mit den Nummern 1 und 2. Wer Artikel 8 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 15/7811, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Ge genstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 8 mehrheit lich zugestimmt.
Wer Artikel 9 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 9 ein stimmig zugestimmt.
Sind Sie damit einverstanden, dass ich Artikel 10 – Änderung des Gemeindeprüfungsanstaltsgesetzes – mit den Nummern 1 und 2 und Artikel 11 – Änderung des ADV-Zusammenarbeits gesetzes – mit den Nummern 1 und 2 gemeinsam zur Abstim mung stelle? – Das ist der Fall.
Wer den Artikeln 10 und 11 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist den Artikeln 10 und 11 mehrheitlich zugestimmt.
Sind Sie damit einverstanden, dass ich Artikel 12 – Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes – bis Artikel 14 – Änderung des Landtagswahlgesetzes – ge meinsam zur Abstimmung stelle? – Dies ist der Fall.
Wer den Artikeln 12 bis 14 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist den Artikeln 12 bis 14 einstimmig zugestimmt.
Wer Artikel 15 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 15 mehrheitlich zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung, des Ge setzes über kommunale Zusammenarbeit und anderer Geset ze“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist dem Ge setz mehrheitlich zugestimmt.
Wir haben nun noch über den Entschließungsantrag der Frak tion GRÜNE und der Fraktion der SPD, Drucksache 15/7850, abzustimmen, der fordert, im Jahr 2016 eine rechtskonforme
Änderung des Zweckverbandsrechts vorzulegen, die es er möglicht, aus neu zu gründenden Zweckverbänden auszutre ten.
Wer diesem Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstim men? – Enthaltungen? – Damit ist diesem Entschließungsan trag einstimmig zugestimmt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landwirtschafts- und Landes kulturgesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes – Druck sache 15/7676
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz – Drucksache 15/7730
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on festgelegt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Die erste Lesung des Gesetz entwurfs am 18. November 2015 und die Beratung darüber im Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am gleichen Tag haben offensichtlich keine Veränderungsbe reitschaft zur Folge. Dies bedaure ich ausdrücklich. Deswe gen halte ich es für notwendig, den Standpunkt der CDULandtagsfraktion noch einmal darzulegen.
Erstens: Ein weiteres Mal will die grün-rote Landesregierung ein Bevormundungsgesetz unbefristet verankern, das tief in das Nutzungsrecht von Grünlandeigentum der Menschen in Baden-Württemberg eingreift.
Zweitens: Baden-Württemberg hat nach dem Saarland mit 40 % den höchsten Grünlandanteil aller Bundesländer.
Auch vor 2011 lag der Rückgang des Grünlandanteils bei 1,8 % und damit weit unter der von der EU festgelegten Gren ze. Der Rückgang liegt sehr oft in Infrastrukturmaßnahmen und in der Ausweisung von Baugebieten begründet. Dieses Gesetz verhindert aber solche Infrastrukturmaßnahmen nicht.
Drittens: Jeder Landwirt, der am Greening teilnimmt, ist durch die Vorschriften der EU ohnehin verpflichtet, jeden Quadrat meter Grünland, den er umbrechen will, zu ersetzen. Ausge nommen waren bisher nur drei kleine Gruppen: ökologisch wirtschaftende Betriebe, Kleinerzeuger mit einer Förderung bis zu 1 250 € pro Jahr und Landwirte, die überhaupt keinen Antrag stellen.
Ich frage Sie, Herr Minister Bonde: Wie groß ist Ihr Misstrau en gegenüber dem Berufsstand der Landwirte, einem Berufs stand, den Sie selbst im Ministerium vertreten, dass Sie ein solch bevormundendes Gesetz überhaupt brauchen?
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Sehr richtig! – Zuruf von den Grünen: Ach!)
Eine weitere Frage, die wir auch schriftlich gestellt hatten und die – man höre und staune – gestern beantwortet wurde, ist teilweise nach wie vor offen. Unklar ist, inwieweit die Nie derstammanlagen von Erwerbsobstbauern wie bisher bewirt schaftet werden können. Zwar sind dies nur ein Drittel der ge samten Erwerbsobstbauflächen, aber die Landwirte sind dar auf angewiesen, dass ihre Kulturen nach und nach wieder ver setzt werden können, um die Erträge und die Qualitäten hoch zu halten.
Ich habe sehr deutlich den Eindruck, dass die mehr als berech tigten Bedenken des Landesverbands Erwerbsobstbau BadenWürttemberg, des Landesbauernverbands und des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbands in Ihrem Haus offen sichtlich nicht ernst genommen werden. Andere Interessen gruppen tun sich da möglicherweise leichter.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/ DVP)
Festzuhalten ist ebenfalls, dass durch das Gesetz – entgegen allen Hinweisen der Landesregierung – Bürokratie nicht ab geschafft wird. Im Gegenteil, wir befürchten, dass künftig die Kosten für Anträge steigen und die Zeiten bis zur Entschei dung noch länger werden.
Würde das Gesetz mit den Stimmen von Grün-Rot heute be schlossen, hätte dies zur Folge, dass bei der Bearbeitung und Kontrolle die Zuständigkeiten von den Landratsämtern auf die Regierungspräsidien verlagert würden und entsprechende Fi nanzmittel umgeschichtet werden müssten. Der Landkreis- und der Städtetag haben dieser Umschichtung von 6,4 Milli onen € zugestimmt. Deshalb werden wir diesem ersten Teil des Gesetzes auch zustimmen, obgleich wir kritisch vermer ken, dass die Zuweisungen im ersten Schritt nur um 3 Milli onen € erhöht werden sollen.
Abschließend betone ich noch einmal: Die Landwirtschaft in Baden-Württemberg hat bei der Bewältigung der Aufgaben – der Landschaftspflege, der Ökologie und der CO2-Minderung – mehr zu bieten, wenn man die Berufsgruppe der Landwirte als Partner behandelt.