Es war mir ein Anliegen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der einerseits dem gesteigerten Bedarf an Fachkräften, aber ande rerseits auch den Anforderungen einer qualitativ guten Kin dertagesbetreuung Rechnung trägt. Ich hatte – das ist jetzt in der Diskussion erwähnt worden – im Bildungsausschuss vor geschlagen, dass wir nach einem Zeitraum von zunächst ein
mal zwei Jahren und dann vier Jahren eine wissenschaftliche Evaluation durchführen. Dieser Vorschlag wurde im Bildungs ausschuss fraktionsübergreifend wohlwollend aufgegriffen. Ich habe vermittelt, dass wir ihn heute in der zweiten Lesung aufgreifen werden.
Was wollten wir und wollen wir mit dieser Evaluation? Wir werden einerseits die quantitativen Veränderungen der einzel nen Qualifikationen, die über die jährliche Kinder- und Ju gendhilfestatistik abgebildet werden, in den nächsten Jahren verfolgen. Anderseits werden wir die genannten qualitativen Aspekte wissenschaftlich überprüfen lassen. Wir wollen wis sen, ob und wie sich die Einstellungspraxis der Einrichtungen verändert. Mir ist besonders wichtig, Informationen über die Erfahrungen in den multiprofessionellen Teams, die sich bil den werden und bereits gebildet haben, zu erhalten. Im Mit telpunkt sollen dabei die Arbeitsprozesse, die Arbeitszufrie denheit der Teammitglieder, aber vor allem die Qualität der pädagogischen Arbeit stehen. In der Evaluation muss die zen trale Frage beantwortet werden: Wie gelingt es uns, die unter schiedlichen Qualifikationen und Kompetenzen zu einem Team zusammenzuführen, um so eine optimale frühkindliche Förderung und Bildung zu erreichen?
Sollte sich die Qualität der pädagogischen Arbeit in den Kin dertagesbetreuungseinrichtungen deutlich verändern, dann müssen wir gegebenenfalls nachsteuern. Ich werde dann zu gegebener Zeit einen Vorschlag unterbreiten.
Nun zum Gesetzentwurf: Die Erweiterung des Fachkräfteka talogs um zusätzliche Qualifikationen wie Kindheitspädago gen oder Grund- und Hauptschullehrkräfte, Hebammen oder die genannten Dorfhelferinnen – wie im Bildungsausschuss beschlossen – lässt die Fachkräfteteams in den Einrichtungen vielfältiger werden.
Ein kurzer Rückblick: Im Jahr 2012 hatten rund 91 % des pä dagogischen Personals in Kindertageseinrichtungen eine klas sische pädagogische Ausbildung für den Bereich Kindertages betreuung und Jugendhilfe, wie die Kinder- und Jugendhilfe statistik vom 1. März 2012 zeigt. Nur knapp 0,8 % hatten ei nen Abschluss in einem Gesundheitsberuf. 73 % hatten einen Abschluss als Erzieherin oder Erzieher. 3,3 % hatten einen Studienabschluss im sozialpädagogischen oder pädagogischen Bereich. 10 % hatten einen Abschluss als Kinderpflegerin. 4,6 % waren Anerkennungspraktikanten.
Ich gehe nicht davon aus, dass durch die Öffnung des Fach kräftekatalogs wesentliche Verschiebungen in der Zusammen setzung des Personals erfolgen werden, weil – so die begrün dete Annahme – die Träger der Einrichtungen sicherlich ver antwortungsvoll mit dieser Öffnung umgehen werden.
Im Wesentlichen wurden bei der Erweiterung des Fachkräfte katalogs vor allem solche Qualifikationen zusätzlich aufge nommen, die schon bisher vom KVJS, dem Landesjugend amt, auf Antrag geprüft und genehmigt worden sind.
Die Diskussion über den Gesetzentwurf – auch die heutige Beratung – hat gezeigt, dass sich alle Fraktionen intensiv da mit auseinandergesetzt haben, ob eine veränderte Zusammen setzung des Personals Auswirkungen auf die Qualität von Bil
Ich freue mich, dass wir uns alle einig darüber sind: Bei der Qualität der Betreuung dürfen keine Abstriche gemacht wer den, und Personen, die keine originäre pädagogische Ausbil dung haben, müssen nun eine zusätzliche Qualifikation erwer ben.
Wichtig ist bei der Umsetzung, dass die Themen hinsichtlich der Bildungs- und Entwicklungsfelder des Orientierungsplans in den genannten Fortbildungen enthalten sind. Wichtig ist auch, dass die rechtlichen Themen wie z. B. der gesetzliche Auftrag für Bildung, Erziehung und Betreuung, Kinderschutz und Aufsichtspflicht ebenfalls enthalten sind.
Vorhin stand noch eine Frage im Raum. Wir geben den Ein richtungen die Wahl, ob sie beispielsweise eine 25-tägige Qua lifizierung für die Fachkräfte aus dieser Gruppe vorsehen oder ein Berufspraktikum, das von einer Fachschule für Sozialpä dagogik betreut wird. Dadurch kann eine Einrichtung die für sie passende Möglichkeit auswählen.
Sie haben in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs auch das Thema Personalentwicklung angesprochen. Mit der Differen zierung der Leitungspositionen in Gruppenleitung und Ein richtungsleitung wurde nun ein erster Schritt in Richtung Per sonalentwicklung gemacht. Aus unserer Sicht ist wünschens wert, dass vor Ort entsprechende Konzepte zur Personalent wicklung erstellt werden. Das liegt aber in der Verantwortung der Träger.
Es ist schon viel zum Thema gesagt und aus unserer Sicht beleuchtet worden, wo spezifische Schwerpunkte benannt werden müssen. Ich denke, wir befinden uns mit den Trägern zwischenzeitlich in einem guten Gespräch. Ich gehe davon aus, dass unser Ge setzentwurf, wie er heute verabschiedet werden soll, ein wich tiger Schritt zur Deckung des Personalbedarfs und zur Betreu ung der Kinder in Tageseinrichtungen darstellt. Außerdem stellt er einen wichtigen Schritt zur Bildung multiprofessio neller Teams dar. Damit können die Einrichtungen Teams zur Bewältigung der Herausforderungen, vor denen Sie stehen, nämlich der Herausforderung der Inklusion und der Weiter entwicklung in Richtung Familienzentren, in einem passen den personellen Kompetenzmix zusammenstellen.
Sie haben noch das Thema Tagespflege angesprochen. Das ist ein wichtiges Thema. Ich will Ihnen auch dazu versichern – Sie hatten vorhin die Frage gestellt, Herr Abg. Wald –: Wir sind bereits in Gesprächen, und wir werden in naher Zukunft entsprechende Konzepte vorlegen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Boser, Sie hatten es angesprochen: Wir hatten im Ausschuss über die Evaluation gesprochen. Allerdings hatten wir bis gestern Abend auf ei nen entsprechenden Antrag aus dem Kultusministerium ge wartet.
sehr umfassend und beinhaltet alle Details. Wir möchten nicht nur eine punktuelle Evaluation, sondern eine richtig tiefgrei fende, qualitativ gute und hochwertige Evaluation. Das ver stehen wir unter einer guten Kinderbetreuung. Ich denke, dass sind wir den Kindern in unserem Land schuldig; denn die Kin der sind das Wertvollste, was wir haben.
Ich werbe noch einmal um Zustimmung zu unserem Antrag. Sollten Sie Ihre Sparversion durchsetzen, werden wir im Aus schuss entsprechende Anträge stellen, damit wir unsere De tailfragen beantwortet bekommen.
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/3209.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Kultus, Jugend und Sport, Drucksache 15/3377. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf mit einer Änderung in Artikel 1 zuzustimmen.
und dazu die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kul tus, Jugend und Sport, Drucksache 15/3377, die eine Ände rung in Artikel 1 Nummer 1 zu § 7 Absatz 2 Nummer 10 Buchstabe b vorschlägt. Hierzu liegt der Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 15/3464-1, vor, der die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kul tus, Jugend und Sport, Drucksache 15/3377, teilweise korri giert.
Wer dem interfraktionellen Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltun gen? – Einstimmig zugestimmt.
Wer Artikel 1 mit den soeben beschlossenen Änderungen zu stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig zugestimmt.
In Artikel 2 Nummer 2 muss der fettgedruckte Klammerzu satz durch den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes, den Tag nach der Verkündung des Gesetzes, ersetzt werden. Da dem Landtag dieser Zeitpunkt nicht bekannt ist, bitte ich Sie, damit einverstanden zu sein, dass das Ausfertigungs- und Verkündungsorgan ermächtigt wird, das Datum vor der Ver kündung im Gesetzblatt zu ergänzen. Wer Artikel 2 mit die ser Maßgabe zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Einstimmig zugestimmt.