilen mit insgesamt 135 Paragrafen.
Zu Artikel 1 Erster Teil „Das Recht der Polizei“ liegen drei Änderungsanträge der Fraktion der SPD und drei Änderungs anträge der Fraktion der FDP/DVP vor, die ich an den entspre chenden Stellen zur Abstimmung stellen werde.
Ich rufe zunächst den Ersten Teil „Das Recht der Polizei“ auf, der aus 103 Paragrafen besteht, hier zunächst