Uns gehen die im Bundesgesetz enthaltenen Ausnahme vorschriften, aufgrund derer die Verwaltung die Informa tionsherausgabe verweigern kann, viel zu weit.
Aber ausgerechnet bei diesen Vorschriften gibt es überhaupt keinen Unterschied. Es ist kein Unterschied feststellbar.
das hat auch bereits Herr Innenminister Gall gesagt – den Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes vorlegen.
(Zuruf von der SPD: Vorlegen! – Abg. Alexander Sa lomon GRÜNE: Sie wissen ja nicht, wem es vorge legt wurde!)
Natürlich werden wir dem Gesetz zustimmen. Das ist ganz klar. Es entspricht ziemlich genau dem, was wir schon einmal vorgeschlagen haben. Es ist nett, dass Sie es jetzt, etwa vier Monate vor Ende der Legislaturperiode, noch schaffen. Aber besser jetzt als gar nicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Da mit ist die Aussprache beendet.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/7720 zur weiteren Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung gemeindehaushaltsrechtlicher Vor schriften – Drucksache 15/7721
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat festge legt, in der Ersten Beratung keine Aussprache zu führen. Die Landesregierung verzichtet auf eine mündliche Begründung des Gesetzentwurfs.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/7721 zur weiteren Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.
rung – Gesetz zur Stärkung der sektorenübergreifen den Zusammenarbeit und der Vernetzung aller Betei ligten des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg und zur Änderung anderer Gesetze – Drucksache 15/7722
rung – Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst und zur Änderung anderer Vorschriften – Drucksache 15/7723
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Fraktionen haben ver einbart, in der Ersten Beratung der beiden Gesetzentwürfe kei ne Aussprache zu führen. Die Landesregierung verzichtet auf eine mündliche Begründung der Gesetzentwürfe.
Somit schlage ich vor, die beiden Gesetzentwürfe Drucksa chen 15/7722 und 15/7723 zur weiteren Beratung an den Aus schuss für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Se nioren zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung und zur Änderung weiterer Vorschriften – Drucksache 15/7724
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat festge legt, dass in der Ersten Beratung keine Aussprache geführt wird. Die Landesregierung verzichtet auf eine mündliche Be gründung des Gesetzentwurfs.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/7724 zur weiteren Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Aus schusses zu dem Antrag der Landesregierung vom 15. Sep tember 2015 – Änderung der Abgrenzung der Geschäfts bereiche der Ministerien – Drucksachen 15/7390, 15/7744
Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Aus schusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 10. November 2015 – Information über Staatsvertragsent würfe; hier: Entwurf des Neunzehnten Staatsvertrags zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Neunzehn ter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) – Drucksachen 15/7680, 15/7741
Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Aus schusses zu dem Schreiben des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Oktober 2015, Az.: 1 BvR 354/11 – Verfassungsbe schwerde gegen § 7 des Kindertagesbetreuungsgesetzes wegen des Verbots des Tragens einer religiös motivierten Kopfbedeckung – Drucksache 15/7746
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Fi nanzen und Wirtschaft zu der Mitteilung des Rechnungs hofs vom 9. Juli 2015 – Beratende Äußerung „Kontroll system und Verwaltungskosten bei EU-Förderverfahren in den Bereichen EGFL und ELER“ – Drucksachen 15/7140, 15/7693
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Fi nanzen und Wirtschaft zu der Mitteilung der Landesre gierung vom 29. September 2015 – Gemeinschaftsaufga be „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschut zes“ (GAK); hier: Sonderrahmenplan „Präventiver Hoch wasserschutz“ – Drucksachen 15/7447, 15/7695