Protocol of the Session on December 18, 2013

Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Staatssekretär Rust.

Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Es ist schon viel gesagt worden. Was die inhaltlichen Fragen angeht, darf ich mich den Ausführungen der Frau Kollegin Lindlohr und des Herrn Kollegen Stober ausdrücklich anschließen.

Ich möchte nur einige Punkte zu den im Ausschuss und auch im Plenum geäußerten Vorwürfen gegenüber der Landesre gierung anführen. Wichtig ist mir – dies wurde von den Kol legen der Regierungsfraktionen bereits betont –, festzuhalten, dass wir etwas ermöglichen. Herr Dr. Rülke, wir überziehen das Land nicht mit etwas, was es nicht will. Wir ermöglichen vielmehr den Kommunen, die von Wohnungsnot betroffen sind,

(Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das Land besteht aus den Bürgern!)

ein solches Zweckentfremdungsverbot einzuführen, und zwar nur für diesen engen Bereich, in dem Wohnungsnot herrscht und wir ihr begegnen müssen. Wir begegnen dieser Woh nungsnot natürlich mit einer vielfältigen Anzahl von Maßnah men. Die heutige Aktuelle Debatte hat dies bereits gezeigt.

Ich möchte auf einen zweiten Punkt eingehen. Selbstverständ lich, Herr Kollege Wald, schaffen wir damit keine neuen Woh nungen; aber vorhandener Wohnraum, der derzeit nicht für Wohnzwecke genutzt wird, kann hierdurch reaktiviert wer den. Das heißt, wir erhöhen damit unter Umständen durchaus den verfügbaren Wohnraum, die Anzahl der Wohnungen. Wir bauen damit natürlich keine Wohnungen, schaffen keine neu en. Aber es gibt Wohnraum, der nicht für Wohnzwecke ge nutzt wird, und diesen reaktivieren wir. Das heißt, wir erhö hen tatsächlich den Wohnraum und die Anzahl der Wohnein heiten für den Markt.

(Abg. Tobias Wald CDU: Sie demotivieren aber In vestoren!)

Wir haben die Verbände gehört – das ist richtig –, und nicht alle Verbände waren dafür. Aber wenn Sie auf die Liste schau en, dann sehen Sie ganz klar, wer dafür ist

(Abg. Tobias Wald CDU: Kaum einer!)

und wer dagegen ist. Dass die CDU-Fraktion jetzt auf einmal gegen den Städtetag argumentiert,

(Abg. Muhterem Aras GRÜNE: Die „Dagegen-Par tei“!)

mag auf den ersten Blick verwundern, aber auf den zweiten Blick wundert es mich nicht. Denn in den Großstädten, die davon betroffen sind, spielt die CDU zumeist keine Rolle mehr.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Deshalb wundert es mich nicht, dass Sie gegen eine sinnvol le Maßnahme sind, die einer Entwicklung entgegenwirkt, die in diesen Städten tatsächlich ein großes Problem ist. Aber dort gibt es keine CDU-Oberbürgermeister und auch keine CDUMehrheiten in den Gemeinderäten mehr.

(Zuruf: Wie im ländlichen Raum bei den Grünen!)

Deshalb ist es vielleicht nicht Ihr Problem – das gebe ich zu –, aber durchaus das Problem dieser Städte.

Übrigens haben sich auch andere Verbände wie der Gemein detag gar nicht kritisch oder dagegen geäußert, sondern ha ben gesagt: „Das betrifft uns im Wesentlichen ja gar nicht.“ Das stimmt. Die meisten Kommunen im Land wird es nicht betreffen. Wir diskutieren über eine Handvoll bis zwei Hand voll Kommunen, in denen da eine wirkliche Not herrscht und in denen ein solches Zweckentfremdungsverbot eine wirksa me Maßnahme sein kann, um dieser Not zu begegnen.

Zum Thema „Eingriff in das Eigentum“ hat Herr Kollege Sto ber schon einiges richtig gesagt. Eigentum verpflichtet auch. Deshalb halte ich es für gerechtfertigt, in Notsituationen ein zugreifen, um Wohnraum für Familien, für Menschen zur Ver fügung zu stellen, die sich eben nicht die Halbhöhenlage in Stuttgart leisten können, sondern die günstigeren Wohnraum brauchen.

Noch einmal ganz deutlich: Wir verhindern keinen Neubau. Natürlich muss man künftig eine Genehmigung einholen, wenn man Wohnraum abreißen möchte, aber man bekommt es ja genehmigt, wenn man neu baut. Daher muss man diesen Genehmigungsschritt in Kauf nehmen. Aber bei einem Neu bauprojekt – damit kenne ich mich wirklich aus – sind viele Genehmigungsschritte zu tun, und dieser eine Schritt ist nun wirklich kein Hinderungsgrund für einen Neubau. Es mag sein, dass man es mit einer gewissen Berechtigung als zusätz liche Behinderung bezeichnen kann, aber wenn ich mir die Genehmigungstatbestände bei einem Neubau anschaue, so ist es ein ganz kleiner Punkt, dass man diese Genehmigung noch zusätzlich einholen muss.

(Abg. Tobias Wald CDU: Warten wir ab!)

Wenn man neu baut, bekommt man auch die Genehmigung. Dann ist es im Endeffekt für den Investor kein Problem. Dann bekommt er nämlich die Genehmigung, und dann wird damit

nicht verhindert, dass neuer, moderner Wohnraum geschaffen und dafür alter abgerissen wird.

Um die Worte von Herrn Wald aufzugreifen: Die Landesre gierung hat die von der CDU-Fraktion im Ausschuss darge legten Mängel allesamt entkräftet.

(Lachen des Abg. Tobias Wald CDU)

Ich bitte Sie herzlich um Zustimmung zu diesem Gesetzent wurf.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Meine Damen und Her ren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/4277. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Finanzen und Wirtschaft, Drucksache 15/4416.

Zu den §§ 1 – Anwendungsbereich – bis 5 – Ordnungswidrig keiten – enthält die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft keine Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf. Sind Sie damit einverstanden, über diese fünf Paragrafen insgesamt abzustimmen? – Das ist der Fall.

§ 1 bis § 5

Wer den §§ 1 bis 5 zustimmt, den bitte ich um das Handzei chen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Den §§ 1 bis 5 wur de mehrheitlich zugestimmt.

§ 6

Berichtspflicht

Gemäß Ziffer 1 der Beschlussempfehlung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses, Drucksache 15/4416, soll vor dem bisherigen § 6 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten – ein neuer § 6 – Berichtspflicht – eingefügt werden. Wer der Einfügung die ses neuen § 6 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Einfügung des neuen § 6 – Berichtspflicht – wurde mehrheitlich zugestimmt.

§ 7

Inkrafttreten

Nach Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft soll der bisherige § 6 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten – zu § 7 – Inkrafttreten – werden und eine neue Fassung erhalten. Wer dem neuen § 7 in der Fassung der Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Finanz- und Wirt schaftsausschusses zustimmt, den bitte ich um das Handzei chen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – § 7 wurde mehr heitlich zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 18. Dezember 2013 das folgen de Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungsverbotsgesetz – ZwEWG)“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde mehrheitlich zugestimmt.

Damit ist Punkt 8 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Nachbarrechtsgesetzes – Drucksache 15/4384

Das Wort zur Begründung erteile ich Herrn Minister Stickel berger.

Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Wir schlagen Ihnen heute eine Änderung des Nachbarrechtsgesetzes von Baden-Württem berg vor, eines Landesgesetzes im Bereich des Privatrechts. Das ist relativ selten, weil der Landesgesetzgeber in diesem Bereich nicht allzu viel Spielraum hat und deshalb nur in ge ringem Umfang gesetzgeberisch tätig werden kann.

Der Landesgesetzgeber kann im Nachbarrecht – das ist schon de lege lata so – Eigentumsbeschränkungen zum Schutz des Grundstücksnachbarn und der Allgemeinheit regeln. Diese Ei gentumsbeschränkungen bestehen selbstständig neben denen des öffentlichen Rechts, z. B. des Baurechts, des Planungs rechts oder des Denkmalschutzrechts, die von den Regelun gen des Nachbarrechts unberührt bleiben und diesen in der Regel vorgehen.