Meine Damen und Herren, nach § 4 Abs. 3 der Bekanntma chung der Landesregierung über die Errichtung einer Landes zentrale für politische Bildung beruft der Ministerpräsident auf Vorschlag des Landtags 17 Mitglieder des Landtags für die Dauer einer Legislaturperiode in das Kuratorium der Lan deszentrale für politische Bildung.
Nach § 17 a Abs. 2 der Geschäftsordnung steht das Vor schlagsrecht den Fraktionen nach dem Höchstzahlverfahren nach d’Hondt wie folgt zu: CDU acht Mitglieder, GRÜNE fünf Mitglieder, SPD vier Mitglieder. Ein gemeinsamer Wahl vorschlag hierzu liegt Ihnen vor (Anlage 10).
Dann darf ich feststellen, dass das Haus die in dem Vorschlag genannten Damen und Herren Abgeordneten dem Herrn Mi nisterpräsidenten zur Berufung in das Kuratorium der Lan deszentrale für politische Bildung vorschlägt.
Meine Damen und Herren, nach den Theaterverträgen zwi schen dem Land Baden-Württemberg und den Städten Karls ruhe und Stuttgart gehören dem Verwaltungsrat des Badischen Staatstheaters und dem Verwaltungsrat der Württembergi schen Staatstheater jeweils sechs Abgeordnete an, die vom Landtag namentlich bestimmt werden.
Außerdem sind gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung des Landesthe aters Württemberg-Hohenzollern in Tübingen zwei Abgeord nete Mitglied des dortigen Verwaltungsrats.
Mit Ablauf der 14. Walperiode ist die Mitgliedschaft der bis herigen Vertreter des Landtags in diesen drei Gremien erlo schen.
Nach § 17 a Abs. 2 unserer Geschäftsordnung stehen im Ver waltungsrat des Badischen Staatstheaters und der Württem bergischen Staatstheater der CDU-Fraktion jeweils drei Sit ze, der Fraktion GRÜNE jeweils zwei Sitze und der SPDFraktion jeweils ein Sitz zu. Beim Verwaltungsrat der Würt tembergischen Staatstheater hat die Fraktion GRÜNE das Vor schlagsrecht für einen Sitz an die Fraktion der SPD abgetre ten.
Im Verwaltungsrat des Landestheaters Württemberg-Hohen zollern steht der CDU-Fraktion und der Fraktion GRÜNE je weils ein Sitz zu.
Auf Ihren Tischen liegt Ihnen ein gemeinsamer Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, der Fraktion GRÜNE und der Frakti on der SPD (modifizierte Fassung) vor (Anlage 11).
Dann darf ich feststellen, dass das Haus die in dem gemein samen Wahlvorschlag genannten Abgeordneten zu Mitglie dern und stellvertretenden Mitgliedern dieser drei Gremien gewählt hat.
Meine Damen und Herren, das Kuratorium der Staatlichen To to-Lotto GmbH besteht gemäß § 13 des Gesellschaftsvertrags aus 15 Mitgliedern, darunter acht Mitgliedern des Landtags. Jede Fraktion soll eigentlich mit mindestens einem Abgeord neten vertreten sein. Nach d’Hondt ergibt sich folgende Ver teilung der Kuratoriumsmitglieder auf die Fraktionen: CDUFraktion vier Mitglieder, Fraktion GRÜNE zwei Mitglieder, SPD-Fraktion zwei Mitglieder, FDP/DVP-Fraktion kein Mit glied.
Auf Ihren Tischen liegt ein gemeinsamer Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD (Anlage 12).
Wer entsprechend dem Vorschlag der Fraktionen die dort auf geführten Abgeordneten wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen?
Der Landtag hat die vorgeschlagenen Abgeordneten zu Mit gliedern des Kuratoriums gewählt. Ich danke Ihnen.
Meine Damen und Herren, nach § 6 des Gesellschaftsvertrags der Baden-Württemberg Stiftung gGmbH – vormals Landes stiftung Baden-Württemberg gGmbH – endet die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats mit der konstituierenden Sitzung des neuen Landtags von Baden-Württemberg. Sie verlängert sich bis zur Entsendung der jeweils neuen Mitglieder. Gemäß § 6 Abs. 3 Buchst. a des Gesellschaftsvertrags der BadenWürttemberg Stiftung gGmbH sind neun Mitglieder des Auf sichtsrats auf Vorschlag des Landtags in den Aufsichtsrat zu entsenden.
Nach § 17 a Abs. 2 der Geschäftsordnung steht das Vor schlagsrecht den Fraktionen nach dem Höchstzahlverfahren nach d’Hondt wie folgt zu: CDU 4,5 Mitglieder, GRÜNE 2,5 Mitglieder, SPD zwei Mitglieder. Die Fraktion der CDU und die Fraktion GRÜNE haben sich darauf verständigt, jeweils einen halben Sitz an die Fraktion der FDP/DVP abzutreten.
Ein gemeinsamer Wahlvorschlag aller Fraktionen liegt Ihnen vor (Anlage 13). – Wenn sich kein Widerspruch erhebt, stel le ich fest, dass das Haus die in dem Vorschlag genannten Ab geordneten gewählt hat und dem Gesellschafter der Landes stiftung zur Entsendung in den Aufsichtsrat benennt.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Aus schusses zu dem Antrag der Landesregierung vom 24. Mai 2011 – Zugehörigkeit von Mitgliedern der Landesregie rung zu Organen wirtschaftlicher Unternehmen – Druck sachen 15/20, 15/27
Meine Damen und Herren, ich weise darauf hin, dass die Lan desregierung gestern Abend im Nachgang zur Sitzung des Ständigen Ausschusses den Antrag der Landesregierung, Drucksache 15/20, in modifizierter Fassung vorgelegt hat. Er liegt auf Ihren Tischen aus. Dieser Antrag ist mit aufgerufen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion wird am Ende der Aussprache dem Antrag der Landesregierung zustimmen.