Durch die Schaffung von Parallelstrukturen wird es für die Bürger zunehmend unübersichtlich, an welche Stellen sie sich wenden können und sollen.
Meine Damen und Herren, die Verwaltung ist bei all ihrem Handeln an Recht und Gesetz gebunden. Behördliche Maß nahmen unterliegen deshalb auch der Dienst- und der Fach aufsicht. Gegen jeden Akt der öffentlichen Verwaltung kön nen sich die Bürger auf dem Rechtsweg wehren.
Zudem entsteht jetzt natürlich auch ein zusätzlicher Verwal tungsaufwand. Ich will auch noch darauf verweisen, dass da durch Kosten von 323 000 € pro Jahr anfallen.
(Abg. Claus Schmiedel SPD: Sag einmal! Vom Ab geordneten als Bürgerbeauftragtem schwadronieren und nicht mal eine Frage zulassen!)
Der Gesetzentwurf zeigt ein tiefes Misstrauen gegenüber der öffentlichen Verwaltung und ganz besonders gegenüber der Polizei.
All das belegt, dass der Gesetzentwurf nur dazu dient, die Zu ständigkeiten und Kompetenzen von Exekutive und Judikati ve infrage zu stellen. Die Polizei hat eine riesige Zustimmung in unserem Land.
All dies belegt, dass der Gesetzentwurf nur dazu dient, Zu ständigkeiten und Kompetenzen von Exekutive und Judikati ve infrage zu stellen. Dies belegt auch, dass aus Sicht der Bür gerinnen und Bürger kein Bedürfnis für die Einrichtung die ser Stelle besteht.
Da sich die Grünen nun bei der Kennzeichnungspflicht für die Polizisten nicht durchsetzen konnten – man muss sagen, da ist der Minister gestanden –, ist nun aber die SPD auf diesen Kuhhandel eingegangen und will diese Stelle schaffen.
(Abg. Claus Schmiedel SPD: Was für ein Kuhhan del? – Abg. Walter Heiler SPD: Sie wissen nicht mal, wie man das Wort schreibt! – Abg. Beate Böhlen GRÜNE: Das ist eine Unverschämtheit!)
Schaut man ins Wahlprogramm der Grünen, so stellt man fest, dass dort diese Frage der Kennzeichnungspflicht wieder auf taucht. Auch der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeige werkschaft, Ralf Kusterer,
und Volker Stich, der Vorsitzende des Beamtenbunds, lehnen dieses Gesetzesvorhaben zur Einsetzung eines Bürgerbeauf tragten vehement ab. Sie erwarten ein Grundvertrauen in ih re Arbeit. Das kann ich nur mit Nachdruck unterstützen. Denn gerade jetzt braucht unsere Gesellschaft ein besonders hohes Vertrauen auch in unsere Polizei.
Dieses Vertrauen ist auch gerechtfertigt. Deshalb steht die CDU fest an der Seite unserer Verwaltung, die dieses Miss trauen nicht verdient.
Sehr geehrter Herr Prä sident, meine Damen und Herren! Die oder der Bürgerbeauf tragte ist ein Angebot an die Bürgerinnen und Bürger. Es ist Ausdruck unseres grenzenlosen Vertrauens in unseren Staats apparat, in unsere Behörden und unsere Verwaltung und eben kein Ausdruck von Misstrauen.
(Abg. Karl Zimmermann CDU: Heuchler! – Gegen rufe von den Grünen und der SPD, u. a. Abg. Claus Schmiedel SPD: Herr Präsident! – Abg. Helen Hebe rer SPD: Das ist justiziabel! – Glocke des Präsiden ten)
Herr Kollege Zimmer mann, ich bitte Sie, solche Ausdrücke im Parlament zu unter lassen. Ich erteile noch keine Rüge, aber ich sage: Das geht vom Stil her nicht.
Meine Damen und Her ren, wir betreten in Baden-Württemberg mit diesem Gesetz entwurf weder Neuland, noch stürzen wir uns in ein Abenteu er, sondern wir schließen uns lediglich europäischem Stan dard an.
Denn in 25 von 28 EU-Mitgliedsstaaten ist die Institution ei ner Ombudsperson, einer Ombudseinrichtung Normalität, zum Teil seit Jahrzehnten, und zwar sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene, und in Deutschland kommt sie in den Ländern derzeit verstärkt. Das haben wir auch bei der Anhö rung im Ständigen Ausschuss gehört. Es ist schlicht und ein fach moderner Ausdruck einer bürgernahen Politik, eines neu en Vertrauensverhältnisses zwischen Bürgerinnen und Bür gern und ihrer Verwaltung. Es ist ein niedrigschwelliges An gebot.
Daran fehlt es tatsächlich. Das merken wir immer wieder. Wir wollen ein niedrigschwelliges Angebot auch für einfache An liegen der Bürgerin, des Bürgers. Wir haben im Gesetz des wegen auch klargestellt, dass es nicht darum geht, die Rech te des Petitionsausschusses – die wichtig sind, die Verfas sungsrang haben, die unglaublich hochwertig sind – auch nur im Geringsten zu tangieren. Der Petitionsausschuss soll sei ne hochwichtige Tätigkeit völlig ungeschmälert fortsetzen. Aber es gibt unterhalb des Petitionsrechts – das wissen wir – Hunderte von Alltagsanliegen, die man mit einem Telefonat mit einem Bürgerbeauftragten unter Einschaltung der betei ligten Verwaltung aus der Welt schaffen kann. Darum geht es: um ein niedrigschwelliges Angebot an unsere Bürgerschaft.
Machen wir uns nichts vor: Wir leben gerade in einer nicht leichten Phase für Staat und Zivilgesellschaft, in der alle Kräf te notwendig sind, um den Zusammenhalt unserer Gesell schaft zu erreichen, in der wir die demokratische Funktions weise immer wieder deutlich machen und unser Gemeinwe sen verbessern müssen. Dazu kann ein Bürgerbeauftragter tat sächlich beitragen, wenn er insbesondere denjenigen Bürge rinnen und Bürgern zu mehr Teilhabe verhilft, die keine oder keine so starke Lobby haben. Die gut ausgebildeten, gut or ganisierten Bürgerinnen und Bürger finden immer eine Stim me, einen Ansprechpartner – im Abgeordneten, im Ausschuss, im Landtagspräsidenten, wo auch immer.