Protocol of the Session on December 19, 2013

Das ist überhaupt keine Frage. Den Fall, den Sie geschildert haben, kenne ich nicht. Jedenfalls nehme ich das einfach ein mal mit. Das fällt für mich einfach unter das Treffen von prak tikablen Regelungen. Da wissen Sie von mir – jedenfalls glau be ich das –, dass ich mit solchen praktikablen Lösungen kein Problem habe. Sagen Sie mir bitte nachher einmal, wo dieser Fall aufgetreten ist; denn ansonsten kann ich nicht aktiv wer den.

Eine Zusatzfrage, Herr Abg. von Eyb.

Herr Minister, was ma chen Sie, wenn Sie von dritter Seite anonym einen Geldbe trag zur Verfügung gestellt bekommen mit dem Hinweis, die sen genau für diesen Zweck zu verwenden?

(Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Da fragen wir Herrn Döring!)

Dann werden wir es nicht für diesen Zweck verwenden.

(Zurufe)

Das ist doch eine hypothetische Frage. Wir regeln es dann von Fall zu Fall. Jedenfalls gilt auch dann der Grundsatz, den ich eben genannt habe.

Wenn es keine weite ren Fragen gibt, dann ist diese Mündliche Anfrage beantwor tet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 6 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. M a t t h i a s P r ö f r o c k C D U – A u ß e n b e w i r t s c h a f t u n g w ä h r e n d d e r F u ß b a l l w e l t m e i s t e r s c h a f t 2 0 1 4

(Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung:

a) Beabsichtigt die Landesregierung, während der Dauer der

Fußball-WM 2014 die Sperrzeiten – auch für die Außen gastronomie – zu verkürzen?

b) Wie kann die Entscheidungskompetenz, die Sperrzeiten

während der Fußball-WM 2014 zu verändern, den Kom munen übertragen werden?

Bitte, Herr Minister.

Herr Präsident, werte Kolle ginnen und werte Kollegen! Ich möchte die Anfrage des Kol legen Pröfrock gern ausführlich beantworten. Ich hoffe, Sie ziehen daraus nicht die gleiche Schlussfolgerung wie eben der Kollege Raab. Aber das Thema ist von Parteivertretungen der CDU öffentlich aufgeschlagen worden, und schon deshalb ge bietet es sich, dass man fachlich sauber darauf antwortet.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Das müs sen Sie Ihren Kollegen auch sagen, dass das ein Vor satz ist!)

Ich beantworte die Anfrage wie folgt:

Nach der Gaststättenverordnung beginnt für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten die Sperrzeit – um das noch einmal in Erinnerung zu rufen – um 3:00 Uhr, in Kur- und Erholungsorten um 2:00 Uhr. In der Nacht zum Samstag und zum Sonntag beginnt die Sperrzeit um 5:00 Uhr. Sie endet um 6:00 Uhr. Das ist jetzt gerade für die Fußballweltmeisterschaft nicht unerheblich.

Die Sperrzeitenregelung gilt für den gesamten Betrieb – Sie haben zwischen Außengastronomie und anderen Bereichen unterschieden – einer Schank- und Speisewirtschaft, unabhän gig davon, ob dies eine Innen- oder eine Außenbewirtschaf tung ist. Die Sperrzeit selbst ist für die Innen- und die Außen bewirtschaftung exakt die gleiche.

Im Zusammenhang mit der Außenbewirtschaftung stellen sich dagegen insbesondere – darauf kommt es dann wesentlich an – Fragen des Lärmschutzes. Eine Außenbewirtschaftung bei entsprechenden räumlichen Verhältnissen kann sich oftmals störend auf die in der Nachbarschaft schlafende Bevölkerung auswirken. Anders ausgedrückt: Die Frage der Zulassung ei ner Außenbewirtschaftung ist deshalb nicht nur eine Frage der Sperrzeit, sondern auch eine Frage des Lärmschutzes. Ich glaube, diese Frage wird in der Bevölkerung höher gewichtet und bewertet.

(Beifall des Abg. Siegfried Lehmann GRÜNE)

Dabei weise ich insbesondere auf Folgendes hin: Auch bei ei ner verkürzten oder gar bei einer aufgehobenen Sperrzeit muss unter Lärmaspekten geprüft und entschieden werden, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen bzw. mit wel chen Einschränkungen eine solche Außenbewirtschaftung zu lässig ist.

Diese Entscheidung wird üblicherweise durch die Ordnungs ämter im Rahmen von Sondernutzungserlaubnissen, gaststät tenrechtlichen Erlaubnissen usw. getroffen, die den örtlichen Verhältnissen angepasste lärmschützende Regelungen für die Anwohner beinhalten. Dort besteht das Problem dann tatsäch lich. Da es sich um immissionsschutzrechtlich nicht geneh migungsbedürftige Anlagen handelt, bringt die Immissions schutzbehörde ihren Sachverstand in die Entscheidungsfin dung jeweils mit ein.

Anlässlich der EM 2012 – auf diese wird ja gelegentlich ab gehoben – hat das Umweltministerium deshalb entsprechen de Hinweise zur Entscheidungsfindung anhand des geltenden immissionsschutzrechtlichen Regelwerks herausgegeben. Das Umweltministerium plant, dies auch für die Weltmeisterschaft 2014 in einer aktuellen Version vorzulegen.

Von der Frage des Lärmschutzes zu trennen ist die Frage der Sperrzeit. Anhand des zwischenzeitlich vorliegenden WMSpielplans – deshalb bin ich für die Anfrage durchaus dank bar, denn mein Haus hat mir bzw. uns jetzt den Spielplan ein mal richtig aufgearbeitet,

(Heiterkeit)

damit man dies in seinem Terminkalender schon vormerken kann – weise ich auf Folgendes hin:

(Abg. Nikolaos Sakellariou SPD: Dazu machen wir einmal eine Kleine Anfrage!)

Alle Fußballspiele enden vor Beginn der geltenden Sperrzei ten.

(Abg. Volker Schebesta CDU: Oh!)

Beispielhaft verweise ich auf folgende Spiele: Die drei Grup penspiele der deutschen Mannschaft enden sieben bzw. sechs Stunden vor Beginn der Sperrzeit. Es gibt also genügend Zeit zum Feiern.

Das Gruppenspiel, meine Damen und Herren, Elfenbeinküs te gegen Japan

(Abg. Thomas Blenke CDU: Das wollen wir sehen!)

ist das einzige Spiel der gesamten WM, das um 3:00 Uhr mit teleuropäischer Sommerzeit beginnt. Da das Spiel in der Nacht von Samstag auf Sonntag stattfindet – deshalb habe ich dies eingangs in Erinnerung gerufen –, beginnt die Sperrzeit um 5:00 Uhr. Das heißt, auch dieses Spiel endet vor Beginn der Sperrzeit. Je nachdem, wer dann feiert, wer für Japan oder die Elfenbeinküste eine Ader hat, ist vielleicht davon betrof fen.

Für uns ist nicht ganz unwichtig: Das Finale am Sonntag, 13. Juli 2014, beginnt um 21:00 Uhr. Die Sperrzeit beginnt am Montag um 3:00 Uhr – es sei denn, Sie wohnen in einem Kur- oder Erholungsort; dann beginnt sie schon um 2:00 Uhr.

Ich wiederhole: Alle Spiele enden – zum Teil deutlich – vor Beginn der geltenden Sperrzeiten. Daher sehe ich für eine Ver kürzung oder gar Aufhebung der Sperrzeiten kein öffentliches Bedürfnis oder Interesse, jedenfalls nicht seitens der Landes regierung.

(Beifall des Abg. Siegfried Lehmann GRÜNE – Abg. Thomas Blenke CDU: Sehr gut recherchiert!)

Eine Zusatzfrage, Herr Abg. Halder.

Herr Minister, vielen Dank für die Auskunft. Da nur ein Spiel darunterfällt, sind wir wie der beruhigt.

Ich habe in diesem Zusammenhang eine andere Frage. Wir hatten heute Morgen eine sehr leidenschaftliche Diskussion über das Alkoholkonsumverbot. Kollege Pröfrock hat dieses heute Morgen auch sehr lautstark eingefordert. Auf der ande ren Seite kommt es zu einer Sperrzeitenverlängerung. Ist das kontraproduktiv,

(Abg. Dr. Bernhard Lasotta CDU: Man kann ja auch Wasser trinken!)

oder sehe ich das falsch? Oder wäre in diesem Fall an eine Sperrzeitenverlängerung mit Alkoholkonsum gedacht?

(Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Können Sie ver bieten!)

Gibt es also eine Auswirkung von Sperrzeitenverlängerungen auf Taten in alkoholisiertem Zustand oder auf Alkoholmiss brauch?

(Abg. Jörg Fritz GRÜNE: Beim Fußball gibt es bloß Wasser!)

Herr Kollege Halder, nehmen Sie es mir nicht übel, ich habe den Sinn der Frage wirklich nicht verstanden.

(Heiterkeit – Beifall bei Abgeordneten der CDU)