Deshalb geht es in diesem Schiedsverfahren darum, ein Gut achten über den damaligen Unternehmenswert zu erstellen.
(Abg. Volker Schebesta CDU: Alles nicht öffentlich! Im Untersuchungsausschuss können wir es öffentlich machen! – Gegenruf des Abg. Wolfgang Drexler SPD: Das stimmt doch nicht!)
Deshalb ist der Verweis auf die aktuelle Kapitalerhöhung und den darin zugrunde gelegten Kurs auch falsch. Denn das war keine umfassende Unternehmensbewertung. Es war ein soge nannter Private-Investor-Test, durch den aus Sicht eines pri vaten Dritten überprüft wurde, ob ein privater Dritter die Ka pitalerhöhung zu den gleichen Bedingungen gezeichnet hät te, wie es die beiden im öffentlichen Eigentum stehenden Hauptanteilseigner OEW und Land getan haben.
Es ist EU-rechtlich unumgänglich, ein solches Verfahren durchzuführen, damit bei der Kapitalerhöhung nicht der Ver dacht aufkommt, dass eine unzulässige Beihilfe in der Kapi talerhöhung enthalten ist. Aber bitte vermengen Sie nicht die Feststellung des historischen Unternehmenswerts am 6. De zember 2010 mit der aktuellen Kursentwicklung. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
(Abg. Volker Schebesta CDU: Wenn er niedriger ist als heute, kann man schon ein Fragezeichen dahinter machen! – Abg. Wolfgang Drexler SPD: Viel zu tun!)
Wir werden im Sinne einer möglichen Rückforderung nur im Schiedsverfahren eine solche Wertermittlung vornehmen kön nen. Da hilft es überhaupt nicht, wenn andere Stellen das ma chen, sondern entscheidend ist das, was dem Schiedsgericht vorgelegt wird – wohlgemerkt von beiden Parteien. Ich neh me an, dass die EdF eine eigene Bewertung vorlegen wird, und dann wird im Schiedsverfahren eine Feststellung getrof fen.
Wir sind der Auffassung, dass wir angesichts dessen, was schon öffentlich diskutiert wird, wenn es um eine präzise Wertermittlung zum damaligen Zeitpunkt geht, sehr gute Chancen haben, erhebliche Teile des Kaufpreises zurückzu fordern.
(Abg. Peter Hauk CDU: Was denn jetzt? Wie viel denn? – Gegenruf des Abg. Wolfgang Drexler SPD: Das wird doch erst festgestellt! Mein Gott!)
Das ändert nichts daran, dass die Landesregierung das feste Ziel und den politischen Willen hat, die Anteile an der EnBW zu halten. Das ist natürlich erst einmal eine mittelfristige Aus sage. Denn ehrlicherweise wird diese Landesregierung nur bis zum Ende dieser Legislaturperiode eine solche Aussage tref fen können.
Aber klar ist: Diese Landesregierung will die Anteile im Un terschied zur FDP/DVP nicht veräußern, sondern sie will sie halten. Wir sind überzeugt davon, dass wir es schaffen, die EnBW mit der Unternehmensstrategie, mit der Wahl des neu en Vorstandsvorsitzenden, mit der Unterstützung der Anteils eigner durch die Kapitalerhöhung, mit der vertrauensvollen Zusammenarbeit von OEW und Land in allen Gremien der EnBW
profitabel in die Welt der erneuerbaren Energien zu führen, um damit Wertschöpfung und Arbeitsplätze hier im Land zu sichern.
Es war die CDU-FDP/DVP-Landesregierung, es war Herr Mappus, der damals diesen Kauf durchgeführt und ihn durch das Parlament gepeitscht hat. Damals haben Sie den wirt schaftlichen Interessen des Landes geschadet, indem Sie ei nen offenkundig überhöhten Kaufpreis bezahlt haben. Jetzt schaden Sie dem Land weiterhin, indem Sie uns dazu auffor dern, diese Schiedsklage zurückzunehmen, und uns damit die einzige Chance, die wir noch haben, aus der Hand schlagen wollen, das zu viel Gezahlte zurückzuholen.
Damit sind Sie nicht der Wahrer der Interessen des Landes, sondern der Wahrer der Interessen von Herrn Mappus, wobei es offensichtlich um eine Art Ehrenrettung eines abgewählten Ministerpräsidenten geht.
Sie spielen eher den Interessen der EdF in die Hände, als dass Sie die Interessen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler des Landes unterstützen würden.
Herr Präsident, meine sehr verehr ten Damen und Herren! Zu den Aussagen des Finanzminis ters kann man nur sagen: Das schlägt dem Fass den Boden aus.
Er kommt hierher, sagt, wir müssten Vertraulichkeit herstel len, führt Hintergrundgespräche – ich weiß nicht, was da be sprochen wurde –, aber dem Parlament sagt er nichts, Dritten außerhalb des Parlaments dagegen sehr wohl. Befremdlich, befremdlich. Er stellt sich hier hin und sagt: „Wir wollen doch die Anteile an der EnBW halten“, aber in seinen Anträgen steht genau das Gegenteil dessen. Das ist doch der Skandal als solcher.
(Abg. Muhterem Aras GRÜNE: Haben Sie es wieder nicht kapiert? – Abg. Andreas Stoch SPD: Haben Sie noch nie eine Klageschrift gelesen? Kann das sein?)
Darin ist von „Nichtigkeit“, von „Rückabwicklung“ die Re de. Darin wird eine abstruse Rückforderung von 2 Milliar den € erhoben, was 40 % des Kaufpreises entspricht. Wer nicht in der Gesamtschule, in der Einheitsschule war, weiß:
Bei 40 % Abschlag auf 40 € landet man bei einem Wert von 24 €. Herr Dr. Schmid, wie kommen Sie zu dieser Zahl? Herr Schmiedel zitiert zu Recht Herrn Jeggle. Er hat einen einzi gen Satz nicht zitiert, der in diesem Gesamtergebnis steht:
und zwar ohne 5 % Zuschlag, ohne 25 % Paketzuschlag. Nicht die 47 % werden bewertet, sondern immer dann, wenn stimm rechtliche Hürden überwunden werden – – Das steht auch drin, Herr Schmiedel. Ich sage jetzt einmal: Von dem, was wir heute wissen, deutet überhaupt nichts auf die Einlassungen hin, die der Finanz- und Wirtschaftsminister uns derzeit glau ben macht.
Ich frage auch noch einmal: Herr Dr. Schmid, warum steht „Nichtigkeit“ in diesem Antrag? Warum steht darin, dass Sie die Rückabwicklung wollen,
Wo soll da die Vertraulichkeit gebrochen sein? Wir wollen das wissen, was der Gegner, was ein vermeintlicher Gegner glei chermaßen weiß.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Edith Sitzmann GRÜNE: Das Land streitet mit der EdF! – Abg. Andreas Stoch SPD: Mir wird gleich schlecht!)
Wo wird die Vertraulichkeit gebrochen, wenn Sie die Klage schrift auf den Tisch legen? Legen Sie die Klageschrift auf den Tisch!
Frau Kollegin Sitzmann, Herr Kollege Schmiedel, Ihnen un terstelle ich nicht die schlechte Absicht – um das klar zu sa gen.