Protocol of the Session on June 24, 2020

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu dieser vorgerückten Stunde spreche ich also zu einem Gesetz, das wir in der heutigen Mittagspause im Ausschuss intensiv miteinander beraten haben. Die Erste Be ratung war in der letzten Woche hier im Plenum; es wurde al so schon letzte Woche von den Abgeordneten der Regierungs fraktionen sehr schön erläutert. Heute ging es nur noch um die Neuentwicklungen, die nun hinzugekommen sind. Was soll ich also dazu noch sagen?

(Zuruf: Nichts mehr! – Abg. Nico Weinmann FDP/ DVP: Einladen!)

Ich werde mich im Wesentlichen darauf beschränken, noch einmal Danke schön zu sagen für das gute Miteinander, den engen Austausch und Kontakt, den wir in diesen Wochen hat ten, um das, was coronabedingt für die Hochschulen und für die Studierenden wirklich nötig ist, schnell auf den Weg zu

bringen. Das ist eine gute Nachricht; es ist ein gutes Signal der Verlässlichkeit an die Hochschulen und an die Studieren den selbst.

Gestern ist in Hessen eine ähnliche Regelung auf den Weg ge bracht worden wie die Regelung hier in Baden-Württemberg, um den Studierenden auch dort zu sagen: Wir brauchen nicht so lange wie die Bundesebene, um Klarheit zu geben.

Jetzt habe ich es in Bezug auf dieses parteipolitische Ping pongspiel ja etwas leichter. Wir hatten die Bundesministerin Karliczek allerdings eindringlich gebeten, in Sachen Verlän gerung der Regelstudienzeit oder Erweiterung des BAföGAnspruchs schnell, klar, eindeutig und pragmatisch einen Spielraum zu eröffnen. Wenn ich die Ministerin nun richtig verstanden habe, so hat sie gar nicht mal mit fehlender Em pathie reagiert, sondern sie hat gesagt: Der Finanzminister gibt mir halt das Geld nicht.

(Zurufe)

Aber machen Sie das lieber unter sich aus.

(Zurufe – Unruhe)

Machen Sie das einfach miteinander klar. Wir hätten jeden falls erwartet, dass der Bund da schnell agiert. Das hat er nicht getan –

(Unruhe)

zulasten der Studierenden. Selbst die Nothilfe ist erst nach vielem Heckmeck – nach vielem Heckmeck! – freigegeben worden, die 100 Millionen €, die über die Studierendenwer ke jetzt ausgekehrt werden. Zum einen aber ist das Instrument zu spät gekommen, und zum anderen ist das Verfahren tech nisch zusammengebrochen. Es war angekündigt worden, noch im Juni werde ausgezahlt. Gerade eben läuft aber über den Ti cker: Es klappt nicht im Juni. Denn in den wenigen Tagen, in denen die Plattform jetzt läuft, sind über 50 000 Anträge von Studierenden eingegangen, sodass man nun mit der Bearbei tung der Anträge nicht hinterherkommt. Es wird also Juli, bis die Studierenden zum ersten Mal etwas aus dieser Nothilfe sehen.

Wir machen es hier besser. Wir haben bei der Nothilfe schnell reagiert und ein Instrument auf den Weg gebracht, und wir ha ben mit der Verlängerung der Regelstudienzeit für BAföGEmpfänger ein wichtiges Signal der Verlässlichkeit gesetzt. Die Studierenden müssen nicht bangen und auf den Beginn des nächsten Semesters warten, um zu wissen, wie es weiter geht, sondern sie haben eine ordentliche Ausgangslage.

Deswegen noch einmal ein herzliches Dankeschön an Sie für das schnelle Reagieren und Mitdenken und für das gute Mit einander. Ich richte diesen Dank an das ganze Haus; der Ge setzentwurf ist ja heute Mittag im Ausschuss einstimmig an genommen worden.

Ich glaube, Schnelligkeit ist in diesem Fall durchaus ein ho hes Gut, weil es da um Existenzen, um Existenzängste geht. Wir haben das ganz ordentlich hinbekommen.

Ich freue mich auch, dass Sie heute Mittag die Bedenken des Datenschutzbeauftragten – die wir sehr ernst nehmen; seine

Rückmeldungen sind uns wichtig – dennoch hintangestellt ha ben und gesagt haben: Wir geben den Weg für dieses Gesetz frei. Ich fand auch, dass von den vorgetragenen Bedenken nicht alles so schwergewichtig war, als dass man über diese Hürde nicht hätte springen können. Ich bin froh, dass Sie das getan haben.

Nehmen wir etwa die Sorge, dass man bei Videokonferenzen sein Wohnzimmer den Kollegen offenlegt. Ich meine, das ist jetzt nicht mehr so richtig State of the Art. Man kann mit ei ner schönen App seinen Hintergrund austauschen, man kann auch den Bildschirm ausschalten; es gibt viele Möglichkei ten. Man kann seinen Laptop auch mit in den Garten nehmen.

(Zurufe)

Auf dieser Ebene Bedenken zu formulieren, ist sein gutes Recht; aber ich bin froh, dass Sie gesagt haben: Das ist jetzt kein Grund, dieses Gesetz aufzuhalten.

(Unruhe)

Einen Kritikpunkt des Datenschutzbeauftragten möchte ich hier ebenfalls noch zur Sprache bringen, weil ich diese Kritik explizit nicht teile. Der Datenschutzbeauftragte regt an, die Möglichkeit der Videokonferenz als Ergänzung zu Präsenz sitzungen auf die Zeit der Coronakrise zu beschränken, um danach sozusagen wieder generell in den Modus von Präsenz veranstaltungen zurückzukehren. Ich glaube grundsätzlich, dass Präsenz viel facettenreicher und vielfältiger ist; das ist gar keine Frage. Ich meine aber, dass man sich dem digitalen Element auch für Gremien nicht komplett verwehren sollte. Es macht Sinn, dieses Instrument auch in anderen Zeiten zu bewahren, z. B., um Eilentscheidungen – wie es sie in Hoch schulen immer wieder einmal gibt und wie sie vom Vorsitzen den vorgenommen werden – zu reduzieren. Denn das Instru ment der Videokonferenz ist dabei flexibler als die traditio nelle Gremiensitzung.

Daher noch einmal: Ich bin froh darüber, dass Sie zwar dis kutiert haben, am Ende aber nicht verschoben haben, sondern heute entschieden haben und heute Abend im Parlament auch eine Entscheidung treffen.

Herr Abg. Weinmann, Sie haben versucht, das in dem Bild auszudrücken, wir würden die Gabel reichen, die Hochschu len brauchten aber einen Löffel. Ich habe den Eindruck: So eng, wie Sie die Hochschulen führen wollen, die eigentlich ziemlich viel selbst hinbekommen und selbst gestalten kön nen – darauf sind wir auch stolz –, wollen Sie den Hochschu len nicht den Löffel geben, Sie geben ihnen die Schnabeltas se. Die Hochschulen sind groß und stark genug. Die schaffen das. Sie schaffen es, den einen oder anderen Spielraum selbst zu gestalten. Man muss sie nicht so eng an die Hand nehmen. Sie sind keine kleinen Kinder.

Deswegen, glaube ich, haben wir ordentlich dosiert das rich tige Instrumentarium geschaffen. Danke schön für die guten Beratungen und die Schnelligkeit, die Sie an den Tag gelegt haben.

(Beifall – Zurufe, u. a. Abg. Dr. Wolfgang Reinhart CDU: Hat der Kollege eine Pflegeausbildung? – Hei terkeit)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind gleich fertig. Mir liegen in der Allgemei nen Aussprache keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/8151. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Drucksache 16/8296. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen – Sie haben es eben gehört –, dem Gesetzentwurf mit verschiedenen Änderungen zuzustimmen.

Ich rufe auf

Artikel 1

Änderung des Landeshochschulgesetzes

in der Fassung von Ziffer 1 der Beschlussempfehlung.

Ich schlage Ihnen vor, dass ich Artikel 1 insgesamt zur Ab stimmung stelle. – Damit sind Sie einverstanden. Wer Arti kel 1 in der Fassung von Ziffer 1 der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist Artikel 1 einstimmig zugestimmt.

Wir kommen zu

Artikel 2

Änderung des Studierendenwerksgesetzes

Ich schlage Ihnen vor, Artikel 2 insgesamt zur Abstimmung zu stellen. – Sie sind damit einverstanden. Wer Artikel 2 zu stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Ge genstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 2 einstim mig zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 3

Anwendung auf das KIT

in der Fassung von Ziffer 2 der Beschlussempfehlung. Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vie len Dank. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch Artikel 3 einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 4

Inkrafttreten

Wer Artikel 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 4 einstimmig zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 24. Juni 2020 das folgende Ge setz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Landeshochschulgesetzes und des Studierendenwerksgesetzes“. – Sie stimmen der Über schrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g