Protocol of the Session on December 7, 2011

Von den zentralen Themen der letzten Kabinettssitzung wird Frau Ministerin Altpeter eine einleitende Erklärung für die Landesregierung zu dem Thema „Faire und sichere Arbeits bedingungen durch einen flächendeckenden gesetzlichen Min destlohn (Bundesratsinitiative)“ abgeben.

Bitte, Frau Ministerin.

F a i r e u n d s i c h e r e A r b e i t s b e d i n g u n g e n d u r c h e i n e n f l ä c h e n d e c k e n d e n g e s e t z l i c h e n M i n d e s t l o h n ( B u n d e s r a t s i n i t i a t i v e )

Ich glaube, es ist ausrei chend, wenn ich „liebe Kollegen“ sage, wie ich feststelle, wenn ich mich hier umschaue.

Liebe Kollegen! Ich gebe Ihnen namens der Landesregierung heute bekannt, dass die Landesregierung von Baden-Würt temberg zusammen mit der Landesregierung von RheinlandPfalz im Bundesrat einen Entschließungsantrag einbringen wird, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, einen Gesetzentwurf für einen allgemeinen flächendeckenden ge setzlichen Mindestlohn vorzulegen.

Mit dem Entschließungsantrag fordern wir die Bundesregie rung auf, einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 € pro Stunde zu implementieren. Der Mindestlohn soll von ei ner unabhängigen Kommission nach dem Vorbild Großbritan niens jährlich überprüft und vorgeschlagen werden. Darüber hinaus sollen andere arbeitsvertragliche und tarifvertragliche Entgeltvereinbarungen sowie Entgeltfestsetzungen aufgrund anderer Gesetze nur zulässig sein, wenn sie ein höheres Ar beitsentgelt als den Mindestlohn vorsehen. Die Kontrolle der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns soll staatlicherseits durch die Zollbehörden erfolgen.

Mit dem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn soll er reicht werden, dass wir eine feststehende Gehaltsuntergrenze haben, mit der wir es ermöglichen, dass Menschen von ihrem Arbeitseinkommen leben können, wodurch wir auch die Zahl der Empfänger von aufstockenden Leistungen absenken. Von einem gesetzlichen Mindestlohn profitieren zudem der Fiskus und die Sozialkassen, weil zu den Löhnen keine ergänzenden Sozialleistungen mehr gezahlt werden müssen und auch die Beitragsbasis der Sozialversicherungen gestärkt wird.

Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass sich seit Jahren immer mehr Menschen in atypischen Beschäfti gungsverhältnissen befinden, in befristeten oder geringfügi gen Beschäftigungen, in Teilzeit bis zu 20 Wochenstunden, aber auch in der Leiharbeit. Diese Menschen arbeiten bei ge ringer Bezahlung. Nach Angaben des Statistischen Bundes amts war im Jahr 2010 bereits jeder vierte Arbeitnehmer in

atypischen Beschäftigungsverhältnissen tätig. Dies bedeutet oft, weniger als den Mindestlohn zu haben.

Das hat aber nicht nur Auswirkungen auf die aktuelle Lebens situation, sondern es kann jede Menge Sprengstoff bergen; be trachten wir nur den hohen Anteil von Frauen unter den Ge ringverdienern. Inzwischen arbeitet mehr als jede dritte Frau im Niedriglohnsektor. Dies bedeutet nicht nur aktuell schwie rige Lebens- und Einkommensverhältnisse, sondern das be deutet in der Folge natürlich auch, dass die Alterssicherung nicht entsprechend gegeben ist und dass diese Frauen im Al ter in die Grundsicherung kommen und damit auch im Alter nur einen sehr geringen Verdienst haben.

Deshalb ist es auch im Hinblick darauf für uns von besonde rer Wichtigkeit, einen flächendeckenden gesetzlichen Min destlohn für ganz Deutschland zu haben.

Herzlichen Dank.

Vielen Dank, Frau Mi nisterin.

Gibt es Fragen? – Bitte, Herr Kollege Klenk.

Frau Ministerin, Ihre Ausführun gen und die Bundesratsinitiative, die Sie einbringen wollen, werfen eine Menge Fragen auf. Sie haben, wie man heute der Presse entnehmen konnte, auf die Prognos-Studie Bezug ge nommen.

Wissen Sie auf der anderen Sei te auch von der Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft, wonach z. B. ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde, wie Sie ihn einführen wollen, letztend lich den Staat und die Sozialkassen zusätzlich 6,6 Milliarden € kosten würde? Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang die Prognos-Studie? Da stellt sich die Situation anders dar. Die von Ihnen ins Feld geführte Prognos-Studie legt eigent lich ausdrücklich dar, dass die Beschäftigungswirkung eines flächendeckenden Mindestlohns, was die Modellierung und Ausgestaltung anbelangt, dadurch nicht abgeleitet werden kann. Deshalb stellen wir uns schon die Frage, wie Sie das in Bezug zueinander sehen.

Jetzt haben Sie noch angesprochen, dass durch den Mindest lohn die Geringverdienergrenze, ab der die Menschen keine zusätzlichen Leistungen in Anspruch nehmen müssen, erreicht werden soll. Das hört sich zwar alles toll an und wäre wün schenswert. Nur: Wissen Sie, wie hoch der Verdienst bzw. der Mindestlohn sein müsste, um über diese Grenze zu kommen, sodass keine zusätzlichen Leistungen erforderlich wären?

In diesem Zusammenhang haben Sie auch angesprochen, dass das Einkommen vieler Frauen unter der Geringverdienergren ze liegt. Jetzt könnte man sagen, Sie haben recht. Man könn te aber auch sagen: Viele Frauen, deren Gehalt unter dieser Grenze liegt, sind sogenannte Zweitverdiener in der Familie, die durch ihre Tätigkeit das Haushaltsgeld aufstocken wollen oder Ähnliches. Haben Sie denn in Ihrem Haus genaue Zah len darüber, wie viele Frauen mit ihrem Einkommen tatsäch lich unter der Geringverdienergrenze liegen und von diesem

Verdienst den Lebensunterhalt bestreiten müssen und wie vie le das nur als Zusatzverdienst sehen?

Danke schön.

Bitte, Frau Ministerin.

Herr Kollege Klenk, ich darf zunächst sagen, dass mich Ihre ablehnende Haltung in diesem Zusammenhang doch etwas verwundert. Denn der CDU-Bundesparteitag hat sich doch – zumindest nach mei ner Erinnerung; ich glaube, viele hier in diesem Raum teilen diese Auffassung – dem Thema Mindestlohn – ich möchte es vorsichtig ausdrücken – zumindest einmal genähert, wenn auch die Beschlüsse doch sehr im Vagen liegen. Aber es schien zumindest – so war die Darstellung in den Medien –, dass sich auch die CDU in Richtung eines flächendeckenden gesetzli chen Mindestlohns bewegt.

Nun zu Ihren Fragen.

Ich möchte zunächst auf die beiden Studien eingehen. Natür lich beleuchten die Studien unterschiedliche Dinge. Ich habe mich selbstverständlich an der Prognos-Studie orientiert, die vor allem die fiskalischen Effekte eines Mindestlohns unter sucht hat. Nach dieser Studie profitieren von einem Mindest lohn in Höhe von 8,50 € pro Stunde etwa fünf Millionen Ar beitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Nach dieser Studie stei gen damit auch die Erwerbseinkommen der privaten Haushal te um 14,5 Millionen €. Nach dieser Studie werden auch zu sätzliche Einkommensteuerzahlungen in Höhe von 2,7 Milli arden € und entsprechende Sozialversicherungsbeiträge er wartet. Es wurde in dieser Studie errechnet, dass die staatli chen Sozialtransfersysteme durch den Mindestlohn um 1,7 Milliarden € entlastet würden.

Nun – da sind wir beide Profi genug – wissen wir auch, wie Studien von der einen Seite sowie von der anderen Seite zu beurteilen sind. Ich halte aber einen Mindestlohn im Zusam menhang mit anderen arbeitspolitischen Maßnahmen zur Si cherung des Lebensunterhalts mit einem Einkommen für un abdingbar.

Dazu gehört für mich neben dem flächendeckenden Mindest lohn das Zurückdrängen von atypischen Beschäftigungsver hältnissen. Dazu gehört für mich, dass Leiharbeit wieder die Funktion einnimmt, die ihr einmal zugedacht war, nämlich Arbeitsspitzen abzudecken. Dazu gehört für mich auch, dass die Möglichkeit, das Kurzarbeitergeld zu verlängern, weiter hin greift und nicht, wie es die Bundesregierung geplant hat, zum 31. März 2012 ausläuft. Dazu gehört für mich auch, dass wir so viel wie möglich tun, damit Menschen in sozialversi cherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen arbeiten und von dem leben können, was sie mit ihrer Arbeit verdienen, und wir deren Einkommen nicht mit staatlichen Transferleis tungen aufstocken müssen.

Sie haben nach der Mindestlohngrenze im Zusammenhang mit der Grundsicherung im Alter gefragt. Es ist in der Tat so, dass das vom Umfang der Beschäftigung abhängig ist. Wenn jemand zu einem Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde in Teil zeit arbeitet, wird er die Grundsicherung im Alter nur knapp erreichen. Wenn jemand in Vollzeit zu einem Mindestlohn von

8,50 € pro Stunde arbeitet – das sage ich ganz deutlich –, be wegt er sich in der Nähe der Grundsicherungslinie.

Das bedeutet, ein Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde markiert die unterste Linie, die wir ziehen können, damit das Grundsi cherungsniveau überhaupt erreicht bzw. leicht überschritten werden kann.

Wenn wir das konsequent weiterdenken, müsste der Mindest lohn noch höher sein. Wir wissen aber, dass in vielen Bran chen ein Lohn von weniger als 8,50 € pro Stunde gezahlt wird. Deswegen markiert ein Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde für uns die unterste Grenze.

Zum Zuverdienst der Familien liegen uns – zumindest herun tergebrochen auf Baden-Württemberg – keine konkreten Zah len vor. In diesem Zusammenhang möchte ich allerdings da rauf hinweisen, dass eine Familie oft nicht für alle Zeiten ei ne Familie bleibt und dass das neue Scheidungsrecht und die Fragen des Unterhalts, die sich daraus ergeben, natürlich nicht dazu beitragen, dass der zuverdienende Partner eine gute Al terssicherung hat. Auch deswegen ist es umso wichtiger, dass Vorsorge für das Alter getroffen wird und dass diese durch so zialversicherungspflichtige Beschäftigung erreicht wird. Der Mindestlohn ist für uns ein Mittel dazu. Die unterste Grenze liegt für uns in dieser Höhe.

Vielen Dank, Frau Mi nisterin. – Eine Frage des Herrn Abg. Hinderer von der SPDFraktion.

Frau Ministerin, Sie haben deut lich gemacht, wie hoch der Nutzen des Mindestlohns für den Einzelnen ist und dass wir endlich etwas dagegen tun müssen, dass das Phänomen „Arm trotz Arbeit“ immer weiter um sich greift. Insofern ist Ihre Initiative sehr zu begrüßen.

Könnten Sie vielleicht noch eine Einschätzung darüber abge ben, wie Sie über den Nutzen für den Einzelnen hinaus den Mehrwert für die Gesamtwirtschaft – Sie haben etwas zum Thema Steuern gesagt; ich denke, es gibt noch einen darüber hinausgehenden Nutzen für die Gesamtwirtschaft – einschät zen?

Bitte, Frau Ministerin.

Sehr geehrter Herr Hin derer, ich habe es bereits ausgeführt: Vom Mindestlohn profi tieren etwa fünf Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh mer. Die Erwerbseinkommen der privaten Haushalte werden dadurch voraussichtlich um 14,5 Milliarden € steigen. Hinzu kommt, wie ich vorhin schon erwähnt habe, eine Zunahme des Einkommensteueraufkommens. Damit verbunden ist zum Teil auch ein Nachfrageeffekt; denn wenn das Einkommen steigt, steigt auch die Kaufkraft. Das heißt, diese Menschen beteiligen sich dann auch eher an der Belebung des Binnen markts. Ein Mindestlohn kann also auch für die wirtschaftli che Entwicklung im Land von Vorteil sein.

Auf der anderen Seite – das möchte ich an dieser Stelle auch sagen – sinken dadurch die Transferleistungen, da die Men schen dann von dem leben können, was sie verdienen. Außer dem werden dadurch natürlich auch die Sozialversicherungs systeme entlastet.

Vielen Dank. – Für ei ne weitere Zusatzfrage erteile ich Herrn Abg. Schoch von der Fraktion GRÜNE das Wort.

Sehr geehrte Frau Minis terin Altpeter, nach der Einführung des Mindestlohns wird sich zeigen, welche arbeitsmarktpolitischen Effekte der Min destlohn insgesamt haben wird. Lassen sich die Auswirkun gen bezogen auf Baden-Württemberg quantifizieren?

Weiter würde mich interessieren, welche Auswirkungen die Einführung des Mindestlohns auf die Sozialversicherungen und – die Friedrich-Ebert-Stiftung hat hierzu vor längerer Zeit eine Untersuchung durchgeführt; vielleicht gibt es aktuellere Untersuchungen dazu – auf mittlere und kleine Unternehmen haben wird.

Bitte, Frau Ministerin.

Danke schön, Herr Präsi dent. – Zur ersten Frage: Wir können quantitative Aussagen zu Auswirkungen bezogen auf das Bundesgebiet machen und die Zahlen dann auf Baden-Württemberg herunterbrechen. Für Baden-Württemberg speziell liegen uns keine konkreten Zah len vor. Wir wissen aber, dass Branchen im Servicebereich – ich bezeichne es einmal so – besonders betroffen sind.

Dass wir hier natürlich auch Auswirkungen auf sozialversi cherungspflichtige Beschäftigung haben werden, ist wün schenswert. Das ist auch das, was wir mit einem Mindestlohn erreichen wollen. Wir wollen damit in der Tat Leiharbeitsver hältnisse und atypische Arbeitsverhältnisse zurückdrängen, und wir wollen erreichen, dass die Menschen sozialversiche rungspflichtig beschäftigt sind.

Eine neuere als die von Ihnen genannte Studie zu diesem Be reich ist zumindest mir nicht bekannt.

Herr Kollege Klenk.

Herr Kollege Glück, haben Sie von der FDP/DVP keine Fragen?

(Abg. Andreas Glück FDP/DVP schüttelt den Kopf.)

Frau Ministerin, ich habe noch zwei Fragen. Sie haben vor hin gesagt, dass bundesweit etwa fünf Millionen Menschen vom Mindestlohn profitieren würden. Können Sie uns sagen, um welche Branchen speziell in Baden-Württemberg es da bei geht, in welchen Branchen Gehälter unter dem angespro chenen Niveau gezahlt werden und wie viele Arbeitnehmerin nen und Arbeitnehmer letztlich betroffen sind?

Sie wollen offenbar ein gutes Werk tun und einen Vorstoß wa gen. Vorhin hatte ich bereits gefragt, inwieweit ein Mindest lohn 8,50 € pro Stunde dazu beitragen kann, dass keine zu sätzlichen Leistungen in Anspruch genommen werden müs sen. Hierzu muss ich anmerken, dass – ich glaube, die Aus kunft stammt aus Ihrem Haus – die Geringverdienergrenze bei einem Bruttomonatslohn von 1 800 € liegt. Ich rechne das jetzt einmal schnell um. Wie viele Arbeitstage hatten wir ungefähr im letzten Jahr?

(Abg. Leopold Grimm FDP/DVP: Es sind 174 Ar beitsstunden pro Monat!)