Protocol of the Session on June 24, 2020

Änderung des Gesetzes über die Planung, Organisa tion und Gestaltung des öffentlichen Personennahver

kehrs

Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Keine. Da mit ist Artikel 1 einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 2

Inkrafttreten

Wer stimmt Artikel 2 zu? – Danke. Gegenstimmen? – Enthal tungen? – Keine. Damit ist Artikel 2 einstimmig zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 24. Juni 2020 das folgende Ge setz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennah verkehrs“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Vielen Dank. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Kei ne. Dem Gesetz ist damit einstimmig zugestimmt.

Damit ist Punkt 6 der Tagesordnung erledigt.

(Unruhe)

Ich bitte um Aufmerksamkeit, auch in den letzten Reihen.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜ NE und der Fraktion der CDU – Gesetz zur Änderung des Landeshochschulgesetzes und des Studierendenwerksge setzes – Drucksache 16/8151

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Drucksache 16/8296

Berichterstatterin: Abg. Gabi Rolland

Das Präsidium hat eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on festgelegt.

Es beginnt Herr Kollege Salomon von den Grünen.

(Unruhe)

Herr Abg. Salomon hat das Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin! Dem Grunde nach müsste ich mich in der zweiten Lesung eigentlich nur den Aus führungen der ersten Lesung anschließen. Die Kollegin Ste fanie Seemann hat für meine Fraktion gesprochen.

Jetzt haben wir aber vorhin in der Mittagspause eine Aus schusssitzung gehabt. Wir haben die fachsemestergebundene Studien- und Prüfungsleistung, die wir bereits in das Gesetz eingefügt haben, für die im Sommersemester 2020 einge schriebenen Studierenden um ein Semester erhöht. Dies wird nun um eine grundsätzliche Regelung ergänzt, nämlich durch eine Erhöhung der individuellen Regelstudienzeit um ein Se mester.

Warum haben wir das gemacht? Wir hatten Signale von der Bundesregierung, dass es bei der Förderung der Studierenden die Möglichkeiten geben soll, dass das BAföG für Studieren de um ein Semester verlängert wird, wenn sie aufgrund der Coronapandemie keine oder nur sehr wenige Studienprüfungs leistungen ablegen konnten. Dafür muss der Bundesgesetzge ber für die eingeschriebenen Studierenden die Möglichkeit schaffen.

Nun haben wir die Signale bekommen, dass dem erst einmal nicht so ist, dass es aber durchaus Möglichkeiten gibt, wenn die Länder dies gesetzlich regeln. Das ist gar nicht so einfach, weil wir seit dem Jahr 2015 die Regelung haben, dass der Bund allein für das BAföG zuständig ist. Das ist erst einmal eine positive Regelung für die Länder, weil es finanziell durchaus attraktiv war, dass der Bund das regelt. Jetzt hat der Bund aber keine Regelung gemacht. Deshalb haben wir – die CDU-Fraktion und die Fraktion GRÜNE – einen Änderungs antrag eingebracht, der im Wesentlichen diesen Punkt regelt, die Semesterzahl in der individuellen Regelstudienzeit um eins zu erhöhen.

Die Abstimmung im Ausschuss vorhin war einstimmig, wenn ich es richtig im Kopf habe. Dies ist also zusammen mit den Kollegen von der Opposition angenommen worden. Ich glau be, wir haben in diesem Bereich keinen Dissens.

In anderen Punkten haben wir das schon. Das müssen wir beim nächsten Gesetzgebungsverfahren besprechen.

Mir sei durchaus ein Hinweis an den Bund erlaubt – weil wir auch immer wieder über das Thema Föderalismus und über Strukturen und Zuständigkeiten im Bildungs- und Wissen schaftsbereich sprechen –: Gerade da, wo der Bund, wie ich gerade ausgeführt habe, die Regelungsmöglichkeiten hat, hat er diesmal keine Regelung getroffen.

Wir haben ansonsten immer wieder die Debatten, dass sich der Bundesgesetzgeber dort, wo er keine Zuständigkeit hat, nämlich im Schulbereich, im Bildungsbereich, einmischen möchte – durchaus mit adäquaten und probaten Mitteln im Sinne von hohen Zuwendungen, die dort vorhanden sind. Aber meines Erachtens sollte sich der Bundesgesetzgeber auf das konzentrieren, wofür er die Zuständigkeit hat. Das würde uns allen erst einmal helfen. – Sei’s drum, machen wir einen Ha ken dran.

Wir haben diese Regelung für die Studierenden im Land ge troffen. Es freut mich, dass diejenigen, die unter der Corona pandemie leiden und ihr Studium nicht in dem Maße fortset zen können, nicht auch noch ein finanzielles Problem bekom men, sondern sagen können: Das Semester wird in meiner in dividuellen Regelstudienzeit dazugezählt.

Daher denke ich, dass wir eine durchaus gute Lösung gefun den haben. Insgesamt macht dies den Gesetzentwurf noch et was runder.

Vielen Dank.

(Beifall)

Liebe Frau Kollegin Ma rion Gentges, Sie haben das Wort für die CDU.

Verehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! In Baden-Württemberg studie ren im Sommersemester 2020 mehr als 350 000 Menschen. Wir haben uns in der letzten Woche darüber ausgetauscht, wel chen Problemen sie in diesem „Coronasemester“ ausgesetzt sind, und haben über insoweit notwendige gesetzliche Ände rungen gesprochen. Das alles geschah in großer Einmütigkeit.

Heute hat sich der Wissenschaftsausschuss mit dem vorlie genden Gesetzentwurf befasst und Änderungsanträge beraten. Er empfiehlt Ihnen, einen Änderungsantrag der Regierungs fraktionen anzunehmen. Dieser Änderungsantrag hat zwei Be standteile. Auf einen ist der Kollege Salomon schon einge gangen: Wir wollen die Regelstudienzeit für diejenigen, die jetzt schon im Studium sind, um ein Semester verlängern, um damit Nachteile beim BAföG-Bezug zu verhindern.

Zweitens wollen wir das Wissenschaftszeitvertragsgesetz des Bundes ergänzen, und zwar soll die Möglichkeit geschaffen werden, befristete Beamtenverhältnisse – also beispielsweise bei einer Juniorprofessur – auf Antrag um bis zu sechs Mona te zu verlängern. Hintergrund ist, dass diese befristeten Be amtenverhältnisse in aller Regel eingegangen werden, um ein Qualifizierungsziel zu erreichen. Da wir mit diesem „Corona semester“ nicht ganz sicher sein können, ob das in der ur sprünglich vorgesehenen Zeit zu schaffen ist, soll auch hier die Möglichkeit zur Verlängerung gegeben werden.

Auch für diese Regelungen gilt wie schon für die Regelungen im Ausgangsgesetzentwurf: Sie sind sinnvoll, sie sind sach

gerecht, und sie sind unkompliziert. Deshalb darf ich Sie alle heute einladen, dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen zuzustimmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall)

Liebe Frau Kollegin Rol land, nun haben Sie das Wort für die SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kol leginnen und Kollegen! Der Einladung, Frau Kollegin Gent ges, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, folgt die SPD-Land tagsfraktion auch dieses Mal – trotz der Ausschusssitzung, in der noch ein paar Fragen offengeblieben sind. Diese Fragen ergaben sich aus der Stellungnahme des Landesdatenschutz beauftragten, Herrn Dr. Brink, und sind nicht wirklich beant wortet worden.

Für uns, die SPD-Landtagsfraktion, ist von hoher Bedeutung, dass Rechtsklarheit herrscht, dass die Begründung eines Ge setzes im Einklang mit dem Gesetzestext steht und dass es keine Zweifel an der Zulässigkeit der Bestimmungen nach der Datenschutz-Grundverordnung geben sollte. Die Zweifel in diesen Bereichen sind für uns nicht ausgeräumt worden.

Dennoch glauben wir, dass wir dem Gesetzentwurf zustim men können. Wir halten es aber vom Grundsatz her nach wie vor für richtig, dass Gründlichkeit vor Schnelligkeit kommt.

Vielleicht darf ich die beiden Regierungsfraktionen bitten, beim nächsten Gesetzentwurf, den Sie einbringen, vor dem Diskussionsverfahren oder auch während des Diskussionsver fahrens auf die Stellungnahmen einzugehen, die kommen, und dann vielleicht auch die eine oder andere Änderung vorzuneh men. Wir erwarten von Ihnen, dass Sie dem bei einer eventu ellen Novelle, die ja im Ausschuss schon angekündigt wor den ist, auch nachkommen.

Sie haben es eben bereits gesagt: Der Änderungsantrag mit den zwei Punkten – Wissenschaftszeitvertragsgesetz und Ver längerung der Regelstudienzeit – ist richtig. Diesem Ände rungsantrag stimmen wir zu. Das ist im Geiste dessen, was wir für die Studentinnen und Studenten sowie für den wissen schaftlichen Nachwuchs organisieren müssen.