Uns – das will ich dick unterstreichen; ich glaube, nach den Ausführungen von Herrn Dr. Goll wird der Unterschied zwi schen Ihnen und uns deutlich – geht es mit diesem Gesetzent wurf und mit den darin enthaltenen Regelungen um die part nerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Be schäftigtenvertretern und den Verantwortlichen in den Dienst stellen. Da wäre es ganz gut, wenn man diesen Gesetzentwurf mit seinen Feinheiten selbst gelesen hätte.
Die neue generelle Aufgabenstellung, die wir zu Beginn der Erstellung des Gesetzentwurfs formuliert haben, lautet – ich zitiere sinngemäß –: Dieser Gesetzentwurf dient dem Wohle der Dienststelle und der Beschäftigten. In dieser Reihenfolge werden Dienststelle und Beschäftigte genannt. Es geht also darum, dass die Personalvertretungen und die Dienststellen an einem Strang ziehen, was die öffentlichen Aufgaben an langt. Dabei gilt es natürlich auch, die Interessen der Beschäf tigten zu berücksichtigen, u. a. aus den Gründen, die ich ein gangs bereits erwähnt habe.
Einige wenige Punkte möchte ich heute stichwortartig noch mals nennen: Es geht beispielsweise um Befugnisse, um Auf gaben im Bereich Gesundheitsmanagement. Wer wollte be streiten, dass dies heute in allen Unternehmen – in der Wirt schaft, aber auch im öffentlichen Dienst – von außerordentli cher Wichtigkeit ist? Es geht darum, das Personal bei Perso nalentscheidungen und bei Personalentwicklungsmaßnahmen frühzeitiger einzubinden als bislang. Es geht darum, das Per sonal stärker an Veränderungen in der Arbeitsorganisation zu beteiligen; in der Informations- und Kommunikationstechno logie gibt es bislang noch gar keine Mitbestimmung. Es geht darum, das Personal bei der Entwicklung interkultureller Kom petenz mit den Verwaltungen gleichzustellen. Es geht darum, in den Dienststellen ressourcenschonend zu wirtschaften.
Außerdem ist unser erklärtes Ziel: Wir wollen die Personal räte wesentlich frühzeitiger als bisher an langwierigen Pro
zessen beteiligen. Wir versprechen uns von dieser – ich drü cke mich einmal so aus – prozesshaften Mitbestimmung Vor teile, Arbeitserleichterungen und Verfahrensbeschleunigun gen. Denn wenn die Personalvertretungen bei solchen Prozes sen bereits von Anfang an mit am Tisch sitzen, mitentschei den und nachverfolgen können, warum bestimmte Entwick lungen seitens der Dienststelle vorgesehen sind, dann unter liegen die Dienststellen nicht mehr Begründungszwängen, und Entscheidungen können schneller als bislang getroffen wer den. Das heißt, die Arbeit in der Verwaltung wird nicht er schwert, sondern sie wird erleichtert.
Deshalb, meine Damen und Herren, verkennen diejenigen, die diesen Gesetzentwurf ablehnen – weil seine Regelungen da zu führen würden, dass die Blockademöglichkeiten der Per sonalräte gestärkt würden –, die Lebensrealität in den Dienst stellen im Land. Da sind wir in der Tat ein Stück weiter, als Sie gelegentlich vermuten.
Natürlich möchten wir auch den betroffenen Personenkreis weiter fassen. Gerade der öffentliche Dienst in seiner Verant wortung kann es sich nicht leisten, dass ein nicht geringer Teil der Beschäftigten nicht den Regelungen des Landespersonal vertretungsgesetzes unterliegt. Die Regelungen des Landes personalvertretungsgesetzes umfassen künftig auch die Be schäftigung von Leiharbeitern, Minijobbern, arbeitnehmer ähnlich Beschäftigten.
Noch ein paar wenige Worte zu den Kritikpunkten, die auch heute noch einmal geäußert wurden. Zunächst zum Kritik punkt, der Gesetzentwurf sei „durchgepeitscht“ worden. Das können Sie gebetsmühlenhaft wiederholen, aber dadurch wird es nicht richtiger. Es ist schlicht und ergreifend falsch – auf Schwäbisch gesagt: grottenfalsch.
Ihnen, meine Damen und Herren, liegt nämlich heute ein um fangreiches und den unterschiedlichen Interessen gerecht wer dendes Gesetzeswerk vor. Darin steckt mehr Auseinanderset zung, als man, rein technisch betrachtet, vermuten könnte. Wir haben schon vor über 15 Monaten begonnen, den Diskussi onsprozess einzuleiten. Vor etwa einem Jahr haben wir die Eckpunkte vorgelegt. Diese Eckpunkte waren so ausführlich beschrieben und begründet, dass man sie mit Fug und Recht als Prosaversion des Gesetzentwurfs bezeichnen kann. Sie sind, wenn Sie nachlesen wollen, im Allgemeinen Teil, und zwar auf Seite 79 des Entwurfs, noch einmal verkürzt darge stellt.
Jeder, der das Landespersonalvertretungsgesetz in all seinen Verästelungen, in der Komplexität der unterschiedlichen Be troffenheiten kennt und damit befasst ist, weiß, wie schwie rig es ist, dies in einen Gesetzestext zu kleiden. Die Eckpunk te der geplanten Änderungen sind, wie gesagt, ausführlich be schrieben und begründet worden. Es fand ein monatelanger intensiver Diskurs darüber statt.
Deshalb haben die Koalitionsfraktionen Ihrem Ansinnen, zwi schen der ersten und zweiten Lesung noch einmal eine Anhö
rung durchzuführen, nicht entsprochen. Denn Sie hätten mo natelang Zeit gehabt, mit den Verbänden eine solche Anhö rung durchzuführen. Das war Ihnen egal; das haben Sie nicht gewollt. Zum Schluss haben Sie als taktisches Manöver noch versucht, Störfeuer in die Beratungen zu legen, was Ihnen of fensichtlich nicht gelungen ist.
Der im Sommer vorgelegte Referentenentwurf, meine Damen und Herren, ist letztendlich nichts anderes als die Umsetzung dieser Prosaversion, wie ich sie genannt habe, in die norm technisch richtige Form. Das haben wir gemacht. Ich teile die Auffassung der Regierungsfraktionen: Das ist uns ziemlich gut gelungen.
Es sind auch Vorwürfe zum Abwägungsprozess erhoben wor den; es wurde gesagt, wir hätten im Abwägungsprozess das eine oder andere Interesse nicht berücksichtigt. Ja, das stimmt natürlich. Aber wir haben alles abgewogen, wie dies bei sol chen Beteiligungsprozessen der Fall ist. Nur weil der eine oder andere Einwurf nicht berücksichtigt worden ist, rechtfertigt dies nicht, zu sagen, eine Beteiligung sei nicht erfolgt, oder zu bemängeln, die Möglichkeit einer Beteiligung hätte nicht offengestanden.
Das gilt im Übrigen aber auch für die Berufsvertretungen, die sich an der einen oder anderen Stelle zu den Fristen geäußert haben. Deshalb stelle ich heute noch einmal fest: An keiner Stelle haben wir Fristverletzungen in Kauf genommen oder gar initiiert, sondern die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen wurden eingehalten. Auch Ferien- und Sommerzeit bedeuten keinen Stillstand der Rechtsetzung, um es deutlich zu sagen. Wir haben diese Phasen genutzt, um das Verfahren voranzu bringen. Es kann also überhaupt keine Rede davon sein, dass formelles Beteiligungsrecht an irgendeiner Stelle beschnitten worden wäre.
Zum Kritikpunkt der Kosten für Freistellungen, die Sie ange sprochen haben: Es wird eingewandt, die Kosten würden im Gesetzentwurf nicht entsprechend ausgewiesen. Das stimmt so nicht. Sie müssen einfach lesen, was wir vorgelegt haben. Sie sind ausgewiesen. Aber – das gebe ich gern zu – es ist auch dargestellt, warum wir die Kosten an der einen oder anderen Stelle nicht im Einzelnen beziffern können – jedenfalls nicht in Euro und Cent. Wir haben uns politisch nämlich grundsätz lich dafür entschieden, dass die eventuell entstehenden Kos ten oder zusätzlichen Freistellungen aus dem bestehenden Etat der Ressorts geschultert werden müssen. Aber auch mir ist es noch einmal wichtig, zu sagen, meine Damen und Herren: Der Wert von Mitbestimmung an sich ist nicht messbar.
Das ist nun einmal so. Auch der Wert Ihrer Arbeit ist nicht messbar. Vielleicht ist das auch gut so.
(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD – Abg. Thomas Blenke CDU: Bitte sagen Sie doch mal, was das konkret bedeutet! – Zuruf des Abg. Hel mut Walter Rüeck CDU)
Das will ich nur einmal festgestellt haben. Andere haben Zah len in den Raum gestellt. Auch das haben wir Ihnen transpa rent gemacht. Ich will aber ausdrücklich sagen: Da wird mit
Zahlen operiert, die nach meinem Dafürhalten eher aus Be hauptungen, aus Annahmen als aus tatsächlichen Berechnun gen resultieren.
Selbst der Rechnungshof, Herr Blenke, den Sie angeführt haben und der sich den Gesetzentwurf durchaus kritisch an gesehen hat, hat nichts dergleichen ermittelt. Er hat nur An gaben aus anderen Quellen zugrunde gelegt, diese addiert und sichtbar gemacht, aber es wurde nichts berechnet.
Es ist in der Tat so: Der Gesetzentwurf beinhaltet Regelun gen, die Kosten verursachen werden. Das ist unstrittig. Der Gesetzentwurf beinhaltet aber auch Regelungen, die Kosten verringern können. Wir sind jedoch ebenfalls nicht in der La ge, diese möglichen Reduzierungen zu beziffern. Einsparef fekte werden sich im Laufe der Umsetzung herausstellen. Denn niemand, liebe Kolleginnen und Kollegen, bezweifelt doch ernsthaft, dass die Personalräte auch bisher gute Arbeit geleistet haben, aber vielfach – das wissen wir als diejenigen, die in den Dienststellen Verantwortung tragen; Sie wissen es, denke ich, auch – in sogenannter stiller Freistellung. Es wur den einfach, wenn es notwendig schien, Freiräume einge räumt; offizielle Freistellungen waren nicht ausgewiesen.
Wir setzen noch etwas drauf, weil wir Mitbestimmung, Mit wirkung und andere Tatbestände ausweiten. Das bedeutet auch mehr Arbeit. In der Lebenswirklichkeit machen wir jedoch nichts anderes, als die bisherigen stillen Mitwirkungen und Freistellungen sichtbar und transparent zu machen,
Herr Goll – auch das will ich deutlich sagen –, diejenigen, die bisher in ihrer Freistellung Arbeit leisten, die die Interessen der Beschäftigten vertreten, die sich aber auch massiv zum Wohl der Dienststellen einsetzen, laufen nicht etwa in den Mi nisterien und anderen Dienststellen herum.
und insbesondere nutzen sie ihre Freistellungen auch nicht, um Parteitage zu besuchen – weder bei uns noch woanders, und bei Ihnen sowieso nicht.
Ich setze voraus, dass die genannten Zahlen stimmen, und nehme einmal die Zahl der kommunalen Landesverbände –
Herr Kollege Blenke, Sie haben es ausgeführt –: 16 Millio nen € oder 300 Freistellungen. Ich erlaube mir einmal eine ganz einfache Rechnung: Wenn wir diese 16 Millionen € durch 1 101 Gemeinden teilen, bedeutet dies eine zusätzliche Belastung von 14 500 € pro Gemeinde. Sie haben die beiden großen Städte genannt. Aber an diesem Beispiel sieht man dann, dass sich in vielen Kommunen überhaupt keine entspre chenden Auswirkungen ergeben werden.
Deshalb würde ich mehr Gelassenheit empfehlen. Wenn Sie insbesondere von der Belastung öffentlicher Haushalte reden, sage ich Ihnen einfach: Wenn Sie die Kompetenz der Beschäf tigten frühzeitig in Ihre Entscheidungsprozesse eingebunden hätten, wäre Ihnen ein finanzielles Desaster wie beispielswei se bei der Einführung von NSI nicht passiert,
als die öffentliche Hand mit Hunderten Millionen Euro belas tet worden ist. Es gibt noch andere Beispiele, die man dazu anführen könnte.
Ich stelle nach all den Diskussionen, die wir geführt haben, fest, meine sehr geehrten Damen und Herren: Die Oppositi on hat bis heute keine eigenen Vorschläge gemacht. Sie hat nicht gesagt, welche Vorstellungen sie denn in Bezug auf ei ne Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes hät te. Sie haben sich nie öffentlich geäußert. Sie haben eingangs Ihrer Referate ein paar hehre Worte gesprochen; aber Sie ha ben gleichzeitig Anträge vorgelegt, die lediglich Folgendes zum Ausdruck bringen:
Die Streichungen, die Sie in Ihrem Antrag Drucksache 15/4385-1 zu Personalratsgrößen vorgenommen haben, bedeuten nichts anderes als: keine Verbesserung; es bleibt alles beim Alten.
Antrag Drucksache 15/4385-2 bedeutet: keine Ausweitung der Freistellungen, keine Verbesserung; es bleibt alles beim Al ten.
Antrag Drucksache 15/4385-3 – Wirtschaftsausschuss –: ins gesamt keine Verbesserung für die Beschäftigten; es bleibt al les beim Alten.