Landesregierung – Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Staatshaushaltsplan von Ba den-Württemberg für das Haushaltsjahr 2014 – Druck sache 15/4411
Beschlussempfehlungen und Berichte des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft – Drucksachen 15/4440, 15/4441
Finanzen und Wirtschaft zu der Mitteilung des Minis teriums für Finanzen und Wirtschaft vom 4. Dezember 2013 – Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2013 bis 2017 – Drucksachen 15/4412, 15/4442
Finanzen und Wirtschaft zu der Mitteilung der Landes regierung vom 4. Dezember 2013 – Finanzplan des Lan des Baden-Württemberg gem. § 18 Absatz 10 Landes haushaltsordnung für die Jahre 2013 bis 2020 (Stand: November 2013) einschließlich der verbindlichen Ori entierungspläne für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 – Drucksachen 15/4413, 15/4443
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von 15 Minuten je Fraktion festgelegt.
Herr Präsident, liebe Kollegin nen und Kollegen! Als wir den Nachtragshaushalt am vergan genen Freitag im Finanz- und Wirtschaftsausschuss behandelt haben, haben wir auch einigen Punkten in diesem Nachtrags haushalt zugestimmt, die wir für richtig und sinnvoll halten.
Wir haben Mitteln für die Bundesgartenschau in Heilbronn zugestimmt. Denn wenn wir wieder einmal eine Bundesgar tenschau in Baden-Württemberg haben, dann sollte sich das Land wie auch in früheren Jahren daran beteiligen.
Wir haben einer Mehraufwendung für die Modernisierung der EDV in der Steuerverwaltung zugestimmt, und wir haben Mehraufwendungen wegen erhöhter Flüchtlingszahlen zuge stimmt. Denn wenn die Zahlen nun höher sind, fallen auch mehr Mittel an. Da dies die einzige Änderung im Etat des In tegrationsministeriums ist, werden wir diesem Etat nachher zustimmen. Das tun wir allerdings nicht, weil wir das Minis terium jetzt plötzlich für richtig halten würden, sondern weil wir die von Ihnen beantragte Änderung für richtig und sinn voll halten.
Wir haben diesen Punkten auch deshalb zugestimmt, weil die Finanzierung aus den Überschüssen des Jahres 2012 erfolgt und damit gesichert ist.
Schließlich werden wir auch der Änderung des Finanzaus gleichsgesetzes zustimmen. Hier wird die Beteiligung der Kommunen am Hochwasser-Aufbauhilfefonds geregelt. Sie übernehmen da die von uns bereits 2002 angewandte bewähr te Verteilung zwischen Land und Kommunen. Deshalb stim men wir diesem Gesetzentwurf zu.
Ich will nun ein paar Punkte ansprechen, die auch in der ers ten Lesung eine Rolle gespielt haben, und diese widerlegen.
Das eine ist die sogenannte Erblast, von der Sie, Herr Finanz minister, immer wieder sprechen. Ich will Ihnen einmal sa gen, was wir Ihnen übergeben haben. Die Schulden des Lan des betrugen zum Zeitpunkt der Landtagswahl 43 Milliar den €. Wir waren damit bei der Pro-Kopf-Verschuldung nach Bayern und Sachsen auf dem dritten Platz bundesweit, weit vor Hessen, das auf dem vierten Platz lag.
Heute beträgt der Schuldenstand 44,7 Milliarden €. Bayern und Sachsen haben in der Zwischenzeit Schulden zurückge zahlt, während Sie neue Schulden aufgenommen haben. Das ist die Wahrheit.
Von Frau Sitzmann und Herrn Schmiedel wurde immer wie der angesprochen, es gebe zwar Steuermehreinnahmen, man müsse aber auch sehen, was in die Ausgleichssysteme fließt. Ich habe mir jetzt einmal genau angeschaut, wie in der letz ten von uns verantworteten mittelfristigen Finanzplanung die Nettosteuereinnahmen für 2013 geschätzt wurden. Grundla ge war damals die Steuerschätzung vom Mai 2010. Für das Jahr 2013 wurden damals die Nettosteuereinnahmen auf 18,2 Milliarden € geschätzt. Tatsächlich haben Sie jetzt nach der Steuerschätzung vom November dieses Jahres 21,5 Milliar den € an Nettosteuereinnahmen im Jahr 2013.
Das sind die Steuereinnahmen nach Abzug der von den Steu ereinnahmen abhängigen Ausgaben für den Länderfinanzaus gleich und den kommunalen Finanzausgleich.
Deshalb ist klar: Die durch die Wirtschaftskrise verursachte Deckungslücke, die wir zum Zeitpunkt der Landtagswahl für 2013 prognostiziert hatten, ist durch die Nettosteuermehrein nahmen locker gedeckt worden, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der CDU und des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP – Abg. Dieter Hillebrand CDU: Sehr richtig!)
Trotzdem gibt es eine Lücke in Ihrem Haushalt. Warum? Weil Sie im Nachtrag 2011 und insbesondere im Haushalt 2012 die Ausgaben bei vielen Einzelpositionen deutlich erhöht haben.
Ich will es nur an einem einzigen Beispiel deutlich machen: Der Etat des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport hat te im Jahr 2010 ein Volumen von 8,7 Milliarden €. 2014 be trägt das Volumen 9,6 Milliarden €. Das bedeutet eine Steige rung um etwa 900 Millionen €, also um über 10 %. Das ent spricht bei Weitem nicht den Erhöhungen bei der Lehrerbe soldung; denn da sparen Sie ja auch einseitig bei den Beam ten ein. Sie haben hier Mehraufwendungen, obwohl die Zahl der Schüler um 55 000 zurückgegangen ist. Warum haben Sie diese Mehraufwendungen? Weil G 8 und G 9 parallel laufen, weil die Gemeinschaftsschulen üppig ausgestattet werden und andere kostspielige Experimente durchgeführt werden. Dann reicht das Geld eben nicht aus.
(Beifall bei der CDU und des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP – Abg. Dieter Hillebrand CDU: So ist es!)
Ein weiterer Punkt, den wir sehr kritisch sehen, ist die Schaf fung von 130 Neustellen über diesen Nachtragshaushalt. Das fällt auf den ersten Blick gar nicht auf. Nicht berücksichtigt hierbei sind die Polizeireform und der Ausbau der Außenstel
le der Dualen Hochschule in Heilbronn, die in eine Studien akademie umgewandelt wird. Letzteres ist ein Sonderfall, weil hier die Finanzierung teilweise über die Dieter Schwarz Stif tung erfolgt.