Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 3 einstim mig zugestimmt.
Bevor wir in die Abstimmung über Artikel 4 eintreten, gebe ich noch folgenden Hinweis: Im Einleitungssatz dieses Arti kels müssen die Fundstellenangaben der letzten Änderung, die bislang offengeblieben sind, noch aktualisiert werden.
Die letzte Änderung bezieht sich auf Artikel 1 des gestern, am 17. Februar 2016, vom Landtag beschlossenen Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes BadenWürttemberg. Ich bitte Sie, damit einverstanden zu sein, dass das Ausfertigungs- und Verkündungsorgan ermächtigt wird, die noch fehlenden Angaben vor der Verkündung dieses Ge setzes zu ergänzen. – Sie stimmen zu.
Wer Artikel 4 mit dieser Maßgabe zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 4 einstimmig zugestimmt.
Hierzu liegt der Änderungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 15/8061-2, vor, der die Absätze 3 und 5 betrifft.
Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Wer Artikel 5 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 5 mehrheit lich zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für BadenWürttemberg und anderer Gesetze“. – Sie stimmen der Über schrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dem Gesetz einstimmig zugestimmt.
Wir haben nun noch über die Entschließungsanträge der Frak tion der FDP/DVP, Drucksachen 15/8061-3 und -4, sowie über den Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen, Druck sache 15/8061-5, abzustimmen.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Entschlie ßungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 15/8061-3, der sich für die Fortführung des Bruttokostenprinzips ausspricht. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Da mit ist dieser Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Nun lasse ich über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 15/8061-4, abstimmen, der fordert, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kapazitäten von Schulen in freier Trägerschaft auch für die Beschulung von Flüchtlingskindern genutzt werden können. Wer diesem Ent schließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzei chen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist dieser Ent schließungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Zum Schluss lasse ich abstimmen über den Entschließungs antrag der Regierungsfraktionen, Drucksache 15/8061-5, der begehrt, dass die Landesregierung gemeinsam mit der Arbeits gemeinschaft Freier Schulen geeignete Maßnahmen für die Beschulung von Flüchtlingskindern entwickelt. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Hand zeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist diesem Entschließungsantrag einstimmig zugestimmt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir in die Beratung über Tagesordnungspunkt 4 einsteigen, möchte ich Folgendes bekannt geben: Die Fraktionen sind übereingekommen, die Mittagspause nach der Behandlung von Tagesordnungs
punkt 4 zu machen und nach der Mittagspause abweichend von § 58 der Geschäftsordnung, der den Aufruf der Fragestun de vorsieht, mit Tagesordnungspunkt 5 – Bericht und Be schlussempfehlung des Untersuchungsausschusses „Polizei einsatz Schlossgarten II“ – fortzufahren. – Darüber besteht Einvernehmen.
Bericht und Beschlussempfehlung des Untersuchungsaus schusses „Die Aufarbeitung der Kontakte und Aktivitäten des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) in BadenWürttemberg und die Umstände der Ermordung der Po lizeibeamtin M. K. (Rechtsterrorismus/NSU BW)“ – Drucksache 15/8000
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Rede zeiten festgelegt: für die Einbringung und Vorstellung des Be richts durch den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zehn Minuten, für die Aussprache über den Bericht und die Beschlussempfehlung des Untersuchungsausschusses zehn Minuten je Fraktion, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.
Als Vorsitzender des Untersuchungsausschusses erhält zu nächst Herr Abg. Wolfgang Drexler das Wort. – Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 5. November 2014, al so vor 16 Monaten, wurde der Untersuchungsausschuss „Rechtsterrorismus/NSU Baden-Württemberg“ eingesetzt. Viele von Ihnen werden sich noch daran erinnern, in welcher Situation sich die vorhergehende Enquetekommission befun den hat. Es hat sich aber gezeigt, dass man den Auftrag zur Aufklärung der Geschehnisse im Zusammenhang mit der Ter rorgruppe NSU vom ersten Arbeitstag des Untersuchungsaus schusses an ernst genommen und sämtliche parteipolitischen Streitigkeiten hintangestellt hat. Es heißt immer, ein Untersu chungsausschuss sei ein Kampfinstrument, das schärfste Schwert der Opposition. Wir haben gemeinsam über alle Frak tionen hinweg das Kampfinstrument genutzt, um Licht ins Dunkel zu bringen.
Das Ergebnis dieser gemeinsamen Anstrengungen liegt nun vor uns und weist eigentlich schon statistisch Rekorde auf. Ich möchte nur einen Rekord nennen: In weniger als zwölf Mo naten haben wir in 39 Sitzungen 136 Zeugen und 18 Sachver ständige vernommen, darunter mehrere mehrfach. Was vor al lem aber rekordverdächtig ist, ist für mich die vertrauensvol le Zusammenarbeit in diesem Ausschuss. Neben der Einstim migkeit in der Bewertung des Untersuchungsausschussergeb nisses haben wir von Anfang an alle 140 Beweisbeschlüsse einstimmig beschlossen, zwei davon teilweise mit Enthaltun gen.
Für diese Arbeit im letzten Jahr möchte ich mich bei allen Be teiligten herzlich bedanken. Dank an Kolleginnen und Kolle gen in diesem Haus wird recht selten ausgesprochen; ich möchte das heute einmal tun. Ich danke vor allem den Obleu ten des Untersuchungsausschusses, den Kollegen Pröfrock, Filius, Sakellariou und Professor Dr. Goll und allen anderen
Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Ausschus ses sowie den parlamentarischen Beratern, die dies überhaupt mit ermöglicht haben.
Auch der Landtagsverwaltung möchte ich für ihre große Un terstützung danken, namentlich dem Juristischen Dienst mit dem Ausschusssekretariat, dem Stenografischen Dienst ganz besonders sowie den vielen anderen Mitarbeitern, namentlich der Haustechnik und des Hausdienstes. Ein großer Dank gilt auch den Beamtinnen und Beamten der Landesregierung und insbesondere der Staatsanwaltschaft Stuttgart und der Ermitt lungsgruppe „Wasen“, mit der im Todesfall Florian H. ein Ko operationsverhältnis vereinbart wurde, das mustergültig funk tioniert hat.
Daneben möchte ich mich bei allen anderen beteiligten Stel len bedanken, die uns überaus kurzfristig im Wege der Amts- und Rechtshilfe umfassende Akten zur Verfügung gestellt ha ben, insbesondere allein aufgrund der Fülle beim Oberlandes gericht München und bei der Bundesanwaltschaft. Ein beson derer Dank gilt auch den Sachverständigen des Untersu chungsausschusses, insbesondere Herrn Professor Dr. von Heintschel-Heinegg, der für den Untersuchungsausschuss un zählige Akten gesichtet hat.
Das Ergebnis dieser gemeinsamen Anstrengungen: Allein der öffentliche Berichtsteil ohne Anlagen umfasst knapp 1 000 Seiten. Ich denke, wir haben aber auch vor allem inhaltlich in der Aufklärung bisher einiges vorzuweisen. Man sollte nur noch einmal vergleichen, wo wir im Herbst 2014 mit unseren Erkenntnissen und Einschätzungen, aber auch mit den Speku lationen standen. Die Obleute werden nachher in ihren Reden auf die Ergebnisse im Detail eingehen.
Am Ende unseres Berichts folgen zahlreiche Beschlussemp fehlungen. Davon möchte ich folgende drei Komplexe her vorheben:
Erstens: Es darf keine Form politisch motivierter Kriminali tät und keine Form extremistischen Gedankenguts in unseren Sicherheitsbehörden bagatellisiert werden. Es geht nicht an, eindeutig rechtsextreme Handlungen als populistisch zu ver harmlosen oder durch Alkoholkonsum rechtfertigen zu wol len.
Zweitens: Wir wollen dazu die Sicherheitsbehörden stärken. Es gilt, ihre Analysefähigkeit zu verbreitern. Erkenntnissper ren und zu frühes Festlegen auf einzelne Ermittlungsansätze müssen verhindert werden.
Dazu regen wir einige Maßnahmen an: Es bedarf der offenen, verbesserten Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes und der Polizei auf allen Ebenen. Die Aus-, Fort- und Weiterbil dung und die interkulturelle Kompetenz auch für Justiz und Polizei müssen weiter gestärkt und verstetigt werden. Schließ lich fordern wir den rücksichtsvollen Umgang der Sicherheits behörden mit Opfern und Angehörigen ein, etwa auch durch die Vermittlung von Seelsorge und psychologischer Beratung.
Zuletzt möchte ich aber darauf hinweisen, dass es trotz aller Anstrengungen im Ausschuss nicht gelungen ist, alle Fragen zu klären. Der Untersuchungsausschuss hat schon in seiner 32. Sitzung am 30. Oktober 2015 gemeinsam festgestellt, dass er einige Fragen wegen der notwendigen Gründlichkeit der Beweisaufnahme nicht mehr bearbeiten kann.
Erstens: Zum Mordanschlag in Heilbronn ist noch zu klären, ob Angehörige von amerikanischen Sicherheitsbehörden auf der Theresienwiese zumindest im Umfeld des Mordanschlags anwesend waren.
Zweitens: Der große wichtige Komplex „Beziehungen des NSU nach Baden-Württemberg“ konnte in der verbliebenen Zeit mit Ausnahme kleinerer Teilkomplexe nicht mehr begon nen werden.