Entschuldigung, Frau Präsidentin –, meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch kurz auf die wesent lichen Inhalte des ÖGD-Gesetzes eingehen.
In den letzten Jahren sind die inhaltlichen Anforderungen an den öffentlichen Gesundheitsdienst ständig gestiegen. Der Fo kus liegt heute eindeutig auf den Themenfeldern Gesundheits förderung und Prävention, auf der Gesundheitsberichterstat tung, der Gesundheitsplanung und dem Gesundheitsschutz. Deshalb sind die Gesundheitsämter Ansprechpartner für Bür gerinnen und Bürger, aber auch eine Schnittstelle der verschie denen Akteure vor Ort.
Damit der öffentliche Gesundheitsdienst diese Rolle wirklich ausfüllen kann, benötigt er personelle Ressourcen. Das war eigentlich schon länger klar, auch schon unter der Vorgänger regierung. Sie haben es aber nicht geschafft, dem ÖGD für seine Zukunftsaufgaben auch die notwendigen personellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Das ist uns nun mit dem ÖGD-Gesetz gelungen. Denn wir ent lasten mit diesem Gesetz den ÖGD von zahlreichen gutach terlichen Aufgaben, die bisher einen Großteil der amtsärztli chen Tätigkeiten umfassten. Die dadurch frei werdenden Res sourcen nutzen wir für die Umsetzung der neuen Kernberei che und Schwerpunkte des ÖGD.
Ich finde – und mit mir auch ein Großteil des Ausschusses, dem ich hier für die konstruktive Arbeit noch einmal ganz herzlich danken möchte –, dass es uns mit dem ÖGD-Gesetz gelungen ist, den ÖGD zu entlasten, dass es uns gelungen ist, Aufgabenkritik durchzuführen und die Umsetzung der neuen Kernbereiche und Schwerpunkte voranzutreiben. Was will man bitte mehr?
Für uns sind die beiden Gesetze, das Landesgesundheitsge setz und das ÖGD-Gesetz, ein wichtiger Beitrag zur Weiter entwicklung der Gesundheit im Land. In einer Gesellschaft, die älter wird, in einer Gesellschaft, die in vielen Bereichen immer größere Unterschiede aufweist, bekommt Gesundheits versorgung eine immer größere Bedeutung. Ich denke, dass wir mit diesen beiden Gesetzen den Herausforderungen der Zukunft gewachsen sind, ja diese sogar weitestgehend gestal ten.
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über die Gesetzentwürfe Drucksachen 15/7722 und 15/7723. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfeh lung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren, Drucksache 15/7795. Der Ausschuss
empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf Drucksache 15/7722 mit Änderungen in Artikel 1 und dem Gesetzentwurf Drucksache 15/7723 zuzustimmen.
Gesetz zur Stärkung der sektorenübergreifenden Zu sammenarbeit und der Vernetzung aller Beteiligten im Gesundheitswesen in Baden-Württemberg (Lan
Wer Artikel 1 in der Fassung von Buchstabe a der Beschluss empfehlung des Sozialausschusses zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Da mit ist Artikel 1 einstimmig zugestimmt.
Sind Sie damit einverstanden, dass ich Artikel 2 – Änderung des Landeskrankenhausgesetzes in Baden-Württemberg – bis Artikel 4 – Inkrafttreten – gemeinsam zur Abstimmung stel le? – Das ist der Fall.
Wer den Artikeln 2 bis 4 zustimmt, den bitte ich um das Hand zeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist den Artikeln 2 bis 4 mehrheitlich zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Stärkung der sektorenübergreifenden Zu sammenarbeit und der Vernetzung aller Beteiligten des Ge sundheitswesens in Baden-Württemberg und zur Änderung anderer Gesetze“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 15/7723. Hierzu liegen der interfraktionelle Än derungsantrag Drucksache 15/7879-1 (Geänderte Fassung) und der Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE und der Frak tion der SPD, Drucksache 15/7879-2, vor, die ich an den ent sprechenden Stellen zur Abstimmung stelle.
Zu § 14 Absatz 5 liegt der interfraktionelle Änderungsantrag Drucksache 15/7879-1 (Geänderte Fassung) vor, der eine lan deseinheitliche Rahmenvereinbarung für die betroffenen Ak teure fordert. Diesen Änderungsantrag stelle ich zunächst zur Abstimmung. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltun gen? – Damit ist dem Änderungsantrag einstimmig zuge stimmt.
Sind Sie damit einverstanden, dass ich nun Artikel 1 insge samt zur Abstimmung stelle? – Das ist der Fall. Wer Artikel 1 mit der soeben beschlossenen Änderung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 1 einstimmig zugestimmt.
Sind Sie damit einverstanden, dass ich die Änderungen der weiteren Gesetze und zahlreichen Verordnungen, die in den Artikeln 2 bis 75 enthalten sind, gemeinsam zur Abstimmung stelle? – Das ist der Fall.
Zu Artikel 11 – Änderung der Verordnung des Kultusminis teriums über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staats prüfung für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an Gym nasien – und Artikel 21 – Änderung der Verordnung des Kul tusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die Zwei te Staatsprüfung für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an beruflichen Schulen – liegt der Änderungsantrag der Frakti on GRÜNE und der Fraktion der SPD, Drucksache 15/7879-2, vor, der Ihnen in den Ziffern 1 und 2 vorschlägt, die Artikel 11 und 21 ersatzlos zu streichen, sowie in den Ziffern 3 und 4 die sich dadurch ergebenden Folgeänderungen vorsieht. Sind Sie damit einverstanden, dass ich über diesen Antrag insgesamt abstimmen lasse? – Dies ist der Fall.
Wer diesem Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD zustimmt, den bitte ich um das Handzei chen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist diesem Änderungsantrag einstimmig zugestimmt.
Bevor wir in die Abstimmung über die Artikel 2 bis 73 (neu) eintreten, gebe ich noch folgende Hinweise:
Die Fundstellenangabe der letzten Änderung im Einleitungs satz von Artikel 3 – Änderung der Ausbildungs- und Prüfungs ordnung für den mittleren Gerichtsvollzieherdienst – muss noch aktualisiert werden. Die letzte Änderung bezieht sich auf Artikel 21 des vom Landtag am 25. November 2015 beschlos senen Gesetzes zur Verbesserung von Chancengerechtigkeit und Teilhabe in Baden-Württemberg. Die Fundstellenangabe muss nun wie folgt lauten:
§ 36 Absatz 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren Gerichtsvollzieherdienst vom 25. November 2014 (GBl. S. 722), die zuletzt durch Artikel 21 des Ge setzes vom 1. Dezember 2015 (GBl. S. 1047, 1055) geän dert worden ist, wird wie folgt geändert:
Nach Auskunft des Sozialministeriums müssen die Fundstel len in Artikel 16 – Änderung der Grundschullehramtsprü fungsordnung I – und Artikel 18 – Änderung der Werkreal-, Haupt- und Realschullehramtsprüfungsordnung – angepasst
Die Grundschullehramtsprüfungsordnung I vom 20. Mai 2011 (GBl. S. 229, ber. S. 394), die zuletzt gemäß § 9 Ab satz 2 Nummer 1 der Verordnung vom 27. April 2015 (GBl. S. 417) geändert worden ist, wird wie folgt geän dert:
Die Werkreal-, Haupt- und Realschullehramtsprüfungs ordnung vom 20. Mai 2011 (GBl. S. 271, ber. S. 394), die zuletzt gemäß § 9 Absatz 2 Nummer 2 der Verordnung vom 27. April 2015 (GBl. S. 417) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: