Protocol of the Session on July 10, 2013

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Sollte die Landesregierung dennoch auf der Generalvorschrift bestehen, raten wir dringend, zu prüfen, ob nicht doch eine ei genständige Verordnung zu erlassen ist.

Viertens: Streichung des Satzes 2 in § 15 Absatz 7. Auch das habe ich Ihnen schon gesagt: Es könnte aus unserer Sicht auf diesen Hinweis verzichtet werden, da er lediglich zu einer Überfrachtung des Gesetzes führt. Sie sagen im Straßenver kehrsgesetz doch auch nicht: Fahren Sie richtig.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben vorge schlagen, im Bau befindliche Objekte den Neubauten zuzu ordnen. Das wäre technisch und rechtlich einfacher. Sie selbst schreiben in der Einzelbegründung Ihres Gesetzentwurfs, dass die Pflicht zur Ausstattung mit Rauchwarnmeldern für kom plett neue Projekte ab sofort gelten soll. Warum dann nicht auch für bereits begonnene, aber noch nicht fertiggestellte Wohnungen?

Liebe Kolleginnen und Kollegen – ich komme zum Schluss –, der Schutz von Menschenleben ist eine dringende und wich tige Aufgabe. Sie erfordert vom Gesetzgeber eine sorgfältige Prüfung und auch eindeutige Regelungen. Auf jeden Fall muss vermieden werden, die Menschen mit der Verabschiedung des Gesetzes ins Unrecht zu setzen. Stattdessen laufen Sie, die Re gierungsfraktionen, Gefahr, dass Billigprodukte gekauft und installiert werden, um so dem populistisch geprägten Gesetz zu folgen.

(Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Ach komm!)

Da die Gesetzesänderung erhebliche Mängel aufweist,

(Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Das stimmt jetzt nicht!)

mit Umsetzungsproblemen zu rechnen ist und wichtige Fra gen gar nicht beantwortet wurden, gehen wir bei unserer Zu stimmung davon aus, dass wir im Rahmen der anstehenden LBO-Novelle noch einmal auf die Thematik zu sprechen kom men.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Für die Fraktion GRÜ NE erteile ich das Wort Herrn Abg. Raufelder.

Frau Präsidentin, mei ne Damen und Herren! Zuerst müssen wir vielleicht einmal die Gemeinsamkeiten klären. Ich denke, Menschenleben zu retten ist für uns alle eine wichtige Aufgabe. Dazu kommen noch Sachwerte, die durch Rauchwarnmelder gerettet werden

können. Rauchwarnmelder sollten möglichst schnell einge führt werden.

(Abg. Manfred Groh CDU: Das machen wir auch!)

Ich denke, da sind wir uns einig. Es hat sich auch in der An hörung der Sachverständigen herausgestellt, dass das eine wichtige Sache ist.

Wenn ich das, was die Feuerwehr uns gesagt hat, noch einmal Revue passieren lasse, muss ich sagen: Ich hatte einen ganz anderen Eindruck, nämlich dass sie sich schon von Anfang an für die Rauchmelder eingesetzt hat. Ich selbst habe mir als Feuerwehrler auch immer wieder die Mühe gemacht, darauf hinzuweisen, wie wichtig es ist, gerade in Aufenthaltsräumen und Schlafräumen diese Warnanlagen zu haben.

Deswegen bin ich etwas verwundert, dass wir uns jetzt über Fristen streiten. Wir hatten Zeiten, in denen Freiwilligkeit herrschte. Ich selbst stand als Architekt immer wieder vor der Situation, dass ich den Bauherrinnen und Bauherren klarma chen musste, dass der Einbau von Rauchwarnmeldern freiwil lig ist, man ihn aber trotzdem vornehmen sollte. Das wurde aber leider nicht so sehr angenommen. Wir haben auch in der Anhörung gehört, dass rechtlicher Zwang eine wichtige Vor aussetzung ist.

Deswegen halte ich auch an unserer Gesetzesvorlage fest. Ich denke, es ist eine sehr gute Gesetzesvorlage. Ich war übrigens sehr erstaunt: Beim Empfang der Architektenkammer wurde diese Situation mit den Rauchwarnmeldern rundum gelobt, und auch die zeitliche Dimension wurde gelobt.

Sie haben von Mangelwirtschaft gesprochen. Eines muss man sagen: Ich glaube nicht, dass sich die Bundesrepublik durch eine Mangelindustrie auszeichnet.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Glocke der Präsidentin)

Herr Kollege Raufelder, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Groh?

Gut, ja. Immer wieder gern.

Vielen Dank, Herr Raufelder. – Ich habe Ihnen vorhin die von uns berechnete Zahl von rund 30 Millionen Rauchmeldern genannt. Da Sie vorhin nur den einzigen Feuerwehrmann erwähnt haben, der gemeint hat, man könne mit Ihrer Frist bis 31. Dezember 2014 auskom men, sagen wir Ihnen: Das wird nicht gehen; es wird einen Engpass geben. Bitte verlängern Sie die Frist auf 31. Dezem ber 2015. Dann sind wir uns schon einig.

(Beifall des Abg. Konrad Epple CDU)

Ich bin jetzt zwar Voll politiker, aber ich habe jahrelang als Architekt gearbeitet und habe auch noch Beziehungen zur Industrie. Alle haben mir be stätigt, dass es möglich ist, die Rauchmelder in der kurzen Zeit zur Verfügung zu stellen. Wir können gern einmal die Firmen durchgehen, die wir da als Grüne angesprochen haben. Das war ja auch unsere Aufgabe als Fraktion. Da haben wir tat

sächlich erreicht, dass es auch möglich ist, die Installation der Rauchmelder in der vorgesehenen Frist umzusetzen.

Auch große Wohnungsbauunternehmen haben uns signalisiert, dass die Möglichkeit der Umrüstung besteht. Das sind die Wohnungsbauunternehmen, die zum Teil schon Vorsorge ge troffen haben in der Richtung, dass sie Leitungen gelegt ha ben, dass sie bestimmte Voraussetzungen bei den Mieterinnen und Mietern geschaffen haben. Ich denke, da sind wir auf ei nem guten Weg.

Die Anhörung hat auch gezeigt, dass die Versicherungswirt schaft genau geklärt hat, dass der Eigentümer, wenn er eine Wohnung vermietet – das haben Sie ja selbst mitbekommen – – Dann hat auch der Mieter des Objekts eine gewisse Ver antwortung. Wir haben in der Anhörung sehr gute Argumen te geliefert bekommen. Ich glaube, es war eine gute Anhö rung. Deswegen bin ich etwas enttäuscht, dass Sie jetzt ein solches Fazit daraus ziehen.

Lassen Sie uns bitte gemeinsam Leben retten. Das ist ganz wichtig. Lassen Sie uns möglichst schnell diese Situation schaffen. Jedes Menschenleben, das wir retten, ist eines, das wir dann wirklich auf diese Rauchmeldeanlagen zurückfüh ren können. Etwa 600 Menschen sind es jährlich in der Bun desrepublik, die man durch Rauchmeldeanlagen retten kann. Deswegen müssen wir uns jetzt möglichst schnell auf den Weg machen.

Wir haben uns in der Anhörung auch bewegt. Wir haben ja diese Frist verlängert. Wir haben auch sozusagen eine gemein same Frist herausgearbeitet, auch in Kooperation mit der CDU bzw. mit unserem Koalitionspartner SPD. Ich glaube, wir ha ben uns auf einen einvernehmlichen Termin verständigen kön nen, und meine, es ist eine gute Sache, die wir da gemacht ha ben.

Deswegen hoffe ich, dass Sie dieser Vorlage zustimmen kön nen. Denken Sie auch an die Wirkung nach außen. Eine ge meinsame Initiative für die Rettung von Menschenleben ist eine gute Sache, zumal wenn sich da auch die CDU anschließt.

Ich möchte auch noch einmal unserem Koalitionspartner für die konstruktive Zusammenarbeit danken. Wir haben auch in der Fraktion sehr massiv die Diskussion geführt, wie man die Rauchwarnmelder sinnvoll einsetzen kann. Das war eine gu te Zusammenarbeit. Ich glaube, es hat sich gezeigt, dass das Gesetz Substanz hat. Bei der Novellierung der LBO kommen noch viele andere Punkte. Aber dieser Punkt wird sich durch gesetzt und bis dahin auch in der Praxis bewährt haben.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Für die SPD-Fraktion er teile ich Herrn Abg. Maier das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Rauchwarnmelder retten Leben“, das war die zentrale Aussage von Dr. Frank Knödler, dem Präsidenten des Landesfeuerwehrverbands Baden-Württemberg.

(Zuruf des Abg. Manfred Groh CDU)

Ich füge hinzu: Wenn Sie durch Einführung der Rauchwarn melderpflicht auch nur ein einziges Leben retten, dann hat sich diese Mühe heute und in den letzten Wochen schon gelohnt.

(Beifall bei der SPD und den Grünen)

In der Zeit zwischen der ersten und der zweiten Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfs haben wir im Verkehrsausschuss eine umfangreiche mündliche und schriftliche Anhörung durch geführt. Das war ein gutes Beispiel für die Politik des Gehört werdens.

(Zuruf des Abg. Manfred Groh CDU)

Wir haben aus dieser Anhörung Konsequenzen gezogen. Bei der Formulierung, wo Rauchwarnmelder eingebaut werden sollen, wurde nachjustiert. Es wurde eine einheitliche Frist zur Ausstattung mit Rauchwarnmeldern eingeführt. Als Frist ha ben wir den 31. Dezember 2014 festgelegt.

Ich meine hinsichtlich dieser Frist: Das ist höchste Zeit. Das sagen auch die Feuerwehren. Wir hören den Vorwurf: „War um ist das nicht schon vor zehn Jahren gemacht worden? Dann wäre einiges nicht passiert.“ Es ist höchste Zeit, dass wir die Rauchwarnmelderpflicht einführen und eine Frist beschlie ßen, die nicht sehr weit in der Zukunft liegt.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und den Grünen)

Bei den Diskussionen im Verkehrsausschuss gab es unter schiedliche Meinungen zu dieser Frist. Teilweise wurden auch sehr viel längere Fristen gefordert. Ich halte die Einhaltung der Frist, die wir festlegen wollen, für machbar.

(Abg. Manfred Groh CDU: Und wenn nicht?)

Wir haben die Vorschriften im Gesetzentwurf einfach gehal ten und keine komplizierten Formulierungen vorgenommen. Ich glaube, das ist kein Mangel, sondern ein guter, übersicht licher Paragraf. Wir haben keine DIN-Vorgaben, keine Vorga ben zur Verkabelung, keine komplizierten Standortbestim mungen festgelegt.

(Zuruf des Abg. Thaddäus Kunzmann CDU)

Die ursprünglich vorgesehene Frist der Einführung bis zum 31. August 2014 haben wir bis zum 31. Dezember 2014 aus geweitet. Wir haben also fast ein halbes Jahr dazugegeben.

Experten wie z. B. Professor Dr. Brand haben bestätigt, dass es in einem Wirtschaftsraum, der nicht von Mangelwirtschaft geprägt ist, durchaus möglich sein sollte, die entsprechende Anzahl von Rauchwarnmeldern bei Festlegung einer Frist, die zwölf Monate überschreitet – wenn wir das Gesetz heute be schließen, dann sind das mehr als zwölf Monate –, zu beschaf fen. Das war die Expertenaussage.