Protocol of the Session on November 25, 2015

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen)

Für die Fraktion der FDP/ DVP erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Goll.

Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Es geht um eine Lockerung des be stehenden Tanzverbots, um eine vorsichtige Lockerung. Es hat sich schon in der ersten Lesung und im Ausschuss gezeigt, dass wir uns eigentlich alle über diese vorsichtige Lockerung einig sind.

Von den Vorrednern ist schon viel Richtiges dazu gesagt wor den, was ich nur unterstützen kann. Beim Beitrag vom Kolle gen Reusch-Frey war ich geradezu beeindruckt, welche Be züge man hier herstellen kann. Unter diesem Eindruck und da ich damit nicht konkurrieren kann, möchte ich mich darauf beschränken, zu sagen: Wir stimmen den Vorrednern in vol lem Umfang zu und werden das Gesetz auch unterstützen.

(Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Innenminister Gall.

Frau Präsidentin, werte Kol leginnen, werte Kollegen! Auch mir ist es wichtig, in der ge botenen Kürze noch einmal deutlich zu machen – die Vorred ner haben dies auch gemacht –, dass der Sonn- und Feiertags schutz ein wichtiges Gut für uns in Baden-Württemberg ist, das es zu sichern gilt und das wir bewahren wollen. Diese mo deraten Änderungen im Gesetz werden unseres Erachtens in breiter Mehrheit genau diesem Anspruch gerecht.

Es hat sich in der Tat ein gesellschaftlicher Wandel vollzogen. Wer möchte es bestreiten? Die heutigen Lebensverhältnisse, auch das Freizeitverhalten insgesamt haben sich verändert. Wie wir vom Kollegen Pröfrock gerade gehört haben, hat sich sogar das Verhalten der Geistlichen verändert.

Deshalb geht es, wie gesagt, nur um eine moderate Änderung des baden-württembergischen Feiertagsgesetzes. In diesem Sinn sind wir diese Änderungen angegangen, haben sie dis kutiert und haben jetzt das Tanzverbot maßvoll und mit Fin gerspitzengefühl gelockert.

Wir werden aber – das war ein besonderes Augenmerk bei die sen Änderungen – dem unterschiedlich hohen Schutzgehalt der einzelnen Feiertage, den es nun einmal gibt, ebenfalls ge recht.

Ein weiterer wichtiger Punkt war, dass die übliche Zeit der Hauptgottesdienste durch die bestehenden feiertagsrechtlichen Regelungen unverändert bleibt bzw. nach wie vor nicht ange tastet wird. Ich freue mich, dass es uns gelungen ist – das wa ren keine ganz einfachen Diskussionen –, den Beginn des Tanzverbots an den Beginn der in der Gaststättenverordnung geregelten Sperrzeit anzuknüpfen bzw. anzugleichen.

Die einzelnen Änderungen will ich jetzt gar nicht in Erinne rung rufen. Den unterschiedlichen Schutzgehalt will ich an dem nach wie vor am Karfreitag geltenden ganztägigen Tanz verbot deutlich machen. Wir haben in der Tat in der ersten Le sung und im Innenausschuss schon darüber diskutiert. Was die Aufhebung des Tanzverbots an Heiligabend betrifft

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Haben Sie das Ihrer Frau auch gesagt?)

dazu komme ich gleich noch –, haben wir uns auch in der Diskussion nach der Anhörung, gerade der Kirchen, auf eine Regelung einigen können. Der Innenausschuss hat am 11. No vember deshalb ein Signal gesetzt, gerade was das Tanzver bot am Heiligen Abend und am ersten Weihnachtsfeiertag an belangt. Wir haben die theologische Sichtweise aufgenommen und uns zur Wahrung des Charakters dieser Feiertage darauf verständigt – im Einvernehmen mit den Kirchen –, dass das Tanzverbot, wie es durchaus im Raum gestanden hat, an die sen Tagen nicht vollständig aufrechterhalten wird.

Die Anhörung hat gezeigt, dass wir dies wirklich maßvoll ge macht haben, ein maßvolles Reformvorhaben auf den Weg ge bracht haben, zumal wir die Sonn- und Feiertage – auch das sollten wir gerade in dieser schnelllebigen Zeit nicht verges sen und immer wieder auch einmal in den Mittelpunkt stellen – auch als Tage der Gemeinschaft – nicht nur innerhalb der Familie, aber auch innerhalb der Familie –, der Arbeitsruhe

für möglichst viele Menschen und der inneren Einkehr nach wie vor begreifen und deshalb auch im besonderen Maß schüt zen.

Deshalb bin ich davon überzeugt, dass wir mit diesem Gesetz einen guten, einen sinnvollen Ausgleich der in einzelnen Be reichen in der Tat existierenden unterschiedlichen Interessen lagen schaffen konnten.

Damit das Gesetz jetzt baldmöglichst in Kraft treten kann, auch wenn ich, Kollege Zimmermann, nicht daran glaube, dass die Änderung des Feiertagsgesetzes jetzt zu einer Art Konjunkturprogramm für die Tanzschulen werden wird, bitte ich um die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Karl Zimmer mann CDU)

Meine Damen und Her ren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/7486. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Innen ausschusses, Drucksache 15/7661. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Sind Sie damit einverstanden, dass ich Artikel 1 und Artikel 2 gemeinsam zur Abstimmung stelle? – Das ist der Fall.

Artikel 1 und Artikel 2

Wer den Artikeln 1 und 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Da mit ist den Artikeln 1 und 2 einstimmig zugestimmt worden.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 25. November 2015 das folgen de Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. –

(Abg. Alexander Salomon GRÜNE: Zimmermann hat auch zugestimmt! – Gegenruf des Abg. Hans-Ul rich Sckerl GRÜNE: Sehr halbherzig!)

Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist dem Ge setz bei wenigen Gegenstimmen zugestimmt worden.

Punkt 8 der Tagesordnung ist erledigt.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU, der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der SPD und

der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Ab geordnetengesetzes – Drucksache 15/7542

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Aus schusses – Drucksache 15/7745

Berichterstatter: Abg. Karl Zimmermann

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat festgelegt, in der Zweiten Beratung keine Aussprache zu führen.

Wir kommen daher gleich zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/7542. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 15/7745. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Sind Sie damit einverstanden, dass ich Artikel 1 bis Artikel 3 gemeinsam zur Abstimmung stelle? – Das ist der Fall.

Artikel 1 bis Artikel 3

Wer den Artikeln 1 bis 3 zustimmt, den bitte ich um das Hand zeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist den Artikeln 1 bis 3 einstimmig zugestimmt worden.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 25. November 2015 das folgen de Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur