Protocol of the Session on May 24, 2012

Die derzeit durch diese internen Querelen geprägte Situation der Verbraucherzentrale behindert uns, das Land, in der För derung. Denn Sie, der Landtag, wie auch die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass das zusätzliche Geld, das für mehr Verbraucherschutzdienstleistungen eingesetzt werden soll, auch entsprechend in Mehrleistungen umgesetzt werden kann. Wir bedauern, dass die aktuelle Situation der Verbrau cherzentrale das nicht möglich macht.

Ich will deutlich sagen, dass es uns nicht darum geht, Schuld zuweisungen vorzunehmen oder innerhalb dieses Konflikts in der Verbraucherzentrale eine Position zu beziehen. Gleich wohl sind sowohl von meinem Vorgänger ausgehende Maß nahmen, da einzugreifen, eine Mediation anzuregen, als auch eine von meinem Ministerium finanzierte Organisationsent wicklung leider gescheitert. Jetzt liegt unsere Hoffnung auf dem neu gewählten Verwaltungsrat, um da einen Neustart hin zubekommen, der es uns ermöglicht, mit gutem Gewissen durch zusätzliches Steuergeld auf zusätzliche Möglichkeiten der Verbraucherschutzarbeit der Verbraucherzentrale in Ba den-Württemberg hinzuwirken.

Wir setzen darauf eine große Hoffnung. Wir sind darauf an gewiesen, eine funktionsfähige Verbraucherzentrale in BadenWürttemberg zu haben. Wir hoffen, dass es dem neuen Ver waltungsrat gelingt, mit einer Lösung dieses Konflikts zwi schen Vorstand und Teilen der Belegschaft, insbesondere dem Betriebsrat, eine Situation herbeizuführen, bei der wir gemein sam mit einem starken Partner Verbraucherzentrale unseren Bürgerinnen und Bürgern mehr Möglichkeiten im Verbrau cherschutz, mehr Möglichkeiten bei der Beratung zu wichti gen Themen auch tatsächlich zukommen lassen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank, Herr Mi nister.

Damit ist die Fragestunde beendet; denn die hierfür vorgese hene Dauer von 30 Minuten ist ausgeschöpft.

Ich schlage Ihnen vor, dass die Mündlichen Anfragen unter den Ziffern 4, 5, 6 und 7 von der Regierung schriftlich beant wortet werden und dann zu Protokoll genommen werden. – Sie sind damit einverstanden. Es wird so verfahren.

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. G ü n t h e r - M a r t i n P a u l i C D U – B e s e t z u n g Z D F - F e r n s e h r a t

a) Weshalb entsendet die Landesregierung keinen Vertreter

der hiesigen Landesregierung oder des Landtags als Mit glied in den ZDF-Fernsehrat, sondern den SPD-Bundes tagsabgeordneten und SPD-Netzwerker Christian Lange MdB?

b) Geht die Landesregierung davon aus, dass Herr Lange im

Fernsehrat die Belange des Landes höher gewichtet als die des Bundes?

Schriftliche Antwort des Staatsministeriums

Die Landesregierung ist nach dem ZDF-Staatsvertrag (ZDF- StV) und unter Berücksichtigung der dortigen Inkompatibili tätsregelungen des § 21 Absatz 9 ZDF-StV grundsätzlich frei in ihrer Entscheidung, wen sie als ihren Vertreter in den ZDFFernsehrat entsendet. Die Landesregierung ist davon über zeugt, dass Herr Lange als baden-württembergischer Bundes tagsabgeordneter und in seiner Funktion als Vertreter der Lan desregierung von Baden-Württemberg im ZDF-Fernsehrat selbstverständlich in der Lage ist, die Belange des Landes und des Bundes zu unterscheiden und dementsprechend auch die Belange des Landes Baden-Württemberg im ZDF-Fernsehrat zu vertreten.

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. W o l f g a n g R e i n h a r t C D U – Z u k u n f t d e r O s t e u r o p a h i l f e

a) Möchte die Landesregierung die Osteuropahilfe auch nach

der Schließung der Geschäfts- und Servicestelle Osteuro pa in der Baden-Württemberg Stiftung am 30. Juni 2012 fortsetzen?

b) Mit welchen Fördermöglichkeiten können insbesondere die

humanitären Hilfsorganisationen rechnen, die mit ihren Projekten und Hilfslieferungen in Osteuropa aktiv sind?

Schriftliche Antwort des Staatsministeriums

Zu a: Die Geschäfts- und Servicestelle Osteuropa hat bisher Projekte und Hilfslieferungen humanitärer Organisationen so wie Projekte im Bereich der Völkerverständigung, des Kul turaustauschs und der Bildung mit Osteuropabezug gefördert.

Über 20 Jahre nach dem Fall des Eisernen Vorhangs sind ein Teil der osteuropäischen Länder nun schon etliche Jahre EUMitglieder mit entsprechenden EU-Fördermöglichkeiten. An dere sind auf dem Weg dorthin. Es ist deshalb an der Zeit, die sen Ansatz der Unterstützung für Osteuropa bei der BW Stif tung künftig entsprechend den neuen Entwicklungen neu aus zurichten.

Im vergangenen Jahr wurde die Donauraumstrategie der Eu ropäischen Union verabschiedet. Baden-Württemberg gehört zu den treibenden Kräften der Umsetzung dieser Strategie, die einen Schwerpunkt auf Kooperation, Wissenstransfer und den Aufbau eigener Kompetenzen in den östlichen Donaustaaten legt und großes Potenzial hat, den gesamten Donauraum nach haltig weiterzuentwickeln. Dementsprechend wird die BW Stiftung künftig einen operativen Schwerpunkt in der Förde rung von Projekten im Rahmen der EU-Donauraumstrategie haben.

Zu b: Für humanitäre Hilfslieferungen, die nicht unter die EUDonauraumstrategie fallen, wird es einen Übergangszeitraum geben.

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. A l e x a n d e r T h r o m C D U – 2. U n t e r s u c h u n g s a u s s c h u s s d e s D e u t s c h e n B u n d e s t a g s ( „ T e r r o r g r u p p e n a t i o n a l s o z i a l i s t i s c h e r U n t e r g r u n d “ )

a) Warum ist die Landesregierung dem Ersuchen des 2. Un

tersuchungsausschusses des Deutschen Bundestags („Ter rorgruppe nationalsozialistischer Untergrund“) um Amts hilfe bei der Beweiserhebung (Beweisbeschlüsse BW-1, BW-2, BW-4 und BW-5) nicht nachgekommen?

b) Wann und in welcher Weise wird sie dem Ersuchen des

Deutschen Bundestags nachkommen?

Schriftliche Antwort des Innenministeriums

Baden-Württemberg wird selbstverständlich den Beweisbe schlüssen des Untersuchungsausschusses des Bundestags im Wege der Amtshilfe nachkommen.

Die Beweisbeschlüsse betreffen den weit gefassten Untersu chungszeitraum vom 1. Januar 1992 bis 8. November 2011 und sind überwiegend allgemein gehalten. Dies macht es er forderlich, umfangreiche Aktenbestände im Landesamt für Verfassungsschutz, bei baden-württembergischen Polizei dienststellen sowie bei den zuständigen Abteilungen im In nenministerium zu sichten und auszusondern. Die Sichtung muss dabei weitgehend von Hand erfolgen. Die ausgesonder ten Akten müssen entsprechend den formalen Anforderungen des Untersuchungsausschusses zusammengestellt und aufbe

reitet werden. Bei den Akten des Verfassungsschutzes muss zusätzlich die Notwendigkeit einer „Schwärzung“ zum Schutz von Mitarbeitern und Quellen geprüft und durchgeführt wer den.

Die ausgesonderten Akten müssen sowohl innerhalb der Be reiche Polizei und Verfassungsschutz zwischen den verschie denen Ebenen (Innenministerium und nachgeordnete Behör den) als auch zwischen den Bereichen Verfassungsschutz und Polizei abgeglichen werden, um eine korrekte und vollständi ge Aktenvorlage sicherzustellen. Darüber hinaus sind weite re Abstimmungen mit dem Justizministerium und den Staats anwaltschaften notwendig.

Die Unterlagen zu den genannten Beweisbeschlüssen werden rechtzeitig bis zu dem Zeitpunkt übersandt werden, zu dem die entsprechenden Themenkomplexe im Untersuchungsaus schuss tatsächlich behandelt werden. Um dem Untersuchungs ausschuss die Unterlagen möglichst frühzeitig zur Verfügung zu stellen, erfolgt die Übersendung sukzessive. So sind die Unterlagen zum Beweisbeschluss BW-3 bereits übersandt worden. Weitere Unterlagen zu BW-1 und BW-4 werden in Bälde übersandt werden. Die Unterlagen zum Beweisbe schluss BW-5 werden ebenfalls zeitnah übersandt werden. Die Recherchen zum Beweisbeschluss BW-2 werden derzeit pri orisiert durchgeführt, um eine ebenfalls zeitnahe Beantwor tung gegenüber dem Untersuchungsausschuss sicherzustellen.

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. R i t a H a l l e r - H a i d S P D – G e s c h w i n d i g k e i t s b e s c h r ä n k u n g e n O r t s d u r c h f a h r t e n L 3 7 0 u n d L 3 7 1 i m K r e i s T ü b i n g e n

a) Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um die An

träge der Orte bzw. Teilorte Tübingen-Hirschau, TübingenKilchberg, Tübingen-Bühl, Rottenburg-Wurmlingen und Rottenburg-Kiebingen auf eine Tempo-30-Geschwindig keitsbeschränkung für ihre Ortsdurchfahrten entlang der Landesstraßen L 370 und L 371 zwischen den Orten Tü bingen und Rottenburg am Neckar positiv zu bescheiden?

b) Was gedenkt die Landesregierung für den Fall zu tun, dass

die genannten Anträge nicht oder nur zum Teil genehmi gungsfähig sind, um für die Bevölkerung in den genannten Orten eine Verbesserung der Lärmschutzsituation in der Zeit bis zur Fertigstellung der B 28 a neu zwischen Tübin gen und Rottenburg zu erreichen?

Schriftliche Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur

Zur ersten Frage: Die Grundlage für Geschwindigkeitsbe schränkungen in Ortsdurchfahrten ist § 45 Absatz 9 der Stra ßenverkehrsordnung, also Bundesrecht. Eine Anordnung kann nach geltendem Recht nur dann erfolgen, wenn besondere Umstände im Einzelfall vorliegen.

Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs setzen also besondere örtliche Verhältnisse voraus, die eine Gefah renlage darstellen bzw. das allgemeine Risiko einer Beein trächtigung bestimmter Rechtsgüter – insbesondere Sicher heit und Ordnung des Verkehrs, Schutz vor Lärm und Abga sen – erheblich übersteigen.

Auf Antrag der Stadt Tübingen hat das Regierungspräsidium eine Anordnung aus Verkehrssicherheitsgründen für Tübin gen-Hirschau geprüft und abgelehnt. Bezogen auf die Ver kehrsbelastung hat das Regierungspräsidium die Zahlen als unauffällig eingestuft. Unfallhäufungsstellen liegen nicht vor. Die verzeichneten Unfälle sind zudem überwiegend nicht ge schwindigkeitsbedingt zustande gekommen. Auch die Ausge staltung der Ortsdurchfahrten lässt Gründe für Geschwindig keitsbeschränkungen nicht erkennen.

Die unteren Verkehrsbehörden der Stadt Tübingen und der Stadt Rottenburg hätten Geschwindigkeitsbeschränkungen wegen geschwindigkeitsbedingter Unfallhäufungen im Übri gen auch bereits ohne Zustimmung des Regierungspräsidiums Tübingen anordnen können.

Ein weiterer Anordnungsgrund für Geschwindigkeitsbe schränkungen ist ein hoher Lärmpegel. Hier stellen die Richt linien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) ei ne Orientierungshilfe dar. Danach kann vom Grundsatz, dass auf innerörtlichen Straßen des überörtlichen Verkehrs und weiteren Hauptverkehrsstraßen in der Regel deren besondere Verkehrsfunktion einer Geschwindigkeitsbeschränkung ent gegensteht, unter bestimmten Voraussetzungen abgewichen werden.

Unabhängig vom Gebietstyp nach der Baunutzungsverord nung kommen straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnah men insbesondere bei Lärmpegeln ab 70 dB(A) zwischen 6:00 Uhr und 22:00 Uhr und 60 dB(A) zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr in Betracht. Liegen die Beurteilungspegel für eine große Zahl von Betroffenen über diesen Werten, verdichtet sich das Ermessen der Behörde zum Einschreiten, allerdings nicht auf null. Ein Zwang zum Einschreiten für die Behörden besteht also nicht.

Diese Voraussetzungen sind von den unteren Straßenverkehrs behörden, also den Städten Tübingen und Rottenburg, zu prü fen und bei positivem Ergebnis dem Regierungspräsidium nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur StVO zur Zustimmung vorzulegen.

Bislang ist eine solche Prüfung nur für Tübingen-Hirschau er folgt. In Hirschau lagen die Voraussetzungen nur für eine Ge schwindigkeitsreduzierung nachts vor. Tagsüber werden dort 70 dB(A) nur bei sechs Gebäuden überschritten, und davon bei vier Gebäuden um weniger als 1 dB(A), an den anderen beiden um 1,2 bzw. 1,5 dB(A). Das Regierungspräsidium hat daher einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr zwischen der Einmündung Riedstraße und Wein bergweg auf 30 km/h zugestimmt.

Zur zweiten Frage: Sollten die Lärmpegel in den anderen ge nannten Teilorten nicht das für verkehrsrechtliche Beschrän kungen erforderliche erhebliche Ausmaß erreichen (was von den unteren Verkehrsbehörden zu prüfen ist), sind auch man gels geeigneter Ausweichstrecken derzeit keine anderen Maß nahmen möglich.