Protocol of the Session on February 5, 2020

(Beifall bei der SPD und der FDP/DVP)

Herr Abg. Rottmann, bit te, für die AfD.

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein wun derschönes Beispiel für die Arbeit der aktuellen Landesregie rung. Es heißt: „Gesetz zum Abbau verzichtbarer Formerfor dernisse“. Wie bereits gesagt, hat man 1 405 Regelungen auf den Prüfstand gestellt mit dem Ziel – ich zitiere –:

Ziel dieses Gesetzes ist es, verzichtbare Formerfordernis se in Gesetzen und Verordnungen zu streichen und einfa che elektronische Verfahren, die ohne zusätzliche Vorga ben auskommen, einzuführen.

Es geht also um Bürokratieabbau.

Tatsächlich zeigt das Ganze aber, wie tief bürokratische Er fordernisse sich in unseren Alltag hineinfressen und wie stark die Bürokratie alles durchdringt, statt dass abgebaut wird. Ob wohl nun wirklich jeder und alle über Bürokratie stöhnen, ge lingt es auch unter Einsatz aller Entbürokratisierungsbeauf tragten nicht, Formerfordernisse in nennenswertem Umfang zu reduzieren.

Das vorliegende Gesetz, vielleicht gedacht als Aufbruch hin zur Entbürokratisierung, kann durchaus als Kapitulation des Gesetzgebers vor den immer komplexer werdenden Anforde rungen der Gesellschaft und auch der Verwaltung betrachtet werden.

(Beifall bei der AfD)

Ein neuer Alexander, der diesen gordischen Knoten durch schlägt, ist wahrscheinlich noch nicht geboren worden. Zu ei nem anderen Schluss kann man kaum kommen, wenn man sich die spärlichen Ergebnisse anschaut, die die Landesregie rung hier präsentiert.

Einmal zur Erinnerung: Der Ausgangspunkt war ein Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung. Darin wurde die Landesregierung vor ca. drei Jahren zur Überprüfung al ler Formerfordernisse im Landesrecht aufgefordert. Ein alter Spruch sagt: Der Berg kreißte und gebar eine Maus.

Wenn man liest, was bei der Überprüfung der 1 405 Regelun gen des Landesrechts herausgekommen ist, sieht man: Nur in einem einzigen Fall entfällt überhaupt die Nachweispflicht. In 17 Fällen wird zukünftig auf die Schriftform verzichtet, und in 89 Regelungen – sage und schreibe 89 von 1 405 Fällen – kann man jetzt parallel zur schriftlichen Form auch die elek tronische Form, also beide Formen gleichberechtigt nutzen.

Ich frage mich: Was ist denn mit den restlichen rund 1 300 Regelungen und Verordnungen? Vielleicht kommt auch da ir gendwann einmal eine Verbesserung.

(Zuruf des Abg. Ulli Hockenberger CDU)

Ich möchte gar nicht wissen, wie viele neue Nachweispflich ten und Schriftformerfordernisse sowie Identifikationsnotwen digkeiten in den vergangenen drei Jahren im Landesrecht neu erlassen worden sind. Erinnert sei nur einmal an die europäi sche Datenschutz-Grundverordnung, wie viele Regelungen und Verfahrenssachen im Wege der Umsetzung dazugekom men sind. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Bundesge setzgeber und die bundesdeutschen Bürokraten wirklich die Absicht hatten, die Förderung der elektronischen Verwaltung dafür weiter umzusetzen. Man sieht ja an manchen Stellen, was hier im Land auch an zusätzlichen Regelungen ankommt.

Aber solche Gesetze wie der vorliegende Entwurf haben im mer den Vorteil, dass sie einen Einblick in die Fülle der Vor schriften gewähren und auch zeigen, wie viel Bürokratie in unserem Land leider immer noch herrscht. Da gibt es andere, die es besser machen. Nehmen wir einmal das schöne Öster reich, das nicht nur für Touristen, sondern auch für Entbüro kratisierer eine Reise wert ist. Dort hat man zumindest ver sucht, den gordischen Knoten, wenn nicht zu durchschlagen oder zu entwirren, zumindest etwas abzukoppeln. Seit 2018 wurden – man höre und staune – dort mit dem Zweiten Bun

desrechtsbereinigungsgesetz alle nicht mehr benötigten Ge setze gestrichen, die vor dem Jahr 2000 in Kraft traten. Es wa ren etwa 600 Gesetze betroffen, etwas mehr als ein Drittel al ler Gesetze, und 1 900 Verordnungen; das waren davon mehr als 50 %.

(Abg. Bernd Gögel AfD: Hört, hört!)

Es gab ein paar Ausnahmen für verfassungsrechtliche Geset ze. Es ist klar, dass man da besondere Regeln anwenden muss. Die Österreicher haben auch eine Hintertür offen gelassen, dass Bedenkenträger sich beim Justizministerium melden konnten, damit man nicht Gesetze streicht, die vielleicht doch noch wichtig sind. Aber es war ein erheblicher Abbau von Bü rokratie in Österreich möglich.

Wir finden es nachahmenswert, dass in Österreich oder in an deren EU-Ländern nicht nur die EU-Mindeststandards über nommen werden.

(Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: In Öster reich passiert so einiges, was Sie nachahmenswert finden!)

Was in Baden-Württemberg einfach schade ist, ist, dass über die Staatsräson hinaus EU-Wünsche nicht einfach nur umge setzt werden, sondern dass man oft versucht, diesen Forde rungen exzessiv nachzukommen und die Vorgaben noch zu übertreffen. Man denke meinetwegen nur an die Messung der Werte für die Feinstaubbelastung am Neckartor.

Den Österreichern sollte man eine Goldmedaille überreichen,

(Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Für was?)

wenn es um Bürokratieabbau geht. Ich sage: Felix Austria, glückliches Österreich! So einen Mut, so einen Elan, so eine Kreativität, alte Verkrustungen abzuwerfen, wünschte ich mir manchmal auch in Deutschland und in Baden-Württemberg und ganz besonders bei den Grünen. Aber die können das nicht.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Herr Abg. Karrais, Sie ha ben das Wort für die FDP/DVP.

Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz zum Abbau verzichtbarer Formerfordernisse klingt, wenn man es sich durchliest, eigentlich relativ langweilig, ist aber definitiv ein wichtiger und auch überfälliger Schritt, der leider aus unserer Sicht nicht weit genug geht.

(Beifall des Abg. Stephen Brauer FDP/DVP sowie der Abg. Daniel Rottmann und Hans Peter Stauch AfD)

Denn wir brauchen dringend Bürokratieabbau in Baden-Würt temberg, in Deutschland allgemein. Herr Lede Abal, durch unseren Entschließungsantrag wollen wir genau das unter streichen. Manchmal braucht man eben auch eine Regel, da mit man etwas vorantreiben kann. Das fehlt leider in dem Ge setzentwurf völlig. Denn es gibt keinerlei Verpflichtung dazu,

dass die Behörden anbieten, dass elektronische Verfahren auch genutzt werden können.

(Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE)

Natürlich, wenn Sie jemandem im Amt eine E-Mail schrei ben, dann bekommen Sie in der Regel auch per E-Mail eine Antwort.

(Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE)

Aber es gibt keine Verpflichtung dazu, einen Eingangskanal offenzuhalten, der eine elektronische Kommunikation und eine Verfahrensabwicklung auf elektronischem Weg ermög licht.

(Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Vorgese hen!)

Das ist leider zu kurz gesprungen.

Die Digitalisierung ist auf jeden Fall ein sehr wichtiges An liegen. Das geht in die richtige Richtung. Experten schätzen, wenn man bei uns die Verwaltung ordentlich digitalisieren könnte, dann könnte man bis zu 84 Millionen Stunden an War te- und Bearbeitungszeit in Deutschland sparen. Das ist ein Wort, meine Damen und Herren. Da sind jede Menge Wirt schaftskraft dahinter versteckt und vor allem auch viel weni ger Ärgernisse für die Bürgerinnen und Bürger im Land. Die 84 Millionen Stunden sind in Baden-Württemberg das Opti mum, aber leider noch eine Utopie.

Der Kollege Hockenberger hat es angesprochen: Zum Teil feh len elektronische Akten. Auch andere Verfahren sind nicht elektronisch verfügbar. Überall wird noch fleißig ausgedruckt, unterschrieben, Stempel draufgehauen. Das ist nicht die digi tale Verwaltung, wie wir sie uns vorstellen, sondern das ist so, wie man das schon immer gemacht hat. Aber ein „Weiter so!“ kann es an dieser Stelle nicht geben.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Denn Baden-Württemberg belegt in Deutschland im Länder vergleich den viertletzten Platz. Was heißt das konkret? Das heißt konkret z. B., dass nur 7 % der Kommunen in BadenWürttemberg die Gewerbeanmeldung online anbieten. Bei al len anderen müssen Sie noch ganz klassisch ein Papierformu lar einreichen. Diese 7 % sind übrigens der niedrigste Wert in einem Flächenland in Deutschland. Das zeigt, der Rückstand beim E-Government ist bei uns auch ein Hemmnis für die wirtschaftliche Entwicklung. Das ist nur ein ganz kleines Bei spiel, das aber dennoch sehr wichtig ist.

Woran liegt unser Rückstand? Er liegt daran, dass die Landes regierung da zwar voranschreitet – das ist richtig –, aber lei der nur sehr zögerlich voranschreitet, wie das auch der vor liegende Gesetzentwurf zeigt. Nur etwa 10 % der betrachte ten Vorschriften werden überhaupt vereinfacht, und der gro ße Wurf im Sinne eines wirklichen digitalen Denkens, eines Angebots digitaler Dienstleistungen fehlt.

Denn aus unserer Sicht sollte man nicht die analogen Regeln und die analogen Verfahren einfach mit Möglichkeiten der Di gitalisierung „spicken“ und ergänzen, sondern man sollte die Möglichkeiten der Digitalisierung anschauen. Man sollte

schauen: „Welche Aufgaben müssen erfüllt werden?“ und soll te dann einen Lösungsweg finden und einen Vorschlag, ein Angebot machen, wie man das auf digitalem Weg sicher, schnell und zuverlässig gestalten kann.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP)

Es gibt darüber hinaus noch Schwierigkeiten, die auch in der Ausschussberatung schon angesprochen wurden – Kollege Stickelberger hat es bereits erwähnt –: Beispielsweise ist ei ne sichere Kommunikation per E-Mail noch immer nicht ge klärt. Hierzu hat sich der Landesdatenschutzbeauftragte lei der noch nicht geäußert. Das hat mich, das hat uns sehr irri tiert; denn nach wie vor ist ungeklärt, wie mit einfachen E-Mails abhörsicher gearbeitet werden kann und dabei auch personenbezogene Daten – dies ist ja in der Kommunikation mit staatlichen Organen meist der Fall – sicher übermittelt werden können.

Wir sehen vor allem die Schwierigkeit, dass leider oft die Ge wohnheit obsiegt, wenn es dem Ermessen der Behörden über lassen bleibt, ob elektronische Verfahren zum Einsatz kom men oder nicht. Da gibt es Beispiele aus Vorreiterkommunen in puncto Digitalisierung – solche gibt es in Baden-Württem berg durchaus auch –; aber auch in diesen Kommunen kommt es noch dazu, dass einzelne Referatsleiter oder Teamleiter sa gen: „Ich möchte jedes Formular mit Stempel und Unterschrift bei mir auf dem Schreibtisch sehen; da kannst du mit deiner Mail bleiben, wo du herkommst.“

Das kann aber nicht das Ziel sein, und deshalb glauben wir, dass hier noch ein großes Potenzial besteht, wenn es darum geht, solch eine Haltung auszubremsen, die dazu führt, dass die Entwicklung nicht so vorangeht, wie wir uns das wün schen.

Aus diesem Grund haben wir den vorliegenden Entschlie ßungsantrag gestellt. Es wäre ein mutiges Voranschreiten der Landesregierung, wenn wir da in eine gute Richtung kommen. Denn, meine Damen und Herren, Baden-Württemberg ist im Bereich der Verwaltung ein digitaler Analphabet,

(Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Ach, Herr Kolle ge, das glauben Sie ja nicht im Ernst!)

und wir brauchen ein konsequenteres und schnelleres Voran gehen, wenn wir Schritt halten wollen.