Alexander Throm
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Herr Präsident, werte Kolle ginnen und Kollegen! Ein weiteres Last-minute-Gesetz kurz vor Ende der Legislaturperiode, bei dem der Koalitionsver trag abgearbeitet werden soll. Offensichtlich gab es da auch heftige Diskussionen in den Regierungsfraktionen; deswegen hat es bis zur Vorlage so lange gedauert.
Das haben in der Anhörung auch die Verbände gemerkt. So schreibt beispielsweise der Deutsche Journalisten-Verband Baden-Württemberg, „dass für diese Landesregierung das In formationsfreiheitsgesetz zu einem ungeliebten Kind gewor den ist“; zumindest war die Zuneigung zu diesem Kind bei den Fraktionen offenbar unterschiedlich stark ausgeprägt.
Insbesondere die Grünen sind ja hier angetreten und haben das Vorhaben als ihr Leuchtturmprojekt gefeiert; sie haben dies eingefordert und es vielen Verbänden auch versprochen. Ein Stück weit kommt damit auch dieses Misstrauen gegen über dem Staat zum Tragen, wie man es beispielsweise auch bei der Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht der Po lizei oder beim Thema Bürgerbeauftragte und bei vielem an deren sieht.
Man muss sagen: Die Grünen können mit diesem Gesetz nicht zufrieden sein, weil es – zum Glück; das ist wohltuend – um einiges hinter den Gesetzen beispielsweise von Hamburg oder Rheinland-Pfalz zurückbleibt – Gesetze, die man sich als Bei spiel genommen hatte.
Auch die Verbände, denen man dies versprochen hat, haben das erkannt,
so beispielsweise die Journalistenvereinigung Netzwerk Re cherche:
Das „Gesetz zur Einführung der Informationsfreiheit“ gehört zum Schlechtesten, was die Republik zu diesem Thema zu bieten hat.... Es wird ein Sprung vom letzten Platz (gar kein Informationsfreiheitsgesetz) auf den vor letzten Platz sein (ein besonders schlechtes Informations freiheitsgesetz).
Der Landesverband Baden-Württemberg von „Mehr Demo kratie e. V.“ schreibt – auch das will ich Ihnen doch noch ein mal vorhalten –:
Dieses geplante Informationsfreiheitsgesetz für BadenWürttemberg ist im Vergleich der Bundesländer das schlechteste, das es in Deutschland gibt.
Jetzt wird es Sie überraschen, dass wir die Sache in diesem Punkt nicht so sehen. Wir halten das geplante Gesetz in die sem Fall durchaus für mehr oder weniger ausgewogen, da es insbesondere viele sensible Bereiche des Staates ganz oder teilweise vom Anwendungsbereich ausnimmt: die Sicherheits behörden, den Verfassungsschutz, die Hochschulen, insbeson dere was die Forschung anbelangt, die Wirtschaftskammern und vieles andere mehr.
Auf der anderen Seite geben Sie, geben wir mit diesem Ge setz den Behörden, den Kommunen und dem Land die Mög lichkeit, umfassende Abwägungen vorzunehmen und private wie auch öffentliche Belange zu berücksichtigen. Gleichzei tig gibt es die Möglichkeit, dann, wenn ein Übermaß besteht, wenn zu genau in die Karten geschaut werden soll, die ent sprechende Auskunft auch zu verweigern. Deswegen – das haben wir bereits in der ersten Lesung angekündigt – werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Es freut uns umso mehr, dass die Regierung und die Regie rungsfraktionen in den Beratungen im Innenausschuss unse ren Vorstoß aus der ersten Lesung aufgenommen haben, das Widerspruchsverfahren wieder obligatorisch vorzusehen, so, wie es sich in Verwaltungsverfahren auch gehört. Insofern gibt es heute einen fraktionsübergreifenden Änderungsantrag. Das ist bürgerfreundlich, weil der Bürger im Widerspruchsverfah ren schnell und kostengünstig zu einer weiteren Meinung kommt. Es wurde ja immer gesagt: „Wenn er direkt klagen kann, geht es schneller.“ Wer aber weiß, wie lange die Verfah ren beim Verwaltungsgericht häufig dauern, weiß auch, dass man über das Widerspruchsverfahren zumindest schnell eine weitere, nächste Auskunft bzw. einen Bescheid bekommt.
Es ist aber auch behördenfreundlich. Wir betreten hier ein Stück weit Neuland, in das sich auch die Behörden erst hin einfinden müssen, da die Anwendung dieses Gesetzes zu nächst eine gewisse Praxis erfahren muss. Insofern geben wir den Behörden und dem Staat hier auch eine Möglichkeit der Selbstkontrolle. Auch der VGH, der Präsident des Verwal tungsgerichtshofs, hatte dies im Sinne einer Gerichtsressour cen schonenden Maßnahme gefordert.
Insofern bedanke ich mich für die Offenheit aufseiten der Re gierungskoalition. Das kommt ja selten genug vor. Wir kön nen dem Gesetzentwurf heute also mitsamt dem Änderungs vorschlag zustimmen.
Herr Präsident, werte Kolle ginnen und Kollegen! Was ist der Anlass für ein Informations freiheitsgesetz? Der Staat, die Verwaltung, Behörden, Amts träger haben per Gesetz Entscheidungsbefugnisse übertragen bekommen, die Bürgerinnen und Bürger betreffen. Für diese Entscheidungsbefugnisse, Kompetenzen ist der Staat in ge wisser Hinsicht rechtfertigungspflichtig. Er muss Transparenz über seine Entscheidungen, über seine Verfahren herstellen. Dies ist in einer modernen Demokratie notwendig, und dies erkennt die CDU-Landtagsfraktion an.
Es gibt das Bundesinformationsfreiheitsgesetz, das Umwelt informationsgesetz als Vorläufer. Elf Länder haben entspre chende Landesgesetze. Insofern ist es wichtig, dass wir hier in Baden-Württemberg bei der Schaffung eines eigenen Lan desgesetzes zwischen den Informationsinteressen der Bürge rinnen und Bürger und den entgegenstehenden öffentlichen und privaten Interessen abwägen. Es darf kein Übermaß ge ben; es muss Augenmaß walten.
Jetzt, Herr Minister Gall, haben Sie in der Gesetzesbegrün dung geschrieben, man habe auch das Hamburgische Trans parenzgesetz berücksichtigt. Dies ist eine Mogelpackung. Das Hamburgische Gesetz geht weit über das hinaus, was Sie uns hier vorlegen. Das ist wohl eher ein kleines Placebo für die grüne Seele. Dieses Gesetzesvorhaben ist ein Leuchtturmpro jekt der Grünen-Fraktion.
Einige Verbände haben dies durchaus erkannt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund beispielsweise schreibt:
Aus Sicht des DGB wäre ein Transparenzgesetz wie in Hamburg... die bessere Lösung gewesen.
Die Organisation Netzwerk Recherche führt aus:
Ausgerechnet eine Regierung, die mit dem Versprechen von mehr Bürgerbeteiligung und Transparenz angetreten ist, versagt bei einem solchen Reformprojekt.
Und weiter:
Es wird ein Sprung vom letzten Platz (gar kein Informa tionsfreiheitsgesetz) auf den vorletzten Platz sein (ein be sonders schlechtes Informationsfreiheitsgesetz).
Letztlich – das finde ich besonders bemerkenswert –: Der Ver ein „Mehr Demokratie“, mit dem wir uns immer wieder be schäftigen, führt in der Anhörung aus:
Dieses... Informationsfreiheitsgesetz... ist im Vergleich der Bundesländer das schlechteste, das es in Deutschland gibt.
Herr Minister Gall, es wird Sie vielleicht wundern, dass wir, die CDU-Landtagsfraktion, dies nicht so sehen. Wir können durchaus erkennen, dass die Landesregierung, insbesondere Ihr Haus, versucht hat, die gegenseitigen Interessen in eine angemessene Abwägung zu bringen.
Wir können aber auch nicht erkennen, dass Sie – wie Sie es gerade ausgeführt haben, Herr Minister – in Ihrem Gesetzent wurf über das hinausgehen, was das Bundesinformationsfrei heitsgesetz bezogen auf Bundesbehörden regelt.
Wir finden es in Ordnung, dass Sie den Anwendungsbereich des Gesetzes in sensiblen Bereichen einschränken: bei den Or ganen der Rechtspflege, bei den Sicherheitsbehörden, beim Verfassungsschutz, auch bei Hochschulen, Forschung und öf fentlichen Schulen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist er staunlicherweise auch davon ausgenommen, sofern es die journalistische Freiheit betrifft. Auch Sparkassen und die Selbstverwaltungsorganisationen der Wirtschaft, also die Kammern, werden vom Anwendungsbereich weitestgehend ausgenommen. Dies können wir insofern mittragen.
Darüber hinaus geben Sie den Behörden die Möglichkeit, die Interessen des Staates, die öffentlichen Interessen, aber auch private Interessen in eine Abwägung zu bringen und dort, wo die Herausgabe von Informationen verlangt wird, welche pri vaten und öffentlichen Interessen entgegensteht, dies zu ver sagen.
Insofern glauben wir, dass dieses Gesetz durchaus die Chan ce haben sollte, in Kraft zu treten. Dann sollte – so, wie Sie es auch vorschlagen; das wäre auch ein Vorschlag unsererseits – nach gewisser Zeit – hier: nach fünf Jahren – dieses Gesetz evaluiert und überprüft werden.
Letztlich können wir auch mittragen, dass Sie insbesondere den Kommunen, die vermutlich – jedenfalls ist es in anderen
Ländern so – 80 % der Auskünfte erteilen müssen, die Mög lichkeit geben, für ihre Tätigkeit entsprechende Gebühren zu verlangen.
Einen Punkt, Herr Minister Gall, möchte ich noch ansprechen, über den wir mit Ihnen dann auch in den Ausschussberatun gen noch diskutieren wollen und bei dem ich von der Landes regierung eine gewisse Offenheit erwarte. Das ist die Thema tik, dass ein Widerspruchsverfahren nicht notwendig sein soll, sondern die Bürgerinnen und Bürger bei einem abgelehnten Antrag direkt an die Verwaltungsgerichte verwiesen werden. Das ist weder bürgerfreundlich, noch ist es behördenfreund lich, vor allem ist es für die Verwaltungsgerichte nicht res sourcenschonend. Heute Morgen haben wir darüber diskutiert, dass sie momentan andere Verfahren auf dem Tisch haben. Der Bürger wird darauf hingewiesen, dass er sofort in ein kos tenpflichtiges Gerichtsverfahren gehen muss. Und: Es gibt nicht die Möglichkeit, bei einem neuen Gesetz auch eine ge wisse Selbstkontrolle bei den Verwaltungen vorzunehmen.
Geben Sie den Bürgern, aber auch den Verwaltungen die Ge legenheit, hier noch einen Zwischenschritt in Form des übli cherweise im Verwaltungsverfahren stattfindenden Wider spruchsverfahrens zu machen. Das wäre unsere Bitte. Ich hof fe, dass wir darüber dann auch in den Beratungen noch dis kutieren können.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, werte Kol leginnen und Kollegen! Die Fraktion GRÜNE hat mit dem Antrag eine umfassende Darstellung der Präventionsarbeit in Baden-Württemberg begehrt und auch die Begründung eines Landespräventionsrats ins Spiel gebracht. Ganz so eilig scheint es die Fraktion jedoch nicht gehabt zu haben, nachdem der Antrag über ein Jahr in der Schublade lag.
Aber zur Sache: Richtig und gut ist, dass in Baden-Württem berg Prävention in vielfältiger Art und Weise stattfindet. Prä vention ist wichtig. Und wenn die Präventionsmaßnahmen gut, fachkundig, mit einem langen Atem angegangen werden, dann haben sie eine hohe Wirkung bei den betroffenen Perso nenkreisen, aber insbesondere auch eine hohe ökonomische Effizienz. Auch dies wird in der Stellungnahme deutlich dar gestellt.
Wir wollen dies schon zum Anlass nehmen, allen Personen, die sich hier einbringen – sei es beruflich, also hauptamtlich, aber auch ehrenamtlich –, Danke zu sagen.
Wie aus der Stellungnahme der Landesregierung deutlich wird, gibt es in Baden-Württemberg eine große Vielfalt an Präventionsmaßnahmen. Das ist zunächst die Kriminalprä vention, also Präventionsmaßnahmen gegen Jugendkrimina lität, gegen Rechtsextremismus – ich will hier aber auch den Linksextremismus ansprechen –, gegen sexuelle Gewalt und – ganz aktuell – selbstverständlich auch in Bezug auf Woh
nungseinbrüche. Weiter nenne ich die Maßnahmen zur Ver meidung alkoholbedingter Jugendgewalt und die Verkehrs prävention, die ebenfalls ganz unterschiedliche Zielgruppen hat: Biker, Motorradfahrer, Schüler, aber auch Radfahrer. Es geht hier also um ganz unterschiedliche Themengruppen und Zielgruppen.
Dann geht es weiter mit dem Bereich des Gesundheitswesens, und zwar mit der Landesinitiative „Gesund aufwachsen und leben in Baden-Württemberg“ oder – hier liegt der Schwer punkt insbesondere auf der Suchtprävention – mit psychoso zialen Beratungsstellen, Kontaktläden sowie kommunalen Suchtbeauftragten. Aber ich will hier auch die Tabakpräven tionskampagne „Be Smart – Don’t Start“ nicht unerwähnt las sen. Es sind also ganz unterschiedliche Themengruppen.
Wenn Sie, Herr Kollege Frey, jetzt fragen: „Wer hat denn hier noch den Überblick über die ganze Vielfalt?“, dann hoffe ich doch, Ihre Landesregierung hat diesen Überblick nicht verlo ren. Da Sie aber offensichtlich die Befürchtung haben, dass der Überblick verloren gehen könnte, bringen Sie einen Lan despräventionsrat ins Spiel. Ich will Ihnen nicht verheimli chen, dass der erste Gedanke, der mir durch den Kopf schoss, als ich dies gelesen habe, war: „Wenn ich nicht mehr weiter weiß, dann gründe ich einen Arbeitskreis.“ Hier soll er eben Präventionsrat heißen.
Die Landesregierung sagt Ihnen freundlich eine ergebnisoffe ne Prüfung zu, um dann aber durchaus eine eher zurückhal tende Position einzunehmen. Denn auch die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Vernetzung und Ressourcenbün delung, die Ihrer Begründung zufolge durch einen Präventi onsrat entstehen soll, auch durch eine gute Kooperation der einzelnen Ministerien und eine entsprechend auskömmliche Ausstattung dort möglich ist. Ich hoffe doch, dass in Ihrer Landesregierung die Kommunikation funktioniert. Die Aus stattung mit Ressourcen ist in der Tat Sache der Landesregie rung und der sie tragenden Fraktionen.
Herr Kollege Frey, ich möchte aus der Stellungnahme zu Zif fer 5 des Antrags zitieren:
Aus fachlicher Sicht sind von einer weiter gehenden fä cherübergreifenden Bündelung der ressortspezifischen Präventionsbereiche keine darüber hinausgehenden po sitiven Effekte zu erwarten. Vielmehr bestünde die Gefahr, dass durch eine Verbreiterung des Gremiums und ihren Aufgaben die jeweilige fachliche Spezifizität abnimmt.
Herr Kollege Frey, weiter unten heißt es:
Die Etablierung solcher Doppelstrukturen
gemeint ist offensichtlich der von Ihnen vorgeschlagene Prä ventionsrat –
sollte nicht zuletzt auch im Hinblick auf die eingeschränk ten personellen und finanziellen Ressourcen im Landes haushalt vermieden werden.
Dem kann ich mich persönlich voll anschließen.
Ich denke, nicht alles, was bei anderen Strukturen, vielleicht anderen Aufgabenbereichen, einer anderen Zusammensetzung der Landesregierung in anderen Ländern gut ist, muss unbe dingt hier bei uns nachgemacht werden.
Wir haben eine gute Präventionsarbeit, insbesondere in der Kriminalprävention, auf kommunaler Ebene, bei den Städten, Gemeinden und Landkreisen. Diese wollen wir gern weiter unterstützen. Wir müssen jede Themengruppe, jede Zielgrup pe gesondert betrachten und sollten nicht versuchen, mit wei teren Kosten, mit Personal einen neuen Debattierklub zu schaf fen.
Deswegen bedanke ich mich für die ausführliche Stellungnah me der Landesregierung und will bezogen auf den Landesprä ventionsrat vorschlagen, dass wir diesen Teil wieder dorthin legen, wo er herkommt, nämlich in die Schublade.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Dieser Untersuchungs ausschuss, der auch auf Antrag der CDU-Fraktion eingerich tet wurde, hat wichtige und erstaunliche Erkenntnisse über ein für das Land Baden-Württemberg äußerst bedeutsames Ge schäft erbracht; ja. Wir müssen nicht erst seit heute sagen: So, wie die Transaktion um den Rückerwerb der EnBW-Aktien angesetzt, verhandelt, abgewickelt und abgeschlossen wurde, hätte nicht vorgegangen werden dürfen. Diese Transaktion lei det an erheblichen Fehlern.
Aber eines war und ist seit Dezember 2010 unstrittig: Alle po litischen Parteien – vor und nach dem Regierungswechsel – wollten diesen Rückerwerb und haben nun wieder Einfluss auf den größten Stromversorger im Land. Heute, in Zeiten der Energiewende, die so 2010 von niemandem vorhergesehen werden konnte, ist es wichtiger denn je, dass die EnBW mit dem Land Baden-Württemberg und den OEW über zwei zu verlässige Großaktionäre verfügt. Damit kann Baden-Würt temberg aktiv die Sicherung einer wirtschaftlichen, ökologi schen und sicheren Energieversorgung mitgestalten.
Der Untersuchungsausschuss hat in seiner letzten Sitzung ein stimmig Folgendes beschlossen: Die Beteiligung des Landes als Großaktionär an der EnBW liegt im wohlverstandenen Landesinteresse. Dieser Beschluss war einstimmig.
Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von Grün-Rot, haben sich damals enthalten, haben sich weggeduckt.
Heute, eine halbe Stunde vor dieser Plenardebatte, reichen Sie einen Änderungsantrag ein und wollen noch Ihre eigene Duft marke setzen. Sei’s drum! Im Ergebnis heißt es darin, dass auch Sie begrüßen, dass die EnBW gerade in Zeiten der Ener giewende mit dem Land Baden-Württemberg über einen zu verlässigen Anteilseigner verfügt. Herzlichen Glückwunsch, dass Sie dies erkannt haben.
Damit ist heute eines klar: Das Verfahren war falsch. Der Preis ist ungeklärt. Aber alle billigen das Ergebnis dieses Anteils kaufs und sind froh, dass wir die EnBW wieder in unseren Händen haben.
Eines ist auch klar: Die Feststellung, dass der Rückkauf be grüßt wird, ändert nichts daran, dass an der Vorgehensweise des früheren Ministerpräsidenten und an seinem Alleingang deutliche Kritik geübt werden muss.
Nach unserer Analyse zeigen sich insbesondere drei Grund probleme: Als Erstes ist hier die unbedingte Geheimhaltung zu nennen und die damit einhergehende Nichteinschaltung der ministerialen Ebene. Damit konnte die Warn- und Sicherungs funktion nicht ausgeübt werden.
Zweitens muss festgestellt werden, dass der frühere Minister präsident bei der Abwicklung des Anteilskaufs das Heft des Handelns aus der Hand gegeben hat. Dies ist umso gravieren der, als die Vertrauensperson Dr. Notheis teilweise über das mit dem früheren Ministerpräsidenten Abgesprochene hinaus gegangen ist. Er hatte alle Fäden in der Hand. Er war die Spin ne im Netz. Es war ein grundlegender Fehler des früheren Mi nisterpräsidenten, sich aufgrund seiner persönlichen Verbin dung zu Dr. Notheis blindlings auf ihn zu verlassen.
Schließlich – drittens – war der angesetzte Zeitraum für den Erwerb mit nur 13 Tagen viel zu knapp bemessen, um ein se riöses und ordentliches Verfahren in der öffentlichen Hand zu gewährleisten.
Klar ist auch: Die Umgehung des Landtags war verfassungs widrig. Dies gilt nicht nur, weil der Staatsgerichtshof dies so festgestellt hat, sondern weil die Grundregeln der parlamen tarischen Demokratie die Einschaltung des Landtags gebie ten. Die CDU-Fraktion ist auch nach Diskussionen nicht der Auffassung, dass es einer Änderung der Landesverfassung be darf. Die jetzige Landesverfassung enthält klare und umfas sende Regelungen. Ein Regierungshandeln, das diesen Maß gaben nicht entspricht, ist abzubrechen.
Letztlich, meine sehr verehrten Damen und Herren, muss auch auf die unrühmliche Rolle der Kanzlei Gleiss Lutz eingegan gen werden. Die Anwälte haben ihren Mandanten, das Land Baden-Württemberg, falsch beraten. Intern war der Kanzlei bewusst, dass der Weg über das Notbewilligungsrecht nicht gangbar ist. Dies zeigen viele E-Mails. Aber dann wurde in einer internen Besprechung der Kanzlei der Prüfungsmaßstab eigenverantwortlich von rechtmäßig auf nur noch begründbar abgesenkt – ein auch für mich als Anwalt unfassbarer Vor gang.
Im Nachhinein, nach dieser Besprechung, schrieb Herr Dr. Schockenhoff:
Lieber Herr Notheis, unsere Verfassungsrechtler haben den telefonisch besprochenen Weg abgesegnet. Wir lösen das über Artikel 81, das heißt die Zustimmung des Finanz ministers, also kein Parlamentsvorbehalt. Wir können am 6. 12. ohne Bedingungen abschließen.
Dies, meine sehr verehrten Damen und Herren, muss der Kanzlei sehr peinlich gewesen sein. Gerade diese E-Mail war bei den ersten Aktenlieferungen nicht dabei. Welch merkwür diger Zufall!
Letztlich gab es von der Kanzlei keinerlei Vorbehalte und kei nerlei Risikohinweise, weder an den früheren Ministerpräsi denten – das behauptet die Kanzlei selbst nicht – noch an den früheren Finanzminister noch an den früheren Staatsminister noch an die gesamte Ministerrunde. Niemand kann sich an ei nen solchen Risikohinweis erinnern. Es gab ihn nicht. Herr Dr. Schockenhoff hat diesen Weg über das Notbewilligungs recht als sicher und unzweifelhaft gangbar dargestellt.
Insofern, meine sehr verehrten Damen und Herren, halten wir die späte Einbeziehung insbesondere des damaligen Finanz ministers Stächele für völlig inakzeptabel.
Er wurde dadurch in eine Situation gebracht, in der seine tat sächliche Prüfungs- und Entscheidungsmöglichkeit aufgrund des ungeheuren Zeitdrucks stark eingeschränkt war. Er muss te sich der tatsächlich und politisch ausgeübten Richtlinien kompetenz des früheren Ministerpräsidenten fügen.
Aber die Anwälte waren nicht allein. Auch das Handeln von Morgan Stanley ist nicht nachvollziehbar. Insbesondere der Eindruck von Interessenkonflikten zwischen dem Land einer seits sowie der EdF andererseits und der Bank selbst konnte nicht ausgeräumt werden. Da verhandeln zwei Zwillingsbrü der auf zwei unterschiedlichen Seiten miteinander. Da steht auf der Homepage von Morgan Stanley Frankreich, man ha be die EdF, nicht das Land bei dem Geschäft beraten. Offen sichtlich gibt es vielfache Geschäftsbeziehungen zwischen der EdF und Morgan Stanley. Hier ist die Bank auch über den Un tersuchungsausschuss hinaus dem Land als ihrem Vertrags partner gegenüber erklärungspflichtig, auch was die Frage an belangt, inwiefern vor dieser berühmten Fairness Opinion weitere Wertermittlungen mit anderen Ergebnissen angestellt wurden. Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung diesen Erklärungsbedarf auch geltend machen wird.
Bei der Frage zu der Werthaltigkeit des vereinbarten Kauf preises konnten wir keine abschließende Feststellung treffen. Dazu ist ein politisches Gremium wohl auch nicht in der La ge und nicht berufen. Deshalb kann man heute nur sagen: Es gibt keine belastbaren Daten, die belegen würden, dass der entrichtete Kaufpreis aus damaliger Sicht, nach dem damali gen Kenntnisstand nicht angemessen war.
Insbesondere das Gutachten der Landesregierung von Profes sor Jonas ist in sich nicht schlüssig. Dies hat wiederum der Gutachter der Staatsanwaltschaft, Herr Ballwieser, bei seiner Vernehmung hier an diesem Ort dargelegt. Er hat eine nicht nachvollziehbare Position ausgemacht und ausgeführt, dass eine Korrektur derselben zu einem Mehrwert von über 1 Mil liarde € führen würde.
Selbstverständlich ist das richtig. Sie hätten nur zuhören müssen. Schauen Sie in die Protokolle hinein. Sie waren ja dabei.
Der Gutachter der Staatsanwaltschaft, Herr Ballwieser, wäre wieder besonders wichtig gewesen, weil er der einzige Sach verständige war, der Zugang zu unternehmensinternen Daten hatte. Diese haben ihn aber offensichtlich nicht besonders in teressiert. Denn er hat die von der EnBW selbst angesetzte Strompreiserwartung, die damaligen Regeln und Experten meinungen entsprach, einseitig um ein Drittel reduziert. Dass sich damit natürlich auch der Wert reduziert, versteht jeder Laie.
Insofern können wir uns des Eindrucks nicht erwehren, dass beide Gutachter im Nachhinein schlauer gewesen sein wollen als alle anderen Energieexperten zum Zeitpunkt des Kaufver trags. Entscheidend ist nämlich die Einschätzung am 6. De zember 2010. Zu diesem Zeitpunkt konnte niemand die Er eignisse in Fukushima und die Folgen für den Energiestand ort Deutschland vorhersehen. Nach den Ergebnissen beider Gutachter hätte jedoch die Energiewende nahezu keinen Ef fekt auf die EnBW gehabt. Damit aber bestehen beide Gut
achten den Plausibilitätstest nicht. Denn alle Experten gehen davon aus, dass das Abschalten der Atomkraftwerke einen er heblichen Effekt – in negativer Hinsicht – auf den Wert der EnBW hat.
Herr Jeggle, Ihr Geschäftsführer der Neckarpri, schätzte im Ausschuss diese Reduzierung auf 30 % ein. Herr Villis, der ehemalige Vorstandsvorsitzende der EnBW, sagte im Aus schuss, es seien minus 20 bis 25 %. Die Neckarpri wiederum – Ihre Gesellschaft, Ihr Geschäftsführer – hat bei Ernst & Young ein Mindestwertgutachten eingeholt. Das Ergebnis da raus – verglichen mit den Ergebnissen der Gutachten der Staatsanwaltschaft und der Landesregierung – käme lediglich auf 3,3 %. Dies kann nicht sein. Deshalb, meine sehr verehr ten Damen und Herren, bestehen beide Gutachten den Plau sibilitätstest nicht. Wir können die Frage des Preises letztlich nicht endgültig klären.
Sie, Herr Finanzminister, haben dieses Missverhältnis gese hen. Denn Ihr Gutachten ist Grundlage der ICC-Schiedskla ge. Deshalb haben Sie mit allen Mitteln versucht, diesen Im pairment Test, dieses Mindestwertgutachten von Ernst & Young nicht herausgeben zu müssen. Sie haben versucht, mit gezink ten Karten zu spielen,
und Sie haben dies weiter betrieben, indem Sie auch das Gut achten Ihrer Landesregierung, das Gutachten von Herrn Pro fessor Jonas, nicht vollständig dem Untersuchungsausschuss bericht haben beifügen lassen.
Ihre Regierungsmehrheit hat dies in der letzten Sitzung des Untersuchungsausschusses verhindert, obwohl wir darüber anderthalb Jahre in allen Vernehmungen gesprochen haben,
weil Sie den Fehler von Professor Jonas, den Herr Ballwieser entdeckt hat, damit verdecken wollen.
Gravierender, Herr Finanzminister, ist für uns jedoch Ihre ICC-Schiedsklage, bei der Sie u. a. auch die Rückabwicklung des Geschäfts – also Aktien zurück an die EdF – beantragen. Wenn wir aber heute – Ihre Fraktionen beantragen dies selbst – begrüßen, dass wir die EnBW in unseren Händen haben, dann, Herr Finanzminister, kann eine verantwortungsvolle Landesregierung dies nicht tun. Spätestens ab dem Beschluss von heute handeln Sie gegen den erklärten Mehrheitswillen dieses Landtags.
Deshalb fordere ich Sie auf, diesen Klageantrag der ICCSchiedsklage endgültig zurückzunehmen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Ausschuss hat durchaus viele Erkenntnisse gewonnen,...
... welche für viele von uns vorher so nicht vorstellbar gewesen sind.
Wir haben versucht, sachlich und objektiv an der Sache zu ar beiten
und die Hintergründe aufzudecken. – Ja. – Uns ging es um Transparenz und Klarheit. Das hat Kollege Binder
in der Pressekonferenz ausdrücklich anerkannt, und dies trotz teilweiser Betroffenheit in den eigenen Reihen ohne Ansehen von Personen.
Dies war schmerzhaft und schwierig, aber notwendig. Diese Objektivität – das zeigen Ihre Zwischenrufe – konnten wir bei Grün-Rot nicht zu jeder Zeit erkennen. Ihnen ging es um ein politisches Kampfinstrument und eine Skandalisierung dort, wo gar nichts zu finden war, und um allzu ehrgeizige persön liche Profilierungsversuche.
Manchmal konnte man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich der eine oder andere Kollege von Grün-Rot an ei nem Feindbild Mappus abgearbeitet und vielleicht auch ein persönliches Trauma aus der Vergangenheit aufgearbeitet hat.
Hoffentlich hat wenigstens das geholfen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir heute den Beschluss gefasst haben, dass wir die Beteiligung an der EnBW begrüßen, dann fordere ich alle auf, endlich den Blick in die Zukunft zu richten.
Ich komme zum Ende. Noch zwei Sätze. – Aus der Vergangenheit müssen Lehren gezogen werden für zukünftiges Regierungshandeln.
Seien Sie versichert, die CDU hat hieraus ihre Lehren für un ser
zukünftiges Regierungshandeln in Baden-Württemberg gezo gen bzw. wird sie ziehen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, werte Kolle ginnen und Kollegen! Vor wenigen Tagen noch hatte es GrünRot ganz eilig, den Untersuchungsausschuss zu beenden, auch ohne Vorliegen des Gutachtens von Herrn Professor Ballwie ser, ohne die Unterlagen der EdF und ohne die Akten von Morgan Stanley, auf die wir noch warten. Wir von der CDUFraktion hatten Vorbehalte angemeldet.
Heute sieht die Lage anders aus: Wir konnten letzte Woche in der Presse lesen, dass Herr Kollege Sckerl meint, der Unter suchungsausschuss könne noch bis zum Jahr 2016 dauern. Vor wenigen Tagen noch hieß es, das Ballwieser-Gutachten sei nur eines von vieren, und man dürfe seine Bedeutung nicht über höhen. Heute sieht das anders aus.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer Redlichkeit von ande ren einfordert, muss auch bereit sein, diese selbst entgegen zubringen.
Sie haben genauso wie wir ein anderes Ergebnis erwartet und wollten deshalb den Untersuchungsausschuss beenden.
Jetzt liegt das Gutachten vor.
Nein. Ich bitte um Verständ nis.
Ja, jetzt liegt das Gutachten vor. Es stellt eine deutliche Dif ferenz zwischen Kaufpreis und Wert des Unternehmens zum Stichtag fest. Eine solche Diskrepanz war für uns in der Tat nicht vorstellbar.
Ja, der Gutachter hat eine anerkannte Reputation. Er wurde von der Staatsanwaltschaft beauftragt, und wir haben keiner lei Anhaltspunkte, an seiner Objektivität zu zweifeln. Und: Er hatte erstmals Einblick in die unternehmensinternen Daten der EnBW. Bislang hatte das noch niemand. Wir haben vor der Bekanntgabe des Gutachtens gesagt, dass es eine besondere Bedeutung hat, und das gilt für uns auch danach. Das gebie tet uns die Redlichkeit.
Wir haben im nächsten Jahr Gelegenheit, den Gutachter an zuhören, das Gutachten zu prüfen und zu hinterfragen. Aber dazu gehört auch, dass wir dies öffentlich tun können. Die Öf fentlichkeit hat einen Anspruch darauf, zu erfahren, weshalb der Gutachter zu diesem Ergebnis gelangt. Insofern fordere ich Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren der Landes regierung, auf, auch auf das Unternehmen EnBW Einfluss zu nehmen, damit wir öffentlich darüber verhandeln können. Die EnBW versagt sich momentan der Möglichkeit, über die Gründe und Hintergründe des Ergebnisses des Gutachtens öf fentlich zu diskutieren.
Ich will den Blick aber nach vorn richten. Er geht zunächst in Richtung unserer Vertragspartner. Morgan Stanley, eine gro ße Investmentbank, hatte die Federführung, was die Vorge hensweise und die Preisverhandlungen angeht.
Der damalige Chef, Dr. Notheis, hatte bei den Preisverhand lungen direkten Kontakt mit der EdF. Er hat die Fäden in der Hand gehabt.
Morgan Stanley hat in seiner Bewertung vor allem den Preis als fair und angemessen bezeichnet. Für diese Bewertung müssen sie jetzt einstehen. Wir sehen einen erheblichen Er klärungsbedarf aufseiten der Bank.
Der Blick geht auch in Richtung Gleiss Lutz. Auch sie hatten die Aufgabe, zu prüfen, welche Bewertungsmaßstäbe anzu setzen sind. Ich sehe hier beide Vertragspartner in der Verant wortung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, warten Sie doch ab. Jetzt kommen wir auch zur EdF.
Ansatzpunkt der Verhandlungen war der Buchwert von 39,90 €. Dieser als testiert angegebene Preis kam von der EdF. Ich weiß wohl, dass ein Buchwert kein tatsächlicher Wert sein muss, aber eine derart eklatante Diskrepanz, wie sie der Gut achter festgestellt hat, dürfte nicht sein. Hier sehen wir erheb lichen Klärungsbedarf bei der EdF hinsichtlich der Frage, ob der Buchwert tatsächlich gerechtfertigt oder doch zu hoch an gesetzt war. Insofern sehen wir auch die Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen gegenüber der EdF in einem an deren, in einem neuen Licht. Aber,
sehr geehrter Herr Finanzminister Schmid, Sie schießen mit dieser Klage deutlich über das Ziel hinaus.
In einem wesentlichen Teil der Schiedsklage begehren Sie, wenn auch nur hilfsweise, die Rückabwicklung dieses Akti engeschäfts.
Sie haben beantragt, das Geschäft Zug um Zug gegen Rück zahlung rückabzuwickeln. Dies ist ein Risiko, das zu tragen wir nicht bereit sind. Wir halten die EnBW für einen wichti gen Pfeiler unserer Daseinsvorsorge, für ein wichtiges Unter nehmen unseres Landes und für einen wichtigen Akteur bei der Umsetzung der Energiewende.
Herr Minister Schmid, ich möchte Sie an das erinnern, was Sie seinerzeit, am 6. und 7. Dezember 2010, gesagt haben. Sie haben gesagt:
Mappus hat uns eine riesige Chance beschert, weil wir als Eigentümer nun Einfluss auf den Konzern nehmen können.
Dann tun Sie das, und gehen Sie nicht das Risiko ein, dass dieses Geschäft rückabgewickelt wird.
Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von Grün-Rot, müssen der Öffentlichkeit, den Mitarbeiterinnen und Mitar beitern und unseren Partnern von den OEW erklären, ob Sie tatsächlich bereit sind, dieses Risiko in Kauf zu nehmen. Wir sind es nicht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will Sie in die sem Zusammenhang auch auf das hinweisen, was Herr Mi nisterpräsident Kretschmann und Herr Finanzminister Schmid damals – noch in anderen Funktionen – im Hinblick auf die Interessen des Landes Baden-Württemberg gesagt haben. Be zogen auf das damalige Geschäft, den Verkauf der Anteile an die EdF, haben Sie, Herr Ministerpräsident Kretschmann, ge sagt:
Wir haben schon damals darauf hingewiesen, dass für die EdF die EnBW nur ein kleines Rädchen in einem großen internationalen Konzern darstellt. Baden-württembergi sche Interessen standen hier nie im Vordergrund.
Ich hoffe, dass baden-württembergische Interessen bei Ihnen im Vordergrund stehen und Sie nicht das Risiko einer Rück abwicklung eingehen.
Ich fordere Sie auf, zumindest den Teil der Schiedsklage, der die Rückabwicklung beinhaltet, wieder zurückzunehmen.
Sie, Herr Minister Schmid, haben in dieser Zeit gesagt – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten aus der „Badischen Zei tung“ vom 7. Dezember 2010 –:
Nils Schmid strahlt: Dies sei die Korrektur einer histori schen Fehlentscheidung aus dem Jahr 2000.
Deswegen, sehr geehrter Herr Minister: Wer von anderen Red lichkeit erwartet, sollte diese auch selbst erbringen.
Wer den Rückkauf der EnBW-Anteile für richtig hält oder ihn gar als Behebung eines historischen Fehlers bezeichnet, darf hinterher nicht bereit sein, dies alles aufs Spiel zu setzen. Nut zen Sie gemeinsam mit den OEW diese Chance, und nutzen Sie unsere Beteiligung an der EnBW, um Baden-Württemberg weiter voranzubringen und die Energiewende zu bewältigen.
Herzlichen Dank.
Herr Finanzminister Schmid, ich kann durchaus nachvollziehen, dass Sie heute eine gewis se Zufriedenheit versprühen und fühlen. Das, was Sie gesagt haben,
wir würden die Interessen der CDU und des Herrn Mappus höher schätzen als die Interessen des Landes,
schießt jedoch deutlich über das Ziel hinaus.
Es gibt einen gewissen Grundkonsens unter Demokraten, den ich jedem zugestehe. Das heißt, dass wir uns zunächst für die Interessen des Landes einsetzen,
in dessen Parlament wir gewählt worden sind. Das gestehe ich allen zu, und das erwarte ich auch von Ihnen. Gerade als jun ger Abgeordneter nehme ich Ihnen das persönlich übel.
Dann haben Sie auf die Klage verwiesen. Zunächst einmal: Wir haben die Klageschrift von Ihnen gar nicht erhalten; das haben Sie verweigert. Wir konnten inhaltlich gar keine rich tige Stellungnahme abgeben.
Sie haben kein Wort zu der Frage gesagt, ob Sie bereit sind, das Risiko einzugehen, die Rückabwicklung des Geschäfts in Kauf zu nehmen mit der Folge, dass die Aktien wieder nach Frankreich kämen.
Eines ist auch klar – so viel wissen wir als Juristen –: Nie mand ist gezwungen, einen hilfsweisen Antrag zu stellen. Nie mand ist gezwungen, einen Antrag zu stellen, mit dessen Rechtsziel er nicht einverstanden ist. Sie nehmen dies billi gend in Kauf.
Ich komme zu der Frage, inwiefern die Schiedsklage, die Sie eingereicht haben, auf sicheren Füßen steht. Wir können das Gutachten von Professor Ballwieser heute nicht diskutieren. Wir kennen aber das Gutachten von Herrn Professor Jonas, Ihr Gutachten. Eines kann ich Ihnen sagen: Sie kennen das Gutachten von Professor Ballwieser inhaltlich noch nicht voll ständig, weil die Staatsanwaltschaft das Gutachten der Lan desregierung bisher nicht zur Verfügung gestellt hat. Sie re den also über ein Gutachten, dessen Inhalt Sie nicht kennen. Sie kennen ausschließlich das Ergebnis.
Dagegen konnten ich und andere Kollegen des Untersu chungsausschusses das Gutachten einsehen. Klar ist: Die Er gebnisse von Ballwieser und Jonas mögen sich zwar ähneln – rund 800 Millionen € –, aber die Begründung ist jeweils ei ne ganz andere.
Das sollten Sie sich einmal ansehen.
Deshalb habe ich auch erklärt, dass wir das Gutachten des Herrn Ballwieser ernst nehmen.
Zum Schluss: Sie sagten, es sei ein billiges Ablenkungsma növer, die Verantwortung auf die Berater zu schieben. Herr Minister Schmid, wenn Sie gleichzeitig sagen, dass Sie all die se Ansprüche selbst geltend machen, kann es kein billiges Ab lenkungsmanöver sein. Ich habe aber in den zwei Jahren, in denen ich im Untersuchungsausschuss und auch hier im Par lament mitarbeite, die Erfahrung machen müssen, dass die Zielrichtung von Grün-Rot immer nur in eine Richtung geht und die Berater eher in Schutz genommen werden.
Doch, Herr Kollege Binder, gerade Sie, noch gestern in der Landespressekonferenz. Deswegen sollten auch Sie das jetzt nicht als billiges Ablenkungsmanöver bezeichnen, sondern endlich auch in dieser Hinsicht tätig werden.
Herzlichen Dank.
Herr Minister Stoch, Sie ha ben von der Vorgängerregierung das Erbe übernommen, dass es im Ergänzungsbereich Förderunterricht bei Lese-Recht schreib-Schwäche und Dyskalkulie gab. Im Stadt- und Land kreis Heilbronn, aus dem ich komme, ist in diesem Schuljahr
an allen Grundschulen dieser Förderbereich weggefallen, und zwar ersatzlos.
Sind Sie mit mir der Auffassung, dass dies gerade die Schwächs ten der Schwachen trifft? Sind Sie mit mir der Auffassung, dass jemand, der in der Grundschule nicht richtig Lesen, Schreiben und Rechnen lernt, später keinen Anschluss mehr finden kann, auch nicht in der besten Gemeinschaftsschule?
Ich frage Sie vor diesem Hintergrund: Wird sich daran im nächsten Schuljahr etwas ändern? Gibt es wieder den entspre chenden Förderunterricht bei Lese-Rechtschreib-Schwäche und Dyskalkulie?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kolle gen! Mit den im vorliegenden Gesetzentwurf vorgeschlage
nen Änderungen kommunalwahlrechtlicher und gemeinde haushaltsrechtlicher Vorschriften ist die CDU in vielen Berei chen, in denen es um Formalien, Fristen und Statistiken geht, einverstanden. Selbstverständlich stimmen wir auch der Ab schaffung der Möglichkeit für Doppelkandidaturen bei Kreis tagswahlen zu. Das ist auch in unserem Gesetzentwurf ent halten.
Auch dem Vorschlag von Grün-Rot, das Auszählverfahren für die Sitzverteilung von dem guten alten d’hondtschen Verfah ren auf das nach Sainte-Laguë/Schepers umzustellen, wollen wir uns nicht verschließen. Ich will aber die Gelegenheit nut zen, darauf hinzuweisen, dass damit auch kleineren Gruppie rungen der Einzug in die Kommunalgremien erleichtert wird. Dies betrifft auch Splittergruppierungen und extreme Grup pierungen am linken und rechten Rand. Insofern nehmen Sie dies, indem Sie dieses Auszählverfahren heute ändern wollen, billigend in Kauf.
Nicht einverstanden sind wir dagegen mit Ihrem Vorschlag, das Wahlalter auf 16 Jahre abzusenken. Schon der Begriff ist falsch, denn tatsächlich wird nur das Alter, in dem man das Recht erhält, zu wählen, abgesenkt und nicht das Alter, in dem man das Recht erhält, gewählt zu werden. Insofern hat Ihr Ge setzentwurf zwei Systemfehler. Sie reißen das aktive und das passive Wahlrecht auseinander, und Sie begehen einen Bruch in der Wahlrechtssystematik zwischen Kommunalwahlen ei nerseits und Landtags-, Bundestags- und Europawahlen an dererseits.
Sie schaffen ein Wahlrecht erster und zweiter Klasse.
Wir lehnen Ihr Gesetzesvorhaben aus den angeführten Sys temgründen ab. Wir denken, dass es vielfältige andere Mög lichkeiten gibt, Jugendliche an der politischen Willensbildung zu beteiligen und an die politische Willensbildung heranzu führen. Wir haben deshalb heute einen Entschließungsantrag eingebracht, nämlich den Antrag Drucksache 15/3332-1. Jetzt liegt der interfraktionelle Entschließungsantrag Drucksache 15/3332 vor, dem wir – gewisse Abänderungen wurden vor genommen – gern zustimmen.
Ich will darauf hinweisen, dass wir diesem Entschließungs antrag zustimmen – heute werden die Änderungen auch zum Wahlrecht ab 16 voraussichtlich beschlossen –, der zum Ziel hat, dass selbstverständlich auch die politische Willensbildung und das Zugehen auf die jungen Menschen zwischen 16 und 18 Jahren weiter gefördert werden muss.
Wir wollen auch, dass die Beteiligung in Jugendgemeinderä ten, in Jugendforen oder Jugendhäusern, je nachdem, welche Form zur Gemeinde oder der Stadt passt, noch weiter verstärkt wird.
In letzter Sekunde kommt noch der Vorschlag von der Frak tion GRÜNE und der Fraktion der SPD – nicht von der Re gierung – zur besseren Beteiligung von Frauen bei Kommu nalwahlen. Um es gleich vorab zu sagen: Im Ziel sind wir uns völlig einig.
Das habe ich hier auch schon gesagt. – Gerade die CDU hat verstanden, dass wir Frauen in der Politik insgesamt und ins
besondere bei den Kommunalwahlen stärker beteiligen müs sen. Da brauchen wir keine Nachhilfe von Grün-Rot.
Aber wir wollen auch die Autonomie der Parteien und der Wählervereinigungen, die Wahlfreiheit und die Parteienfrei heit – das sind für uns hohe verfassungsrechtliche Grundsät ze – nicht im Geringsten antasten. Ihnen scheinen diese Grundsätze nicht so wichtig zu sein.
Sie haben Angst vor der eigenen Courage bekommen. Noch im letzten Frühjahr wollten die Grünen, insbesondere ihre Fraktionsvorsitzende, ein Gesetz zur Festlegung von starren Quoten als Voraussetzung für die Zulassung von Wahllisten einbringen. Frau Staatsministerin Krebs hat damals im Mai – heute ist sie nicht da; die Fraktionsvorsitzende der Grünen ist auch nicht da; das ist sehr bemerkenswert – erklärt:
Daher sind wir entschlossen, einen verfassungsgemäßen Weg für eine verbindliche und praktikable Lösung bei den Kommunalwahlen zu suchen.
Die Frau Ministerin hat offensichtlich ein Jahr gesucht und keinen Weg gefunden; es gibt ihn auch nicht.
Der Innenminister und auch Kollege Sakellariou haben die ses Vorhaben schon damals für verfassungswidrig gehalten. Frau Sitzmann und Frau Krebs sahen das anders. Heute be kommen sie von Grün-Rot ein Trostpflaster, um einen zu star ken Gesichtsverlust zu vermeiden.
Jetzt soll dieses Thema in einer Sollvorschrift geregelt wer den. Es soll vorgeschrieben werden, dass die Listenplätze in der Regel alternierend zu vergeben sind. Weil Sie jedoch qua si das schlechte Gewissen plagt oder der Verfassungsbruch droht, schreiben Sie hinein, dass all dies keine Rechtswirkun gen haben soll. Das ist ein einmaliger Vorgang, den es so in einem Gesetz noch nie gegeben hat.
Noch schöner wird es in der Begründung Ihres im Innenaus schuss eingebrachten Änderungsantrags. Da schreiben Sie dann wörtlich, dass die vorgesehene Regelung keinen verbind lichen Charakter habe, sondern an die Parteien appelliere.
Jetzt darf ich Ihnen sagen, was Ihre Fraktionsvorsitzende zu diesem Thema ebenfalls am 24. Mai gesagt hat – ich zitiere –:
Wir müssen feststellen, dass in der Vergangenheit sämtli che Appelle … nicht dazu geführt haben, dass Frauen an gemessen an der Politik beteiligt und... repräsentiert sind.
Was soll man mehr sagen als dieses Zitat Ihrer eigenen Frak tionsvorsitzenden? Ein völlig unnützes Gesetz. Es hat in der Vergangenheit nichts genützt, und dieser Appell ist insofern unnütz.
Wenn das so ist, dann ist es ein Placebo für Frau Sitzmann und Frau Krebs und andere in Ihren Fraktionen. Das wollen Sie doch nicht ernsthaft behaupten. Damit wollen Sie auch tat sächlich auf die Listenaufstellung Einfluss nehmen und einen Rechtfertigungsdruck auf Parteien und Wählervereinigungen ausüben.
Dies stellt damit in der Tat eine Beeinträchtigung der Verfas sungsgrundsätze zu Parteien- und Wahlfreiheit dar. Dies kön nen wir nicht mittragen. Das ist ein merkwürdiges Demokra tieverständnis, das Sie heute an den Tag legen.
Abschließend: Es ist etwas anderes, wenn eine Partei sich de mokratisch in ihren Satzungen selbst entsprechende Vorschrif ten gibt oder aber ein Gesetzgeber in Parteien hineinregieren will. Ein Kollege der Grünen hat es im Innenausschuss so for muliert:
Nachholbedarf gebe es im Übrigen weder bei der SPD noch bei den Grünen, sondern bei der CDU.
Also ist eindeutig klar: Grün-Rot maßt sich jetzt an, auch in andere Parteien und ihre demokratischen Grundfreiheiten hi neinregieren zu wollen. Welches Demokratieverständnis! Wie ist Ihnen die Regierungsmacht zu Kopf gestiegen! Sie brechen ein Tabu, und zwar erstmals in Deutschland. In keinem ande ren Bundesland gibt es ein solches Gesetz.
Deshalb können wir hier heute auch nicht zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Polizeigesetzes enthält viele notwendige und sinnvolle Anpassungen und Änderungen. Nach einem gewissen Zeit raum muss ein Gesetz aktuellen Bedürfnissen angepasst wer den und auch neue Rechtslagen, beispielsweise auf EU-Ebe ne, aufnehmen. Diese Regelungen sind unstreitig, weshalb wir ihnen zustimmen.
Ich will mich deshalb mit dem beschäftigen, was im Gesetz entwurf fehlt. Es fehlt eine Regelung, die die Kommunen er mächtigt, in eng begrenzten Fällen örtliche Alkoholkonsum verbote zu erlassen.
Wir haben hier erneut einen Änderungsantrag eingebracht, der unserem Gesetzesvorschlag von vor einem halben Jahr ent spricht. Wir sind Realisten genug, um zu wissen, dass Sie auch diesen Änderungsantrag heute ablehnen werden.
Aber es hat sich gegenüber der Situation zu Anfang dieses Jahres etwas getan. Heute wird das Problem nicht mehr klein- oder schöngeredet. Alle Fraktionen – mit Ausnahme vielleicht der Freunde von der FDP/DVP – sagen heute: Ja, wir haben in vielen Städten und Gemeinden unseres Landes ein Prob lem mit übermäßigem Alkoholkonsum auf öffentlichen Plät
zen. Nein, nur mit Präventionsmaßnahmen und Streetwork al lein bekommen wir nicht jede Situation in den Griff. Und ja, aufgrund derartiger Alkoholexzesse kommt es immer wieder zu Gewalt gegenüber Mitbürgerinnen und Mitbürgern, aber auch gegenüber unseren Polizeibeamtinnen und -beamten.
Der Kollege Sckerl hat sich in der Plenarsitzung am 14. März dieses Jahres dahin gehend geäußert, dass eine passgenaue Lösung aus der Kombination von polizeilicher Ermächtigung – also einer gesetzlichen Regelung, Herr Kollege Sckerl; die se fehlt heute – und Prävention bestehe und man rechtzeitig eine solche passgenaue Lösung liefern werde. Wann liefern Sie denn diese Lösung, meine Damen und Herren von GrünRot?
Ebenfalls in dieser Sitzung hat der Innenminister gesagt, dass er an den Eckpunkten einer Novellierung des Polizeigesetzes arbeite – eben jene Novelle, die wir heute beraten. Er sagte damals – ich zitiere –:
Deshalb sage ich Ihnen zu: Wir werden im Laufe dieses Jahres einen Gesetzentwurf vorlegen.... Aufgrund von Verfallsfristen... müssen wir dieses Gesetz parlamenta risch bis November über die Bühne gebracht haben.
Mittlerweile haben wir November.
Ich bitte, noch so lange abzuwarten.
Dieser Bitte sind wir notgedrungen gefolgt, allerdings offen sichtlich vergebens. Aufgrund eines Beschlusses vom vergan genen SPD-Parteitag steht – Herr Innenminister Gall, Sie wer den diesen Ausdruck verzeihen – der Innenminister mit kur zen Hosen da.
Die Jusos haben auf dem SPD-Parteitag die Hosenbeine des Herrn Innenministers abgeschnitten.
Verwundert hat mich dann jedoch, dass sich der Herr Minis terpräsident ebendiese kurzen Hosen auch noch selbst ange zogen hat, indem er Anfang Oktober erklärt hat, er werde mit den Regierungsparteien nochmals über kommunale Alkohol konsumverbote reden – so etwa nachzulesen in der „Stuttgar ter Zeitung“ vom 4. Oktober.
Was ist passiert? Die Grüne Jugend hat den Ministerpräsiden ten zurückgepfiffen. Wer regiert in Baden-Württemberg? Die Grüne Jugend und die Jusos, oder die Herren Kretschmann und Gall?
Was macht der Ministerpräsident in seiner Not? Er gründet ei nen runden Tisch, frei nach dem Motto: Wenn ich nicht mehr weiterweiß, dann gründe ich einen Arbeitskreis.
Als wir das Gesetz dann im Innenausschuss beraten haben, hat sich ein Kollege der Grünen dahin gehend ausgelassen: Die Gründung eines solchen Arbeitskreises werde in den nächsten Monaten erfolgen, und an den Ergebnissen würden sich die Koalitionsfraktionen zu gegebener Zeit, bevor im nächsten Frühsommer die Freiluftsaison beginne, gern mes sen lassen.
Insofern passt die Freiluftsaison auch zu den kurzen Hosen der Herren Kretschmann und Gall.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von Grün-Rot, ich verspreche Ihnen: Die CDU, die Städte und Gemeinden, der Städtetag, der Gemeindetag, die Polizisten im Land und die Bürgerinnen und Bürger werden Sie an diesen Ergebnissen, und zwar schon in der nächsten Freiluftsaison, messen.
Reden Sie sich bitte nicht heraus, das Gesetz sei zu unkon kret. Legen Sie einen eigenen Gesetzentwurf vor. Sonst ist diese Ausrede unglaubwürdig.
Ich prophezeie Ihnen: Sie werden das Thema allein mit Prä ventivmaßnahmen, allein mit einem runden Tisch nicht los werden. Der Ministerpräsident hat gestern die Haushaltsde batte zur Chefsache gemacht, der Ministerpräsident hat das Thema Alkoholkonsumverbot zur Chefsache gemacht,
und jetzt muss er liefern.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehr te Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, insbesondere die Jugendlichen auf der Zuhörertribü ne! Die Einbindung Jugendlicher in die kommunalen Ent scheidungen, die Berücksichtigung ihrer Belange bei den Ent scheidungen, das Wecken und Fördern des politischen Inter esses bei Jugendlichen ist ein wichtiges Anliegen der CDULandtagsfraktion; das war auch schon in früheren Zeiten der Fall. Deshalb hat auch die alte Landesregierung im Jahr 2005 den heutigen § 41 a der Gemeindeordnung eingeführt, wo nach die Gemeinden Jugendliche, wenn deren Interessen be rührt sind, beteiligen können.
Die FDP/DVP schlägt uns heute nun vor, aus dieser Kannre gelung eine Mussregelung zu machen und gleichzeitig den Ju gendgemeinderat, eine äußerst sinnvolle Einrichtung, quasi zur Regeleinrichtung, zur Regelinstitution in den Gemeinden – egal, wie groß oder klein diese sind – zu machen. Sicherlich ist dies in der Sache gut gemeint – das können wir auch un terstützen –, aber man darf fragen, ob das in der Tat gut ge macht ist. Wir glauben nicht unbedingt, dass eine Mussvor schrift – eine Verpflichtung, übergestülpt auf alle Kommunen im Land – tatsächlich den Interessen und Belangen der Ju gendlichen vor Ort dient. Es gibt auch andere Möglichkeiten, die Jugendlichen an den Entscheidungen zu beteiligen oder ihr Demokratieverständnis zu wecken, seien es Jugendforen, Jugendsprechstunden, zeitlich begrenzte konkrete kommuna le Projekte. Im Land gibt es viele Beispiele.