Nun kommen wir zur Abstimmung über die drei Gesetzent würfe. Bevor wir aber in die Abstimmung eintreten, darf ich auf Artikel 64 Absatz 2 der Landesverfassung hinweisen:
Die Verfassung kann vom Landtag geändert werden, wenn bei Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln seiner Mit glieder eine Zweidrittelmehrheit, die jedoch mehr als die Hälfte seiner Mitglieder betragen muss, es beschließt.
Es müssen also mindestens 92 Abgeordnete anwesend sein und dann mindestens 70 Abgeordnete für die Verfassungsän derung stimmen. Diese qualifizierte Mehrheit muss erst bei der Schlussabstimmung in der Dritten Beratung gegeben sein, die in namentlicher Abstimmung stattfinden wird. Für die Ab stimmung in der Zweiten Beratung, deren Beschlüsse die Grundlage für die Dritte Beratung bilden, genügt die einfache Mehrheit.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den interfrakti onellen Gesetzentwurf Drucksache 15/7178 zum Thema „Mehr Demokratie“. Abstimmungsgrundlage ist Abschnitt I der Be schlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 15/7742. Der Ständige Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Ge setzentwurf Drucksache 15/7178 zuzustimmen.
Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 1 einstimmig zugestimmt.
Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 2 einstimmig zugestimmt.
Wir kommen nun zur A b s t i m m u n g über den Gesetz entwurf der Landesregierung, Drucksache 15/7378, zum The ma „Umbenennung Staatsgerichtshof“. Abstimmungsgrund lage ist Abschnitt II der Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 15/7742. Der Ständige Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf Drucksache 15/7378 mit verschiedenen Änderungen zuzustimmen.
Bevor wir in die Abstimmung über Artikel 1 eintreten, gebe ich folgenden Hinweis: Da wir heute bereits einer Verfas sungsänderung zugestimmt haben, bitte ich Sie, damit einver standen zu sein, dass das Ausfertigungs- und Verkündungsor gan ermächtigt wird, die Fundstellenangabe im Einleitungs satz von Artikel 1 anzupassen. – Sie stimmen dem zu.
Wer Artikel 1 mit dieser Maßgabe zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Da mit ist Artikel 1 einstimmig zugestimmt.
Sind Sie damit einverstanden, dass ich die Abstimmung über die Artikel 2 bis 6 zusammenfasse? – Das ist der Fall.
Wer den Artikeln 2 bis 6 zustimmt, den bitte ich um das Hand zeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist den Artikeln 2 bis 6 einstimmig zugestimmt.
Wer Artikel 7 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 7 ein stimmig zugestimmt.
Wer Artikel 8 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 8 ein stimmig zugestimmt.
Wer Artikel 9 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 9 ein stimmig zugestimmt.
Jetzt kommen wir in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den interfraktionellen Gesetzentwurf Drucksa che 15/7412 zum Thema Staatsziele. Abstimmungsgrundlage ist wieder Abschnitt I der Beschlussempfehlung des Ständi gen Ausschusses, Drucksache 15/7742. Der Ständige Aus schuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf Drucksache 15/7412 zuzustimmen.
Bevor wir in die Abstimmung über Artikel 1 eintreten, gebe ich folgenden Hinweis: Da wir gerade eben einer weiteren Verfassungsänderung zugestimmt haben, bitte ich Sie, damit einverstanden zu sein, dass das Ausfertigungs- und Verkün dungsorgan ermächtigt wird, die Fundstellenangabe im Ein leitungssatz von Artikel 1 anzupassen. – Sie stimmen dem zu.
Wer Artikel 1 mit dieser Maßgabe zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Da mit ist Artikel 1 einstimmig zugestimmt.
Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 2 ein stimmig zugestimmt.
Wir kommen nun gemäß dem zu Sitzungsbeginn getroffenen Beschluss zur A b s t i m m u n g in der Dritten Beratung der Gesetzentwürfe. Abstimmungsgrundlage sind die soeben in Zweiter Beratung gefassten Beschlüsse, die gerade als Drucksachen 15/7750, 15/7751 und 15/7752 verteilt werden.
Zunächst beginnen wir in der Dritten Beratung mit der Ab stimmung über den interfraktionellen Gesetzentwurf Druck sache 15/7178 in der Fassung des Beschlusses in Zweiter Be ratung, Drucksache 15/7750. Sind Sie damit einverstanden, dass ich die Abstimmung über die Artikel 1 und 2 zusammen fasse? – Das ist der Fall.