dieser entsprach bisher Artikel 2 – und dazu Ziffer 4 der Be schlussempfehlung des Ausschusses für Ländlichen Raum und
Verbraucherschutz, Drucksache 15/1388. Wer Artikel 3 zu stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 3 ist mehrheitlich zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Änderung des Fischereigesetzes für Ba den-Württemberg und des Landwirtschafts- und Landeskul turgesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wur de mehrheitlich zugestimmt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU – Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes – Druck sache 15/76
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on festgelegt, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.
(Abg. Klaus Herrmann CDU: Guter Mann! – Gegen ruf des Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Sehr guter Mann!)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nächste Woche ist Frühlingsanfang. Nicht nur Herr Kollege Schmiedel freut sich offensichtlich darauf, sondern die meisten Menschen im Land freuen sich auf die warmen Jahreszeiten. Nur können dies nicht alle uneinge schränkt tun.
Einige Bürgerinnen und Bürger, insbesondere solche, die in der Innenstadt großer Städte in unmittelbarer Nähe zu be stimmten öffentlichen Plätzen wohnen, sehen schon jetzt mit Sorge dem nächsten Sommer entgegen. Der nächste Sommer kommt, und Grün-Rot lässt diese Menschen im Stich.
Dabei wäre es so einfach. Die CDU-Fraktion legt einen Ge setzentwurf zur Änderung des Polizeigesetzes vor, der in klar abgegrenzten Fällen den Kommunen die Möglichkeit gibt, vor Ort räumlich und zeitlich befristete Alkoholverbote an be stimmten Plätzen zu verhängen. Stimmen Sie diesem Gesetz entwurf zu, meine sehr geehrten Damen und Herren der Re gierungskoalition, und alle Menschen in Baden-Württemberg können den Sommer genießen.
An vielen Brennpunkten in Städten in unserem Land kommt es zu Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf grund von Belästigungen, Lärm, Verwahrlosung, Körperver letzungen und vielem mehr, auf das ich heute gar nicht einge hen möchte.
Herr Kollege Schmiedel, als es vorhin um Schlecker ging, haben Sie Folgendes gesagt. Das habe ich mir aufgeschrie ben, weil ich Ihren Zwischenruf erwartet habe. An uns gerich tet, haben Sie sinngemäß gesagt: „Ihr Problem ist, dass Sie aus der Vergangenheit leben. Hier geht es aber um die Zu kunft.“ Das gilt ebenso für Grün-Rot.
Eine häufige Ursache dieser Störungen ist Alkohol. Dies geht bis hin zu Alkoholexzessen mit der bekannten Enthemmung. Dies geht bis hin zu Aggressivität, aus der Ordnungswidrig keiten und Straftaten hervorgehen.
Die Anhörung des Innenausschusses zu unserem Gesetzent wurf hat gezeigt, dass hiervon durchaus nicht nur große Städ te betroffen sind, sondern auch kleine und mittlere Städte von diesen Auswirkungen nicht verschont werden. Deshalb sind die kommunalen Landesverbände, also Städtetag, Gemeinde tag und Landkreistag, für den CDU-Gesetzentwurf.
Selbst der SPD-Innenminister hat sich für die Schaffung die ser Rechtsgrundlage zugunsten der Kommunen ausgespro chen, damit diese lokale Alkoholverbote erlassen können. Al lerdings darf er nicht so, wie er will – zum einen, weil die Grü nen dagegen sind, und zum anderen, weil auch in seiner eige nen Partei nicht alle hinter einem derartigen kommunalen Al koholverbot stehen.
Viele Gemeinden haben deshalb bereits in der Vergangenheit versucht, des Problems Herr zu werden, indem sie eigene Sat zungen erlassen haben. Freiburg ist allerdings vor dem Ver waltungsgerichtshof gescheitert. Auch Heilbronn hat vor vie len Jahren mit einer Allgemeinverfügung – das ist eher nicht bekannt – versucht, dieses Problems Herr zu werden. Auch Heilbronn ist vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Es fehlt also schlicht und einfach eine Rechtsgrundlage im Gesetz.
Die einzige Möglichkeit, die Kommunen haben, ist das Ein schalten privater Sicherheitsdienste. Wir alle müssen uns aber
fragen, ob wir das wirklich wollen; denn schließlich bedeutet dies ein Stück weit die Aufweichung des staatlichen Gewalt monopols.
Auch wir sind an unserem damaligen Koalitionspartner, an den „Freiheitskämpfern“ – der FDP/DVP – gescheitert. Sehr geehrte Damen und Herren von der Regierungskoalition, das darf für Sie aber keine Ausrede sein, sich darauf auszuruhen. Sie sind jetzt seit nahezu einem Jahr an der Regierung, und Sie müssen liefern.
Getriebene des nicht ganz handlungsfähigen Innenministers, Getriebene der kommunalen Landesverbände, Getriebene der CDU-Fraktion, vielleicht aber noch viel mehr Getriebene ih rer eigenen kommunalen Vertreter.
Ritualisierte Saufgelage in der Öffentlichkeit haben in den letzten Jahren unter jungen Leuten ein Ausmaß erreicht, das nicht mehr hinnehmbar ist, die Lebensqualität in den Städten stark einschränkt und mit herkömmlichen Instru menten nicht mehr in den Griff zu bekommen ist.
Auch der Freiburger Oberbürgermeister, der Ihnen wohl auch bekannt sein dürfte, spricht sich in einem Schreiben an den Herrn Ministerpräsidenten vom 12. Oktober vergangenen Jah res zu unserem Gesetzentwurf wie folgt aus:
Ich würde mich freuen, wenn mit der Änderung des Poli zeigesetzes ein wichtiger Schritt zur Eindämmung von Ge walttaten und der notwendige Handlungsspielraum für die Kommunen geschaffen wird.
Es ist erfreulich, dass Sie sich offensichtlich etwas bewegen – im Gegensatz zum vergangenen Jahr, als sich dieser Gesetz entwurf in der ersten Lesung befand, und im Gegensatz zum Koalitionsvertrag.