Protocol of the Session on December 18, 2013

(Abg. Gerhard Kleinböck SPD: Aber dafür sehr gut!)

Aber egal.

Frau Ministerin, Sie haben immer als Erklärung angegeben, die Erarbeitung des Gesetzes nehme so viel Zeit in Anspruch, weil Sie es besonders gut machen wollten. Wir hatten eben falls von Anfang an Ansprüche an das Gesetz. So sollten z. B. die Verfahren bundesweit möglichst einheitlich sein. Das ist übrigens ein Anspruch, den auch unser Ministerpräsident auf der Ministerpräsidentenkonferenz erhoben hat: bundesweit möglichst gleiche Regelungen.

Weiter wurde gefordert, die Regelungen auch innerhalb des Gesetzes sollten bitte einheitlich sein. Ich verweise auf den Zwist zwischen Ingenieurkammer und Architektenkammer: Für den einen Bereich sind die Regierungspräsidien zustän dig, für den anderen Bereich ist die Architektenkammer zu ständig. Das ist in sich nicht schlüssig.

Ich stelle daher fest: Die Forderungen sind nicht erfüllt. Sie werden auch Ihren eigenen Ansprüchen, die von Ministerprä sident Kretschmann formuliert wurden, mit diesem Gesetz schlicht nicht gerecht.

Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Gesetz ist, wie bereits gesagt, schon seit Langem überfällig. Noch län ger wollen wir nicht warten.

(Abg. Peter Hauk CDU: Können wir nicht warten!)

Ich denke, das ist völlig klar. Die Wirtschaft dürstet nach Fachkräften. In der Abwägung sind wir aufgrund der Erkennt nis, wie wichtig dieses Gesetz ist, zu dem Ergebnis gekom men: Wir werden diesem Gesetz zustimmen. Aber bitte ver stehen Sie das nicht als Kompliment an das Ministerium. Viel mehr leitet uns die Erkenntnis, dass das Gesetz notwendig und schon seit Langem überfällig ist.

(Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Wenn es so wichtig ist, warum hat es dann die Vorgängerre gierung nicht gemacht? – Gegenruf des Abg. Peter Hauk CDU: Und warum habt ihr es nicht früher ge macht?)

Wir werden übrigens auch der Zentralisierung der Anerken nungsverfahren für medizinische Berufsabschlüsse beim Re gierungspräsidium Stuttgart zustimmen, sehen in diesem Kon sens aber auch, wie wichtig es ist, den vorliegenden Entschlie ßungsantrag der CDU mitzutragen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere Zustimmung soll in erster Linie kein Kompliment für das Ministerium sein; sie ist vielmehr ein Freispruch unter der Beschimpfung des Angeklagten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Öney das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir hatten letzte Woche im Aus schuss eine öffentliche Anhörung. Zu Wort kamen die BadenWürttembergische Krankenhausgesellschaft, die Liga der frei en Wohlfahrtspflege, der Berufsschullehrerverband, der Ge meindetag, die Ingenieurkammer und der Verein Deutscher Ingenieure. Bis auf einen einzigen Vertreter lobten alle den vorliegenden Gesetzentwurf. Das zeigt uns: Wir liegen mit unserem Entwurf richtig. Das hat gute Gründe.

Ich will das exemplarisch an nur wenigen Beispielen aufzei gen. Der erste Grund: Wir haben ein transparentes Verfahren. Wir haben den Dschungel der vielen verschiedenen zuständi gen Stellen weitestgehend gelichtet. Bis auf ganz wenige Aus nahmen ist immer nur e i n Regierungspräsidium für die Anerkennung eines Berufsabschlusses bzw. für eine Berufs gruppe zuständig. Ich bin zuversichtlich, dass wir mit der Zeit alle Zuständigkeiten an jeweils einer Stelle bündeln werden. Die dafür notwendigen Verordnungsermächtigungen haben wir nämlich im Gesetz.

Selbstverständlich haben wir auch Vorsorge für den Fall ge troffen, dass Zuständigkeiten für bestimmte Berufe bundes weit bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen gebündelt werden sollen. Hier zeichnet sich schon einiges ab.

Die CDU hat vorgeschlagen, Welcome Center als eine Art Frontoffice einzubeziehen. Dann wären die Regierungspräsi dien sozusagen das Backoffice. Das ist schon allein deshalb schwierig, Frau Engeser, weil es noch keine Welcome Center gibt. Diese müssen erst aufgebaut werden. Aber die Verfah ren laufen bereits. Während wir hier sprechen, gibt es schon Anerkennungsverfahren. Deswegen geht nichts verloren, auch nicht der Wirtschaft, keine Sorge.

Uns geht es darum, Zuständigkeiten zu bündeln. Deshalb hal te ich eine Aufsplittung in Teilzuständigkeiten von weiteren Stellen nicht für den richtigen Ansatz. Zudem splitten weder der Bund noch andere Länder die Zuständigkeiten auf meh rere Stellen auf. Von dieser gemeinsamen Linie sollten wir nicht abweichen. Es ist nämlich ein Wert an sich, dass sowohl der Bund als auch die Länder möglichst einheitliche Gesetze einschließlich einheitlicher Verfahren verabredet haben; das ist auch der Anspruch des Bundesgesetzes über die Feststel lung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen. Und das liegt auch im Interesse der Antragsteller selbst.

Meine Damen und Herren, ein weiterer guter Grund ist der Rechtsanspruch auf Prüfung der Gleichwertigkeit von Ab schlüssen. Diesen Rechtsanspruch hat jede Person, die im Ausland einen Berufsabschluss erworben hat. Wir haben im gesamten Gesetzentwurf strikt darauf geachtet, dass für unse

re landesrechtlich geregelten Berufe die jeweilige Herkunft keine Rolle mehr spielt. Das ist nicht in allen Ländern so.

In der Anhörung im Integrationsausschuss wurde darauf hin gewiesen, dass dieser Rechtsanspruch für alle zu einem noch größeren Arbeitsanfall bei den Mitarbeiterinnen und Mitar beitern im Regierungspräsidium führen wird. Das ist so. Weil wir wissen, dass es so ist, stocken wir das Personal in den Re gierungspräsidien um insgesamt 6,5 Stellen auf. Der überwie gende Teil der neuen Stellen geht in den Bereich der Anerken nung von Abschlüssen in Mangelberufen, das betrifft den Be reich Erziehung und den Bereich „Gesundheit und Pflege“. Die Stellen gehen den Regierungspräsidien mit dem Zweiten Nachtragshaushalt 2014 zu.

Meine Damen und Herren, ein Ergebnis des Anhörungsver fahrens war, dass wir einen Beratungsanspruch im Gesetz ver ankert haben. Das wurde in der Expertenanhörung im Integ rationsausschuss einhellig und nachdrücklich begrüßt. Der Be ratungsanspruch wurde sogar als bundesweit vorbildhaftes Modell bezeichnet. Insofern ist Baden-Württemberg an die ser Stelle wieder Vorreiter.

Wir stellen eine wohnortnahe Beratung auf die Beine. Die An tragsteller können sich dort unabhängig von der anerkennen den Stelle über Verfahren, Kosten, Nachqualifizierungen und anderes informieren. Das ist sehr viel mehr wert, als eine Homepage oder eine Telefonhotline je leisten könnten.

Mit dem Anerkennungsgesetz und dem Beratungsanspruch sind die Informationsphase und die Verfahrensphase geregelt. Nicht geregelt sind die Verfahren zur Nachqualifizierung. Da zu Folgendes: Wenn der Abschluss eines Antragstellers nicht mit einem hier erworbenen Abschluss gleichwertig ist, sind für eine volle Anerkennung noch Qualifizierungen zu erbrin gen, z. B. durch Kenntnisprüfungen oder Praktika.

Die CDU hat dazu vorgeschlagen, die Weiterbildung verbind lich zu vereinbaren. Das können wir aber nicht tun. Das ist nicht praktikabel. Denn dann müssten im Anerkennungsge setz für jeden der ca. 260 Berufe, die landesrechtlich geregelt sind, die Nachqualifizierungen im Detail geregelt werden. Das würde eindeutig den Rahmen des Landesanerkennungsgeset zes sprengen.

Deshalb haben der Bund und ausnahmslos alle Länder die An passungsmaßnahmen nicht im jeweiligen Anerkennungsge setz geregelt. Wir haben aber die Ermächtigungsgrundlagen geschaffen, damit in Rechtsverordnungen die Anpassungs maßnahmen im Einzelnen geregelt werden können. Wir wer den in koordinierender Funktion darauf achten, dass diese Re gelungen möglichst schnell erlassen werden. Für die Fach kräfte in Kindertagesstätten sind sie bereits in Vorbereitung.

Zudem prüfen wir gerade, wie ein Stipendienprogramm rea lisiert werden kann. Das hatten einige gefordert, insbesonde re auch die Grünen. Hintergrund ist, dass bei den entsprechen den Verfahren nur Arbeitslose eine Förderung durch Arbeits agenturen oder Jobcenter erhalten, Berufstätige aber nicht. Deshalb geht es uns um ein Stipendienmodell für Berufstäti ge, das eine Förderung für Einmalkosten und eine Unterstüt zung zur Bestreitung des Lebensunterhalts für die Dauer der Nachqualifizierungsmaßnahme enthalten soll.

Der neue Koalitionsvertrag auf Bundesebene enthält ebenfalls einen Prüfauftrag für ein Stipendienprogramm.

Das sind die Aufgaben für 2014 auf diesem Feld. Selbstver ständlich sind wir gern bereit, entsprechend dem jetzt vorlie genden Entschließungsantrag der CDU dem Landtag schon nach einem Jahr über erste Erfahrungen mit dem neuen Ge setz zu berichten. Es gibt im Antrag zwar noch ein paar Un schärfen – beispielsweise gibt es keine Teilanerkennung –, aber darauf können wir in unserer Berichterstattung an den Landtag dann im Einzelnen eingehen.

Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen allen für eine sehr konstruktive Begleitung des Gesetzentwurfs und bitte um Ih re Zustimmung.

Danke.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Meine Damen und Her ren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/4325. Zum Gesetzentwurf liegen der Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/4514-1, und der Entschließungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/4514-2, vor. Den Än derungsantrag werde ich an der betreffenden Stelle aufrufen und zur Abstimmung stellen. Über den Entschließungsantrag werde ich nach der Schlussabstimmung abstimmen lassen.

Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Integration, Drucksache 15/4452. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf mit Änderungen in den Artikeln 12 bis 21 zuzustimmen.

Ich rufe auf

Artikel 1

Gesetz zur Feststellung der Gleichwertigkeit auslän discher Berufsqualifikationen in Baden-Württemberg (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Baden-Würt

temberg – BQFG-BW)

und dazu Abschnitt I des Änderungsantrags der Fraktion der CDU, Drucksache 15/4514-1, mit den Ziffern 1 bis 11.

Sind Sie damit einverstanden, über Abschnitt I des Ände rungsantrags insgesamt abzustimmen? – Das ist der Fall. Wer Abschnitt I dieses Änderungsantrags zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Da mit ist Abschnitt I des Änderungsantrags der Fraktion der CDU mehrheitlich abgelehnt.

Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Artikel 1 ist einstim mig zugestimmt.

Ich schlage Ihnen vor, Artikel 2 – Änderung des Landesbeam tengesetzes – bis Artikel 11 – Änderung des Ingenieurkam mergesetzes – bei der Abstimmung zusammenzufassen. – Sie sind damit einverstanden.

Ich rufe auf

Artikel 2 bis Artikel 11

Wer den Artikeln 2 bis 11 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Den Arti keln 2 bis 11 ist einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 12

Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung

Gesundheits- und Krankenpflegehilfe