Protocol of the Session on December 16, 2015

Ihr habe ich das gegeben und habe sie darum gebeten, einfach eine Kommentierung abzugeben. Sie hat das sehr umfassend gemacht – Kollege Hollenbach, in ihrer Freizeit wohlgemerkt, nämlich über das Wochenende. Daraus zitiere ich jetzt ein bisschen. Am Anfang hat sie geschrieben:

Insgesamt gibt es tatsächlich keine Alternative zu diesem Gesetzentwurf. Es ist sinnvoll, diese Gesetzesvorschläge umzusetzen.

Sie hat dann jeden einzelnen Paragrafen aus ihrer Sicht kom mentiert. So hat sie z. B. bei § 79 hingeschrieben:

Völlig in Ordnung meines Erachtens.

Bei § 80 – da geht es um den Haushaltsplan –:

Macht Sinn, da eine flexiblere Gestaltung des Haushalts plans möglich ist.

Usw. usf. – Also ausschließliche Zustimmung von jemandem, der sich täglich damit befasst.

Damit kann ich auch schon zum Ende kommen. Es gibt ja of fensichtlich eine Einmütigkeit – das haben wir auch bereits im Innenausschuss festgestellt – hier in diesem Haus, eine ein stimmige Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Es ist in der Tat so: Dieses Gesetz ist praxisgerecht. Es schafft mehr Klar heit, mehr Transparenz und Flexibilität, in vielen Fällen auch Vereinfachung. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Deshalb wird die SPD-Fraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Grünen)

Für die FDP/DVP-Frak tion erteile ich das Wort Herrn Abg. Professor Dr. Goll.

Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Der parlamentarische Berater der FDP/ DVP-Fraktion Dietmar Schöning hat uns jetzt 36 Jahre lang beraten. Das ist wahrscheinlich einsamer Rekord. Dietmar Schöning hat zu mir gesagt: „Die Regeln in diesem Gesetz sind alle vernünftig; es ist keine unvernünftige dabei.“

Nachdem er jetzt zum Ende des Jahres aufhört, darf ich das zum Anlass nehmen, mich noch einmal voll und ganz auf sein Wort zu verlassen und ihn gleichzeitig in den Annalen des Landtags noch einmal zu verewigen.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Spaß beiseite: Lieber Herr Hollenbach, so weit wie Sie – Sie sagten, dass Sie nur eine Sache nicht verstanden hätten – bin ich, ehrlich gesagt, nicht gekommen.

(Abg. Manfred Hollenbach CDU: Sie haben noch mehr nicht verstanden?)

Aber wir haben Gott sei Dank genauso wie der Kollege Hei ler – der mir immer einmal die Doppik erläutern möchte, wenn er sie sich denn selbst angeschaut hat –, wie angedeutet, hilf reichen Rat gehabt. Wir konnten uns davon überzeugen, dass das Gesetz vernünftig ist. Ob ich das jetzt, lieber Herr Schwarz, gleich als kommunalfreundliche Gipfelleistung inszenieren würde, da bin ich jetzt nicht so sicher.

(Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

Aber wir werden auch zustimmen.

Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP, der Grünen und der SPD)

Für die Landesregie rung erteile ich das Wort Herrn Innenminister Gall.

Herr Präsident, werte Kolle ginnen, werte Kollegen! Zum vorliegenden Gesetzentwurf möchte ich zwei kurze Bemerkungen zur Vorgeschichte ma chen. Ich möchte an den Beschluss zur Reform des Gemein dehaushaltsrechts aus dem Jahr 2009 erinnern, der eine Ein führungsfrist für das neue kommunale Haushalts- und Rech nungswesen bis zum Jahr 2016, also bis zum kommenden Jahr, und für den ersten Gesamtabschluss eine Einführung bis zum Jahr 2018 vorgesehen hat.

Herr Hollenbach, daran will ich Sie schon noch einmal erin nern, wenn Sie von enttäuschten Kommunen sprechen: Da mals waren die Kommunen enttäuscht von der Einführung, wie Sie sie gemacht haben, nämlich ohne im Vorfeld mit den Kommunen zu diskutieren, ohne abzuwägen, ohne den Sach verstand der Kommunen anzuhören. Hätten Sie dies nämlich gemacht, dann hätten wir heute keinen Grund, entsprechende Nachsteuerungen vorzunehmen.

Außerdem will ich Sie an den Beschluss aus dem Jahr 2013 erinnern zur Verlängerung der Übergangsfristen um jeweils vier Jahre, also bis zum Jahr 2020 bzw. bis zum Jahr 2022. Damals war für die Kommunen klar, dass wir die Wahlmög lichkeit nicht schaffen, sondern das kommunale Haushalts recht wie vorgesehen umstellen, allerdings mit der Zusage, dass wir entsprechend evaluieren und dort die Stellschrauben verändern, wo die Kommunen es für erforderlich halten. Des halb werden die Kommunen mit diesem Gesetz und mit den damit einhergehenden Änderungen überhaupt kein Problem haben. Von Enttäuschung kann insofern keine Rede sein.

Meine Damen und Herren, wir haben im Jahr 2013 mit der Verlängerung auch beschlossen, dass wir evaluieren, dass wir uns zusammen mit der Gemeindeprüfungsanstalt, aber auch mit den kommunalen Landesverbänden genau anschauen, wo die Kommunen der Schuh drückt. Dann haben wir gesagt, dass dies die Grundlage dafür sein wird, das Gemeindehaushalts recht unter Beteiligung der Kommunen weiterzuentwickeln. Das machen wir mit dem heutigen Tag.

Diese Weiterentwicklung liegt Ihnen nun in Form eines Ge setzentwurfs vor. Ich will es noch einmal deutlich machen: Diese Evaluierung stand unter dem Motto „Mit der Praxis, für die Praxis“. Wir haben mit den Kämmerinnen und Kämme rern sowie mit den Vertreterinnen und Vertretern der Kommu nen gesprochen. Unser Ziel war in der Tat die Umstellung auf das neue Recht mit der Maßgabe, dessen dauerhafte Anwen dung den Kommunen, insbesondere den kleineren Kommu nen, zu erleichtern. Diese Erleichterungen liegen heute auf dem Tisch.

Im Prinzip gibt es zwei Segmente, die dabei wichtig sind. Das eine ist die Flexibilisierung, das andere ist die Verfahrensver einfachung. Flexibilisierung soll beispielsweise heißen, dass künftig die nach dem Haushaltsplan zu erbringenden Leis tungsziele nicht mehr ausschließlich auf die sogenannten Schlüsselprodukte bezogen werden können, sondern dass Leis tungsziele auch für andere Schlüsselgrößen ausgewiesen wer den können.

Die Umschuldung von inneren Darlehen aus Mitteln, die bei spielsweise für Deponierückstellungen erwirtschaftet wurden, soll jetzt explizit ermöglicht werden. Hierdurch kann die Auf nahme eines Investitionskredits von Dritten bis zu dem Zeit punkt aufgeschoben werden, zu dem tatsächlich keine ande ren eigenen Zahlungsmittel mehr vorhanden sind. Materiell gesehen – da haben Sie recht, Herr Hollenbach – ändert sich nichts daran. Es ist jedoch wichtig, dass entsprechende Inves titionen getätigt werden.

Da Sie es heute angesprochen haben, will ich noch einmal deutlich machen, warum diese Änderung stattfindet. Der ent scheidende Punkt ist nämlich, dass innere Darlehen nicht zu den genehmigungspflichtigen Krediten gehören. – Sie nicken; das ist so. – Jetzt kommt es aber darauf an, dass nach gelten dem Recht nur genehmigte Kredite auch genehmigungsfrei umgeschuldet werden können. Schon deshalb müssen wir die se Änderung vornehmen.

Ferner müssen die inneren Darlehen auf jeden Fall auch recht lich geregelt werden, weil sich die Aufnahme innerer Darle hen anders als bei der Kameralistik – das haben wir in der Tat geändert – nicht mehr unmittelbar in Buchungsvorgängen nie derschlägt. Deshalb ist klarzustellen, wie die Höhe der inne ren Darlehen zu ermitteln ist. Das ist der Grund und die Aus gangsvoraussetzung dafür, dass wir diese Veränderung und diese Klarstellung im Gesetz nun vorgenommen haben.

Warum Deponierückstellungen? Das haben wir wiederholt er klärt: Weil dies ein Wunsch der Kommunen war, und weil ein solcher Wunsch von den Kommunen für keinen anderen Be reich vorgebracht worden ist.

Nun zu den Verfahrensvereinfachungen – auch das wurde schon angesprochen –: Für kleinere Kommunen sind bestimm

te Vorschriften nun einmal einfach hinderlich und nicht erfor derlich gewesen, um in der Doppik zu arbeiten. Dies gilt für Veränderungen bei bestimmten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, für Verpflichtungsermächtigungen in einer Haushaltssatzung – es geht darum, dies für zwei Haushalts jahre zu ermöglichen – oder auch bei der überörtlichen Prü fung. Außerdem waren natürlich begriffliche Angleichungen aus der kaufmännischen Praxis erforderlich, die das alte Ge setz noch nicht vorgesehen hatte.

Ergänzend will ich noch zum Schluss sagen, dass Artikel 4 des Gesetzentwurfs eine geringfügige Verlängerung der Pflicht der Gemeinden zur Unterbringung staatlicher Notariate um drei Monate vorsieht. Damit soll nach dem Ende des laufen den Betriebs der staatlichen Notariate zum Jahresende 2017 eine ordnungsgemäße Verlagerung der Akten und Bücher von den dann aufgehobenen Notariaten zu den Amtsgerichten er möglicht werden. Auch dies ist mit den Kommunen verein bart worden.

Ich habe eingangs auf das Motto der Evaluation – „Mit der Praxis, für die Praxis“ – hingewiesen. Dieser Ansatz ist mir wichtig – ich habe das deshalb noch einmal angesprochen –, weil alle vorgeschlagenen Änderungen voll und ganz im Ein vernehmen mit den Beteiligten vorgenommen werden. Des halb freue ich mich, dass Sie signalisiert haben, diesem Ge setzentwurf zuzustimmen.

Damit will ich sagen: Man erlebt es nicht alle Tage, dass an einem Plenartag fünf von sechs Gesetzentwürfen aus ein und demselben Haus die einhellige Zustimmung des Parlaments finden. Nur bei einem Gesetzentwurf konnte die FDP/DVP nicht mitgehen. Insofern betrachte ich diesen Tag nach dieser Abstimmung als einen gelungenen Tag.

Deshalb verrate ich Ihnen, dass mich dieses schöne und tolle Erlebnis am heutigen Tage dazu in die Lage versetzen wird, mir heute Abend einen kleinen Glühwein zu gönnen.

Herzlichen Dank.

(Heiterkeit – Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD – Oh-Rufe)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wahrscheinlich hat die CDU-Fraktion heute allen Gesetzentwürfen zugestimmt, weil heute ihre Weihnachtsfei er stattfindet.

(Abg. Manfred Hollenbach CDU: Wir trinken aber keinen Glühwein! – Abg. Volker Schebesta CDU: Da müssen wir aber einen großen Glühwein machen!)

In der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wort meldungen vor.

Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/7721. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Innen ausschusses, Drucksache 15/7812. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Sind Sie damit einverstanden, dass ich Artikel 1 – Änderung der Gemeindeordnung – bis Artikel 5 – Inkrafttreten – gemein sam zur Abstimmung stelle? – Das ist der Fall.

Bevor wir zur Abstimmung kommen, gebe ich noch folgen den Hinweis. Bei Artikel 1 – Änderung der Gemeindeordnung – muss noch die Fundstellenangabe der letzten Änderung im Einleitungssatz geändert werden. Die letzte Änderung bezieht sich auf den Artikel 1 des am 9. Dezember 2015 vom Land tag beschlossenen Gesetzes zur Änderung der Gemeindeord nung, des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit und anderer Gesetze. Ich bitte Sie, damit einverstanden zu sein, dass das Ausfertigungs- und Verkündungsorgan ermächtigt wird, diese Angabe vor der Verkündung des Gesetzes zu ak tualisieren. – Sie sind damit einverstanden.

Bei Artikel 3 – Änderung des Gesetzes über den Kommuna len Versorgungsverband Baden-Württemberg – muss eben falls noch die Fundstellenangabe der letzten Änderung im Ein leitungssatz geändert werden. Die letzte Änderung bezieht sich auf Artikel 7 des am 9. Dezember 2015 vom Landtag be schlossenen Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung, des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und anderer Gesetze. Ich bitte Sie, damit einverstanden zu sein, dass das Ausfertigungs- und Verkündungsorgan ermächtigt wird, die se Angabe vor der Verkündung des Gesetzes zu ändern. – Sie sind damit einverstanden.

Ich rufe auf

Artikel 1 bis Artikel 5

Wer den Artikeln 1 bis 5 mit den Aktualisierungen der Fund stellenangaben zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit ist dem Ge setz einstimmig zugestimmt.

Die Einleitung