(Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Wir sind ja nicht in Niedersachsen! – Gegenruf des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: In Baden-Württem berg wird es immer sichere Ergebnisse geben!)
Meine Damen und Herren, eine erste richtige Enttäuschung beim vorliegenden Entwurf betrifft die vorgesehene Regelung zur Beteiligung von Jugendlichen: Ich komme auf das Wahl recht gleich noch zu sprechen; interessant ist zunächst aber ein anderer Umstand, nämlich dass sich im Gesetzentwurf nichts zum Jugendgemeinderat und zur Beteiligung Jugend licher findet.
Ich habe wohl gehört, dass Sie das angekündigt haben. Des wegen hören Sie sich das vielleicht zuerst einmal an, bevor Sie Fragen stellen.
Wir haben dazu bekanntlich einen Entwurf eingebracht – der hier keine Zustimmung gefunden hat –, der diese Beteiligung gesichert hätte. Es ist hochinteressant – man kommt sich schon ein bisschen blöd vor –, was Sie in den Beratungen un seres Gesetzentwurfs gesagt haben. Das muss man doch – mit Erlaubnis des Präsidenten – zitieren.
Wir werden daher, Herr Kollege Goll, kommunale Demo kratie stärken und die Beteiligung von Jugendlichen... fördern. Es geht zum einen um die Senkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre,
Ich erwarte eine Aussage über weitere Beteiligungsfor men. Das Wahlalter von 16 Jahren z. B. ist bereits er wähnt worden. Ich erwarte auch eine Aussage darüber, was passiert, wenn Beteiligungsrechte nicht geachtet wer den.
Die Senkung des aktiven Wahlalters für die Kommunal wahlen auf 16 Jahre ist für uns im Zusammenhang mit ei ner Stärkung der Rechte des Jugendgemeinderats das richtige Vorgehen.... Beides zusammen... ist unseres Er achtens sehr gut geeignet, das Interesse junger Menschen zu wecken...
Mit diesem Argument – Sie hatten kein durchschlagendes an deres –, dass Sie das in einem Gesamtpaket regeln wollen, ha ben Sie unseren Entwurf abgelehnt. Das muss man hier noch einmal deutlich festhalten.
Wenn Sie vorhin angedeutet haben, dass das noch kommen soll, dann finde ich das witzig. Das kommt genauso wenig wie die Direktwahl der Landräte. Sie bekommen es nicht geba cken; sonst hätten Sie es doch jetzt machen können.
Das ist doch der Gipfel des Absurden, uns vorzuwerfen, dass wir es nicht bringen, und Sie selbst bringen es nicht.
Jetzt kommt die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre. Zu dieser Absenkung kann man – gerade in der isolierten Form, aber auch generell – unterschiedlicher Auffassung sein. Dazu gibt es auch bei uns in der Fraktion unterschiedliche Auffas sungen.
Ich persönlich meine, dass man damit keinen Schaden anrich tet. Ich persönlich würde das passieren lassen, insbesondere dann, wenn nichts anderes kommt. Denn sonst kommt über haupt keine Verbesserung für die Jugendlichen.
Aber wir können letzten Endes diesen Punkt aus unserer Sicht dahingestellt sein lassen. Denn wir können dem Entwurf so wieso nicht zustimmen, wie Sie sich wohl vorstellen können, weil er die Möglichkeit der Doppelkandidatur in den Kreisen wieder abschafft.
Da muss man einmal genauso nüchtern feststellen: Ich wun dere mich schon, mit welcher Verve man sich auf diesen Punkt stürzt, bei dem es keine Eindeutigkeit gibt, sondern bei dem gilt: Das können Sie so oder anders regeln. Man kann sagen, das verzerrt den Wählerwillen. Dann darf man aber auch bei der Landtagswahl Doppelkandidaturen in zwei Wahlkreisen nicht mehr zulassen.
Man darf nicht übersehen, dass eine Doppelkandidatur auch Gestaltungsmöglichkeiten – ich habe schon bei anderer Gele
genheit darauf hingewiesen – gerade auch beim Thema Frau enförderung bietet. Gerade wenn Sie nicht so viele Frauen ha ben, wie Sie gern hätten, ist es ganz reizvoll, wenn Sie sie, um eine wirklich komplette Liste zu bekommen, in zwei Wahl kreisen antreten lassen können. Mich wundert eigentlich, dass Sie Elemente des Persönlichkeitswahlrechts aufführen, um die Rücknahme zu begründen, sich aber gleichzeitig vom Persön lichkeitswahlrecht entfernen wollen, indem Sie die Reißver schlusslösung zwingend vorschreiben wollen. Das passt mei nes Erachtens nicht zusammen.
Mich wundert an dieser Stelle ein wenig – das kann man als unfreundlich empfinden –, dass die CDU das mitmacht, ob wohl ihr das völlig wurst sein könnte. Ich wünsche Ihnen nicht, dass der Tag kommt, an dem Sie, die Grünen – wenn auch Ihr Höhenflug einmal beendet ist –, dies bereuen und sich freuen würden, wenn Sie diese Regelung noch hätten.
Ich glaube, dass es ein Fehler ist, das abzuschaffen. Deswe gen werden wir dem Gesetzentwurf letztlich nicht zustimmen können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Die Aus sprache ist damit beendet.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/3119 zur weiteren Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so be schlossen.
Antrag der Fraktion der CDU und Stellungnahme des Mi nisteriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Wohnsituation für Studierende – Drucksache 15/2553
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Nahezu jeder Student kennt die Situation: Das Studium beginnt, eine Wohnung oder ein Zimmer muss her. Günstig soll es sein, in der Nähe der Hoch schule soll es sein. Aber nur die wenigsten schaffen es tatsäch lich, ein Zimmer in einem Studentenwohnheim zu ergattern.
Vor allem zu den Wintersemestern und insbesondere in den Universitätsstädten ist eine deutlich erhöhte Nachfrage zu ver zeichnen. Die Nachfrage führt auf dem privaten Wohnungs markt zu einem spürbaren Anstieg der Mietpreise.
Aktuell verschärft sich das Problem insgesamt. Denn nicht nur in Baden-Württemberg, sondern in ganz Deutschland stei gen die Studierendenzahlen massiv an. Dafür gibt es mehre
re Gründe. Durch die Verkürzung der Gymnasialzeit haben 2012 zwei Abiturjahrgänge gleichzeitig die Schule verlassen. Zum anderen hat die Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht und damit auch des Zivildienstes im Jahr 2011 die Nachfrage nach Hochschulplätzen und somit auch nach Wohnraum für Studenten deutlich gesteigert. Hinzu kommt, dass viele junge Menschen, die früher nach der Familiengründung aufs Land gezogen sind, heute in den Städten bleiben. Die Hochschulen in Baden-Württemberg ziehen außerdem – darüber freuen wir uns auch sehr – viele Studenten aus anderen Bundesländern und aus dem Ausland an.
Dadurch, meine Damen und Herren, öffnet sich die Lücke zwischen dem Angebot an bezahlbarem Wohnraum und der Nachfrage danach immer weiter. Die genannten Probleme weiten sich dadurch aus.
Klar ist aber auch: Dieser aktuell verstärkten Nachfrage steht die demografische Entwicklung gegenüber. Diese führt lang fristig zu einer geringeren Zahl von Studenten.
Mit Blick auf den Ansturm auf die Hochschulen in den Jah ren 2011 und 2012 hat sich die Landesregierung bereits 2007 nicht nur mit rund 22 500 Studienplätzen, sondern auch mit entsprechendem Wohnraum auf den Weg gemacht. Der dama lige Wissenschaftsminister Peter Frankenberg und die dama lige Regierung haben frühzeitig vorgesorgt und mit dem Aus bauprogramm „Hochschule 2012“ in Baden-Württemberg über drei Jahre hinweg rund 1 600 Wohnheimplätze geschaf fen. Im Wintersemester 2012/2013 waren es weitere rund 1 450 Plätze. Im Wintersemester 2013/2014 werden es sogar noch einmal 1 800 Plätze sein.