Protocol of the Session on November 6, 2013

Änderung des Landesbeamtengesetzes

Wer diesen drei Artikeln mit den hierzu empfohlenen Ände rungen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit sind die Artikel 1 bis 3 einstimmig so beschlossen.

Ich rufe auf

Artikel 4

Übergangsregelung zum Haushaltsbegleitgesetz

2013/14

Wer Artikel 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 4 mehrheitlich angenommen.

Ich rufe auf

Artikel 5

Rückwirkende Gleichstellung eingetragener Lebens

partnerschaften

Wer Artikel 5 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 5 mehrheitlich zugestimmt worden.

Ich rufe auf

Artikel 6

Änderung der Beihilfeverordnung

Artikel 7

Änderung der Erschwerniszulagenverordnung Ba

den-Württemberg

Wir stimmen über diese Artikel gemeinsam ab. Wer Artikel 6 und Artikel 7 zustimmt, der möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit sind diese bei den Artikel einstimmig so beschlossen.

Ich rufe auf

Artikel 8

Inkrafttreten

und hierzu Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Ausschus ses für Finanzen und Wirtschaft, Drucksache 15/4153. Wer Artikel 8 mit den empfohlenen Änderungen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer ent hält sich? – Damit ist Artikel 8 in der Fassung der Beschluss empfehlung mehrheitlich angenommen worden.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 6. November 2013 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieses Gesetz mehrheitlich beschlossen worden und Tages ordnungspunkt 6 erledigt. Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD – Gesetz über das Absehen von der Zusage der Umzugskostenvergütung in besonderen Härtefällen bei Schließung oder Änderung des Aufgaben bereiches von Einrichtungen des Justizvollzuges – Druck sache 15/4117

Ich bin sehr dankbar dafür, dass es für den Gesetzestitel kei ne Abkürzung gibt.

(Vereinzelt Heiterkeit)

Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Be gründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.

Zur Begründung erteile ich für die SPD-Fraktion Herrn Abg. Kopp das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Heu te bringen wir, die Regierungsfraktionen, einen gemeinsamen Gesetzentwurf über das Absehen von der Zusage der Umzugs kostenvergütung in besonderen Härtefällen bei Schließung oder Änderung des Aufgabenbereichs von Einrichtungen des Justizvollzugs ein. Auch wenn der Titel dieses Gesetzentwurfs ein wenig „verwaltungsumständlich“ klingt, ist die von uns mit diesem Gesetzentwurf beabsichtigte Regelung sinnvoll und notwendig.

Das Haftplatzentwicklungsprogramm sieht u. a. vor, ältere und kleinere Justizvollzugsanstalten und entsprechende Au ßenstellen zu schließen. Als Beispiele seien die Einrichtungen in Heidenheim, Heidelberg und Ellwangen genannt.

Dieser Weg ist sowohl aus Sicherheits- als auch aus Wirt schaftlichkeitsgründen notwendig. Ein moderner und zeitge mäßer Vollzug ist nur in Einheiten ab einer gewissen Größe machbar. So wird die Umsetzung des Haftplatzentwicklungs programms neben zusätzlichen Haftplätzen zu einer deutli chen Verbesserung der Infrastruktur bei den vorhandenen Jus tizvollzugseinrichtungen führen.

Als ein wichtiges Thema ist hier das Arbeits- und Ausbil dungsprogramm bzw. das Angebot an die Gefangenen zu nen nen. Hier liegt nach wie vor einer der wichtigsten Schwer punkte einer zielgerichteten Resozialisierung, die jedoch in kleinen Anstalten und Außenstellen nicht in dem erforderli chen und erwünschten Maß bereitgestellt werden kann.

Die bereits in Angriff genommenen und noch geplanten Schließungen von Einrichtungen haben aber natürlich Folgen für die betroffenen Justizvollzugsbediensteten. Auch wenn das Justizministerium sehr bemüht ist, den Wünschen der einzel nen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rechnung zu tragen und die notwendigen Veränderungen sozial verträglich auszuge stalten, ist es nicht immer möglich, innerhalb eines halben Jah res alle Betroffenen möglichst ortsnah unterzubringen.

Unser Gesetzentwurf soll die in diesem Zusammenhang ent stehenden Härtefälle für die Bediensteten abfedern und orien tiert sich dabei 1 : 1 an den Regelungen für die Polizeibeam tinnen und Polizeibeamten im Rahmen des Polizeistrukturre formgesetzes.

Wir sind dem Justizminister sehr dankbar für seine Bereit schaft, die Mehrkosten aus dem Haushalt des Justizvollzugs zu bestreiten.

Ich setze bei den Beratungen natürlich auch auf die Kollegin nen und Kollegen der Oppositionsfraktionen und würde mich über eine konstruktive Begleitung im Ständigen Ausschuss und über Ihre Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf freu en.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Zum Abschluss möchte ich – ich gehe davon aus, dass ich da bei im Namen aller Abgeordneten sprechen kann – den Be diensteten im Strafvollzug unseren Dank und unsere Anerken nung aussprechen.

(Beifall bei der SPD und den Grünen)

Sie leisten mit ihrem Dienst in den Justizvollzugsanstalten ei nen elementaren Beitrag für die Sicherheit unseres Landes. Der in dem Gesetzentwurf vorgesehene – wenn auch kleine – Beitrag des Landes soll ein Zeichen unserer Wertschätzung für die Beschäftigten im Strafvollzug sein.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.