Protocol of the Session on May 24, 2012

Frau Gurr-Hirsch, Sie haben die Sitzungszeiten angesprochen. Wenn der Frauenanteil niedrig ist, haben die einzelnen Frau en keine Chance, diesbezüglich etwas zu ändern. Wenn es mehr Frauen werden, werden sich automatisch auch die Rah menbedingungen verbessern, und die Attraktivität einer sol chen Position wird deutlich steigen. Frauen werden die Inte ressen von Frauen am besten vertreten. Wenn Sie, die Frauen in der CDU, dies unterstützen würden, würde es der Sache guttun.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Sie wollen es erzwingen!)

Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Schmiedel.

Herr Präsident, liebe Kollegin nen, liebe Kollegen! Frau Kollegin Gurr-Hirsch, Sie haben sehr überzeugend geschildert, wie Sie mit viel Engagement paritätische Besetzungen in Untergruppenbach hinbekommen haben.

(Zuruf des Abg. Dr. Dietrich Birk CDU)

Jetzt sind Sie nicht mehr im Gemeinderat. Das ist ein herber Rückschlag, denn heute steht es dort wieder 4 : 1 für die Män ner.

Das zeigt, dass man mit viel Engagement zwar etwas machen kann, aber dass die Strukturen mächtig sind.

(Zuruf der Abg. Sabine Kurtz CDU)

Deshalb muss man über diese Strukturen tatsächlich nachden ken.

Ich möchte noch einmal unterstreichen, was Frau Ministerin Krebs gesagt hat: Die Koalition wird natürlich nie und nim mer ein verfassungswidriges Projekt in Gang setzen. Aber wir haben jetzt zum ersten Mal in einer Untersuchung darüber, ob es geht oder nicht geht, das Ergebnis erhalten, dass dies geht. Es gibt aber auch Ergebnisse, die das Gegenteil besagen.

Jetzt verlassen wir uns einfach auf das, was unsere Regierung – der Justizminister, der Innenminister – uns als Analyse lie fert und welche Antwort es auf die Frage gibt: Welchen Weg können wir gehen, um das Wahlrecht so zu gestalten, dass im Endeffekt tatsächlich mehr Frauen in den Kommunalparla menten vertreten sind?

(Unruhe)

Ich finde, wenn wir uns einig sind, dass es Handlungsbedarf gibt, dann sollten wir uns nicht nur auf das konzentrieren, bei dem wir gegenteiliger Meinung sind, sondern wir sollten uns auch darauf konzentrieren, wo wir schon etwas tun können.

Sie haben die Landeszentrale für politische Bildung angespro chen. Natürlich können wir mit den kommunalen Landesver bänden über Empfehlungen zu familienfreundlicheren Sit zungsterminen reden. Man kann über einen Standard für das Betreuungsangebot sprechen.

Zum Schluss möchte ich noch eines sagen: Eine Quote bei der Liste bietet keine Garantie, dass diese sich hinterher auch ab bildet. Das ist logisch. Der Wähler und die Wählerin haben das letzte Wort.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Hoffent lich!)

Aber man sieht doch: Sowohl die Quote bei den Grünen als auch die etwas niedrigere Quote bei uns zeigen Ergebnisse. Das geschieht nicht durch Zufall. Deshalb möchte ich Sie er muntern, die Diskussion darüber noch einmal aufzugreifen. Auch wir haben in der Partei die Diskussion geführt: Ist es richtig, die Repräsentation über eine Quote – auch bezogen auf die Verteilung, für die Blöcke – vorzunehmen? Bei uns liegt diese Quote gerade jeweils bei 40 %. Das war eine Rie sendiskussion. Es gab eine Mehrheitsentscheidung. Heute kä me niemand mehr auf die Idee, das zurückzunehmen.

Ich habe vorhin gesagt, dass wir auf der Basis der gemachten Erfahrungen noch einmal einen Schritt weiter gehen und ein Reißverschlussverfahren – sofern jeweils Kandidatinnen und Kandidaten vorhanden sind; das ist eine logische Einschrän kung – vorschreiben, weil wir die Erfahrung gemacht haben, dass sich das tatsächlich real auf die Wahlergebnisse auswirkt.

Deshalb meine Ermutigung: Wir können uns einen schwieri gen Weg, der uns möglicherweise verfassungsrechtliche Pro bleme bringt, ersparen, wenn die Parteien, die CDU und die FDP, die diesen Weg bisher nicht gegangen sind, diesen Vor schlag wenigstens einmal aufgreifen und innerparteilich dar über diskutieren. Wenn wir alle dies getan hätten, dann könn ten wir uns solche Vorschriften im Wahlrecht sparen. Dann hätten wir das, was der Landesfrauenrat über das Wahlrecht erzwingen will, für CDU und FDP auf elegantem, eigenstän digem, politischem Weg erreicht.

(Beifall bei der SPD und den Grünen – Zuruf der Abg. Edith Sitzmann GRÜNE)

Mir liegen keine weiteren Wortmel dungen vor. Damit ist die Aktuelle Debatte – Tagesordnungs punkt 2 – beendet.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Ergänzungswahlen zum Staatsgerichtshof

Meine Damen und Herren, unter den Gästen auf der Zuhörer tribüne – so ist es mir angekündigt worden – ist der Präsident des Staatsgerichtshofs, Herr Eberhard Stilz, den ich herzlich begrüßen möchte.

Am 20. Juli 2012 endet die Amtszeit für folgende Mitglieder des Staatsgerichtshofs:

(Unruhe)

aus der Gruppe der Berufsrichter: Hans Strauß, Präsident des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, und Werner Stichs, Vorsitzen der Richter am Landgericht Karlsruhe a. D.; aus der Gruppe der Mitglieder mit Befähigung zum Richteramt: Professor Dr. Hermann Reichold und Professor Dr. Alexander Roßnagel; aus der Gruppe der Mitglieder ohne Befähigung zum Richter amt: Ute Prechtl und Rita Grießhaber.

Ich möchte die heutige Sitzung zum Anlass nehmen, mich im Namen aller Mitglieder dieses Hohen Hauses bei den aus scheidenden Richterinnen und Richtern für ihre engagierte Ar beit zum Wohle des Landes sehr herzlich zu bedanken.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Wir haben heute die in Artikel 68 Absatz 3 der Landesverfas sung vorgeschriebenen Ergänzungswahlen durchzuführen. Zu Mitgliedern der Wahlkommission berufe ich Frau Abg. Hebe rer und Frau Abg. Lindlohr sowie Herrn Abg. Dr. Bullinger und Herrn Abg. Locherer.

Nach § 2 Absatz 2 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof ist bei den Ergänzungswahlen für jede Gruppe gesondert zu wäh len. Es wurden deshalb für jede der drei Richtergruppen ver schiedenfarbige Stimmzettel vorbereitet und auf Ihre Tische gelegt. Der blaue Stimmzettel ist für die Wahl des Berufsrich ters und des stellvertretenden Berufsrichters vorgesehen, der gelbe Stimmzettel ist für die Wahl des Mitglieds mit der Be fähigung zum Richteramt und des stellvertretenden Mitglieds mit der Befähigung zum Richteramt bestimmt, und schließ lich gibt es einen roten Stimmzettel, der für die Wahl des Mit glieds ohne Befähigung zum Richteramt und des stellvertre tenden Mitglieds ohne Befähigung zum Richteramt vorgese hen ist.

Gewählt ist nach § 2 Absatz 2 des Gesetzes über den Staats gerichtshof, wer in den einzelnen Gruppen jeweils die meis ten Stimmen erhält.

Sie finden auf Ihren Tischen einen gemeinsamen Wahlvor schlag der Fraktion der CDU, der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD (Anlage), die drei Stimmzettel und einen Wahlumschlag für die drei Stimmzettel.

Bitte kreuzen Sie auf den Stimmzetteln an, wen Sie wählen möchten. Sie sind an den gemeinsamen Wahlvorschlag nicht gebunden. Sie können Namen streichen und durch andere er setzen.

(Unruhe)

Ich höre schon die Nachfragen. Deshalb rate ich Ihnen, jetzt gut zuzuhören.

Bitte beachten Sie, dass Sie auf jedem Stimmzettel nur ein Mitglied und nur ein stellvertretendes Mitglied wählen kön nen. Wenn Sie mit Enthaltung stimmen wollen, schreiben Sie auf den Stimmzettel unter den Namen der vorgeschlagenen Person „Enthaltung“. Wenn Sie einen Vorschlag ablehnen wol len, vermerken Sie dort das Wort „Nein“.

Meine Damen und Herren, die Mitglieder des Staatsgerichts hofs werden gemäß § 97 a Absatz 3 der Geschäftsordnung oh ne Aussprache in geheimer Abstimmung gewählt.

Wenn Sie die drei Stimmzettel ausgefüllt haben, legen Sie die se bitte in den Wahlumschlag, den die Mitglieder der Wahl

kommission, Herr Abg. Dr. Bullinger und Herr Abg. Loche rer, mit der Wahlurne einsammeln werden.

Wir treten jetzt in die Wahlhandlung ein.

(Wahlhandlung)

Ich bitte die Kollegen Dr. Bullinger und Locherer, mit den bei den Wahlurnen die Wahlumschläge einzusammeln.

(Einsammeln der Stimmzettel)

Ist noch jemand im Saal, der noch nicht gewählt hat? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Mitglieder der Wahlkommission, das Wahlergebnis festzustellen. Das Wahlergebnis wird später bekannt gegeben.

(Auszählen der Stimmen)

Während die Stimmzettel ausgezählt werden, fahren wir in der Tagesordnung fort.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP/ DVP – Gesetz zur Einführung der Direktwahl der Land räte – Drucksache 15/1566 (geänderte Fassung)

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)