Protocol of the Session on June 25, 2020

Die Tatsache, dass doch erfreulich viele Menschen die CoronaApp heruntergeladen haben – hoffentlich auch alle Mitglieder des Landtags von Baden-Württemberg, wovon ich ausgehe –, zeigt, lieber Herr Dr. Brink, dass das in diesem Punkt gelun gen ist und die Menschen dem Datenschutz in diesem sensib len Bereich offensichtlich Vertrauen entgegenbringen. Das hat auch etwas mit Ihrer Arbeit zu tun.

(Vereinzelt Beifall)

Dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Infor mationsfreiheit möchte ich an dieser Stelle für seine wertvol le Unterstützung auch in dieser schwierigen Zeit danken. Ge meinsam ist es uns gelungen, etwa den wichtigen Datenaus tausch zwischen den Gesundheitsämtern und der Polizei auf eine klare Rechtsgrundlage zu stellen. Das waren intensive Gespräche, die Staatssekretär Klenk, der Kollege Lucha und Herr Dr. Brink miteinander hatten. Aber am Ende des Tages haben wir eine Lösung hinbekommen, und zwar eine Lösung,

die auch den Polizistinnen und Polizisten gerecht wird. Auch dafür und für die Zusammenarbeit und dass wir eine Lösung miteinander erarbeitet haben, möchte ich Ihnen herzlich dan ken.

(Beifall)

Auch wenn es darum geht, die Verwaltung auf die modernen elektronischen Anforderungen unter Beachtung des Daten schutzes einzustellen – wie bei der Konzeption der E-Akte –, können wir immer auf die Unterstützung durch Herrn Dr. Brink setzen. Auch dafür herzlichen Dank.

Die kritischen Worte von Herrn Dr. Brink haben wir natürlich auch zur Kenntnis genommen. Erfreulich wenig zu kritisie ren gab es bei der Polizei, wobei das, was gut ist, freilich im mer noch ein bisschen besser werden kann. So sind uns kon struktive Vorschläge zur Verbesserung, wie bei dem im Be richt erwähnten Bodycameinsatz geschehen, immer willkom men. Das will ich ausdrücklich sagen. Das nehmen wir auch ernst, und das setzen wir auch gern um.

Im Bereich der Datensicherheit habe ich in meinem Haus ei nen Schwerpunkt eingerichtet, der für ständige Verbesserun gen bei der Abwehr aktueller Bedrohungen sorgt. Hier müs sen und wollen wir uns erheblich verstärken, um gegen die ständigen Angriffe im Cyberbereich gewappnet zu sein.

Im Bereich der Social-Media-Nutzung muss es gelingen, die datenschutzkonforme Nutzung sicherzustellen. Denn eines ist klar: Wir brauchen die neuen Medien. Kein anderes Medium ist in der Lage, mit einer so großen Reichweite aktuell zu in formieren. Damit bieten wir den Bürgerinnen und Bürgern Transparenz und einen schnellen Zugang zur Verwaltung. Ge rade in Krisenzeiten ist das natürlich unverzichtbar und ein wichtiges Instrument.

Selbstverständlich bleibt die Landesregierung auch über alle klassischen Kanäle erreichbar. Wir räumen auch dem Daten schutz einen Platz ein, indem wir ausführliche Datenschutz hinweise geben und mit den Daten der Nutzer sehr sorgsam umgehen. Sollte es infolge neuer Rechtsprechung weiteren Anpassungsbedarf geben, werden wir selbstverständlich wei tere Maßnahmen ergreifen.

Lassen Sie mich schließlich noch ein paar Worte zu dem von Herrn Dr. Brink ebenfalls vorgestellten Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit sagen. Der Informationsfreiheits-Tätig keitsbericht für die Jahre 2018 und 2019 ist der zweite Bericht zum Landesinformationsfreiheitsgesetz seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 30. Dezember 2015. Mit dem Landesinfor mationsfreiheitsgesetz haben wir die Transparenz des Verwal tungshandelns und damit dessen Akzeptanz in der Bevölke rung gestärkt. Wir gewähren weitgehend freien Zugang zu den bei den öffentlichen Verwaltungen vorhandenen amtlichen In formationen. Die Herausforderung hierbei ist stets, den Aus gleich zwischen dem Recht auf Informationszugang einerseits und dem Datenschutz andererseits herzustellen.

Der Informationszugangsanspruch wird von der Bevölkerung im Vergleich zum letzten Berichtszeitraum stärker genutzt. Mit den gestiegenen Antragszahlen korrespondiert auch der gleichfalls gestiegene Beratungsbedarf durch den LfDI. Man sieht also: Das Landesinformationsfreiheitsgesetz wird von

der Bevölkerung als Instrument zur demokratischen Mei nungs- und Willensbildung genutzt.

Der aktuelle Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit enthält erneut neben allgemeinen Ausführungen zum Umgang mit dem Landesinformationsfreiheitsgesetz die Darstellung kon kreter Einzelfälle, die sich u. a. im kommunalen wie auch im Polizeibereich zugetragen haben. Hierbei ging es einerseits um Eingaben von Bürgern, die mit der Bearbeitung ihres In formationsantrags nicht einverstanden waren, andererseits aber auch um Beratungshilfen gegenüber Kommunen. Dazu möchte ich feststellen, dass erfreulicherweise die Einzelfälle nicht von besonderem Gewicht oder besonderer politischer Bedeutung sind. Auch wurden keine förmlichen Beanstandun gen ausgesprochen.

An den dargestellten Einzelfällen zeigt sich: Es besteht Bera tungsbedarf zum Umgang mit dem Landesinformationsfrei heitsgesetz sowohl aufseiten der Bürgerinnen und Bürger als auch aufseiten der informationspflichtigen Stellen. Deswegen möchte ich auch an dieser Stelle Herrn Dr. Brink sehr für sein Engagement im Auftrag und im Sinne der Informationsfrei heit danken.

(Beifall)

Es gibt weitere spannende Entwicklungen zu verzeichnen, die für mein Haus auch unter dem Gesichtspunkt der Digitalisie rung von besonderem Interesse sind. So sind weitere Themen des aktuellen Tätigkeitsberichts die Transparenz der Verwal tung beim Einsatz von Algorithmen und KI-Verfahren sowie Informationsfreiheit by Design, also Informationsfreiheit durch Technikgestaltung. Darunter ist beispielsweise der Einsatz standardisierter Lösungen für wiederkehrende Fragestellun gen zu fassen.

Sie sehen, verehrte Kolleginnen und Kollegen: Die Informa tionsfreiheit unterliegt wie alle Bereiche der Verwaltung ei nem dynamischen Prozess. Sie muss und soll sich immer wie der aufs Neue erfinden, am Puls der Zeit bleiben. Dabei sind technische digitale Veränderungen genauso zu berücksichti gen wie die im Laufe der letzten Jahre gemachten Erfahrun gen bei der Gesetzesanwendung.

Deshalb ist es wichtig und richtig, das mittlerweile fast vier einhalb Jahre geltende Landesinformationsfreiheitsgesetz im Rahmen der ab Ende dieses Jahres anstehenden Evaluation auf den Prüfstand zu stellen. Neben einer Mitwirkung der kommunalen Landesverbände ist hierbei selbstverständlich auch die Mitwirkung und Mitarbeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und gege benenfalls weiterer sachverständiger Personen vorgesehen.

Zum Abschluss darf ich nochmals Herrn Dr. Brink und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ganz herzlich für die bei den Tätigkeitsberichte, die geleistete Arbeit und die konstruk tive Zusammenarbeit danken. Lieber Herr Dr. Brink, ich freue mich auf unsere weitere Zusammenarbeit. Es bleibt ja noch viel zu tun. Wir sind in einem engen und intensiven Austausch miteinander, Stichwort Polizeigesetz. Insofern freue ich mich auf unsere weitere Zusammenarbeit.

Herzlichen Dank.

(Beifall – Zuruf: Sehr gut!)

Meine Damen und Her ren, jetzt liegen in der Aussprache keine Wortmeldungen mehr vor.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 16/8243. Der Stän dige Ausschuss empfiehlt Ihnen unter Ziffer 1, von der Mit teilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 16. Januar 2020, Drucksache 16/7777, und der vom Staatsministerium hierzu mit Schreiben vom 28. April 2020 vorgelegten Stellungnahme der Landesregie rung – Anlage 1 zum Ausschussbericht – Kenntnis zu nehmen.

Unter Ziffer 2 empfiehlt Ihnen der Ausschuss weiter die Kennt nisnahme von der Mitteilung vom 15. Februar 2020, Druck sache 16/7778.

Ich glaube, Sie stimmen beiden Ziffern zu. – Das ist der Fall.

Damit haben wir Tagesordnungspunkt 9 erledigt.

Sie hören mir jetzt noch 30 Sekunden zu, denn ich rufe die Punkte 10 bis 23 der Tagesordnung gemeinsam auf:

Punkt 10:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Aus schusses zu dem Schreiben des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April 2020, Az.: 1 BvR 2771/18 – Verfassungsbe schwerde gegen § 23 b Absatz 2 des Polizeigesetzes über den Einsatz von sogenannten Staatstrojanern – Drucksa che 16/8256

Berichterstatter: Abg. Emil Sänze

Punkt 11:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für In neres, Digitalisierung und Migration zu der Mitteilung der Landesregierung vom 14. April 2020 – Jährliche Unter richtung des Landtags gemäß § 23 a Absatz 10 des Poli zeigesetzes (PolG) über polizeiliche Maßnahmen mit Be zug zur Telekommunikation sowie gemäß § 23 b Absatz 14 PolG über Maßnahmen präventiv-polizeilicher Telekom munikationsüberwachung im Berichtsjahr 2019 – Druck sachen 16/7998, 16/8158

Berichterstatter: Abg. Karl Zimmermann

Punkt 12:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Fi nanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 15. Ja nuar 2020 – Bericht der Landesregierung zu einem Be schluss des Landtags; hier: Denkschrift 2017 des Rech nungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 10: Einnahmen beim Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg aus Ne bennutzungen, Vermietung und Verpachtung – Drucksa chen 16/7539, 16/8180

Berichterstatter: Abg. Dr. Albrecht Schütte

Punkt 13:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Fi nanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 15. Ja nuar 2020 – Bericht der Landesregierung zu einem Be

schluss des Landtags; hier: Denkschrift 2018 des Rech nungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 9: Zuschüsse für den Einsatz und die Weiterbildung von Dorfhelferin nen und Betriebshelfern/Betriebshelferinnen – Drucksa chen 16/7450, 16/8178

Berichterstatter: Abg. Dr. Albrecht Schütte

Punkt 14:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Fi nanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 27. März 2020 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2018 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Ba den-Württemberg – Beitrag Nr. 10: Finanzierung der Zen tren für Psychiatrie – Drucksachen 16/7934, 16/8183

Berichterstatter: Abg. Peter Hofelich

Punkt 15:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Fi nanzen zu der Mitteilung Landesregierung vom 23. März 2020 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2018 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Ba den-Württemberg – Beitrag Nr. 22: Ambulanzen der Uni versitätsklinika – Drucksachen 16/7923, 16/8182

Berichterstatter: Abg. Alexander Salomon

Punkt 16:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Fi nanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 27. März 2020 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2018 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Ba den-Württemberg – Beitrag Nr. 24: Filmförderung durch die MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württem berg mbH – Drucksachen 16/7942, 16/8184

Berichterstatter: Abg. Alexander Salomon

Punkt 17: