mit den Nummern 1 bis 12 in der Fassung von Abschnitt I Zif fer 3 Buchstabe a und b der Beschlussempfehlung.
Sind Sie damit einverstanden, dass ich zunächst die Num mern 1 bis 3 gemeinsam zur Abstimmung stelle? – Das ist der Fall.
Wer den Nummern 1 bis 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei einigen Neinstimmen mehrheitlich zugestimmt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über Nummer 4 in der Fas sung von Abschnitt I Ziffer 3 Buchstabe a der Beschlussemp fehlung. Wer Nummer 4 zustimmt, den bitte ich um das Hand zeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Mehrheit lich ist der Nummer 4 so zugestimmt worden.
Sind Sie damit einverstanden, dass ich die Nummern 5 bis 12 in der Fassung von Abschnitt I Ziffer 3 Buchstabe b der Be schlussempfehlung gemeinsam zur Abstimmung stelle? – Das ist der Fall.
Wer den Nummern 5 bis 12 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei einigen Neinstimmen mehrheitlich zugestimmt.
Sind Sie damit einverstanden, dass ich Artikel 4 – Änderung der Architekteneintragungsverordnung – bis Artikel 8 – Än derung des Gesetzes über die Landeskreditbank Baden-Würt temberg – Förderbank – gemeinsam zur Abstimmung stelle? – Dies ist der Fall.
Wer den Artikeln 4 bis 8 zustimmt, den bitte ich um das Hand zeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei weni gen Neinstimmen mehrheitlich zugestimmt.
Wer Artikel 9 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei wenigen Neinstim men mehrheitlich zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Änderung des Bauberufsrechts und ande rer Gesetze“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dem Gesetz bei wenigen Gegenstimmen mehrheitlich zugestimmt.
Wir haben noch über die Abschnitte II und III der Beschluss empfehlung abzustimmen. Sind Sie damit einverstanden, dass ich über die Abschnitte II und III gemeinsam abstimmen las se? – Das ist der Fall.
Wer den Abschnitten II und III zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei wenigen Gegenstimmen ist den Abschnitten II und III mehr heitlich zugestimmt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜ NE und der Fraktion der SPD – Gesetz über die Bürger beauftragte oder den Bürgerbeauftragten des Landes Ba den-Württemberg – Drucksache 15/7862
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.
Sehr geehrter Herr Präsident, mei ne Damen und Herren! Die CDU-Fraktion hat erhebliche Be denken gegen die Einrichtung der Stelle eines Bürgerbeauf tragten. Deshalb werden wir den Gesetzentwurf ablehnen.
Dieser ist von einem tiefen und grundlegenden Misstrauen von Grün-Rot gegenüber der Exekutive und der Judikative ge leitet,
ist ein Signal eines unbegründeten generellen Misstrauens ge genüber allen staatlichen Einrichtungen, vor allem gegenüber der Polizei.
Die permanente Unterstellung von Fehlverhalten und rechts widrigem Handeln gegenüber allen staatlichen und polizeili chen Maßnahmen setzt ein falsches Signal
und destabilisiert die Rahmenbedingungen für ein gedeihli ches Zusammenwirken zwischen den Bürgern und den staat lichen Einrichtungen.
Die Behauptung, dass die bisherigen Möglichkeiten für Bür gerinnen und Bürger gegenüber den Behörden nicht ausreich ten, entbehrt jeder Grundlage. Es bestehen derzeit schon viel fältige Strukturen und Institutionen, an die sich die Bürgerin nen und Bürger mit ihrem Anliegen wenden können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Landtag hat 138 Abgeordnete. Das sind ei gentlich Bürgerbeauftragte,
die im Petitionsausschuss diese Aufgabe mit Nachdruck er füllen. Es ist schon ein sehr geringes Selbstbewusstsein, wenn sich Parlamentarier das noch antun und eine solche Stelle schaffen.